Hallo,
ich brauche zur Formulierung einer Strafanzeige Eure Hilfe bei einer Begriffsbestimmung:
Im August habe ich bei einem Ludwigsburger Onlinehändler Ware bestellt und per Vorkasse bezahlt.
Nachdem der avisierte Liefertermin verstrichen war, wurden auch 2 Ersatzlieferzeitpunkte welche ich vorgab, überzogen. Auf meine Anfragen per Email erfolgte keine Reaktion. Per Telefon war der Händler erst gar nicht erreichbar.
Als ich in einer 3. EMail darauf hinwies, daß beim Generalimporteur Deutschland die Ware sofort lieferbar sei, bekam ich zur Antwort: ich beziehe die Ware nicht dort ... (ja, in dieser Kurzform!) Auf die Frage zum vorr. Lieferzeitpunkt wurde nicht eingegangen.
Daraufhin nahm ich mein Wiederrufsrecht war, stornierte den Auftrag und gab meine Bankverbindung für die Rücküberweisung an.
(Die Bestellung bei einem anderen Händler war innerhalb 3 Tagen erledigt ...)
1,5 Wochen danach stellte ich ihm wegen mangelnder Reaktion nochmals per Email eine Frist von 7 Tagen.
Das ist nun wieder 3 Wochen her und ich habe keine Lust mehr meinem Geld hinterher zu laufen.
Frage: ist das eine Unterschlagung bzw. welcher Tatbestand liegt hier vor?
Danke vorab, Andreas
ich brauche zur Formulierung einer Strafanzeige Eure Hilfe bei einer Begriffsbestimmung:
Im August habe ich bei einem Ludwigsburger Onlinehändler Ware bestellt und per Vorkasse bezahlt.
Nachdem der avisierte Liefertermin verstrichen war, wurden auch 2 Ersatzlieferzeitpunkte welche ich vorgab, überzogen. Auf meine Anfragen per Email erfolgte keine Reaktion. Per Telefon war der Händler erst gar nicht erreichbar.
Als ich in einer 3. EMail darauf hinwies, daß beim Generalimporteur Deutschland die Ware sofort lieferbar sei, bekam ich zur Antwort: ich beziehe die Ware nicht dort ... (ja, in dieser Kurzform!) Auf die Frage zum vorr. Lieferzeitpunkt wurde nicht eingegangen.
Daraufhin nahm ich mein Wiederrufsrecht war, stornierte den Auftrag und gab meine Bankverbindung für die Rücküberweisung an.
(Die Bestellung bei einem anderen Händler war innerhalb 3 Tagen erledigt ...)
1,5 Wochen danach stellte ich ihm wegen mangelnder Reaktion nochmals per Email eine Frist von 7 Tagen.
Das ist nun wieder 3 Wochen her und ich habe keine Lust mehr meinem Geld hinterher zu laufen.
Frage: ist das eine Unterschlagung bzw. welcher Tatbestand liegt hier vor?
Danke vorab, Andreas