Günter Meyer
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Zur Information:
Analog wie in Südbayern gibt es jetzt durch die Neufassung der LuftVO und der neuen NfL v. 27.10.2017 eine Allgemeinverfügung durch das Luftamt (kann eine einzelne Person oder eine Gruppe umfassen)
Somit kann außerhalb eines zugelassenen Aufstiegsgeländes ein Modell ohne Verbrennungsmotor über 5 kg geflogen werden, wenn man eine Erlaubnis beim Luftamt beantragt. Diese kostet 50 Euro in Bayern und kann durch ein Formular (auf der Homepage des Luftamtes) recht einfach per Mail beantragt werden. Derzeit gibt es diese Formulare für Bayern, andere Bundesländer sind mir nicht bekannt.
Diese Erlaubnis bzw. Allgemeinverfügung umfasst gleichzeitig auch das Modellfliegen zur Nachtzeit.
Ein Kenntnisnachweis ist für die Allgemeinverfügung erforderlich.
Ich persönlich sehe durch die Möglichkeiten einer Allgemeinverfügung nicht nur Vorteile...
Analog wie in Südbayern gibt es jetzt durch die Neufassung der LuftVO und der neuen NfL v. 27.10.2017 eine Allgemeinverfügung durch das Luftamt (kann eine einzelne Person oder eine Gruppe umfassen)
Somit kann außerhalb eines zugelassenen Aufstiegsgeländes ein Modell ohne Verbrennungsmotor über 5 kg geflogen werden, wenn man eine Erlaubnis beim Luftamt beantragt. Diese kostet 50 Euro in Bayern und kann durch ein Formular (auf der Homepage des Luftamtes) recht einfach per Mail beantragt werden. Derzeit gibt es diese Formulare für Bayern, andere Bundesländer sind mir nicht bekannt.
Diese Erlaubnis bzw. Allgemeinverfügung umfasst gleichzeitig auch das Modellfliegen zur Nachtzeit.
Ein Kenntnisnachweis ist für die Allgemeinverfügung erforderlich.
Ich persönlich sehe durch die Möglichkeiten einer Allgemeinverfügung nicht nur Vorteile...