Betreff: TCAM-Meeting in Brüssel

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Ich habe volles Verständnis für RC-N und danke ihm.
Wenn jemand (aus dem Gedächtnis wiedergegeben) schreibt:
"Wer den Sender xyz benutzt macht sich strafbar", und das bei einem Fabrikat das offiziell in Deutschland verkauft wir, dann muss RC-N eingreifen.
Gruss Jürgen (dem der Kindergarten um 2.4 schon längst auf den Wecker geht)
 
Zuletzt bearbeitet:

Uli_ESA

User
Hallo,
da hätte man aber die Beiträge auch einfach löschen können.
Aber fakt ist das die BNA derzeit 2,4 GHz Systeme auf die Konformität zur EN 300 328 überprüft, das es auf dem Europäischem Markt Systeme gibt die die EN 300 328 nicht einhalten.
Um welche Systeme es sich hier handelt lasse ich mal aussen vor.

Bei dem TCAM Meeting wurde ja ausdrücklich erwähnt, das nichts gegen Modellflug mit 2,4 Ghz spricht wenn die EN 300 328 eingehalten wird.
Und ich denke mal das es nicht in unserem Interesse ist das dort doch noch ein Riegel vorgeschoben wird, nur weil einige Hersteller meinen man könne eine Norm so auslegen wie es einem selbst passt.
Die Norm sagt eindeutig das min. 15 Kanäle genutzt werden müssen und das die Max Verweildauer auf einem Kanal 0,4 sec bertagen darf.

Gruß
Uli
 
Bitte keine Diskussion über "Wer, was, wo, ...".

Ich wünsche einfach nur ein Statement von RC-N mit etwas mehr Informationen, als im gelockten Thread selbst.

Danke.

Alles was alle anderen (und ich) schon beitragen haben ist hinlänglich bekannt denke ich.
 

sidigonzales

User gesperrt
Fakt ist das dort steht das der Thread vorläufig aus dem Verkehr gezogen wird und der Sachverhalt geprüft wird.
Das ist doch ein wesentlich angenehmeres Verfahren als z.B. im Nachbaruniversum wo einfach Beiträge gelöscht werden OBWOHL sie weder gegen die Forensregeln noch gegen bestehende Gesetze verstossen.
Das RCN dazu gezwungen ist die Störung erst mal zu unterbinden ist doch klar.
 

RCN-Team

Moderator
Teammitglied
Tatsächlich ist es so, dass wir auf eine Intervention wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen reagieren müssen, und zwar unabhängig davon, was nun wahr ist und was nicht.
Wenn wir das nicht tun, würden wir uns die bemängelten Tatsachenbehauptungen zu eigen machen, und für den ggf. daraus resultierenden Schaden haften. Bei der hier vorliegenden undurchsichtigen Sachlage kommt das nicht in Frage.

Allerdings werden wir diesen Vorgang zum Anlaß nehmen, die von der intervenierenden Seite vorgebrachte Begründung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Es wird also in jedem Fall eine Klarstellung erfolgen.

So etwas geht aber nicht von heute auf morgen. Wir bitten daher um etwas Geduld.

Euer RCN-Team
 

RCN-Team

Moderator
Teammitglied
Inzwischen haben wir die Behauptungen des intervenierenden Importeurs detailliert hinterfragt und ihn um eine Stellungnahme gebeten.
Diese ist innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt. In der Folge stellen wir den bemängelten Thread wieder online, da der Importeur seine Begründung, mit der er die Entfernung des Threads gefordert hat, nicht untermauern konnte oder wollte.

Da die Gültigkeit von Konformitätserklärungen zu funktechnischen Anlagen von allgemeinem Interesse ist, werden wir es dabei nicht bewenden lassen, sondern die für die Prüfung zuständige Behörde einschalten.

Wir weisen darauf hin, dass damit noch keineswegs geklärt ist, ob die Konformitätserklärungen für bestimmte im Handel erhältliche Produkte gültig sind oder nicht. Bis zum Beweis des Gegenteils ist von der Gültigkeit auszugehen. Wir bitten daher darum, Behauptungen zu der Frage, ob die Benutzung des einen oder anderen Produkts legal oder illegal sei, zu unterlassen. Endgültig klären kann so etwas nur die Bundesnetzagentur aufgrund des Gutachtens eines unabhängigen zertifizierten Testlabors.
Wir bleiben an der Sache dran und werden an geeigneter Stelle darüber berichten, wenn es neue Informationen gibt.

Euer RCN-Team
 

RCN-Team

Moderator
Teammitglied
Ergänzende Information

Ergänzende Information

Der User Uli_ESA hat diesen Monat bei der Bundesnetzagentur u.a. angefragt, ob die von ihm als Anlage beigefügte Konformitätserklärung der DX6i für Deutschland gültig sei.

Beantwortet wurde seine Anfrage von Herrn Manfred Woditschka, BNetzA, am 07.07.08 dahingehend, daß sich zu seiner früheren Anfrage von seiner Seite nichts Neues ergeben habe.

Die beiliegende Konformitätserklärung sei nach Einschätzung von Herrn Woditschka formal nicht zu beanstanden. Eine derartige Erklärung gelte nicht nur speziell in einem Land, sondern überall dort, wo das entsprechende Verfahren für das Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen gemäß der Richtlinie 1999/5/EG anerkannt seien.

Wir bedanken uns bei Uli_ESA für die Weiterleitung der Information.
 
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