Genau das ist gemäss EU-Recht im Rahmen der Anpassung der LuftVo an das EU-Recht passiert.
Für den Modellflug wurde in der (EU) 2019/947 die Möglichkeit geschaffen, dass die "Rules of the Game" durch die Verbände definiert werden. Die Lufthoheit hat nur noch eine Kontrollfunktion, erteilt die Autorisierung nach §16 EU-DVO und definiert keine Betriebsregeln mehr.
Hallo Frank
Das die EU Verordnungen unmittelbar und direkt gelten stimmt natürlich.
Das in der Verordnung EU Vo 2019/947 keine Rules of the game definiert wären, stimmt dann nicht so ganz.
Copy and paste Regulation 2019/947 on:
Artikel 7
Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme
(1)
Der UAS-Betrieb in der „offenen“ Kategorie unterliegt den Betriebsbeschränkungen in Teil A des Anhangs.
(2)
Der UAS-Betrieb in der „speziellen“ Kategorie unterliegt den Betriebsbeschränkungen, die in der Betriebsgenehmigung nach Artikel 12,
in der Genehmigung nach Artikel 16 oder in einem Standardszenario nach Anlage 1 des Anhangs, zu dem der UAS-Betreiber eine Erklärung abgegeben hat, vermerkt sind. Dieser Absatz gilt nicht für den Fall, dass der UAS-Betreiber Inhaber eines LUC mit entsprechenden Rechten ist.
Der UAS-Betrieb in der „speziellen“ Kategorie unterliegt den geltenden betrieblichen Anforderungen, die in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission (5) festgelegt sind.
(5)Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festlegung
gemeinsamer Luftverkehrsregeln
Copy and paste sowie Hervorhebung off:
Welche LuftVo im Rahmen von Artikel 16 anzuwenden ist, ist so wie ich es sehe in der Regulierung eindeutig festgelegt, oder?
Wenn ich Deine werte Aufmerksamkeit auf Art 8 der Regulierung lenken dürfte, da sind nämlich die Mindestanforderungen für eine Kompetenz die im Rahmen von Specific nach Artikel 16 vorausgesetzt werden definiert.
Damit ist diese Regulierung 2019/947 aber ein wesentlicher Baustein der Europäischen Luftsicherheitsarchitektur, hätte also in den Mitgliedsstaaten Richtig umgesetzt werden müssen in der Übergangsfrist.
Da das offensichtlich so wie ich es sehe ( und nicht nur ich) nicht gelungen ist, passiert dann was ganz Blödes mit den Qualifizierten Stellen in den Mitgliedsstaaten, die an der Umsetzung der Regulierung beteiligt sind.
Die Disqualifizieren sich dann nämlich selbst, weil ein wesentlicher Teil der Lufsicherheitsinfrastruktur nicht wie verordnet im Mitgliedsstaat etabliert wurde. Im Fall von Deutschland, trifft dass dann auf das LBA zu, die sich selbst disqualifiziert haben bei der Nummer hier.
Das sich das LBA selbst aus dem Rennen geschossen hat zieht wiederum nach sich, dass die auch keine Fachaufsicht über die Verbände mehr führen können. Das die Verbände sich in der Folge auch nicht als Qualifizierte Stelle von EASA damit etablieren konnten, wie gefordert, ist Logisch. ( Klartext Beauftragung Verbände hinüber)
Cleverer Weise, wurden auch nicht die Scheine für Steuerer von Modellflugzeugen über 25 Kg MTOM, wie in der Regulierung gefordert, angepasst und umgeschrieben, damit sind auch die, genauso wie die Lufttüchtigkeitszeugnisse für die Flugzeuge die auch nicht umgeschrieben wurden innerhalb der Frist, weg.
Kurz zusammengefasst, es gibt nichts mehr. Keine beauftragten Verbände, kein Handlungsfähiges LBA, Selbst EASA ist dadurch nur noch sehr begrenzt Handlungsfähig und das Europaweit / EASA weit.
Wenn Niemand mehr einen Schein hat ein UAS in Betrieb nehmen zu dürfen, dann kann in der Folge auch Niemand mehr den Ausbildungsleiter stellen für einen Ausbildungsbetrieb. Um das wieder in Gang bekommen zu können, braucht es jetzt Jemand, der sich selbst Lizensensieren kann, um den Ausbildungsleiter zu stellen damit man das Ganze wieder in Gang bekommt.
Die Änderung an der 2019/947 die Du heute Morgen um viertel vor Vier mit "also Nie" abgetan hast, würde ich dann doch vieleicht noch mal überdenken, wenn Ihr den Luftsport in Europa nicht ins Nirvana verbannen wollt. ( das würde glaube ich auch zu ein wenig Achterbahn führen)
Die Saison steht vor der Tür, die Modellflieger, Segelflieger usw usf. wollen wieder fliegen gehen, also wir müssen den Laden wieder zum laufen bekommen und den Ärger mit dem ganzen Kram habe in erster Linie ich als Betriebstrottel der Fliegerei auch wieder mal am Bein.
Gruß Horst
P.S.
Der Internationale Bereich läuft zwar noch, weil das weitestgehend über EASA direkt geregelt wird, aber auch nicht Alles. Also die Qualifizierten Stellen auf Mitgliedsstaaten Ebene werden auch hier gebraucht. Das geht demnach auch nicht mehr Lange so weiter, dann muss EASA auch hier das Handtuch werfen ( Anfang März irgendwann), weil die Fachaufsicht nicht ausgeübt werden kann in den Bereichen. Dann müsste Eurocontroll, DFS usw, informiert werden, dass sie den Betrieb einstellen müssen. ( das wäre dann richtig Achterbahn, mit Löcher aus dem Käse fliegen. Bekommt dann auch wieder nur durch die Änderung der Regu...... )
PPS
Höchsten Respekt für den Kernschrott den ihr da fabriziert habt. Das muss man erst mal hinbekommen.