Unterschlagung oder Betrug?

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Hallo,

ich brauche zur Formulierung einer Strafanzeige Eure Hilfe bei einer Begriffsbestimmung:

Im August habe ich bei einem Ludwigsburger Onlinehändler Ware bestellt und per Vorkasse bezahlt.
Nachdem der avisierte Liefertermin verstrichen war, wurden auch 2 Ersatzlieferzeitpunkte welche ich vorgab, überzogen. Auf meine Anfragen per Email erfolgte keine Reaktion. Per Telefon war der Händler erst gar nicht erreichbar.
Als ich in einer 3. EMail darauf hinwies, daß beim Generalimporteur Deutschland die Ware sofort lieferbar sei, bekam ich zur Antwort: ich beziehe die Ware nicht dort ... (ja, in dieser Kurzform!) Auf die Frage zum vorr. Lieferzeitpunkt wurde nicht eingegangen.

Daraufhin nahm ich mein Wiederrufsrecht war, stornierte den Auftrag und gab meine Bankverbindung für die Rücküberweisung an.
(Die Bestellung bei einem anderen Händler war innerhalb 3 Tagen erledigt ...)

1,5 Wochen danach stellte ich ihm wegen mangelnder Reaktion nochmals per Email eine Frist von 7 Tagen.
Das ist nun wieder 3 Wochen her und ich habe keine Lust mehr meinem Geld hinterher zu laufen.

Frage: ist das eine Unterschlagung bzw. welcher Tatbestand liegt hier vor?

Danke vorab, Andreas
 
Das ist doch völlig egal. Ob und welches Vergehens sich der Beklagte schuldig macht bestimmt am Ende der Richter. Für eine Anzeige sollte es reichen, wenn man den Sachverhalt schildert.
 

micbu

User
Die richtige Vorgehensweise wäre hier einen gerichtlichen Mahnbescheid zu senden und dann den Betrag vollstrecken zu lassen.

Viele Grüße, Michael
 

K0811

User
1. Dieses Thema scheint nur dem Luftablassen zu dienen. Du fragst dich doch nicht wirklich on Unterschlagung oder Betrug ! Das wäre auch unerheblich.

2. Ich lese bei Andreas immer E-Mail. Eine E-Mail ist kein geeignetes Mittel für eine Fristsetzung. Schreib einen Brief per Einschreiben und gib ihm 14 Tage Zeit. Wenn dann nix kommt Mahnbescheid. Momentan ist es weder Betrug noch Unterschlagung, sondern ein Formfehler Deinerseits.

3. Rein interessenhalber: Welche Lieferzeit hat er bei Bestellung angegeben ? Da der Händler nicht über den Generalimporteur bezieht scheint er direkt zu importieren. Soetwas dauert, andersrum wirst du bei diesem Händler dann wohl auch einen anderen Preis geboten bekommen haben als über den Generalimporteur. Früher gab es mal einige Händler die Ware direkt für den Kunden importiert haben - heutzutage macht das aufgrund der Gesetze und exakt dieser Lieferprobleme kaum noch ein Händler.
 
hi,
wenn du die Suche benutzt: die Vorgehensweise bei solchen Sachen wurde schon x-mal geschildert.
Wer geschäftsfähig ist und Käufe abschliessen darf, kann, sollte auch diese Verfahren kennen, gehört nämlich auch dazu.
 
@K0811

Die Lieferzeit hatte ich bei der Bestellung erfragt. Sie wurde mit 7 Tagen angegeben. Ich hätte auch mit 14 Tagen leben können, aber nach 3 Wochen gab es noch immer keinen konkreten Liefertermin.

Mit "Luft ablassen" hat meine Frage nichts zu tun, denn morgen bin ich bei der Polizei.

@Michael: Den normalen Rechtsweg über RA und Mahnbescheid kenne ich. Das dauert lange und kostet u.U. mehr als das Auftragsvolumen beträgt.

Hat jemand noch einen Tipp? Ich hatte das BGB schon zu lange nicht mehr in der Hand.

Andreas
 

sualk

User
Hallo Andreas,

dein Problem, wenn es denn überhaupt bereits eines ist, wird weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft interessieren.

Um auf deine Eingangsfrage zurückzukommen, bisher ist es weder das Eine noch das Andere.
 
Hi,

für einen Mahnbescheid brauchst Du keinen Rechtsanwalt. Das kannst Du ziemlich einfach hier erledigen:
http://www.online-mahnantrag.de/
Nach dem ausfüllen einfach ausdrucken und zum Amtsgericht Hünfeld schicken. Kostet bei kleinem Streitwert nur 23,- Euro, die bei erfolgreichem Mahnverfahren nichtmal Du bezahlen musst.
Ich würde das machen, das ist echt ziemlich einfach. Erst Mahnbescheid beantragen, falls kein Widerspruch einfach Vollstreckungsbescheid beantragen. Falls kein Widerspruch bekommst Du das Geld vermutlich vom Gerichtsvollzieher überwiesen.

Grüße,
Michel
 

K0811

User
AirWolff schrieb:
Mit "Luft ablassen" hat meine Frage nichts zu tun, denn morgen bin ich bei der Polizei.

Das steht dir natürlich frei, bringt dir aber überhaupt nix. Die Polizei kann nur strafrechtlich was unternehmen. Das bringt dir dein Geld nicht wieder, zumal ein Polizeibeamter der Ahnung hat dich danach frage wird wann und wie du deinen Vertragspartner in Lieferverzug gesetzt hast. WEnn du dem Händler wirklich bisher keinen Eingang einer Frist belegen kannst (Einschreiben) ist er nicht in Lieferverzug und deine Anschuldigungen haltlos. Oder kannst du irgendwie beweisen, dass deine mails angekommen sind ?
 
@K0811: die Fristsetzung ist nicht an die Brief- sondern nur an die Schriftform gebunden - ich habe ihm nachweislich per Email 2 weitere Fristen zur Rückerstattung übermittelt (nach dem Storno).
Emailkontakt ist bei Onlinegeschäften legitim, zumal er auf Anrufe nicht reagiert.

@Michel21: Danke für die Info Michel!

Mal sehen was morgen herauskommt. Ich habe es erst einmal als Unterschlagung und Internetbetrug betitelt, jedoch trifft es den Kern nicht genau.
Ich hatte beim Studuim zu wenig mit Eigentumsdelikten zu schaffen und heute zu wenig Zeit das BGB zu durchforsten.

Danke für Eure Hilfe.

Andreas
 

Gast_9757

User gesperrt
@K0811: die Fristsetzung ist nicht an die Brief- sondern nur an die Schriftform gebunden - ich habe ihm nachweislich per Email 2 weitere Fristen zur Rückerstattung übermittelt (nach dem Storno).
Emailkontakt ist bei Onlinegeschäften legitim, zumal er auf Anrufe nicht reagiert.

Sagst du einfach so. Wenn du es so gut weißt, brauchst du doch hier gar nicht fragen? Wie ist die Email bitte "nachweislich" nach Art eines Einschreibens mit Rückschein? Wie kannst du beweisen, dass er die Mail bekommen hat, wenn er das Gegenteil behaupten sollte?

So ärgerlich das für dich ist, aber deine Vorgehensweise, bei mangelnder Kenntnis der Rechtslage einfach mal beliebige Vorwürfe an den Händler zu senden, ist enorm fragwürdig. Gegenwärtig machst du dich selber angreifbar.

Aber du wolltest ja offensichtlich nur Luft ablassen :rolleyes:
 

hahgeh

User
@K0811: die Fristsetzung ist nicht an die Brief- sondern nur an die Schriftform gebunden - ich habe ihm nachweislich per Email 2 weitere Fristen zur Rückerstattung übermittelt (nach dem Storno).
Emailkontakt ist bei Onlinegeschäften legitim, zumal er auf Anrufe nicht reagiert.

Das is falsch! Es gibt nicht die "Briefform". Es gibt dem Gesetz nach folgende Formen:
- freie Form (mündlich, schriftlich , wie auch immer)
- vertraglich vereinbarte oder anderweitig "gewillkürte" Form, also das was die Vertragsparteien bestimmen
- Textform
- Schriftform (NICHT Briefform)
- notarielle Beurkundung, sowie die Zustellung als Sonderform.

Wann eine email dazu bestimmt ist, der Schriftform zu entsprechen, regelt die Schriftform. Dazu wäre eine (qualifizierte) Signatur notwendig. Nur dann erfüllt nämlich die email die Erfordernisse der Schriftform, nämlich:
- authentizierte Teilnehmer (jeder weiss wer es geschickt und wer es bekommen hat)
- authentizierter Inhalt (niemand kann dir sagen, ob die email auch genau SO angekommen ist, wie du sie abgeschickt hat, oder nicht unterwegs manipuliert worden ist)
- authentizierte Zeiten (die Zeiten der email lassen sich im email-header ändern, bei einem Einschreiben-Rückschein habe die Versende- und Empfangsdaten)

Diese Anforderungen werden neben Einschreiben mit Rückschein auch durch ein Fax erfüllt. Dabei hast mit dem Sendebericht auch den Beleg des Zugangs, also kannst einen Anscheinsbeweis schaffen, dass dein Fax auch angekommen ist.

Also mach es dir selbst einfach und schreibe einen Brief mit Fristsetzung (nicht unter 14Tagen ab Zugang)und gebe ihn als Einschreiben mit Rückschein auf oder sende ihn als Fax.

DANACH kannst du bei verstreichen der Frist einen Mahnbescheid beantragen, und zwar selbst, dazu braucht es den Anwalt normalerweise nicht, wenn der Fall nicht gerade besonders kompliziert ist, aber dann böte sich ein MB auch an.

Grüße
hg
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

auf keinen Fall ein Einschreiben mit Rückschein machen, wenn der Betreffende nämlich nicht angetroffen wird, wird es nicht zugestellt.

Besser ist ein Einwurfeinschreiben. Da protokolliert der Postbote den Einwurf.
Als gewerblicher Händler muss er seine Briefkasten regelmäßig lehren,
so dass mit Einwurf der Zugang stattfindet.

Hans
 
Danke HaGe und Hans,

es ist fast erledigt. Ich muß eventuell am Dienstag noch einmal hin, da die 2 zuständigen Beamten der Kripo gerade im Einsatz waren.

Große Erleichterung herrschte in der Wache - die Aufnahme dauerte Dank vollständiger Dokumentation der Sachlage nur 10 Minuten.

Die Möglichkeiten des MB bleiben mir ja immer noch.

Gruß, Andreas
 

K0811

User
Naja wenns dein Ego befriedigt, dein Geld erhälst du so garantiert nicht wieder.Das spiegelt die heutige Gesellschaft ganz gut wieder. Wegen einer Mücke (die man evtl. leicht mit einem Einschreiben hätte tot schlagen können) gleich Anwalt oder Polizei bemühen...........
 
Hallo,

auf keinen Fall ein Einschreiben mit Rückschein machen, wenn der Betreffende nämlich nicht angetroffen wird, wird es nicht zugestellt.

Besser ist ein Einwurfeinschreiben. Da protokolliert der Postbote den Einwurf.
Als gewerblicher Händler muss er seine Briefkasten regelmäßig lehren,
so dass mit Einwurf der Zugang stattfindet.

Hans

Hallo,
soviel ich weiß, wird beim Einschreiben mit Rückschein eine Benachrichtigung zur Abholung der Sendung in den Briefkasten gelegt, falls der Empfänger des Einschreibens nicht da ist.
Beim Einwurfeinschreiben ist die Zustellung nicht sicher, da der Postbote das Schreiben auch in einen falschen Briefkasten gelegt haben kann. (Meine Post wird regelmäßig in der Nachbarschaft verteilt und ich wohne nicht im Hochhaus mit riesigen Briefkastenanlagen:mad:).

Gruß
Oliver
 

hahgeh

User
Hallo,
soviel ich weiß, wird beim Einschreiben mit Rückschein eine Benachrichtigung zur Abholung der Sendung in den Briefkasten gelegt, falls der Empfänger des Einschreibens nicht da ist.

So ist es. da gibts es die schönen Benachrichtigungszettel, wo man die ganze Zeit ein mieses Gefühl hat, bis man endlich das Einschrieben in den Händen hält und nicht weiß von wem es kommt und was drin steht...


Naja wenns dein Ego befriedigt, dein Geld erhälst du so garantiert nicht wieder.Das spiegelt die heutige Gesellschaft ganz gut wieder. Wegen einer Mücke (die man evtl. leicht mit einem Einschreiben hätte tot schlagen können) gleich Anwalt oder Polizei bemühen...........

Besser hätte ich es nicht sagen können.

Nochmal klipp und klar: Die Strafanzeige führt in keinem Fall dazu, dass du das Geld bekommst!!! Was hast du also davon? Setz den Verkäufer in Verzug und dann beantrage einen MB. Sollte er Widerspruch einlegen, läuft dir die Anzeige nicht davon.

Nebenbei bemerkt: Wie bitte willst du ihm Vorsatz nachweisen? Für einen Betrug schon mal gar nicht, weil er dann bereits zum Zeitpunkt der Vertragsannahme den Vorsatz hätte haben müssen, nicht zu liefern - das kannst du nie und nimmer beweisen. Und für eine Unterschlagung auch nicht, weil du überwiesen hast um damit eine fällige und nicht untergegangene Forderung zu begleichen, insofern ist es sogar sein Geld, weshalb in der Folge es schon am Tatbestand scheitert.
Das gibt also wenns hochkommt ne Einstellung nach 153StPO, wenn überhaupt ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht. So what?

hg
 
Wenn man etwas schreibt, weiss man nicht immer genau wie es der Leser interpretiert. Mir ging es nicht um eine Beschuldigung, sondern einzig um eine Begriffsklärung.

"Wie kann ich auf den Punkt beschreiben, was da zwischen dem Händler und mir passiert ist." Mehr nicht. Keine Emotionen, kein Luft ablassen oder Ego streicheln. Als Entschuldigung: Ich bin Pragmatiker.


Ich danke allen, welche mit Ihren Tipps helfen wollten und geholfen haben. Da es aber leider nicht mehr um das ursprüngliche Thema geht, bitte ich um Schließung des Threads.

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:

jstremmler

User gesperrt
Ich finde es schade, dass...

Ich finde es schade, dass...

Ich finde es schade, dass die Forenregeln die Namensnennung dieser "schwarzen" Händlerschafe verbieten.
Damit wäre nämlich dem Geschädigten, der gezahlt, aber seine Ware nicht erhalten hat, eher gedient als mit einer Anzeige.
Vorausgesetzt es wurde hier alles richtig dargestellt, dann hat hier der Händler natürlich mit Vorsatz gearbeitet. Ansonsten hätte er ja bei der Bestellung keine Lieferzeit von 7 Tagen angegeben und dann bis zum heutigen Tage immer noch nicht liefern können/wollen. Nur beweisen lässt sich das eben nicht, und damit wird das Verfahren seinen in der deutschen Rechtssprechung üblichen Gang nehmen. (und der wurde hier schon genannt und wird deshalb nicht wiederholt)
Die geschädigten Kunden dieser Branche sollten sich m.E. überlegen, wie sie Händlern, die derartige kriminelle Geschäftsmethoden an den Tag legen, mit vielleicht ebensolchen (natürlich völlig legalen) Methoden das Handelsleben ein wenig erschweren.
In meinem gleichartigen Fall mit einem Bestellwert von 100 € hat der Mahnbescheid geholfen Die Kosten für den Mahnbescheid hat der Händler allerdings nicht erstattet und (richtigerweise) darauf vertraut, dass ich Ihn wegen dieser Mücke nicht verklage.

Das war mein Fehler und zu dem stehe ich!

(Juristen sind fehlerfrei, deshalb müssen sie mit ihren Dienstleistungsverträgen für nichts einstehen!)

mfg

Jürgen
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
jstremmler schrieb:
Ich finde es schade, dass die Forenregeln die Namensnennung dieser "schwarzen" Händlerschafe verbieten.
Wo steht das denn?
jstremmler schrieb:
Vorausgesetzt es wurde hier alles richtig dargestellt
Aha.
Die einzigen Institutionen, die in unserem Land einen derart dargestellten Sachverhalt als nachweislich richtig oder falsch bezeichnen können, sind Gerichte.

So lange ein solcher Nachweis nicht in Form eines Urteils vorliegt, ist die Unterstellung einer Straftat (siehe Threadtitel) selber eine Straftat (§§ 186, 187 StGB). Nur die Tatsache, dass sich hier nicht ableiten lässt, um wen es sich handelt, bewahrt den Threadersteller davor, nicht selbst Post vom Staatsanwalt zu bekommen.

Mit den Forenregeln hat das aber auch gar nichts zu tun.

Da wir das nicht wollen und die Eingangsfrage beantwortet wurde, mache ich hier dicht.

Ulrich
Moderator
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

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