Betriebserlaubnis der Verbände

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aue

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Manche Leute wollen es einfach nicht wahrhaben das das Regelwerk vom DMFV genauso umfänglich ist wie vom MFSD.
Das ist ja mal eindeutig falsch und unzutreffend. Natürlich sind die gesetzlichen Grundlagen für beide Verbände gleich, ebenso die erteilte Betriebserlaubnis. Überhaupt nicht gleich ist, wie die Verbände nun diese Vorgaben verbandsintern umsetzen. Die sog. StRfF gehen in ihren Vorgaben deutlich über das gesetzlich Geforderte hinaus, sie regeln mehr, sie setzen engere Grenzen. Würden die sog. StRfF hingegen nur das abbilden, was der Gesetzesrahmen vorgibt, wären sie überhaupt nicht erforderlich und somit überflüssig.
Schau dir insbesondere mal den 14. Abschnitt der sog. StRfF an (Regelverstöße und Ahndung), du findest beim DMFV nicht ansatzweise Vergleichbares - worüber ich auch sehr froh bin.

Die DMFVler müssen sich an die Regeln der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder von 2018 halten.
Eben diese Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder gelten gleichermaßen für DAeC/MFSD. Jene hatten sich ja erhofft, mit ihrem Optionswunsch nach 16.2 (b) ihre eigenen Regeln machen zu können. Das hat das Parlament aber unterbunden, beide Verbände agieren weiterhin nach nationalen Regeln (LuftVO und daraus resultierende Gemeinsamen Grundsätze).

@ 'GJodel' Es gibt aber hier einige Menschen mit eingeschänktem Intellekt, die würde ich hier keinesfalls öffentlich als Dumm bezeichnen.
Ach so, du bezichtigst sie ja nur der "Lüge", das ist natürlich etwas komplett anderes.
 

S_a_S

User
StVO §1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das ist eine deutlich andere Formulierung und reicht eigentlich aus, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Die anderen Paragraphen definieren dann nur etwas detaillierter, was Vorsicht, Rücksicht, ständig, Umstände, unvermeidbar, ... bedeuten.

Ein Vollzugsbeamter, der auf eine Beschwerde (Ruhestörung) hin auf die Wiese kommt, wird genau mit Hinweis auf diesen Checkpunkt 1 freundlichst darum bitten, den Flugbetrieb sofort und unverzüglich einzustellen.

Klar, um gegen ein bestehendes Gelände mit AE zu klagen, reicht das nicht aus - weil dazu gibt es ja die NFL und die darin dokumentierten, nachvollziehbaren, "überregulierten" Details.

Tierschützer (Jäger ;) ) argumentieren da noch radikaler.

Grüße Stefan
 

Dagobert

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Das ist ja mal eindeutig falsch und unzutreffend. Natürlich sind die gesetzlichen Grundlagen für beide Verbände gleich, ebenso die erteilte Betriebserlaubnis. Überhaupt nicht gleich ist, wie die Verbände nun diese Vorgaben verbandsintern umsetzen. Die sog. StRfF gehen in ihren Vorgaben deutlich über das gesetzlich Geforderte hinaus, sie regeln mehr, sie setzen engere Grenzen. Würden die sog. StRfF hingegen nur das abbilden, was der Gesetzesrahmen vorgibt, wären sie überhaupt nicht erforderlich und somit überflüssig.
Schau dir insbesondere mal den 14. Abschnitt der sog. StRfF an (Regelverstöße und Ahndung), du findest beim DMFV nicht ansatzweise Vergleichbares - worüber ich auch sehr froh bin.
Du wiederholst dich, das Thema mit den Regelverstößen haben wir schon durch.
Wir können gerne ins Detail gehen. ich benutze jetzt mal den Wortlaut vom MFSD

Es kann festgehalten werden, dass in den StRfF keine Regelungen zu finden sind, die ein pflichtbewusster Modellflieger auf Grundlage der bisher geltenden Regeln nicht ohnehin eingehalten hätte. Von einer stärkeren Regulierung als zuvor kann nicht die Rede sein. Ganz im Gegenteil. Nicht nur die Anhebung auf 12 kg Abfluggewicht auf der “grünen Wiese” geht auf die Risikobewertung des MFSD/DAeC bei der Erstellung der StRfF zurück. Hier konnte der Behörde aufgrund der Bewertung der vorliegenden Regelungen und der Erfahrung auf den Modellfluggeländen ein risikoarmer Betrieb auch mit Flugmodellen über 5 kg Abfluggewicht dargestellt werden.


In der Verhandlung mit dem LBA ist es dem MFSD gelungen, die bei der Ausweisung von Modellfluggeländen bisher zwingend erforderliche Sicherheitszaun-Regelung aufgrund einer bisher pauschalen Notwendigkeit in Zukunft deutlich flexibler und liberaler zu gestalten. So ist ein Sicherheitszaun nun nur noch zwingend erforderlich, wenn er wirklich einen Sicherheitsgewinn bringen kann. Durch diese flexiblere Regelung wird es an vielen Stellen wieder möglich sein, Modellfluggelände einzurichten, die eben bisher keine Möglichkeit hatten, einen Sicherheitszaun aufzustellen und auch nicht die bisherigen (sicherheitstechnisch nicht erforderlichen) Mindestabstände gewährleisten konnten. Vor allem für Hangfluggelände stellte die Regelung bisher eine große Schwierigkeit dar. Der Verein kann sich selbst weiterreichende Auflagen geben, sollte dies auf einem Gelände erforderlich scheinen.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen, die die StRfF für den Modellflug praxisorientierter und liberaler gestalten als die bisherigen Regelungen insbesondere der NfL 1-1430-18. Und die Sicherheit tritt dabei an keiner Stelle in den Hintergrund – im Gegenteil.


Hinzuzufügen wäre dann noch die Flugleiterregelung, die sich meiner Meinung nach auch beim MFSD verbessert hat.

Was bitte hat der DMFV da vorzuweisen? Wo kann ich irgendwas nachlesen an dem ich mich orientieren kann?
Es sind nur oberflächliche Grundregeln zu finden die jeder schon kennt. Keine Veränderung, keine Details, nur die alte Leier das alles gut war und kein Änderungsbedarf besteht.
Und was jetzt genau enger geregelt ist, wo die engeren Grenzen sind und was überflüssig ist, würde ich von dir dann gerne mal genau erklärt bekommen.
 

aue

User
In welchen Punkten?
Ich habe genau in dem Beitrag, auf den du dich beziehst, auf den 14. Abschnitt der sog. StRfF verwiesen. Weshalb fragst du also nach? Genau gegen diese Forderung hat sich der DMFV ausdrücklich verwahrt und sich auch nicht dazu verpflichtet. Der MFSD tut dies ohne Not und Verpflichtung. Weiteres Beispiel: Wieso wird vom MFSD verlangt, dass sich DMFV-Piloten auf deren Webseite registrieren, bevor sie auf MFSD-Plätzen fliegen? Umgekehrt gibt es diese Hürde nicht.
Erkläre und begründe mir bitte diese beiden Beispiele und vor allem, wieso die Verbände hier unterschiedlich agieren bei gleicher gesetzlicher Grundlage.
 

S_a_S

User
Eben diese Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder gelten gleichermaßen für DAeC/MFSD. Jene hatten sich ja erhofft, mit ihrem Optionswunsch nach 16.2 (b) ihre eigenen Regeln machen zu können. Das hat das Parlament aber unterbunden, beide Verbände agieren weiterhin nach nationalen Regeln (LuftVO und daraus resultierende Gemeinsamen Grundsätze).

Wunschdenken? -> Verordnungstext wie vom Parlament verabschiedet:

LuftVO § 21g (2)
1. Verfahren, die den Betrieb von Flugmodellen durch Mitglieder des Luftsportverbandes oder Mitglieder von
im Luftsportverband organisierten Modellflugvereinen regeln und die den Anforderungen des Artikels 16
Absatz 2 Buchstabe b
der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entsprechen,

Grüße Stefan

PS: und Nachtrag aus der 2019/947
iii) der Flugmodell-Verein oder die Flugmodell-Vereinigung angemessene Maßnahmen ergreift, wenn er/sie Kenntnis davon erhält, dass ein Fernpilot, der UAS im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen betreibt, den in der Genehmigung genannten Bedingungen und Beschränkungen nicht genügt, und die zuständige Behörde entsprechend informiert;
Auch dazu sind per Verordnung die Verbände verpflichtet
 

Dagobert

User
Genau gegen diese Forderung hat sich der DMFV ausdrücklich verwahrt und sich auch nicht dazu verpflichtet
Welche Forderung??? Da steht nur wie man mit Leuten umgehen soll die sich nicht an die Regeln halten.
Schwere Regelverstöße wurden auch früher schon zur Anzeige gebracht.
Der DMFV lässt seine Leute hier eher im Regen stehen anstatt ihnen zu erklären wie sie mit so einer Situation umgehen sollen.
 
Hallo Zusammen,

in der Aktuellen Ausgabe des ,,Modellflieger" auf der Seite 68 u. 69 findet sich viel Information.

Sehe hier eigentlich keine Probleme für uns Modellflieger.

Langsam und aufmerksam durchlesen hilft oft


Grüsse
Friedhelm
:D:D
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Genau gegen diese Forderung hat sich der DMFV ausdrücklich verwahrt und sich auch nicht dazu verpflichtet. Der MFSD tut dies ohne Not und Verpflichtung.

Naja, die Grundlage dürfte für beide Verbände gleich sein:

"GM1 Article 16(2)(b)(iii) UAS operations in the framework of model aircraft clubs and associations ED Decision 2019/021/R
ACTION IN CASES OF OPERATIONS/FLIGHTS THAT EXCEED THE CONDITIONS AND LIMITATIONS DEFINED IN THE OPERATIONAL AUTHORISATION
When a model club or association is informed that a member has exceeded the conditions and limitations defined in the operational authorisation, appropriate measures will be taken, proportionate to the risk posed. Considering the level of risk, the model club or association decides whether the competent authority should be informed. In any case, occurrences that cause an injury to persons or where the safety of other aircraft was compromised, as defined in Article 125 of Regulation (EU) 2018/1139 , must be reported by the model club or association to the competent authority.
"

Quelle: https://www.lba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presseinfo2022/Hintergrund_Modellflugverbaende.html
 
Ich weiß nicht was diese Kinderkacke soll. Jeder pflichtbewusste Modellpilot weiß das er nicht auf Menschen und Tiere fliegen darf. Dafür braucht man kein Handbuch sondern den gesunden Menschenverstand.

Weiteres Beispiel: in unserer AE steht drin das auf einen Schutzzaun verzichtet werden kann wenn 50m Sicherheitsabstand eingehalten wird (ist von 2018). Warum muss dann der DMFV mit Gewalt einen Roman veröffentlichen? Wenn ein anderer Verband das nochmal niederschreibt dann ist das in Ordnung, aber verpflichtet nicht den anderen das genauso tun zu müssen.
Diejenigen die den Menschenverstand nicht einschalten wollen werden das auch zukünftig nicht tun und schon gar nicht 49 Seiten Doku lesen.

Hoffe das reicht jetzt mal. Danke.
 
Ein Vollzugsbeamter, der auf eine Beschwerde (Ruhestörung) hin auf die Wiese kommt, wird genau mit Hinweis auf diesen Checkpunkt 1 freundlichst darum bitten, den Flugbetrieb sofort und unverzüglich einzustellen.
Und genau das wird der nicht tun. Der wird nämlich nach den gesetzlichen Vorschriften fragen. Und da gibt es dokumentierende Grenzwerte für das jeweilige Gelände, die einzuhalten sind. Das gilt auch für die grüne Wiese. Werden diese eingehalten, dann wir der Gesetzeshüter den Beschwerdeführer seines Weges schicken und ihn auf den Rechtsweg verweisen.
Und du kannst mir glauben, oder auch nicht, dass ich genau weis wovon ich da rede.
(Ich rede jetzt nicht von den "Wildfliegern", die meinen, dass sie in freier Natur tun und lassen können was sie wollen.)

Und auf Segler ist dieser Punkt dann besonders gut anwendbar. :)

Und im Übrigen: Deine Hervorhebung des §1 der StVO ist noch viel pflaumenweicher. Das gilt schon ,wenn ich ein paar mal aus Pläsier die Straße rauf und runter fahre.

Ich würde mir wünschen diese typisch deutsche Haarspalterei zu lassen.
Warum muss man in jeder Regel krampfhaft nach dem "ungeregelten Punkt" suchen? Offenbar weil der Deutsche ohne allumfassendes Regelkorsett nicht mehr lebensfähig ist. Das wird hier von einigen vortrefflich dokumentiert.:D
Alle reden vom "gesunden Menschenverstand", und dann fängt man an, auf die "Lücken" in den Regeln zu verweisen.
 

Dagobert

User
Ich weiß nicht was diese Kinderkacke soll. Jeder pflichtbewusste Modellpilot weiß das er nicht auf Menschen und Tiere fliegen darf. Dafür braucht man kein Handbuch sondern den gesunden Menschenverstand.

Weiteres Beispiel: in unserer AE steht drin das auf einen Schutzzaun verzichtet werden kann wenn 50m Sicherheitsabstand eingehalten wird (ist von 2018). Warum muss dann der DMFV mit Gewalt einen Roman veröffentlichen? Wenn ein anderer Verband das nochmal niederschreibt dann ist das in Ordnung, aber verpflichtet nicht den anderen das genauso tun zu müssen.
Diejenigen die den Menschenverstand nicht einschalten wollen werden das auch zukünftig nicht tun und schon gar nicht 49 Seiten Doku lesen.

Hoffe das reicht jetzt mal. Danke.
Das nennt man Diskussion, nicht Kinderkacke. Das Thema ist doch Betriebserlaubniss der Verbände.
Da darf man doch vergleichen welcher Verband was macht und was nicht.
Die Welt besteht nicht nur aus pflichtbewußten Modellfliegern oder Autofahrern.
Sollen wir jetzt aufhören mit diskutieren weil es dir reicht?

 
Selbst der MFSD/DAeC schreibt das sich zu früher kaum was geändert hat. Betrieb soll so sein wie bisher. Der DMFV hat dafür die Kurzfassung gewählt.

Wir können gerne ins Detail gehen. Z.B. schreibt der MFSD vor das ich zu meinem Heli mindestens 5m Abstand einzuhalten habe. Der DMFV tut das nicht.
Wenn ich meinen Heli mit einer Blattlänge von 480mm mit der Rotorwelle nur 200mm von mir weg starte dann macht das Aua. Dafür brauch ich kein Handbuch. Wenn ich Starte dann bin ich manchmal nur 2m weg, gebe ich zu. Daran werden mich aber auch 49 Seiten Doku nicht hindern. Ich werde aber einen Teufel tun und mit voller Fahrt den Heli 5m entfernt an meinem Kopf vorbei zu steuern....


Nachtrag: ist der DMFV jetzt schuld das ich mir die Rübe abgeflogen habe weil er das nicht erwähnt hat?
 
Zuletzt bearbeitet:

aue

User
Die BE sind für beide Verbände gleich im Inhalt!
Das ist wohl zutreffend. Aber eben auch, dass deren Ausgestaltung sich mitunter deutlich unterscheidet. Das ist sicherlich kein Grund, sich darüber zu streiten, wohl aber Vor- und Nachteile abzuwägen und dementsprechend seine eigene Präferenz zu erteilen.
 
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