Hallo,
also bei einem Nachbarverein verhielt es sich so:
Der Platz war vom Regierungspräsidenten genehmigt; allerdings regt sich ein Privatmann in der Nähe des Plätzes auf. Es handelte sich um ein einzeln gelegenen Gebäude.
Dieser Privatmann klagte zivilrechtlich (!!). Der Zivilgericht machte einen Ortstermin und die Richterin war der Ansicht, dass "sie es auch nicht gut finden würde, wenn sie an Wochenende im Garten sitzen würde und die Modellgeräusche hören würde".
Der Hinweis, dass der Flugplatz vom Regierungspräsidenten genehmigt ist, interessierte die Richterin nicht, dass das öffentliches Recht ist.
Die Genehmigung des Flugplatzes würde keinen Freibrief geben, dass zivilrechtlichen Klagen getätigt werden können. Ein Lärmgutachten holte die Richterin nicht ein, da sie sich selber vor Ort "vom Lärm der Modelle" überzeugt hat. Wie gesagt, die Modelle bewegten sich innerhalb der Vorschriften des Regierungspräsidenten.
Der Verein verlor den zivilrechtlichen Prozess !! Der Platz ist heute geschlossen. Da der Streitwert nicht hoch genug war, konnte im Rahmen des Zivilverfahren noch nicht einmal Berufung eingelegt werden.
Gruss
PW