Die neue Interessengemeinschaft IG-Hangflug.eu

Die Befürchtung ist eine elektronische Fernüberwachung im Rahmen der Open/ A1/A3 dort, wo es kein Fliegen auf zugelassenen Plätzen (Verein) oder im Verbandsrahmen geben wird. Letzteres gibt's Stand heute nirgendwo in EU, außer in D und GB. Diese Befürchtung hege nicht nur ich, sondern ziemlich viele die sich mit der Materie auseinander setzen und auch dein Widerspruch klingt eher nach Ausflüchten in Details. Ich verstehe auch deine Zwickmühle als GS der EMFU weil da vielerlei Meinungen unter einen Hut zu bringen sind. Aber Klarheit in Form einer gemeinsamen Agenda gegen jede Art von Fern-ID und - Überwachung im Modellflugbetrieb fände ich wichtig... Nochmals: es geht dabei um die europaweite Umsetzung, nicht Deutschland, wo ihr das alle zusammen wohl in eine gute Richtung gebracht habt. Näheres vielleicht in FN beim Duft nach italienischem Espresso
 
Zur Info ... für alle, die meinen, da muss man nicht hin.
Doch, muss man! (nicht nur wegen uns ;-)

Der Zeitplan

zeitplan.jpg
 

wst

User
Gerd ich werde bei den 4 wichtigen Termine vor Ort sein und danach zu dir kommen Kekse knabbern:D
qrcode.jpeg

OT on:
Ich habe im Shop ja schon mehre Dinge bestellt, was mir aber noch fehlt ist ein IG-Hangflug Promotion Cap , ist da etwas in nächster
Zeit angedacht ( ich würde mindestens drei nehmen ) ?

Ist schon mal die Idee aufgegriffen worden einen IG-Hangflug-Kalender zu machen, ob mit Modelle oder nur Locations müsste man diskutieren
( Locations eventuell mit QR-Codes … ) Bin mir sicher, das einige User Ihre Bilder zur Verfügung stellen würden, so eines würde z.B. für meinen Geschmack super passen... oder ein Inside F5J in Damüls bzw. hätte da Bertram sicher einige ... Für 2022 zwar etwas schon zu kurzfristig, aber für 2023 ...... Selbstkostenpreis + 3-5 €/ Kalender für einen guten Zweck .....

PS: QR-Codes funktionieren auch auf Stoff ( Shop-Produkte…. ) und im QR-Code kann man auch Logos einfügen….

OT off:

Man sieht sich in spätestens in 44 Stunden 👍
Werner
 
An welchen Orten und in welchen Situationen befürchtest du konkret Kollisionen zwischen U-Space und Modellflug?

Hierzu darf man EASA Opinion 01/2020 zitieren, die voraussichtliche Basis für das kommende Regelwerk (Auszug, Hervorhebung durch mich):

" The principle is that ANSPs provide air navigation services (ANS) to manned aircraft while USSPs provide U-space services to UAS operators. Both ANSPs and USSPs are certified to provide their respective services in a safe, secure and continuous manner. Within controlled airspace, U-space airspace is designated by the Member States and is dynamically managed by the ANSP. The safety of operations is guaranteed by the fact that manned and unmanned traffic will not mix with each other as they are dynamically segregated and ANS and U-space services are not provided at the same time in the same volume of airspace. "

Und weiter:
"ARTICLE 4 — DESIGNATION OF U-SPACE AIRSPACE
This article is the ‘starting point’ for the management of air traffic in the U-space airspace, and therefore it is important to define the roles and responsibilities of all organisations that are involved in the U-space airspace. The Member States have full authority on the designation of the U-space airspace, and therefore have the power to decide how their airspace is designed, accessed, restricted, etc. As the U-space airspace can be established in either controlled or uncontrolled airspace, there is a need to take into account that there is already an organisation being designated to provide ATS services"...

" But when the Member States designate a volume of airspace as U-space airspace, there is a restriction (therefore it could be established as a restricted area): for UAS operators, to use U-space services to fly in that airspace; and for manned aircraft operators, to make available their position at regular intervals to the USSPs. The latter can provide manned traffic information to unmanned aircraft or can geo-fence the unmanned traffic around the manned traffic. The manned aircraft operator will also be informed about the U-space airspace and the unmanned traffic either by the FIS provider or by the USSP, depending on the specific implementation.
..."

ARTICLE 10 — NETWORK IDENTIFICATION SERVICE
This article clarifies that the identification service proposed in the U-space framework is based on the requirements for remote identification contained in Regulation (EU) 2019/945 to avoid requiring additional UAS equipment or capabilities. Nevertheless, the purpose of the service is complementing the original intent of the one in Regulation (EU) 2019/945. Whereas the remote identification in Regulation (EU) 2019/945 supports the authorities in aspects related to security and privacy, the network identification service within U-space airspace operationally supports traffic safety and the traceability of the unmanned aircraft during its flight. Indeed, based on this information, the USSPs can share UAS traffic information between themselves and therefore provide traffic information to UAS operations. This service meets the objective of providing advice and information useful for the safe and efficient conduct of UAS flights. The content of the information is based on the list included in Regulation (EU) 2019/945 for consistency and in order to avoid additional UAS equipment or capabilities in particular for the ‘open’ category. In addition, it is now specified that both broadcast and network information shall be received. This is consistent with the upcoming amendment to Regulation (EU) 2019/945 and supports the redundancy under certain use cases, although limited to certain cases of U-space airspace implementation.
ARTICLE 11 — GEO-AWARENESS SERVICE This article contains the service requirements when USSPs provide geo-awareness service to UAS operators. The geo-awareness contained in Regulation (EU) 2019/945 is related to the UAS capabilities and the requirements for the Member States when they decide to establish geographical zones or for the UAS operators to follow and comply with the specification of these zones. This services aims to support UAS operators in fulfilling these obligations as it provides thisinformation (where it is allowed to fly and where not) with the level of accuracy and other performance for which it has been certified. By using this service in a U-space airspace, the UAS operators can discharge part of their responsibility related to this UAS operator obligation.
..."

...
"ARTICLE 14 — TRACKING SERVICE This article contains the requirements when tracking service is used as a supporting service to provide traffic information services and support, for instance, the flight authorisation service. This service can be used to track the real-time and historical telemetry data of the UAS if the necessary supporting infrastructure exists and the UAS is flying in the range of the service capability. The providers of such service can track UAS through the signal between the aircraft and its remote controller as well as through additional surveillance observations available for the same UAS flight. They can then fuse all this information to calculate/estimate a UAS flight track. To be able to provide this service, there is a need to have different UAS flight information sources. The performance expected from this service will be based on the performance of the UAS flight information sources and the method and algorithm used for the tracking fusion. They shall be commensurate with the specific U-space airspace implementation and this shall be assessed during the certification process. In practical terms, this service receives data from the different tracking sources coming from the USSPs (e.g. e-identification), UAS or the CIS provider to fuse it into unique and reliable UAS flight tracks."
...
Daraus geht für mich klar hervor: der Mitgliedsstaat bzw. dessen competent authority regelt zukünftig dynamisch und im Eigenermessen, ob, wo und was (in der open category A1-A3) geflogen werden darf. Und wie sind diesbezüglich unsere Erfahrungen? Ich bin der Meinung: hier müssen Interessenverbände die Claims im Vorfeld stecken und nicht auf Goodwill der nationalen Behörden in der Umsetzung hoffen. Insbesondere, wenn die Behörde (wie z.B. in AT die ACG) privatisiert ist und neuerdings die Regeln für ihr eigenes Geschäftsmodell ausgestalten können! Dann geht es sicher nicht mehr um das eigentliche Ziel von U-Space (nämlich dem Betreiber von UAS und damit aiuch von Modellen (!) größere Freiheiten wie z.B. angehobene Flughöhen bei Nutzung eines Fernüberwachungssystems zu ermöglichen), sondern darum, das Fliegen überhaupt erst unter der Voraussetzung dieser Systeme zu erlauben! Und wer prüft dann z.B. die Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen und klagt ggf. Rechte der Luftraumnutzer ein, wenn es keine Rechtsgrundlage (wie z.B. standardisierte Verfahren, BE im Rahmen des Verbands) gibt? Die Länder bekommen es ja zur Zeit nicht mal gebacken, die existierende Durchführungsverordnung europaeinheitlich umzusetzen. Von U-Space Level 2 ganz zu schweigen! Aber was ist das überhaupt?
U-Space Level 2 heißt, dass ab 2022 UAS (also Drohnen und Modellflugzeuge, wenn in Open Category unterwegs) in die Luftraumüberwachung eingebunden wird. Das erfordert die Flugplanung, die Definition von Flugaufgaben und die aktive Ortung, die Bereitstellung von Luftrauminformationen für Drohnenpiloten und Schnittstellen mit der Flugverkehrskontrolle (Air Traffic Control).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe im Shop ja schon mehre Dinge bestellt, was mir aber noch fehlt ist ein IG-Hangflug Promotion Cap , ist da etwas in nächster
Zeit angedacht ( ich würde mindestens drei nehmen ) ?
OK, ich kümmere mich drum ;-)
Kalender ist auch ne gute Idee ...
 
ch würde mir den ja mal ansehen. Muss ich mich da registrieren/einen Account anlegen? Mit eID anmelden geht nicht (welche ist da gemeint: Perso oder Flug-eID?) Im Verlauf wird da ein Lesegerät und der elektronische Ausweis verlangt. Hab ich beides nicht.
Ja, es ist kompliziert! Ohne Account geht es nicht - und dabei verlangt man zusätzlich eine Eintragung ins Transparenzregister. Die IG-Hangflug hat dies gemacht und wird demnächst sein Statement abgeben.
 
IG-Hangflug
Erklärung von Friedrichshafen 2021

Veröffentlicht am November 19, 2021 von IG- Hangflug in News
Auf der Messe Faszination Modellbau in Friedrichshafen kamen Vertreter der IG-Hangflug, der französischen Finesse+ und des DMFV zu einem intensiven Meinungsaustausch über die Auswirkungen der EU-VO für Modellflieger in Europa zusammen.
Für den DMFV Hans Schwägerl und Hans-Ulrich Hochgeschurz, für die IG-Hangflug Gerd Holzner, Achim Dörfler und Armin Obrecht, für die Finesse+ Didier Frutieaux
Mit dem DMFV und dem französischen Verband Finesse+ teilen wir wesentliche Ansichten und Befürchtungen. Wir sehen, dass die von der Europäischen Union gewährte Freizügigkeit und Gleichbehandlung von Modellsportlern durch nationale Sonderregeln eingeschränkt werden.
Nur im transnationalen Zusammenwirken können wir versuchen, einigermaßen gleichwertige Bedingungen in einem freien Europa zu erreichen.

Dafür setzen wir uns ein.

Als Ergebnis der Gespräche in Friedrichshafen wurde eine gemeinsame Erklärung verfasst, die zeitgleich auf allen erreichbaren Medien veröffentlicht wird.
 

Anhänge

  • DECLARATION FRIEDRICHSHAFEN 061121_final.pdf
    839,5 KB · Aufrufe: 123
  • Declaration_english1121_final.pdf
    934,5 KB · Aufrufe: 88
  • Erklärung von Friedrichshafen1121_final.pdf
    877,3 KB · Aufrufe: 202
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https://ig-hangflug.eu/newsletter
2021 war für uns ein ereignisreiches und aufregendes Jahr!
Die Zukunft des europäischen Modellflugs bleibt auch im nächsten Jahr in unserem Fokus - und dazu brauchen wir eure Mithilfe!
Damit ihr immer auf dem Laufenden bleibt abonniert bitte den neu eingerichteten Newsletter.
In den nächsten Tagen werden wir jedes bisher angemeldete Mitglied direkt anschreiben und dazu direkt auffordern. Gleichzeitig kommt damit der erste Newsletter auf diesem Wege - DSGVO-konform!
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2021 was an eventful and exciting year for us!
The future of European model aviation will remain our focus next year - and we need your help!
To keep you up to date, please subscribe to our new newsletter.
In the next few days we will write directly to every member who has registered so far and ask them to do so. At the same time, this will be the first newsletter in this way - DSGVO-compliant!
 
Das läuft unter Zoom.
Der Link zur Anmeldung:

Gruß Arno
 
Zum Newsletter-Abo ...

Ich bin beeindruckt und sehr erfreut!
Von nun 552 Mitgliedern der IG-Hangflug haben bereits 258 den Newsletter abonniert!
DANKE für eure Bereitschaft.
Zahlreiche Rückmeldungen gab es auch bereits.
Die werde ich sammeln und bei Gelegenheit die Essenz daraus bekannt geben.
Bis auf bald ...
Gerd
 

DD8ED

Vereinsmitglied
IG-Hangflug
Erklärung von Friedrichshafen 2021

Veröffentlicht am November 19, 2021 von IG- Hangflug in News
Auf der Messe Faszination Modellbau in Friedrichshafen kamen Vertreter der IG-Hangflug, der französischen Finesse+ und des DMFV zu einem intensiven Meinungsaustausch über die Auswirkungen der EU-VO für Modellflieger in Europa zusammen.
Für den DMFV Hans Schwägerl und Hans-Ulrich Hochgeschurz, für die IG-Hangflug Gerd Holzner, Achim Dörfler und Armin Obrecht, für die Finesse+ Didier Frutieaux
Mit dem DMFV und dem französischen Verband Finesse+ teilen wir wesentliche Ansichten und Befürchtungen. Wir sehen, dass die von der Europäischen Union gewährte Freizügigkeit und Gleichbehandlung von Modellsportlern durch nationale Sonderregeln eingeschränkt werden.
Nur im transnationalen Zusammenwirken können wir versuchen, einigermaßen gleichwertige Bedingungen in einem freien Europa zu erreichen.

Dafür setzen wir uns ein.

Als Ergebnis der Gespräche in Friedrichshafen wurde eine gemeinsame Erklärung verfasst, die zeitgleich auf allen erreichbaren Medien veröffentlicht wird.

Hinsichtlich der Erklärung von Friedrichshafen und den darin getroffenen Statements ergeben sich für mich einige Fragen.

1.: Welche Länder haben gegen die Grundsätze und Regulierungen der (EU) 2019/947 verstossen und wodurch?

2.: Welche Länder erheben Gebühren für die Nutzung des Luftraums, speziell für den Modellflug?

3.: Welche Unterschiede gibt es in Frankreich in der Behandlung von UAV im Bereich des organisierten Modellflugs und ausserhalb?

4. Gibt es in Frankreich im Modellflug eine unterschiedliche Behandlung von Piloten aufgrund ihrer Nationalität?

5.: Welche Änderungen haben sich gegenüber der früheren Situation in Österreich ergeben?

6.: Ist es geplant, Interventionen (gemeint ist wohl bei den Behörden) mit den nationalen Verbänden zu koordinieren?

7.: Gibt es seitens der Unterzeichner der Erklärung Konzepte, die monierten Mängel zu beheben?

Darauf fehlen mir belastbare Antworten.
 
5.: Welche Änderungen haben sich gegenüber der früheren Situation in Österreich ergeben?
Mein Versuch der Beantwortung eine Punktes:
Die Reduzierung der Flughöhe um 30m.
Da die Plätze in 2022 durch ACG begutachtet werden besteht für einige Plätze zudem noch die Gefahr wegen Abstandsregelungen die Existenz zu verlieren. Für Fluggelände die seit mehr als 40 Jahre bestehen keine tolle Aussicht.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Mein Versuch der Beantwortung eine Punktes:
Die Reduzierung der Flughöhe um 30m.
Da die Plätze in 2022 durch ACG begutachtet werden besteht für einige Plätze zudem noch die Gefahr wegen Abstandsregelungen die Existenz zu verlieren. Für Fluggelände die seit mehr als 40 Jahre bestehen keine tolle Aussicht.
120m nicht im organisierten Modellflug. In Open bis 10 kg 120m über Pilot.
Und der Mindestabstand mit 1:1 Regel beträgt 30m. Was haben die denn für Abstände?
 
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