Hallo Detlef,
du hast dir die Antwort schon selbst gegeben:
Wer dir die AE genehmigt hat, hat auch die Flugordnung geprüft - deine Landesluftfahrtbehörde. Und dieser musst du Änderungen an der Flugordnung nicht nur mitteilen, sondern diese muss das auch genehmigen.
Schöne Grüße
Andreas