Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
die Diskussion ob nun § 16 2a oder 2b ist mittlerweile weitgehend obsolet.
Der Entwurf zur Änderung des nationalen Luftrechts zur Anpassung an das Europäische Recht besagt:

§ 21f
Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Modellflugvereinen
nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
(1) Der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen eines Modellflugvereins ist abwei-
chend von den Anforderungen an den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach
dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 zulässig, sofern
1. er unter Einhaltung der standardisierten Verfahren eines Luftsportverbandes,
dem eine Genehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU)
2019/947 in Verbindung mit § 21g erteilt worden ist, erfolgt und
.
.
.
ferner
§ 21g
Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden
nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
.
.,
.
(2) Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Absatz 1 sind insbeson-
dere beizufügen:
1. standardisierte Verfahren, die den Betrieb von Flugmodellen durch Mitglieder des
Verbandes oder Mitglieder von im Verband organisierten Modellflugvereinen re-
geln und die den Anforderungen des Artikels 16 Absatz 2 Buchstabe b der
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entsprechen,
.
.
.

Leider liegen diese sog. StRfF nach wie vor nicht offen vor.
Die Inhalte sind ausgiebig dargelegt.
BTW. Was steht denn in den zwingend notwendigen Standardisierten Regeln des DMFV drin?
Wo kann man die einsehen?
 

heikop

User
Wenn diese Regeln gesetzlich beschlossen werden und der DMFV hat keine Standardisierten Regeln -
kann es sein daß er schlicht keine Genehmigung bekommt und den Mitgliedern dann die erforderlich
Betriebserlaubnis fehlt?
 

mha1

User

DD8ED

Vereinsmitglied
Diese vermeintlichen Regeln sind erst dann zwingend, wenn sie gesetzlich beschlossen sind. Und wie auch dir bekannt ist, fordert der DMFV diese Form einschränkender Vorgaben eben nicht. Was willst du also einsehen?
Die Grundlage der von mir zitierten Anforderungen des Referentenentwurfs findet sich in GM1 Article 16 der EASA:
GENERAL
Unless differently provided by national regulation, a model aircraft club and association may obtain
from the national competent authority an authorisation that is valid for all their members to operate
UA according to conditions and limitations tailored for the club or association.
The model aircraft club and association will submit to the competent authority the procedures that all
members are required to follow. When the competent authority is satisfied with the procedures,
organisational structure and management system of the model aircraft club and association, it may
provide an authorisation that defines different limitations and conditions from those in the UAS
Regulation.

Diese Anfordrung ist national bindend und unterliegt nicht der nationalen Gesetzgebung.
Was ich einsehen will, ist das notwendige Regelwerk des DMFV. Liegt das nicht vor, gibt es keine Betriebserlaubniss. Diese Anforderung ist unabhängig von der nationalen Gesetzgebung, da sie ausserhalb der nationalen Regelungsbefugnis liegt.
Du solltest erkennen, dass für eine Betriebserlaubnis, (egal ob 2a oder 2b) ein solches Regelwerk des Verbandes gefordert ist.
Also, wo kann ich die einsehen?
 

aue

User
Wenn diese Regeln gesetzlich beschlossen werden und der DMFV hat keine Standardisierten Regeln -
kann es sein daß er schlicht keine Genehmigung bekommt und den Mitgliedern dann die erforderlich
Betriebserlaubnis fehlt?
Glaubst du ernsthaft, der DMFV könnte in eine Situation geraten, bei der seine bald weit über 80.000 Mitglieder nicht mehr wie bisher fliegen dürften? Du entwirfst aber schlimme Horrorszenarien. Ich mache mir da schon mehr Sorgen um den DAeC.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Bei den von der BUKO Modellflug erstellten StRfF handelt es sich angeblich um ein 80-seitiges Pamphlet, was in bisher nicht dagewesener Form Verfahren und Vorgehen beim Modellfliegen beschreibt und somit definiert. Entsprechend hätte sich dann jeder Pilot zu verhalten, der nach dieser Betriebserlaubnis unterwegs ist. Das wäre dann das von dir geschaffene Bürokratiemonster, was die Ausübung unseres Hobbys weiter erschwert.
Benenne doch mal den deiner Meinung nach aus den StRfF resultierenden Mehraufwand für den Modellflug.
 

aue

User
Was ich einsehen will, ist das notwendige Regelwerk des DMFV. Liegt das nicht vor, gibt es keine Betriebserlaubniss.
Man könnte meinen, du bist derjenige, der die Betriebserlaubnis zu erteilen hat. Es wird ein Regelwerk entsprechend der gesetzlichen Anforderungen seitens des DMFV geben. Und dann wirst du auch einsehen können.
 

aue

User
Benenne doch mal den deiner Meinung nach aus den StRfF resultierenden Mehraufwand für den Modellflug.
Stelle mir den Entwurf zur Verfügung und ich werde dir ganz konkret auf diese Aufforderung antworten. Der Ball liegt in deinem Feld.
Aber allein durch die Qualität ergibt sich zwangsläufig ein recht umfangreiches Regelwerk, was für die Piloten bindend sein soll.
 

heikop

User
Glaubst du ernsthaft, der DMFV könnte in eine Situation geraten, bei der seine bald weit über 80.000 Mitglieder nicht mehr wie bisher fliegen dürften?
Ja, durchaus. Ein Beharren des DMFV auf die "bekannten Regeln" anstatt eines standardisierten Regelwerks könnte ja dazu führen, oder?

Ich mache mir da schon mehr Sorgen um den DAeC.

Das wiederum kann ich mir nicht vorstellen. ;)
 

aue

User
Hallo Heiko,

ich bin sehr froh, dass der DMFV auf den bekannten Regeln beharrt, weil dies für uns die maximal mögliche Freiheit bedeutet und auch im Sinne des Erwägungsgrund 27 EU-DVO 2019/947 ist. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist dies nicht, er ermöglicht kein unverändertes Fortführung des Modellfluges, so wie die EU-DVO dies fordert. Eine Lösung nach 16.2b tut dies ja auch nicht.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Stelle mir den Entwurf zur Verfügung und ich werde dir ganz konkret auf diese Aufforderung antworten. Der Ball liegt in deinem Feld.
Aber allein durch die Qualität ergibt sich zwangsläufig ein recht umfangreiches Regelwerk, was für die Piloten bindend sein soll.
Soso,
du weisst also nicht was drinsteht aber posaunst hier rum, das es schlecht ist.
Die Konzepte der StRfF sind gerade hier bei RCN ausgiebig dargelegt worden. Der Wortlaut unterliegt auch zum Schutz vor Plagiaten dem Urheberrecht und der Vertraulichkeit.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Heiko,

ich bin sehr froh, dass der DMFV auf den bekannten Regeln beharrt, weil dies für uns die maximal mögliche Freiheit bedeutet und auch im Sinne des Erwägungsgrund 27 EU-DVO 2019/947 ist. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist dies nicht, er ermöglicht kein unverändertes Fortführung des Modellfluges, so wie die EU-DVO dies fordert. Eine Lösung nach 16.2b tut dies ja auch nicht.
Worin wiederspricht eine Lösung nach 2b einer Erhaltung des Status Quo? Begünde das.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
In der Anhebung von 5 kg auf 12 kg auf der grünen Wiese ... *duck und weg* 😎 😜
Das stellt natürlich eine erhebliche Einschränkung des Modellflugs und gigantischen Mehraufwand dar. Genauso wie Vereinfachungen bei der Erlangung von Aufstiegserlaubnissen oder der Notwendigkeit von Schutzzäunen.
Böse böse StRfF.
 
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