rubberduck
User gesperrt
hallo,
ich möchte gerne einmal eine Frage stellen.
Vielleicht ist ein Jurist hier im Forum der darauf antworten kann.
In Zusammenhang des Betriebs von RC-Anlagen lese ich immer wieder den Satz "Der Betreiber trägt die Verantwortung", also der Modellpilot als "Steuerer" seines Flugmodells.
Manchmal wird zugeriert, je nachdem wo oder was man als RC-Anlage kauft, gäbe es mehr oder weniger Sicherheit seitens der Hersteller oder Händler.
----------------------
Im RC-Bereich findet man jedoch immer den solche Sätze wie (aus verschiedenen AGBs):
Eventuelle Schadenansprüche , die durch den Betrieb des Gerätes entstehen, können nicht geltend gemacht werden.
oder
Wir beliefern nur den Handel und bitten Sie daher als Endkunde die jeweiligen AGBs bei Ihrem Fachhändler zu erfragen.
oder
XYZ Modellbau GmbH & Co. KG haftet nur für Schäden an der Ware selbst.
Weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen
----------------------
Sprich ... man kann zwar Mängel geltend machen (wie überall) aber weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen ... ebenso Folgeschäden. Also... egal wo oder was ich kaufe - als Benutzer oder Betreiber bin ich alleine (und sonst niemand) für den Betrieb meiner RC-Anlage und meines Modells verantwortlich.
(von ganz wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, z.B. Teilnahme an RC-Flug-Ausbildung mit Leihmodell etc.)
Frage:
In welchem Fall kann man denn einen Schaden überhaupt auf einen RC-Hersteller oder -Händler abwälzen? - so das die Versicherung sich direkt an Händler oder Hersteller wendet? - z.B. bei Fehlfunktion von RC-Sender, -Empfänger oder Baugruppen? Selbst wenn ich einen mangelhaften Sender oder Empfänger gekauft habe, habe ich maximal einen Anspruch auf Umtausch oder Mängelbeseitigung. Aber für die Schäden, die dieser Defekt angerichtet hat, kann ich offensichtlich den Händler oder Hersteller nicht verantwortlich machen, sogar bei Fehlern in der Produktion oder Programmierung. ???
jürgen
ich möchte gerne einmal eine Frage stellen.
Vielleicht ist ein Jurist hier im Forum der darauf antworten kann.
In Zusammenhang des Betriebs von RC-Anlagen lese ich immer wieder den Satz "Der Betreiber trägt die Verantwortung", also der Modellpilot als "Steuerer" seines Flugmodells.
Manchmal wird zugeriert, je nachdem wo oder was man als RC-Anlage kauft, gäbe es mehr oder weniger Sicherheit seitens der Hersteller oder Händler.
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Im RC-Bereich findet man jedoch immer den solche Sätze wie (aus verschiedenen AGBs):
Eventuelle Schadenansprüche , die durch den Betrieb des Gerätes entstehen, können nicht geltend gemacht werden.
oder
Wir beliefern nur den Handel und bitten Sie daher als Endkunde die jeweiligen AGBs bei Ihrem Fachhändler zu erfragen.
oder
XYZ Modellbau GmbH & Co. KG haftet nur für Schäden an der Ware selbst.
Weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen
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Sprich ... man kann zwar Mängel geltend machen (wie überall) aber weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen ... ebenso Folgeschäden. Also... egal wo oder was ich kaufe - als Benutzer oder Betreiber bin ich alleine (und sonst niemand) für den Betrieb meiner RC-Anlage und meines Modells verantwortlich.
(von ganz wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, z.B. Teilnahme an RC-Flug-Ausbildung mit Leihmodell etc.)
Frage:
In welchem Fall kann man denn einen Schaden überhaupt auf einen RC-Hersteller oder -Händler abwälzen? - so das die Versicherung sich direkt an Händler oder Hersteller wendet? - z.B. bei Fehlfunktion von RC-Sender, -Empfänger oder Baugruppen? Selbst wenn ich einen mangelhaften Sender oder Empfänger gekauft habe, habe ich maximal einen Anspruch auf Umtausch oder Mängelbeseitigung. Aber für die Schäden, die dieser Defekt angerichtet hat, kann ich offensichtlich den Händler oder Hersteller nicht verantwortlich machen, sogar bei Fehlern in der Produktion oder Programmierung. ???
jürgen