aue
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Das ist ja mal eindeutig falsch und unzutreffend. Natürlich sind die gesetzlichen Grundlagen für beide Verbände gleich, ebenso die erteilte Betriebserlaubnis. Überhaupt nicht gleich ist, wie die Verbände nun diese Vorgaben verbandsintern umsetzen. Die sog. StRfF gehen in ihren Vorgaben deutlich über das gesetzlich Geforderte hinaus, sie regeln mehr, sie setzen engere Grenzen. Würden die sog. StRfF hingegen nur das abbilden, was der Gesetzesrahmen vorgibt, wären sie überhaupt nicht erforderlich und somit überflüssig.Manche Leute wollen es einfach nicht wahrhaben das das Regelwerk vom DMFV genauso umfänglich ist wie vom MFSD.
Schau dir insbesondere mal den 14. Abschnitt der sog. StRfF an (Regelverstöße und Ahndung), du findest beim DMFV nicht ansatzweise Vergleichbares - worüber ich auch sehr froh bin.
Eben diese Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder gelten gleichermaßen für DAeC/MFSD. Jene hatten sich ja erhofft, mit ihrem Optionswunsch nach 16.2 (b) ihre eigenen Regeln machen zu können. Das hat das Parlament aber unterbunden, beide Verbände agieren weiterhin nach nationalen Regeln (LuftVO und daraus resultierende Gemeinsamen Grundsätze).Die DMFVler müssen sich an die Regeln der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder von 2018 halten.
Ach so, du bezichtigst sie ja nur der "Lüge", das ist natürlich etwas komplett anderes.@ 'GJodel' Es gibt aber hier einige Menschen mit eingeschänktem Intellekt, die würde ich hier keinesfalls öffentlich als Dumm bezeichnen.