Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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MFSD, Außerordentliche Mitgliedschaft.

Als außerordentliches Mitglied wirst du Mitglied im MFSD, bekommst aber keine Modellflug-Haftpflichtversicherung. Du wirst von uns beim LBA registriert und erhältst Zugang zur Verbands-Betriebserlaubnis nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947. Du hast kein Stimmrecht im Verbandstag und hast kein Anrecht auf das FMT-Abo.

Ich möchte nochmal nachfragen wo zukünftig genau der Unterschied liegt:

Option 1
ohne Verband (Einzelkämpfer), A1/A3 ein Muss(?), dann bis 25 kg aber nur bis 120 m Höhe, richtig?

Option 2
Verband, A1/A3 kein Muss? Gilt da noch der Kenntnisnachweis bzw. ein neuer "Verbandsführerschein"?, dann bis 12 kg und Höhe auch über 120m (wie hoch maximal?), auch richtig?

Gibt es bei Option 2 schon Klarheit über die Anforderungen nach dem Kenntnisnachweis, und wo bzw. ab wann sind die Regeln (12 kg / Höhe) festgelegt?

Mensch - da braucht man heutzutage ein halbes Jura-Studium um einfach ein Fliegerchen den Hang runterzuwerfen... schöne Zeiten. Das schlimme ist, dass wir uns dann auch noch gerne damit beschäftigen, so erscheint es mir zumindest häufig.
 
Meine Frage oben bezieht sich übrigens auf das Fliegen "auf der grünen Wiese". Ich habe kein ausgewiesenes Modellfluggelände in meiner Nähe bzw. möchte auch lieber auf der grünen Wiese fliegen.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Option 1
ohne Verband (Einzelkämpfer), A1/A3 ein Muss(?), dann bis 25 kg aber nur bis 120 m Höhe, richtig?

Ja, und ein Muss ab 250g (oder wenn mit Kamera)
Option 2
Verband, A1/A3 kein Muss? Gilt da noch der Kenntnisnachweis bzw. ein neuer "Verbandsführerschein"?, dann bis 12 kg und Höhe auch über 120m (wie hoch maximal?), auch richtig?

Ja, Kenntnisnachweis bis auf Weiteres. Maximale Höhe gem. Luftrecht (Luftraum G).
Gibt es bei Option 2 schon Klarheit über die Anforderungen nach dem Kenntnisnachweis, und wo bzw. ab wann sind die Regeln (12 kg / Höhe) festgelegt?

Nein. 12 kg sobald von der Politik abgesegnet.

Alle Angaben sind meine Meinung und keine Rechtsberatung! 😇
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Mensch - da braucht man heutzutage ein halbes Jura-Studium um einfach ein Fliegerchen den Hang runterzuwerfen... schöne Zeiten. Das schlimme ist, dass wir uns dann auch noch gerne damit beschäftigen, so erscheint es mir zumindest häufig.
Open Category

Du hast ja so recht mit dem Satz.
Und wenn du dann am Hang, grüner Wiese, oder auf deinem Vereinsflugplatz eine Unterhaltung mit einem Kollegen hast, kommst du dir immer noch wie ein Trottel vor, weil jeder sein gesundes Halbwissen mit dem anderen teilt.
 
Open Category

Du hast ja so recht mit dem Satz.
Und wenn du dann am Hang, grüner Wiese, oder auf deinem Vereinsflugplatz eine Unterhaltung mit einem Kollegen hast, kommst du dir immer noch wie ein Trottel vor, weil jeder sein gesundes Halbwissen mit dem anderen teilt.

Wobei das Halbwissen meist daraus resultiert dass man nur den für sich interessanten Teil liest und den Rest außer Acht lassen möchte.
Dann wird auch immer noch das Argument "Das hab ich nicht gewusst" gebracht - wobei mittlerweile jeder weiß dass Unwissenheit nicht schützt.

Aber ich denke, das wird sich spätestens bis zur Einführung der künftigen BE alles weitestgehend entzerren.
In so fern - abwarten, Tee trinken.
 

Baloo

User
Ein interessantes Interview - passend zu unseren Flughöhen

Flugtaxi

Wie laut ist ein Volocopter eigentlich und in welcher Höhe fliegt er?

Reuter: Der Volocopter fliegt etwa 100 bis 150 Meter über Grund.


Gruß Bernhard
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Hallo Bernhard,

das ist eine interessante Aussage in dem Bericht oben. Diese Taxis werden doch sicher sich über den Straßenkörpern oder Eisenbahnlinien bewegen. Ich denke , daß sich ein freies fliegen, wie Sportflugzeuge, nicht Gesellschaftlich durchsetzen lässt.
Insofern wird auch kein abgelegenes Fluggelände von uns berührt. Da wo heute schon Sportflugbetrieb in der nähe von uns Modellfliegern ist, wird es natürlich interessant.
 

Koziol

User
Wenn sie den Straßen und Schienen folgen müssten, wäre das ziemlich witzlos. Aber in 100 m über Grund müssten sie wohl den Modellflugzeugen ausweichen.
 

Koziol

User
Das ist rein rechtlich zutreffend, aber ein Hersteller eines bemannten autonom fliegenden Kopters wird da eher kein Risiko eingehen. Ergo: Die Dinger weichen aus.
 

Gast_10135

User gesperrt
Das ist rein rechtlich zutreffend, aber ein Hersteller eines bemannten autonom fliegenden Kopters wird da eher kein Risiko eingehen. Ergo: Die Dinger weichen aus.
Das sehe ich genau so. Ist wie bei den "selbstfahrenden" Autos, .... na klar darf kein Fussgänger/Radfahrer bei rot über die Ampel laufen, .... trotzdem muss das "selbstfahrende" Auto anhalten oder ausweichen. Das muss doch wohl bei allen diesen "selbstfahrenden/fliegenden" Vehikeln der Prio.1 Sicherheitsaspekt sein. Wenn das nicht machbar ist, dann ist die Zeit eben noch nicht da für solche Vehikel, dann heißt es eben ..... nachentwickeln.

mfG
Harald Huber
 

HPR40

User
Das ist rein rechtlich zutreffend, aber ein Hersteller eines bemannten autonom fliegenden Kopters wird da eher kein Risiko eingehen. Ergo: Die Dinger weichen aus.

Also wenn ein Volocopter ohne Piloten Bord fliegt ( fällt unter Automatikflug übrigens, Autonom da kann man nicht mehr eingreifen wie z.B. Freiflug), also nur mit Passagieren, dann fällt das nach Begriffsbestimmung unter unmanned Aircraft.

Als Ground Staion für den Betrieb ohne Piloten fungiert dann übrigens das Air Trafic Mangment von U-Space.
Ein Modellflugzeug dem Nutzen nach gibt es übrigens nicht, ergibt sich spätestens aus den Herstellergeräten der C Kategorien, die man nun mal für gewerblichen Betrieb, also für Flüge mit denen eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird, als auch für nicht gewerblichen Betrieb, was man Landläufig als Modellflug bezeichnet, verwendet werden dürfen.
(Kameracopter z.B. die auch gerne von Privat als RTF Gerät verwendet werden)

Gruß Horst
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Sehr interessant..
Danke für das aufdröseln. Das bringt für mich Licht in die Sache wo viele schon länger nicht mehr durchblicken.
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Natürlich wird er das machen, wenn er das Modelflugzeug rechtzeitig erkennt. Schon aus Eigenschutz.
Ich maße mir mal eine Vermutung an. Gehen wir mal von der Mann/Frautragenden Fliegerei in die Frachttragende autonome Fliegerei mit Drohnen.
Meine Vermutung: Die weichen bestimmt keinem Modellflugzeug aus! Die werden 2-3 Mal einen hohen Schaden anrichten und danach wird man die Modellflieger entsprechend der Ausweichregeln, wir Martin Greiner schrieb in die Schranken weisen.
Das meine Meinung.
Deshalb habe ich ja weiter oben davon vermutet, daß die autonomen Transportmittel die Straßen und Eisenbahnen als Flugwege nehmen werden.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Ihr denkt ernsthaft, das automatische Ausweichen bei Kollisionsgefahr, egal mit wem, für autonom fliegende Drohnen würde nicht als gesetzgeberische Vorschrift kommen?
Ein leistungsfähiges Lidar ist doch keine Raketentechnik.
 

Gast_10135

User gesperrt
..... und bei den selbstfahrenden Autos bereits vorhanden (Fussgängererkennung). So wie ich bereits in #2412 schrieb. Ansonsten würde jedes selbstfahrende Auto alle Fussgänger/Radfahrer platt machen dürfen die bei Rot über die Ampel pilgern, ...... und falls das dann mal einer überlebt haben sollte wird ihm das Laufen/Radfahren verboten.
Alles was selbstfahrend/selbstfliegend ist wird sich den Gegebenheiten anpassen müssen, nicht umgekehrt ! ist doch völlig logisch !

mfG
Harald
 
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