MFSD, Außerordentliche Mitgliedschaft.
Als außerordentliches Mitglied wirst du Mitglied im MFSD, bekommst aber keine Modellflug-Haftpflichtversicherung. Du wirst von uns beim LBA registriert und erhältst Zugang zur Verbands-Betriebserlaubnis nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947. Du hast kein Stimmrecht im Verbandstag und hast kein Anrecht auf das FMT-Abo.
Ich möchte nochmal nachfragen wo zukünftig genau der Unterschied liegt:
Option 1
ohne Verband (Einzelkämpfer), A1/A3 ein Muss(?), dann bis 25 kg aber nur bis 120 m Höhe, richtig?
Option 2
Verband, A1/A3 kein Muss? Gilt da noch der Kenntnisnachweis bzw. ein neuer "Verbandsführerschein"?, dann bis 12 kg und Höhe auch über 120m (wie hoch maximal?), auch richtig?
Gibt es bei Option 2 schon Klarheit über die Anforderungen nach dem Kenntnisnachweis, und wo bzw. ab wann sind die Regeln (12 kg / Höhe) festgelegt?
Mensch - da braucht man heutzutage ein halbes Jura-Studium um einfach ein Fliegerchen den Hang runterzuwerfen... schöne Zeiten. Das schlimme ist, dass wir uns dann auch noch gerne damit beschäftigen, so erscheint es mir zumindest häufig.