Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
So jetzt nochmal.


Wir hatten uns entschieden alle politischen Dinge hier im Fachbereich
und gerade diesem sehr speziellen Thema unsichtbar zu machen.
Ob das nun guter Wille war den Thread wieder in richtige Bahnen zu lenken,
oder die Schwarzmalerei zu entkräften spielt hier keine Rolle.


Da wir hier ausnahmsweise vom guten Willen ausgehen,
gibt es auch keine Sanktionen betreffend Diskussion über die Moderation bzw. Zuwiderhandlung .... .. etc.



***

Politik ist Hier quasi ein unerwünschtes Thema.




***


Ach ja ...
Zensur!





Gruß
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Andreas,
Verstanden und akzeptiert. Ein paar Hinweise aber zum Punkt "Schwarzmaler entkräften": viele dieser unkenrufe bewahrheiten sich leider. Gäbe es nicht ein paar Leute, die sich pausenlos aus Sorge um die Entwicklung für die Sache engagieren würden, dann wären wir in einer anderen Situation! Es nutzt nichts, die große Masse denen das Thema (noch) nichts sagt, in scheinbare heile Zukunftsaussichten einzulullen. Auch wenn das bequem ist für alle Seiten! Ein Blick in gewisse Nachbarländer reicht. Vergleiche Frankreich mit der Schweiz (auch da war es knapp vor einer Anpassung an EU Regeln). Hier geht's ums Ganze! Der Weg in Deutschland ist ein ausgesprochen guter, trotz - nein: mit und wegen der EU Regeln die das erlauben, aber vor allem dank der Arbeit einiger weniger. Aber die Arbeit wird auch noch eine Weile bleiben. Unterstützung wäre wünschenswert, in jeder Form!
 

S_a_S

User
hallo Detlef,
das muss jetzt noch durch den Bundesrat - wenn das dort auch in 20 Minuten abgehakt werden kann, darf es anschließend zu H. Steinmeier zur Unterschrift.

Die Abstimmung selbst war ja recht unspektakulär...

Grüße Stefan
 

mha1

User
gibt es eine Lesefassung der geänderten LuftVO?
 

S_a_S

User
Hallo,
das ist explizit 2b.
nach
Gesetzentwurf 19/28179 (Beschlussempfehlung 19/29354: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
sind die letzten Beschlussempfehlungen in die 19/28179 noch nicht völlig eingearbeitet (in meinem Zitat hoffentlich richtig gemacht).
21g) (1) Satz 1 legt nicht fest, nach welcher Option des §16 die Genehmigung erteilt wird.
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder eine von ihm bestimmte Bundesbehörde kann bundesweit tätigen Luftsportverbänden auf Antrag eine Genehmigung nach Artikel 16 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erteilen. Diese Genehmigung befugt den Luftsportverband dazu,
1. geeignete standardisierte Verfahren zu etablieren und risikobasiert fortzuentwickeln, die im Rahmen des zulässigen Betriebs von Flugmodellen gemäß § 21f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zur Anwendung kommen und

Aber als Voraussetzung dazu legt der zweite Punkt klar:
(2) Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Absatz 1 sind beizufügen:
1. standardisierte Verfahren, die den Betrieb von Flugmodellen durch Mitglieder des Luftsportverbandes oder Mitglieder von im Luftsportverband organisierten Modellflugvereinen regeln und die den Anforderungen des Artikels 16 Absatz 2 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entsprechen,

Insofern hat der DMFV teilweise "gewonnen", weil er keine "standardisierten" einreichen muss.

Aber den neuen Abschnitt und die dahinter liegende Intention (Rede MdB Arno Klare ab 0:50) finde ich gut:
§21h
(1) Die Benutzung des Luftraums durch unbemannte Fluggeräte ist frei, soweit sie nicht durch das Luftverkehrs-Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

Grüße Stefan
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Insofern hat der DMFV teilweise "gewonnen", weil er keine "standardisierten" einreichen muss.

🤨 Der "Streit" ging doch um 16 2a oder 2b und die Aufgaben die für die Verbände damit zu erfüllen sind und die jetzt auch auf den DMFV zukommen (und die dieser vermeiden wollte). Ob da jetzt das Wort "standardisiert" gestrichen wird oder nicht ist doch nur Kosmetik ... . Verstehe nicht, was für ein "Gewinn" das sein soll.
 

S_a_S

User
nun ja, es reichen jetzt Verfahren - und man muss sie nicht mit dem anderen Verband abstimmen, damit sie standardisiert sind.

Aber ob eine Neuauflage der alten NFL/LuftVO/LuftVG die dafür passenden Papyrrhuse sind?

Grüße Stefan
 

Malmedy

User
Ob da jetzt das Wort "standardisiert" gestrichen wird oder nicht ist doch nur Kosmetik ... . Verstehe nicht, was für ein "Gewinn" das sein soll.

Das ist keine Kosmetik, weil "standardisiert" gleichbedeutend mit "allgemeingültig" ist. Neben einem "standardisierten" Verfahren gibt es im gleichen Rechtsraum keinen Platz mehr für ein weiteres Verfahren, es sei denn, mit einer im Gesetz angelegten Ausnahmebegründung.
Es wäre sicher gut gewesen, wenn sich alle Beteiligten auf ein standardisiertes Verfahren hätten einigen können, aber das war wohl von den Hauptakteuren nicht gewollt. Warum ... siehe ca. 1.500 Posts vorher.
Und ob der jetzige Vorschlag ein (Teil) Gewinn für den DMFV ist, bleibt noch abzuwarten. Kommt drauf an, was er daraus macht.

Gruß
Michael
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das ist keine Kosmetik, weil "standardisiert" gleichbedeutend mit "allgemeingültig" ist. Neben einem "standardisierten" Verfahren gibt es im gleichen Rechtsraum keinen Platz mehr für ein weiteres Verfahren, es sei denn, mit einer im Gesetz angelegten Ausnahmebegründung.
Es wäre sicher gut gewesen, wenn sich alle Beteiligten auf ein standardisiertes Verfahren hätten einigen können, aber das war wohl von den Hauptakteuren nicht gewollt. Warum ... siehe ca. 1.500 Posts vorher.
Und ob der jetzige Vorschlag ein (Teil) Gewinn für den DMFV ist, bleibt noch abzuwarten. Kommt drauf an, was er daraus macht.

Gruß
Michael
Hallo,
der Begriff "standardisiert" wird hier aber jetzt sehr überbewertet. Das diese ursprünglich interne Bezeichnung es bis in die Gesetzgebung geschafft hat, ist schon sehr verblüffend.
Verbindlich sind solche Regeln nur für die Mitglieder des beantragenden Verbandes. Das war so, ist heute so und wird sich nicht ändern. Es muss also jeder Verband sein eigenes Regelwerk einreichen. Die Regeln des einen Verbandes sind für die Mitglieder des anderen Verbandes völlig belangslos, weil nicht anwendbar.
Von daher ist die Streichung des Begriffs "standardisiert" eine rein editorielle Änderung. Also pure Kosmetik. Ein Erfolg ist damit wohl kaum erzielt, weil es aber mal genau nichts ändert.
 
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