Wildfliegen hat sich erledigt

Wildfliegen ( bis 5Kg) kann weiter gehen

Wildfliegen ( bis 5Kg) kann weiter gehen

LuftVO §15 (1) Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze bedürfen der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes,


Das bezieht sich meines Wissens nur für die ( manntragende) LFZ für die man einen genehmigten Flugplatz benötigt!!
Das betrifft die Modellflieger nicht, weil Sie vom "Flugplatzzwang" befreit
sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht 1985 eindeutig
entschieden. Daher sind Modellfluggelände keine Flugplätze
im Sinne des Luftverkehrsgesetzes.


Oder hat jemand einen zugelassenen Modellflugplatz?;)
Wir (www.mfsv-sinsheim.de) haben nur eine Aufstiegserlaubnis für ein Modellfluggelände:)


So bleibt dann alles beim Alten:
Luftrechtlich bedarf daher der Aufstieg von Flugmodellen bis 5kg auch
weiter keiner Erlaubnis, es sei denn sie sind mit Verbrennungsmotoren
angetrieben und das nächste Wohngebiet ist weniger als 1,5 km entfernt, etc.

Achtung: Den Eigentümer muß man immer noch fragen.


Gruß Uli

Modellbaubörse Sinsheim
17.02.07
Elsenzhale Sinsheim
ab 8 Uhr
www.mfsv-sinsheim.de
 
Auf Grund Beitrag #22 editiert.

Zum Thema:

Wildflieger oder besser gesagt, Modellflieger die nicht auf einen zugelassenen Modellfluggelände fliegen , habe auch in Zukunft keine Probleme.
Aber ab 5 Kg Abfluggewicht braucht man in Deutschland eine Austiegserlaubnis.
Das ist so und da gibt es auch nichts zu rütteln.
Und derjenige der meint, er muß das tun, der soll es von mir aus.
Er muß auch dann die Konsequenzen ( evtl. vor Gericht) tragen.

Ich kann nur die nicht organisierten Modellflieger (= Wildflieger)nicht leiden,:mad:
die einen legal fliegenden Verein in Bedrängnis bringen.
Denen gehört dann ein Knüppel-Verbot.
( Wer mit einem KFZ eine Straftat begeht, darf auch kein Auto mehr Fahren)

Zur Info: Unser Verein geht auch zum Hangfliegen. Aber dann wiegen die Modelle unter 5 Kg.

Mit Gruß Uli
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

eges

User
Hallo

Bedarf Wildfliegen auf Feldwegen mit Fliegern unterhalb 5kg und über 1,5km Abstand irgendeiner Erlaubnis?

Gruß eges
 
Original von eges
Bedarf Wildfliegen auf Feldwegen mit Fliegern unterhalb 5kg und über 1,5km Abstand irgendeiner Erlaubnis?

Ich würde die Frage anders stellen.;)

Feldwege gehören im Normalfall der Gemeide.
Und da in Deutschland alles geregelt wird (da ein Verbot-dort nicht gestattet),
würde ich nicht lange nachfragen.

In welcher Gemeinde steht den in der Verordnung, das Modellflug auf gemeindeeigenen Feldwegen verboten ist. Kein Verbot=erlaubt.:D

Kleine Anmerkung am Rand:
Bei uns gibt es in der Nähe ein kleiner See im Naturschutzgebiet.
Drumherum Verbotschilder- angeln, bootfahren und schwimmen verboten.
Dann war der See richig zugefroren. Was macht man darauf-Eislaufen.
Im darauffolgenden Frühjahr kam das Zusatzschild" Eislaufen verboten " :mad: dazu.
Toll -Es ist alles geregelt.

Von meinem Wohnhaus nicht weit, ist ein gemeindeeigener Hochwasser-Damm
Da flieg ich ab und zu. Und hab auch niemand fragen müssen.

Gruß Uli:cool:
 

Juergen Pieper

User gesperrt
air-uli schrieb:
...
Aber ab 5 Kg Abfluggewicht braucht man in Deutschland eine Austiegserlaubnis.
...
Mit Gruß Uli

Muhaha ... Jetzt wird es aber doch verwirrend: Ich wusste nicht, dass man in Deutschland nun auch eine "Austiegserlaubnis" braucht :)
 

Steffen

User
air-uli schrieb:
Kleine Anmerkung am Rand:
Bei uns gibt es in der Nähe ein kleiner See im Naturschutzgebiet.
Drumherum Verbotschilder- angeln, bootfahren und schwimmen verboten.
Dann war der See richig zugefroren. Was macht man darauf-Eislaufen.
Im darauffolgenden Frühjahr kam das Zusatzschild" Eislaufen verboten " :mad: dazu.
Toll -Es ist alles geregelt.
Dazu muss man sagen, dass die Gemeinde vollständig für Unfälle haftet, wenn sie es erlaubt.

Im Umkehrschluss spricht man also ein Verbot aus, überwacht die Einhaltung aber nicht unbedingt.

Ciao, Steffen
 
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus wenn ich unter 5KG bin die genehmigung vom grundstücks eigentümer habe und ein modellfluggelände inerhalb von 1 km ist ?
In den vorschriften ist da nichts zu finden ?

Danke
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Schau´dir den 16 I 1 LuftverkehrsVO an, der ist einschlägig.
Wurde hier schon mehrfach geschrieben:
  • Unter 5 Kg und kein Verbrenner, erlaubnisfrei. Ausnahme: Flugplatz in einem Bereich von 1,5 Kilometer, dann erlaubnispflichtig
  • Verbrenner bei einem Kilometer - auch unter 5 kg, erlaubnispflichtig

Die Erlaubnis des Grundstückseigentümers hat keine Auswirkungen auf die Notwändigkeit einer evtl. erforderlichen Erlaubnis.
Wenn du also in mit einem Verbrennermodell mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers in einer Entfernung von einem Kilometer zu einer Ortschaft fliegst, ist das nicht erlaubt.
Ein Modellflugplatz gilt nicht als Flugplatz im Sinne des 16. Ich kenne nur Modellflugplätze, die eine Aufstiegserlaubnis haben. Das ist etwas anderes als die genehmigten Flugplätze. (Falls du auf den 16 I 1 d abzielen solltest)
 
Hallo Chrisii,

bei unter 1 km bist Du sehr nahe am Modellfluggelände und es kann zu Störungen kommen. Deshalb gilt auch hier § 1 (1) Luftverkehrsordnung (LuftVO). Ich empfehle Dir deshalb mit dem Verein zu sprechen, sonst kann es rechtlich für Dich schlecht ausgehen. Nachzulesen hier.

Grüße von
Werner
 
Mehrfach beschrieben, aber oft falsch interpretiert. ;-)

Also mir war der alte §16 lieber, auch schon deshalb, weil dort nur stand:
"Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis,..."

Aber nirgendwo stand, dass es darüber (5kg) genehmigungspflichtig ist. Es mag ein Umkehrschluss sein, aber eben nicht beschrieben. Genauso wenig stand was davon in der VO, dass man auf einem Flugplatz einen Antrag stellen muss, auch wenn das einige hier nicht glauben wollten, bis Eberhard die Begründung ausgegraben hat. Egal, der alte §16 ist ja nun Geschichte.


Für Chrisii gilt:
§ 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Mehr als 5kg
§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,

Bei mehr als 3 Häusern auf einem Fleck in der Nähe
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,

Wenn ein Flugplatz in der Nähe ist (gilt nicht bei Modellfluggeländen)
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,

Gruß
Jo
 
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