Hallo,
ich möchte auch hier im öffentlichen Teil des Forums einmal eine Sache posten, die evtl. für den ein oder anderen von Interesse sein könnte.
Falls jemand anders lautende Infos oder Erfahrungen hat, bitte posten.
Im Zuge eines Zulassungsverfahren und einem damit verbundenen Anruf beim Bauordnungsamt ( hier in Niedersachsen) wurde folgndes festgestellt.
Eine Baugenehmigung benötige ich auch dann, wenn durch die Nutzung Zu- und Abgangsverkerhr zu erwarten ist.
http://www.bauordnung.at/deutschland/niedersachsen.php#P02
§2 Satz13
Das heißt, wenn ich mich regelmäßig auf einer Wiese mit ein paar Leuten zum Fliegen treffe, muß ich dafür einen Bauantrag stellen! Dabei ist es egal, was dort geflogen wird.
2-3 Leute, ab und zu sind kein Problem.
Aber wenn ein kleiner Verein, Gruppe oder ähnliches das ganze organisiert betreibt => Baugenehmigung.
Das heiß, wenn irgend jemand die erlaubnissfreie Fliegerei stört, könnte dieser Jemand ganz schlau sein, und damit evtl. Erfolg haben.
ich möchte auch hier im öffentlichen Teil des Forums einmal eine Sache posten, die evtl. für den ein oder anderen von Interesse sein könnte.
Falls jemand anders lautende Infos oder Erfahrungen hat, bitte posten.
Im Zuge eines Zulassungsverfahren und einem damit verbundenen Anruf beim Bauordnungsamt ( hier in Niedersachsen) wurde folgndes festgestellt.
Eine Baugenehmigung benötige ich auch dann, wenn durch die Nutzung Zu- und Abgangsverkerhr zu erwarten ist.
http://www.bauordnung.at/deutschland/niedersachsen.php#P02
§2 Satz13
Das heißt, wenn ich mich regelmäßig auf einer Wiese mit ein paar Leuten zum Fliegen treffe, muß ich dafür einen Bauantrag stellen! Dabei ist es egal, was dort geflogen wird.
2-3 Leute, ab und zu sind kein Problem.
Aber wenn ein kleiner Verein, Gruppe oder ähnliches das ganze organisiert betreibt => Baugenehmigung.
Das heiß, wenn irgend jemand die erlaubnissfreie Fliegerei stört, könnte dieser Jemand ganz schlau sein, und damit evtl. Erfolg haben.