U-Space

Die Technik ist nicht aufzuhalten.
Milliarden werden investiert und die dazugehörige Lobby ist ebenso milliardenschwer.
Der Modellflug muss seine Nische verteidigen.
Dazu sind alle “Rulemaker” gefordert!
Auf europäischer, auf nationaler und auf regionaler Ebene.
Es geht nicht um nicht aufhaltbare Technik.

In der aktuellen Legislaturperiode wird die europäische Gesetzgebung zum U-Space national umgesetzt werden.
Das ist ein politischer Prozess, der späteren verwaltungstechnischen Genehmigungsverfahren zum U-Space vorausgeht.
Bei kritischer Betrachtung geht es dabei um die Restrukturierung der Nutzung des Gemeingutes unterster Luftraum.
EASA, DLR und andere betreiben wohl aus gutem Grund Akzeptanzforschung.

Zu den Umsatzerwartungen etc. als Treiber :

Hier nochmal die Positionierung der grossen Parteien vor der Bundestagswahl:
 
Hallo zusammen,
mittlerweile hat sich eine Allianz zum Thema U-Space zusammengefunden, um eine Überbetonung von U-Space in der Regulierung zu verhindern.

Für nähere Infos:

Guckst du hier

Gruss
Frank
Und wie ist die Reaktion auf den "Offenen Brief: Luftraum muss Allgemeingut bleiben" vom 29.10.2019 ?
Wir haben jetzt Dezember 2021 ...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Und wie ist die Reaktion auf den "Offenen Brief: Luftraum muss Allgemeingut bleiben" vom 29.10.2019 ?
Wir haben jetzt Dezember 2021 ...
Ob es eine Reaktion der Adressaten gegeben hat, weiss ich nicht. Eine direkte Reaktion ist aber bei einem offenen Brief nicht zwingend notwendig. Wichtig ist die Regelung, dass der Modellflug nach §16 in der 2021/664 (U-Spaceverordnung) in als U-Space ausgewiesenen Lufträumen von den Anforderungen dieser Verordnung ausgenommen ist. Die Nutzung dieser Lufträume durch den organisierten Modellflug wird nicht durch diese Verordnung geregelt.
Die Nutzung von U-Space-Lufträumen regelt sich in Zukunft auf nationaler Basis über der §15 der 2019/947 und dahin gilt es in Zukunft, ein besonderes Augenmerk zu richten. Die EMFU arbeit schon seit einiger Zeit aktiv an dem Thema.
 
zitiere
"Artikel 15
Betriebsbedingungen für geografische UAS-Gebiete
(1) Bei der Festlegung geografischer UAS-Gebiete aus Gründen der
Sicherheit und Gefahrenabwehr, des Schutzes der Privatsphäre oder der
Umwelt können die Mitgliedstaaten

a) einen bestimmten oder sämtlichen UAS-Betrieb untersagen, besondere Auflagen für einen bestimmten oder sämtlichen UAS-Betrieb
verhängen oder UAS-Betreiber verpflichten, eine Fluggenehmigung
für einen bestimmten oder sämtlichen UAS-Betrieb zu beantragen,

b) für den UAS-Betrieb bestimmte Umweltauflagen festlegen,
c) nur bestimmten UAS-Klassen den Zugang gewähren,
d) den Zugang nur solchen UAS gewähren, die mit bestimmten technischen Merkmalen, insbesondere mit Fernidentifizierungssystemen
oder Geo-Sensibilisierungssystemen ausgerüstet sind.

(2) Auf der Grundlage einer Risikobewertung durch die zuständige Behörde können Mitgliedstaaten bestimmte geografische Gebiete ausweisen, in denen der UAS-Betrieb von einer oder mehreren Anforderungen des Betriebs in der „offenen“ Kategorie ausgenommen ist.
(3) Weisen Mitgliedstaaten geografische UAS-Gebiete nach den Absätzen 1 oder 2 für Geo-Sensibilisierungszwecke aus, sorgen sie dafür,
dass die Informationen über diese geografischen UAS-Gebiete, auch deren Geltungsdauer, in einem gemeinsamen einheitlichen digitalen Format veröffentlicht werden."

Somit fliegt man also doch zukünftig in der offenen Kategorie ("grüne Wiese") in noch unbekannter Flächenausdehnung mit Bakensender oder gar nicht mehr, wenn der Modellflug hier nicht ausdrücklich ausgenommen wird. Wie es ja auch bereits Ausnahmen gibt fur Höhe und gewich (120m über Pilot bei <10kg). Eine weitere befriedigende Lösung kann andererseits nur in BE für den Verbandsrahmen liegen, nebst grenzübergreifender Anerkennung der Regeln (Gastflugregelungen ohne Mitgliedszwang im Verband des Ziellandes). Hierbei ist die Krux, dass das national von Verbänden mit ihren Behörden verhackstückt werden muß...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
dann liefere doch mal eine belastbare Definition von "Modellflug" und einen Formulierungsvorschlag, wie dieser aus dem Artikel 15 heraus genommen werden soll.
 
... das aktive Fernsteuern von nicht autonom fliegenden UAS oder solchen, die nur durch elektronische Stabilisierung flug- oder steuerbar sind, zum Zweck des Fliegens selbst im Rahmen von Erholung oder Sport.
Das war nur ein Aufschlag, wer hat einen guten Return? 😉
 

DD8ED

Vereinsmitglied
... das aktive Fernsteuern von nicht autonom fliegenden UAS oder solchen, die nur durch elektronische Stabilisierung flug- oder steuerbar sind, zum Zweck des Fliegens selbst im Rahmen von Erholung oder Sport.
Das war nur ein Aufschlag, wer hat einen guten Return? 😉
Und Freiflug, Fesselflug, Raketen usw. willst du ausschliessen?
Deine Definition ist mit Verlaub gesagt ungeeignet.

Und die Definition über Erholung und Sport ist schon einmal gescheitert, da sehr missbrauchsanfällig und nicht objektiv überprüfbar.
Hinzu kommt, dass innerhalb des Artikel 15 eine pauschale Sonderbehandlung einer bestimmten Anwendungssparte nicht möglich ist. Das widerspräche dem Gleichbehandlungsprinzip und wäre schneller gekippt, als man nach Luft schnappen kann. Der Artikel15 ist eine generische Regel, die für alle gelten muss. Der Artikel gilt nebenbei nicht nur für Open sondern auch für Specific und Certified.
Die Möglichkeit der Ausweisung z.B. dezidierter Modellfluggelände mit Abweichungen von den Limits von Open ist nebenbei möglich und war von Anfang an vorgesehen. Siehe Artikel 15 (2):

" (2) Auf der Grundlage einer Risikobewertung durch die zuständige Behörde können Mitgliedstaaten bestimmte geografische Gebiete ausweisen, in denen der UAS-Betrieb von einer oder mehreren Anforderungen des Betriebs in der „offenen“ Kategorie ausgenommen ist."
 
War klar, dass deine Frage primär darauf abzielt, die darauf folgende Antwort gleich in der Luft zu zerreißen 👎. selbst wenn du wahrscheinlich Recht hast: gibt's einen Gegenvorschlag? Ergänzungen?
Dieser Grundsatzkonflikt war ja auch der Grund, warum sich die Schweizer aus dem gesamten Rechtskonstrukt zurück gezogen hatten. Problem ist jetzt fur uns in der EU, dass wir durch die Integration des Modellflug in die Drohnenregeln also auf den Goodwill der nationalen Behörden angewiesen sind. grundsatzlicher Fehler beim rulemaking? Ketzerische Frage: wenn das jetzt alles so unverrückbar festgeschrieben wäre, wozu braucht es dann noch Verhandlungen? Wozu Interessenvertreter wie die EMFU? (n.b. ich bin der Meinung, die bräuchte es mehr denn je). Nach wie vor sehe ich den aktuell einzigen Ausweg in weitgehend harmonisierten BE's für den Flugbetrieb im Verbandsrahmen in moglichst alken EU Ländern, und nicht nur BE für Vereine und Plätze. Sonst wird der Flugbetrieb zunehmend lokal gebunden, begrenzt und das ist - mit Verlaub- große Scheiße weil längerfristig der Untergang des Modellflugs.
 
War klar, dass deine Frage primär darauf abzielt, die darauf folgende Antwort gleich in der Luft zu zerreißen 👎. selbst wenn du wahrscheinlich Recht hast: gibt's einen Gegenvorschlag? Ergänzungen?
Was hast du bei schon bekannter vielfach durchgekauter Grundlage und Randbedingungen denn erwartet?
Die Antwort mit dem Hinweis auf die nicht berücksichtigten in deinem Vorschlag fordern doch dazu auf, darüber nachzudenken
und mit zielführenden Vorschlägen zu unterstützen.
Ich kann deine Frustration schon nachvollziehen, weil die neuen Regelungen für den Modellflug die Auseinandersetzung mit den Regeln
auf einem Niveau verlangen, dass ziemlich viele der Fraktion "Ich will doch einfach nur Fliegen" sehr fordert.
Bei den noch zu erstellenden Formulierungen (wie auch anderswo) muss man leider die allgemeinen Grundsätze auch im Hinterkopf haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
War klar, dass deine Frage primär darauf abzielt, die darauf folgende Antwort gleich in der Luft zu zerreißen 👎. selbst wenn du wahrscheinlich Recht hast: gibt's einen Gegenvorschlag? Ergänzungen?
Dieser Grundsatzkonflikt war ja auch der Grund, warum sich die Schweizer aus dem gesamten Rechtskonstrukt zurück gezogen hatten. Problem ist jetzt fur uns in der EU, dass wir durch die Integration des Modellflug in die Drohnenregeln also auf den Goodwill der nationalen Behörden angewiesen sind. grundsatzlicher Fehler beim rulemaking? Ketzerische Frage: wenn das jetzt alles so unverrückbar festgeschrieben wäre, wozu braucht es dann noch Verhandlungen? Wozu Interessenvertreter wie die EMFU? (n.b. ich bin der Meinung, die bräuchte es mehr denn je). Nach wie vor sehe ich den aktuell einzigen Ausweg in weitgehend harmonisierten BE's für den Flugbetrieb im Verbandsrahmen in moglichst alken EU Ländern, und nicht nur BE für Vereine und Plätze. Sonst wird der Flugbetrieb zunehmend lokal gebunden, begrenzt und das ist - mit Verlaub- große Scheiße weil längerfristig der Untergang des Modellflugs.

Du scheinst etwas Probleme damit zu haben, dass hier plötzlich jemand da ist, der deinen Standpunkt kritisch hinterfragt und auf Diskrepanzen deines Standpunktes hinweist. Ein weiterer Punkt ist, dass du eine flächendeckende BE nach §16 als Schutz gegen Einschränkungen durch den §15 propagierst. Das ist einfach falsch. Die durch den §15 gebotenen Lösungsmöglichkeiten ignorierst du hingegen.

Ich zerreiße hier nichts in der Luft, sondern habe einen Kritikpunkt angebracht, auf den du nicht reagiert hast. Eine sachliche Diskussion würde erfordern, auf aufgeworfene Kritikpunkte einzugehen und nicht mit einer lange Liste von Allgemeinplätzen zu antworten, die für eine Diskussion der aufgeworfenen Kritik belanglos sind.
 
Ich selbst habe oben um Ergänzung oder Gegenvorschläge gebeten. Deine Antwort war keine kritik sondern generelle Ablehnung. Was also wäre denn einer realistische Lösung? Paragraph 15 nochmal anfassen? Bezüglich der Gewichtsgrenze und Höhenlimits konnte man ja damals auch den modellflug bis 10kg privilegieren...Oder Art 16 vollständig anwenden? Der DAEC selbst propagiert doch die damit in Ausarbeitung stehenden Regeln mit dem Verweis, dass dadurch alles bestens würde und rechtssicher. gilt das auch für unter U-Space stehende Gebiete? Du und andere beklagen sich einerseits, wenn berechtigte Kritik an den Regeln geübt wird (wohlgemerkt an deren nationale Umsetzung) ohne am rulemaking mitgewirkt zu hanen, wenn man das dann aber aufgreift dann wird nur abgelehnt...
 
PS die Möglichkeiten des Art 15 habe ich nicht ignoriert sondern ich traue nach den gemachten Erfahrungen den Ländern in der Umsetzung nicht zu, diese Lösungsmöglichkeiten umzusetzen. ist doch nachvollziehbar wenn man sich Frankreich Österreich u.a. anschaut. Nebenbei EMFU Mitglieder die da Unterstützung vertragen könnten...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich selbst habe oben um Ergänzung oder Gegenvorschläge gebeten. Deine Antwort war keine kritik sondern generelle Ablehnung.
Einen Vorschlag, der gleich mehrere Sparten des Modellflugs ausschliesst, lehne ich allerdings generell ab. Und damit befinde ich mich sicherlich in guter und zahlreicher Gesellschaft.
 
Hi, wäre es nicht einfacher wenn Ihr beiden mal miteinander telefoniert? Mit dem Geschreibsel verschwendet Ihr doch nur Zeit.

Gruss Hans
 
d) den Zugang nur solchen UAS gewähren, die mit bestimmten technischen Merkmalen, insbesondere mit Fernidentifizierungssystemen
oder Geo-Sensibilisierungssystemen ausgerüstet sind.

Ohne einen System wie oben zitiert, wie es auch letztlich aussieht, wird es langfristig in U-space und Luftraum G, höher als 120m sowieso keinen Zugang geben.
Wie sollen den die vielen Drohnen, die es hoffentlich nie wirklich geben wird, uns erkennen um auszuweichen?
Würde das gescholtene Gerät welches in Frankreich bereits in Einsatz ist diesen Anspruch genügen wäre dies eine günstige bezahlbare Lösung.
Ich denke die Verbände sollen in diese Richtung mitarbeiten und gestalten, als etwas zu verhindern zu versuchen was letztlich sowieso kommt.
Die kleinste Zeiteinheit in diesen Bereich, ist mindestens 10 Jahre, diese Mühlen mahlen langsam aber sättig.
 
Unsere gefiederten Freunde werden dann auch entsprechend ausgerüstet?

Die " vielen Drohnen " wird es nie geben, weil einfach kein Platz für sie da ist.
Nicht umsonst wurden einige derartigen Projekte längst beerdigt. Das Spielgeld hierfür wird eher weniger, als mehr...
 
Fern-ID... Irre. In F sind die Konsequenzen sichtbar und wie hierzu anderswo gedacht wird ist eh geheimnisumwittert. @Frank wie steht die EMFU zur Balise? Ist eine Verpflichtung auszuschließen?
 
In Frankreich ist manches anders wie bei uns, schon sehr lange...deshalb fahren auch viele so gerne hin... ;)
Andere Mütter haben auch schöne Töchter...
 
Wie sollen den die vielen Drohnen, die es hoffentlich nie wirklich geben wird, uns erkennen um auszuweichen?
Offenbar gibt es da technische Lösungen. Velocopter behauptet in einem seiner Präsentationsvideos, sogar Vögeln (die bekanntermaßen über keinen Transponder / Balise o.ä. verfügen) ausweichen zu können. Also wäre das wohl anders, als mit einem sendenden Teil in unseren Modellen lösbar!

Würde das gescholtene Gerät welches in Frankreich bereits in Einsatz ist diesen Anspruch genügen wäre dies eine günstige bezahlbare Lösung.
Das ist relativ. Zunächst brauchst Du in F. für jede "Gewichtsklasse" mindestens ein Gerät (derzeit etwa € 50/St.), da ein Austausch nicht zulässig ist. Dann sendet das Gerät nach den Angaben lediglich mit einer Reichweite von etwa 300m. Das mag in der Ebene gerade noch ausreichend sein. Am Hang ist das nichts und wäre damit eigentlich weder zweckmäßig noch verhältnismäßig. Und was machst Du mit CfK-Modellen? Da geht per se mal nichts rein und auch nichts raus. Sollen die dann verboten werden?

Was aber überhaupt noch nicht angesprochen wurde: wie sieht es mit den Aufwendungen für die Vereine / Modellpiloten aus, die in einem U-Space fliegen (wollen / dürfen)? Wer muss was für die Dienstleister, den US-Serviceprovider (USSP) oder den common information service (CIS) bezahlen? Es steht zu befürchten, dass zumindest die USSP ein "Geschäftsmodell" in Form von Kapitalgesellschaften (s. z. B. Austro Control) sein werden und nicht für "umme" arbeiten wollen, da Gewinn orientiert.
Wer im Verein / auf der grünen Wiese wird dann berechtigt / verpflichtet sein, sich bei den Stellen und wie anzumelden? Ich sehe da einem spontanen "Feierabendfliegen" schon den ein oder anderen Riegel vorgeschoben.
Könnte die Regelung im U-Space (mit den zu erwartenden Transpondern - wäre schön, wenn Frank T. sich hierzu mal klar äußern würde) nicht als Blaupause für den gesamten Modellflugbetrieb gesehen werden? Auch wenn dies bislang noch dementiert wird. Aber wenn das so gut im U-Space klappt.....
 
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