Betrieb von RC-Anlagen - Haftung

rubberduck

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hallo,
ich möchte gerne einmal eine Frage stellen.
Vielleicht ist ein Jurist hier im Forum der darauf antworten kann.

In Zusammenhang des Betriebs von RC-Anlagen lese ich immer wieder den Satz "Der Betreiber trägt die Verantwortung", also der Modellpilot als "Steuerer" seines Flugmodells.

Manchmal wird zugeriert, je nachdem wo oder was man als RC-Anlage kauft, gäbe es mehr oder weniger Sicherheit seitens der Hersteller oder Händler.

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Im RC-Bereich findet man jedoch immer den solche Sätze wie (aus verschiedenen AGBs):

Eventuelle Schadenansprüche , die durch den Betrieb des Gerätes entstehen, können nicht geltend gemacht werden.

oder

Wir beliefern nur den Handel und bitten Sie daher als Endkunde die jeweiligen AGBs bei Ihrem Fachhändler zu erfragen.

oder

XYZ Modellbau GmbH & Co. KG haftet nur für Schäden an der Ware selbst.
Weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen


----------------------

Sprich ... man kann zwar Mängel geltend machen (wie überall) aber weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen ... ebenso Folgeschäden. Also... egal wo oder was ich kaufe - als Benutzer oder Betreiber bin ich alleine (und sonst niemand) für den Betrieb meiner RC-Anlage und meines Modells verantwortlich.
(von ganz wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, z.B. Teilnahme an RC-Flug-Ausbildung mit Leihmodell etc.)


Frage:
In welchem Fall kann man denn einen Schaden überhaupt auf einen RC-Hersteller oder -Händler abwälzen? - so das die Versicherung sich direkt an Händler oder Hersteller wendet? - z.B. bei Fehlfunktion von RC-Sender, -Empfänger oder Baugruppen? Selbst wenn ich einen mangelhaften Sender oder Empfänger gekauft habe, habe ich maximal einen Anspruch auf Umtausch oder Mängelbeseitigung. Aber für die Schäden, die dieser Defekt angerichtet hat, kann ich offensichtlich den Händler oder Hersteller nicht verantwortlich machen, sogar bei Fehlern in der Produktion oder Programmierung. ???




jürgen
 

Gast_7088

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lange frage

lange frage

wenig Hintergrund....

du wirst auch nicht den Hersteller ein Küchenmessers nicht haftbar mach können, wenn es in deinem Rücken steckt..... dieses Beispiel, weil ich ja dein Drang nach sinnfreie Fragen und Beispielen kenne...

das ist doch ganz normale Haftung nicht mehr, nicht weniger.
Gefährdungshaftung wegen Betrieb ... Luftrecht und so
 

rubberduck

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du wirst auch nicht den Hersteller ein Küchenmessers nicht haftbar mach können, wenn es in deinem Rücken steckt.....

Demzufolge ist es also auch egal, ob es ein chinesisches Messer, ein amerikanisches, koreanisches, japanisches, tchechisches oder deutsches Messer ist.

Stimmt .. eigentlich beantwortet das so einige Fragen ...
 

Gast_7088

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mensch

mensch

Demzufolge ist es also auch egal, ob es ein chinesisches Messer, ein amerikanisches, koreanisches, japanisches, tchechisches oder deutsches Messer ist.
da habe ich aber deine Sinnesschärfe aber voll unterschätzt.... ja in der tat und für das Ergebnis ist das von untergeordneter Bedeutung, denn du wirst da auch sicher den In die Haftung nehmen der es dir da tatkräftig rein gesteckt hat.....
 
Demzufolge ist es also auch egal, ob es ein chinesisches Messer, ein amerikanisches, koreanisches, japanisches, tchechisches oder deutsches Messer ist.

Stimmt .. eigentlich beantwortet das so einige Fragen ...

Hmm, tatsächlich? Bezüglich der Herkunft schon, sonst eher nicht.

Aber das mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch, der sich daraus ergebenden Haftung usw kennen wir ja schon.;)
Warum ist es eigentlich nötig, schon im Voraus einen zur Beruhigung des eigenen Gewissens zu kennen, auf den man seine Verantwortung abwälzen kann?

Nebenbei: Autohersteller lehnen auch die Haftung für Folgen durch den Gebrauch des Fahrzeuges ab. Spielekonsolenhersteller weisen auf Epilepsie hin,
Medikamentenhersteller auf Nebenwirkungen usw, usw.

Wird ein Schaden beim Gebrauch aber als Folge eines Fehlers des Herstellers verursacht, sind die Hersteller regelmäßig trotzdem dran und mit im Boot,
bis zur 100% Übernahme aller Folgen.;)

Dämmert Dir gaaaanz laaaangsaaaam was?:rolleyes:
 

rubberduck

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Hmm, tatsächlich? Bezüglich der Herkunft schon, sonst eher nicht.

Aber das mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch, der sich daraus ergebenden Haftung usw kennen wir ja schon.;)
Warum ist es eigentlich nötig, schon im Voraus einen zur Beruhigung des eigenen Gewissens zu kennen, auf den man seine Verantwortung abwälzen kann?

Nebenbei: Autohersteller lehnen auch die Haftung für Folgen durch den Gebrauch des Fahrzeuges ab. Spielekonsolenhersteller weisen auf Epilepsie hin,
Medikamentenhersteller auf Nebenwirkungen usw, usw.

Wird ein Schaden beim Gebrauch aber als Folge eines Fehlers des Herstellers verursacht, sind die Hersteller regelmäßig trotzdem dran und mit im Boot,
bis zur 100% Übernahme aller Folgen.;)

Dämmert Dir gaaaanz laaaangsaaaam was?:rolleyes:

Zitat:
Wird ein Schaden beim Gebrauch aber als Folge eines Fehlers des Herstellers verursacht, sind die Hersteller regelmäßig trotzdem dran und mit im Boot, bis zur 100% Übernahme aller Folgen.

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Das habe ich bislang in 40 Jahren Modellbau noch nicht erlebt, das ein Hersteller zur Haftung mit herangezogen wurde (bis auf einige wenige Kulanzfälle wo zb. aufgrund Neugeräte-Mangels ein Anteil für das neue Modell bezahlt wurde).

Bei allen Defekten an RC-Anlagen wurde ansonsten nie eine Haftung übernommen und für Folgeschäden erst recht nicht.

Selbst bei offensichtlichen Produktionsfehlern, gab es maximal eine kostenlose Mängelbeseitigung.
Beispiel Rückrufaktion, da kann es schon zu etlichen Schadensfällen gekommen sein, trotzdem zahlt der Hersteller i.d.R. nur die Mängelbeseitigung bzw. den Umtausch.

Sollte sich daran in der Zwischenzeit etwas geändert haben ??

Mir ist nur aufgefallen das in letzter Zeit Begriffe wie "Sicherheit" und "Haftung" werbeträchtig hochgehalten werden, obwohl es eigentlich gar nicht so ist.


jürgen
 
Beispiel Rückrufaktion, da kann es schon zu etlichen Schadensfällen gekommen sein, trotzdem zahlt der Hersteller i.d.R. nur die Mängelbeseitigung bzw. den Umtausch.
Bleibt Ihnen auch kaum was anderes übrig, siehe §§ 434 ff BGB, speziell 437. Schau Dir auch noch den 476 BGB an.

Sollte sich daran in der Zwischenzeit etwas geändert haben ??
Jo, so´n paar nationale und internationale Gesetze/Verordnungen sind dazugekommen, n´ paar §§ in existierenden wurden der Rechtssprechung und der Situation angepasst.
40 Jahre sind ne laaaaaange Zeit ...

Mir ist nur aufgefallen das in letzter Zeit Begriffe wie "Sicherheit" und "Haftung" werbeträchtig hochgehalten werden, obwohl es eigentlich gar nicht so ist.

DAS ist mir noch gar nicht aufgefallen. Chapeau!

Letzten Endes geht es oft mehr darum, wer kann im Schadenfall wem was beweisen, und da ist der Nutzer sowohl in der Pflicht als auch der gekniffene.

Wenn er nachweisen kann, das nur und allein der Fehler Auslöser und Ursache war, ist der Hersteller dran. Das ist aber leider frühestens der zweite Teil.
Im ersten Teil ist nur der Nutzer gegenüber den anderen geschädigten dran. Ist nur er geschädigter, kann eine Teilschuld zur Teilerstattung führen.
Das kann soweit gehen, das er die defekte Funke (oder das auslösende Teil) zu 100% ersetzt bekommt (Sachmangel BGB) und den Flieger und Einbauten nur
teilweise (Produkthaftung, 500,- Eigenanteil).

Alles weitere bekommst Du ganz leicht selbst weiter aufgedröselt, warum wer wem wieso in welcher Höhe wann was erstatten muss...;)
 

udogigahertz

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Das habe ich bislang in 40 Jahren Modellbau noch nicht erlebt, das ein Hersteller zur Haftung mit herangezogen wurde........................................


Beispiel Rückrufaktion, da kann es schon zu etlichen Schadensfällen gekommen sein, trotzdem zahlt der Hersteller i.d.R. nur die Mängelbeseitigung bzw. den Umtausch.


jürgen

Dass Du das selbst noch nicht erlebt hast, muss ja nicht heißen, dass es sowas nicht bereits gegeben hat ............

(Wenn erstattet wurde, dann wird darüber immer gegenseitiges absolutes Stillschweigen vereinbart, der Geschädigte bekommt sein Geld, darf darüber aber nichts verlauten lassen, so ist beiden Parteien geholfen, der Geschädigte ist entschädigt worden und der betreffende Hersteller behält eine reine Weste; sowas funktioniert natürlich nur dann, wenn man nicht bereits im Vorfeld durch Ausposaunen in Foren heftigst sich über Mängel eines Produktes und die damit verursachten Schäden ausgelassen hatte ....... also immer erst direkt den Hersteller kontaktieren, bevor man hier rumschreit)


Grüße
Udo
 

rubberduck

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Dass Du das selbst noch nicht erlebt hast, muss ja nicht heißen, dass es sowas nicht bereits gegeben hat ............

(Wenn erstattet wurde, dann wird darüber immer gegenseitiges absolutes Stillschweigen vereinbart, der Geschädigte bekommt sein Geld, darf darüber aber nichts verlauten lassen, so ist beiden Parteien geholfen, der Geschädigte ist entschädigt worden und der betreffende Hersteller behält eine reine Weste; sowas funktioniert natürlich nur dann, wenn man nicht bereits im Vorfeld durch Ausposaunen in Foren heftigst sich über Mängel eines Produktes und die damit verursachten Schäden ausgelassen hatte ....... also immer erst direkt den Hersteller kontaktieren, bevor man hier rumschreit)


Grüße
Udo

Zitat:
Wenn erstattet wurde, dann wird darüber immer gegenseitiges absolutes Stillschweigen vereinbart...
------
dahin geht meine Frage nicht. Was stillschweigend "geklüngelt" wird ist doch nicht relevant.

Sondern ganz - offiziell - um die Haftung von Hersteller und Handel.


Sprich ... im Falle eines Schadens:

Beispiel: mein Empfänger steigt wegen eines internen Defektes aus und das Modell stürzt auf ein Auto auf dem Parkplatz des Modellflugvereines. Nach Überprüfung aller Komponenten stellt sich heraus, das der Defekt im Empfänger reproduzierbar ist.
Meine Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden.

Den Hersteller juckt also die Sache kein bischen (es sei denn es schreibt jemand im Nachhinein etwas ins Forum).

Somit ist es im RC-Bereich nicht anders wie fast überall im Handel, man bekommt nur die gesetzlich vorgeschriebene Mängelbeseitigung etc. In dem Punkt sind selbst rein deutsche Hersteller nicht anders als alle anderen.

jürgen
 
Beispiel: mein Empfänger steigt wegen eines internen Defektes aus und das Modell stürzt auf ein Auto auf dem Parkplatz des Modellflugvereines. Nach Überprüfung aller Komponenten stellt sich heraus, das der Defekt im Empfänger reproduzierbar ist.
Meine Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden.

Auch wenn das immer wieder gerne verdrängt wird, gibt es für RC-Equipement (Sender, Empfänger, Servos, Regler, ganze Flieger, usw.) keinerlei Funktionsgarantie und auch keine Sicherheitsanforderungen. Das alles ist sicherheitstechnisch noch nicht einmal auf dem Level von Spielzeug (da wird wenigsten geprüft, ob die Augen am Teddy richtig befestigt sind.).

Alle Prüfungen, die früher im Rahmen der FTZ-Zulassung und heute über die KE abgedeckt werden, untersuchen im wesentlichen, ob das Funkequiment andere Funkteilnehmer und Geräte nicht unzulässig stört. So etwas wie Ausfallsicherheit, Reichweite, Qualität der Datenübertragung, usw. wird in den Messungen und Prüfungen nicht untersucht, und das ist auch nirgends gesetzlich gefordert. Kein Hersteller dieser Welt wird dir daher dazu irgend etwas zusichern. Denen für Nachfolgeschäden daher die Veranbtwortung aufzudrücken, dürfte schwierig werden.

Du musst halt jederzeit so fliegen, daß auch bei Ausfall einer beliebigen Komponente deines Fliegers Schäden vermieden werden.

Oliver
 

Gast_7088

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ja klar

ja klar

Somit ist es im RC-Bereich nicht anders wie fast überall im Handel, man bekommt nur die gesetzlich vorgeschriebene Mängelbeseitigung etc. In dem Punkt sind selbst rein deutsche Hersteller nicht anders als alle anderen.

jürgen
Rein deutsche ? was soll das sein ? verwenden die nur arische Bauteile oder was ?

Verabschiedet euch mal davon, das war noch nie so und wird auch nie so sein....
Alles was in Deutschald vielleicht auf Platine geheftet wird wird weltweit produziert und selbst wenn die Firmen noch ihren Sitz in D haben


Und für den RC Bereich gelten nürlich nicht andere Gesteze als für den Rest von Spielzeugland auch ---
daher auch bei ruderhörnern auch der Hinweis das die nicht für kinder unter 3 Jahren geeigent sind wegen verschlucken und dann hartem Stuhlgang..
 
Nu lass ihn doch, für mich ist hier lesen inzwischen nur noch belustigend.

Die Welt ist ungerecht, der Modellflug hat keine Lobby. Zur Leidenssteigerung meinen einige noch,
sich selbst noch zusätzlich entrechten zu müssen, indem der juristische Kontext einfach als nicht
existent beschrieben wird und auf Rechte und Möglichkeiten per Ignorieren verzichtet wird.
Aber die anderen sind schuld.:rolleyes:
 

rubberduck

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Auch wenn das immer wieder gerne verdrängt wird, gibt es für RC-Equipement (Sender, Empfänger, Servos, Regler, ganze Flieger, usw.) keinerlei Funktionsgarantie und auch keine Sicherheitsanforderungen. Das alles ist sicherheitstechnisch noch nicht einmal auf dem Level von Spielzeug (da wird wenigsten geprüft, ob die Augen am Teddy richtig befestigt sind.).

Alle Prüfungen, die früher im Rahmen der FTZ-Zulassung und heute über die KE abgedeckt werden, untersuchen im wesentlichen, ob das Funkequiment andere Funkteilnehmer und Geräte nicht unzulässig stört. So etwas wie Ausfallsicherheit, Reichweite, Qualität der Datenübertragung, usw. wird in den Messungen und Prüfungen nicht untersucht, und das ist auch nirgends gesetzlich gefordert.
Oliver

Auch wenn das immer wieder gerne verdrängt wird, gibt es für RC-Equipement (Sender, Empfänger, Servos, Regler, ganze Flieger, usw.) keinerlei Funktionsgarantie und auch keine Sicherheitsanforderungen.

Mehr wollte ich eigentlich auch gar nicht wissen ...
 

rubberduck

User gesperrt
Warum fragst du das dann nicht gleich?

Oliver

Wenn man in einem Forum etwas fragt, kommt es schon bei der Fragestellung darauf an, welche Antwort man bekommt.
Eine objektive unabhängige Antwort zu bekommen ist gar nicht so einfach.
Jeder hat einen Lieblingslieferanten, einen Lieblingssender, ein Lieblingsmodell usw.
Die Antworten sind viel zu oft einseitig beeinflusst. Damit kann ich persönlich nichts anfangen.
Wenn ich z.B. im RC-Handel tätig wäre, würde ich sicher ganz anders posten. Aber als privater Hobbymodellflieger mag ich keine suggestiven Antworten in eine bestimmte Richtung, sondern nur Fakten.

Also ist es am Besten, die Fakten zu sammeln und zu vergleichen, zu interpretieren und versuchen die "Spreu vom Weizen zu trennen."

jürgen
 
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