Versicherung für Segler größer 5 kg?

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BZFrank

User
Hi,

Modellflugplätze sind in den Karten entsprechend eingezeichnet.

Das musst du mir aber zeigen welcher Platz und wo das sein soll... soweit mir bekannt sind nur Gleitschirm- und Dachenfluggelände in den Luftfahrtkarten ausgewiesen.

Gruß

Frank
 
@Markus: Oder hast Du auch zwei Autoversicherung, um auf Nummer sicher zugehen? Und ja, wenn ich mir 50 € sparen kann, dann tue ich das gerne - insbesondere wenn es um eine eingesparte Versicherung geht ;))

Viele Grüße!

Robert

Falsche Frage. Die Frage müsste lauten: warum hast Du zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine Autoversicherung? Die Haftplicht übernimmt doch Schäden die man anderen zufügt. Oder warum hast Du trotz Krankenversicherung eine Zahnzusatzversicherung? Zahnbehandlungen zahlt doch die KV, oder nicht? Oder wofür eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ich bin doch gesetzlich versichert. Ob ich nachher mit den 500 Euro klarkomme interessiert doch jetzt nicht. In jedem Bereich gibt es Versicherungen die man sicherheitshalber nochmal "deckelt" um nicht im Regen zu stehen. Nur wenn es ums Hobby geht knausert man rum.

Aber Du hast Recht, Robert, genieße das Hobby. Investiere die 50 Euro lieber in was sinnvolles wie einen Stuhl zum Sitzen während Du fliegst oder eine tragbare Kühlbox damit die Getränke nicht zu warm werden.
 
In der Aufstiegserlaubnis wird doch auch ein Flugsektor festgelegt, oder ? In diesem sollte geflogen werden, oder ? Das heisst wenn der Flugsektor verlassen wird ist auch der Versicherungsschutz gefährdet. Sehe ich das richtig ? Ich denke man kann auf einem Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis auch nicht beliebig weit weg fliegen nur weil man vom Platz aus mit AE gestartet ist.

Die AE betrifft nur Modelle über 5Kg unter 5Kg Erlaubnisfreier Modellflug
Wenn du Modelle über 5Kg meinst liegst du richtig.




Hi,


Das musst du mir aber zeigen welcher Platz und wo das sein soll... soweit mir bekannt sind nur Gleitschirm- und Dachenfluggelände in den Luftfahrtkarten ausgewiesen.

Gruß

Frank

Ist so


Gruß,Herbert
 
"Die AE betrifft nur Modelle über 5Kg unter 5Kg Erlaubnisfreier Modellflug
Wenn du Modelle über 5Kg meinst liegst du richtig."

Jo, ursprünglich gings ihm doch darum das er über 5 kg Modelle "überall" fliegen kann. Dies ist aber demnach auch im Verein mit AE nicht "grenzenlos" möglich. Da ist man unter 5Kg natürlich viel flexibler.
Versicherung ist natürlich sehr wichtig, aber wenn das so ist (über 5kg) kann einem natürlich auch die spezielle Modellflugversicherung eine Fahrlässigkeit vorwerfen wenn man den Flugsektor verlässt.
 
"Die AE betrifft nur Modelle über 5Kg unter 5Kg Erlaubnisfreier Modellflug
Wenn du Modelle über 5Kg meinst liegst du richtig."

Jo, ursprünglich gings ihm doch darum das er über 5 kg Modelle "überall" fliegen kann. Dies ist aber demnach auch im Verein mit AE nicht "grenzenlos" möglich. Da ist man unter 5Kg natürlich viel flexibler.
Versicherung ist natürlich sehr wichtig, aber wenn das so ist (über 5kg) kann einem natürlich auch die spezielle Modellflugversicherung eine Fahrlässigkeit vorwerfen wenn man den Flugsektor verlässt.

Hi
genau so isses.
Darum frage ich mich auch immer warum immer größer ?
Wo kein Kläger da kein Richter und solange nichts passiert.:p:p:p

Gruß,Herbert
 

Mario12

User
Die AE betrifft nur Modelle über 5Kg unter 5Kg Erlaubnisfreier Modellflug
Wenn du Modelle über 5Kg meinst liegst du richtig.
Hallo Herbert,
hier liegt eventuell noch ein Missverständnis vor.
Wenn man von einem Modellflugplatz (mit AE) startet und dort geregelter Flugbetrieb stattfindet (Flugleiter, etc.), dann unterwirft man sich auch mit Modellen unter 5kg den Regelungen der Aufstiegserlaubnis und der Platzflugordnung. Es ist nicht automatisch erlaubnisfreier Modellflug, nur weil das Modell keine 5kg auf die Waage bringt.

Grüße
Mario
 
Das wiederum bedeutet ja für Piloten unter 5kg eine "Freiheitsberaubung" im Verein unter AE zu fliegen (ausser dem Vorteil einer gepflegten Piste was für Segler aber nicht sooo wichtig sein dürfte).
Um wieder zum eigentlichen Sinn des Beitrags zurück zu kommen bleibt ihm wohl nur unter 5Kg zu bleiben um "an stillen Örtchen" zu fliegen ;)
 

Mario12

User
Hi.
Das wiederum bedeutet ja für Piloten unter 5kg eine "Freiheitsberaubung" im Verein unter AE zu fliegen .
Naja, das Wort Freiheitsberaubung würde ich in diesem Zusammenhang nicht wählen. Auch nicht in Anführungszeichen. ;)
Auch hat das nicht direkt mit dem Verein zu tun. Es geht um die Aufstiegsgenehmigung und die gilt für den Flugplatz.

Um wieder zum eigentlichen Sinn des Beitrags zurück zu kommen bleibt ihm wohl nur unter 5Kg zu bleiben um "an stillen Örtchen" zu fliegen ;)
So ist es.

Grüße
Mario
 
Hallo Herbert,
hier liegt eventuell noch ein Missverständnis vor.
Wenn man von einem Modellflugplatz (mit AE) startet und dort geregelter Flugbetrieb stattfindet (Flugleiter, etc.), dann unterwirft man sich auch mit Modellen unter 5kg den Regelungen der Aufstiegserlaubnis und der Platzflugordnung. Es ist nicht automatisch erlaubnisfreier Modellflug, nur weil das Modell keine 5kg auf die Waage bringt.

Grüße
Mario

Hi Mario

ich brauche eine AE nur für Modelle über 5Kg ob jetzt eine Persönliche oder eine für einen Platz.
Dann ist es wichtig was steht in der AE.

Aber das hat mit Erlaubnisfreien Modellflug nichts zu tun.
ich brauche nur eine Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters zum Starten und Landen.
Erlaubnisfrei unterliegt nur den Bestimmungen für erlaubnisfreien Modellflug.

Was der Verein dann für sich für Bestimmungen erstellt ist seine Sache.

Ich kann Theoretisch auf der Wiese neben einem Vereinsplatz wenn ich die Erlaubnis des Eigentümers habe starten und landen,
somit bewege ich mich im Flugraum des Vereins, der Verein hat kein Vorrecht.



Gruß,Herbert;)
 

klausk

User gesperrt
Wenn man von einem Modellflugplatz (mit AE) startet und dort geregelter Flugbetrieb stattfindet (Flugleiter, etc.), dann unterwirft man sich auch mit Modellen unter 5kg den Regelungen der Aufstiegserlaubnis und der Platzflugordnung. Es ist nicht automatisch erlaubnisfreier Modellflug, nur weil das Modell keine 5kg auf die Waage bringt.

Hallo.
Das stimmt so nicht ganz.
Man unterwirft sich den Regelungen der Flugordnung (welche der Verein auf Basis der AE aufstellen muss und worin er noch weitere Regelungen über die AE hinaus treffen kann), nicht aber der Aufstiegserlaubnis!!! Diese gilt nicht für den genehmigungsfreien Modellflug!!!
Das heißt: Legt die AE oder Flugordnung z.B. eine Mittagspause fest, so gilt diese auf dem mit AE versehen Gelände nicht für den genehmigungsfreien Modellflug. Ich muss also hierzu nichtmal auf die Wiese nebenan gehen, ich kann (als Vereinsmitglied) sehr wohl auf dem Platz fliegen.
Das es Sinn macht, sich während des übrigen Flugbetriebes an die Regeln der AE zu halten, ist klar :D
 
Doch versichert

Doch versichert

Also, ich bin euch noch eine Antwort schuldig.

Im Rahmen meiner privaten Haftpflichversicherung sind sämtliche ferngesteuerten Modellflugzeuge mit Motor bis zu einem Gewicht von 5 kg versichert. Konkret heißt es in meiner Versicherungspolice:

"Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendung von ferngesteuerten Modellflugzeugen mit Motor. Voraussetzung ist, das die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten." (Deckungssumme 10 Mio. €, Beitrag für private Haftpflichversicherung für alles im Jahr: 70,- €)

Dies wurde mir soeben von meinem Versicherungsmakler telefonisch nochmals bestätigt (meine mir vorliegende Versicherungspolice ist schon ein paar Jahre älter).

Also auch wenn der ein oder andere anscheind eine doppelte Absicherung bevorzugt, es lohnt sich nochmals genau nachzuschaun, wer hat schon was zu verschenken... ;)

Viele Grüße!

Robert

P.S.: Mit nichts kann so gut Geld verdienen wie mit Angst (in diesem Fall, dass man nicht versichert sei...)
 
Also, ich bin euch noch eine Antwort schuldig.

Im Rahmen meiner privaten Haftpflichversicherung sind sämtliche ferngesteuerten Modellflugzeuge mit Motor bis zu einem Gewicht von 5 kg versichert. Konkret heißt es in meiner Versicherungspolice:

"Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendung von ferngesteuerten Modellflugzeugen mit Motor. Voraussetzung ist, das die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten." (Deckungssumme 10 Mio. €, Beitrag für private Haftpflichversicherung für alles im Jahr: 70,- €)

Dies wurde mir soeben von meinem Versicherungsmakler telefonisch nochmals bestätigt (meine mir vorliegende Versicherungspolice ist schon ein paar Jahre älter).

Also auch wenn der ein oder andere anscheind eine doppelte Absicherung bevorzugt, es lohnt sich nochmals genau nachzuschaun, wer hat schon was zu verschenken... ;)

Viele Grüße!

Robert

P.S.: Mit nichts kann so gut Geld verdienen wie mit Angst (in diesem Fall, dass man nicht versichert sei...)

Hi Robert
hier liegt doch das Problem ,das in allen neueren Haftpflichtversicherungen Modellflug ausgeschlossen wurde.
Bei den Verbandsversicherungen ist ja nicht nur der Schaden versichert ,sondern da sind noch einpaar andere Sachen dabei.

Gruß,Herbert
 
Also, ich bin euch noch eine Antwort schuldig.

Im Rahmen meiner privaten Haftpflichversicherung sind sämtliche ferngesteuerten Modellflugzeuge mit Motor bis zu einem Gewicht von 5 kg versichert. Konkret heißt es in meiner Versicherungspolice:

"Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendung von ferngesteuerten Modellflugzeugen mit Motor. Voraussetzung ist, das die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten." (Deckungssumme 10 Mio. €, Beitrag für private Haftpflichversicherung für alles im Jahr: 70,- €)

Dies wurde mir soeben von meinem Versicherungsmakler telefonisch nochmals bestätigt (meine mir vorliegende Versicherungspolice ist schon ein paar Jahre älter).

Also auch wenn der ein oder andere anscheind eine doppelte Absicherung bevorzugt, es lohnt sich nochmals genau nachzuschaun, wer hat schon was zu verschenken... ;)

Viele Grüße!

Robert

P.S.: Mit nichts kann so gut Geld verdienen wie mit Angst (in diesem Fall, dass man nicht versichert sei...)

Jo Robert, freu Dich und sei stolz.....

1. kostet meine Haftpflicht BEI WEITEM keine 70 Eur. Ich bin mit Haftpflicht und der auf Modellflieger zugeschnittenen Versicherung nur knapp teurer als Du
2. Wirst Du auch in Zukunft an der 5 kg Hürde hängen bleiben, die Du ja laut Eingangspost überwinden wolltest.

Aber sei's drum, jeder wie er will und das Fliegen macht uns beiden trotzdem Spass.

Grüsse
Markus
 

udogigahertz

User gesperrt
Also, ich bin euch noch eine Antwort schuldig.

Im Rahmen meiner privaten Haftpflichversicherung sind sämtliche ferngesteuerten Modellflugzeuge mit Motor bis zu einem Gewicht von 5 kg versichert. Konkret heißt es in meiner Versicherungspolice:

"Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendung von ferngesteuerten Modellflugzeugen mit Motor. Voraussetzung ist, das die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten." (Deckungssumme 10 Mio. €, Beitrag für private Haftpflichversicherung für alles im Jahr: 70,- €)

Dies wurde mir soeben von meinem Versicherungsmakler telefonisch nochmals bestätigt (meine mir vorliegende Versicherungspolice ist schon ein paar Jahre älter).


Viele Grüße!

Robert
Ich bin bereit, mit dir jede Wette einzugehen, dass irgendwo in dem kleingedruckten Vertragstext der Passus auftaucht: "Diese Versicherung deckt keine Schäden ab die durch Gegenstände verursacht werden, die einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung bedürfen" oder so ähnlich. Vor allem, wenn deine Police alt ist, dann hat man bei der Versicherung nicht mitbekommen, dass inzwischen der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherungspflicht für ALLE Modellflugzeuge eingeführt hat, vorher galt nämlich die 5 kg-Grenze.

Da hilft eine MÜNDLICHE Aussage eines Versicherungsvertreters genau nichts, der kann sich dann später, wenn die Versicherung nun zahlen soll, nicht mehr daran erinnern ....... Mach doch folgendes: Schreib deine Versicherung an, so richtig auf Papier mit Schneckenpost und frag die mal schriftlich und bitte um eine verbindliche SCHRIFTLICHE Auskunft, dass mit dieser Versicherung Flugmodelle aller Art bis 5 kg haftpflichtversichert sind ...... du wirst dieses Schriftstück NICHT bekommen! Garantiert!

Es ist ja noch viel schlimmer: De Fakto bist du nicht versichert und damit begehst du mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat! Denn: Der Gesetzgeber macht uns seit einigen Jahren, ich glaube seit 2002, zur Pflicht, dass wir alle unsere Modelle haftpflichtversichert haben müssen, bzw. der Halter eines Modellflugzeuges, auch eines von nur geringem Gewicht, unter einem Kilogramm, ist dazu gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben! Egal ob er in einem Verein ist oder nicht.

Aber genau solche Fälle einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflicht deckt deine alte Hausratversicherung NICHT ab, kann sie nicht.


Es sei jedoch angemerkt, dass es neuerdings tatsächlich einige wenige Gesellschaften gibt, die so eine Haftpflichtversicherung wiederum eingeschlossen haben, trotz Pflicht. Das betrifft aber nur ganz neue Policen und nur bei sehr wenigen Gesellschaften.


Also frag doch mal bitte schriftlich an ....... du wirst vergeblich darauf warten ....... du fliegst unversichert.


Grüße
Udo
 

Mario12

User
Hallo Robert,

wie bereits geschrieben solltest du dringend über eine spezialisierte Versicherung nachdenken, beziehungsweise die detaillierte Bestätigung der Versicherung schriftlich haben.

Ich bin allerdings auch nicht in der Lage, deinen Gedanken richtig zu verfolgen.
Du möchtest einen 4 Meter Flieger mit ca. 5 Kilogramm Gewicht in die Luft bringen. So etwas wird dich sicherlich um die 1000 bis 1500 EUR kosten.
Wir reden hier über die zugehörige Versicherung, die im Jahr mit 50 bis 60 EUR zu Buche schlägt und das ganze dann wirklich wasserdicht macht.
Das heißt, der reine Flieger ist 20x mehr "wert" als die wasserdichte Absicherung. Und du maulst hier rum, dass du keine Doppelabsicherung magst und haben willst.
Ich kann das grundsätzlich verstehen. Geht mir ja genau so.
Aber die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Solche Großmodelle zu fliegen ist teuer. Da sollte es nicht an 50 EUR hängen.


Viele Grüße
Mario
 
...... und vor allem kannst Du davon ausgehen, dass die Versicherung mit dem Satz den Du zitierst die "Flugmodelle" meint, die Du Deinem 7jährigen Sohn beim Toys r us kaufst......
 
In der Police steht wohl Flugmodelle bis 5kg, nicht Flugmodelle bis 5kg aus dem Spielzeugladen. Und wenn der Gesetzgeber eine Haftpflicht vorschreibt und dies in seiner Haftpflicht drin ist hat er doch eine Haftpflich und ist seiner Pflicht nachgekommen. Und die die sagen sind ja nur 50,- Euro im Jahr sind sicher auch sparsam nur sparen sie halt wo anderst - Geiz ist Geil, weiss man doch :D. Wieso soll er sich doppelt Versichern wenn er ne Versicherung hat. Er könnte ja mal seinen Vertrag dem DMFV durchfaxen und die können ihm ja dann sagen ob er eine zusätzliche Versicherung braucht ;)
 

Gast_8039

User gesperrt
...... und vor allem kannst Du davon ausgehen, dass die Versicherung mit dem Satz den Du zitierst die "Flugmodelle" meint, die Du Deinem 7jährigen Sohn beim Toys r us kaufst......

Das ist rechtlich völlig wurscht. Es gibt in D da keine Unterscheidung. Ausnahmslos alle Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge nach LuftVG §1 Abs. 2, somit in Versicherungspflicht (personenbezogen!) mit Deckungsbeträgen nachzulesen in LuftVG §37.
Da nichtspezifische/ private HP-Versicherungspolicen das o.g. fast nie erfüllen, aber die Versicherungspflicht im Rahmen von AE normalerweise durch Flugleiter zu prüfen ist, muss eine private HP-Versicherung in der Regel durch Flugleiter abgelehnt werden -> Du darfst so "versichert" auf einem eingetragenen Platz sicher nicht fliegen! Das versichere ich Dir ;)
Leute! Versichert euch anständig oder bleibt am Boden!
Müßig darüber zu diskutieren, wieviel "Spielzeug" unter rechtlich "schwierigen" Bedingungen betrieben wird...
 
Idee !!!! Flieg mit deinem Flieger gegen ein geparktes Auto oder so und melde den Schaden - dann sehen wir gleich ob se bezahlen oder nicht :D
Ich stelle mein Auto auch zu Verfügung :p
 
Das ist rechtlich völlig wurscht. Es gibt in D da keine Unterscheidung. Ausnahmslos alle Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge nach LuftVG §1 Abs. 2, somit in Versicherungspflicht (personenbezogen!) mit Deckungsbeträgen nachzulesen in LuftVG §37.
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Oh, okay. Das wusste ich nicht. Wieder was gelernt. Aber wissen das auch die Versicherungen? Bei den RC Cars gabs diese Fälle schon. Da dachte einer er ist versichert, hat ganz schlau seine Police gelesen, hat nen Schaden verursacht und es wurde ihm gesagt dass die Versicherung nur für ferngesteuerte Autos bis 5 oder 10 kmh gelten würde. Drum könnte ich drauf wetten, dass eine Police wie oben irgendwo im Kleingedruckten "gilt für Modelle die bauartbedingt nicht höher als 50m fliegen können" oder sowas in der Art stehen hat.

@Schaumwaffelpilot, ja und was wenn sie nicht zahlen? Ich hoffe der Restwert Deines Autos übersteigt nicht den Wert einer Cola-Flasche :-)

Grüsse
Markus
 
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