Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Hallo Freunde,

hier ein Beitrag von mir für die Frage nach OPEN auf Plätzen mit AE / BE.
Ich hatte letzte Woche diesbezüglichen Kontakt mit der für uns zuständigen Behörde in Düsseldorf.
Hier die Quintessenz.


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Neuregelung des Modellflugsports und der UAV Systeme durch die EU, stellt sich mir die Frage, wie die europäischen Regeln mit den bestehenden Aufstiegerlaubnissen harmonisieren.

Meine Frage lautet nun: Ist es rechtlich möglich, auf einem Gelände mit Aufstiegerlaubnis nach den Regelungen der OPEN Kategorie zu fliegen?

Die notwendigen Versicherungen, die Erlaubnis des Inhabers der Aufstiegerlaubnis, die Erlaubnis des Eigentümers des Geländes und den EU - Kompetenznachweis A1/A3, vorausgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXX“

In einem darauf folgenden Telefongespräch machte ich deutlich, dass es mir in erster Linie um die Möglichkeit des Nachtfluges nach OPEN geht.
Tagsüber nach OPEN zu fliegen, auf einem Platz mit AE / BE, ist sinnfrei.

Hier die Antwort aus Düsseldorf:

Eine grundsätzliche Erlaubnis für den Betrieb bei Nacht ist für die offene Kategorie nicht mehr erforderlich. Wenn das Flugmodell oder die Drohne ausreichend beleuchtet und hierdurch auch ihre Ausrichtung erkennbar ist, gilt der Betrieb als VLOS, Artikel 2 Nr.7 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Der ständige Sichtkontakt zu Ihrem Flugmodell ist, unter Einhaltung der allgemeinen weiteren Auflagen, zu gewährleisten. "

Bezirksregierung Düsseldorf / Dezernat 26 - Luftverkehr

Gruß
Helmut
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
in den Standardisierten Regeln ist Nachtflug auf Plätzen mit AE mit drin.
 

aue

User
Auch wenn es schon oft hier geschrieben steht: Auf jedem Modellflugplatz gilt auch das, was für die "grüne Wiese" gilt. Somit ist auch Open dort immer möglich.
 
Auch wenn es schon oft hier geschrieben steht: Auf jedem Modellflugplatz gilt auch das, was für die "grüne Wiese" gilt. Somit ist auch Open dort immer möglich.
das sieht man bis jetzt in Niedersachsen anders, allerdings habe ich denen auf die Füße getreten, ich soll diesen Monat eine Entscheidung erhalten (das läuft aber schon seit Mitte April, die Behörde will nicht einlenken). Wobei wenn diese negativ ausfällt denke ich das Sie gegen gültiges Recht verstoßen. Aber erstmal abwarten.

@sevenupi das ist Neu und steht seit Februar in den FAQ's des LBA.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Auch wenn es schon oft hier geschrieben steht: Auf jedem Modellflugplatz gilt auch das, was für die "grüne Wiese" gilt. Somit ist auch Open dort immer möglich.
Das, mein Lieber, siehst du vollkommen falsch.
Auf einem Platz mit AE gilt die AE und die Flugordnung, nicht das was in Open steht. Und das kann sich erheblich unterscheiden.
 
Och nu. Von meiner Seite wird es keine Folgediskussion geben. Lohnt sich nicht. Da kommt eh nix bei rum.

Frank: So ist es.
@all Setz dich über eine behördliche Entscheidung drüber hinweg, solange nichts passiert mag das gut gehen. Wenn was passiert macht man erstmal ein dummes Gesicht und wird um ein Klageverfahren nicht drum rum kommen, wenn man es sich denn leisten kann....
 

aue

User
Wir haben einen zugelassenen Modellflugplatz bis 25kg. Zudem eine benachbarte Wiese. Alles, was wir auf der Wiese fliegerisch machen dürfen, ist auch auf dem Gelände des Flugplatzes erlaubt, weil ebendieser der grünen Wiese gegenüber nicht benachteiligt sein darf.
 

Dieter B

User
Wir haben einen zugelassenen Modellflugplatz bis 25kg. Zudem eine benachbarte Wiese. Alles, was wir auf der Wiese fliegerisch machen dürfen, ist auch auf dem Gelände des Flugplatzes erlaubt, weil ebendieser der grünen Wiese gegenüber nicht benachteiligt sein darf.
Ich habe eine grüne Wiese neben dem Flughafen Schwechat ... 🤣
 
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Wir haben einen zugelassenen Modellflugplatz bis 25kg. Zudem eine benachbarte Wiese. Alles, was wir auf der Wiese fliegerisch machen dürfen, ist auch auf dem Gelände des Flugplatzes erlaubt, weil ebendieser der grünen Wiese gegenüber nicht benachteiligt sein darf.
Hallo,

das sehe ich genauso.
Open gilt immer. Wobei das Hausrecht zu beachten ist.

Gruß
Helmut
 
Open gilt immer. Wobei das Hausrecht zu beachten ist.
Ich denke das ist zu kurz gedacht.
Beispiel Flugzeiten auf AE Gelände. Da ist m.M.n. nicht einfach außerhalb der Zeit Open anzuwenden.
Wenn dem so wäre würden alle Absprachen die ein Fluggelände ermöglicht haben unterwandert, womit letztlich das Fluggelände wegfallen kann. Denn die Bürger unterscheiden sicher nicht nach Modellflug nach AE und Modellflug nach Open - da wird es dann nur lauten "die Modellflieger halten sich nicht an Abmachungen".

Das passt jetzt sicher nicht zur Situation aller Fluggelände, ebenso wie "Open gilt immer" nicht zu allen Gegebenheiten passen kann.
Ich meine dass man das schon differenzierter sehen kann, bzw. muss.
Open kann m.M.n. nur dann angewendet werden wenn keine andere Regelung vor Ort besteht.
 
Genau so ist es.
Es gibt Regelungen für Betrieb nach AE, Regelungen nach Flugordnung ohne Bezug zur AE, und local rules , die z.B. mit der Gemeinde / Ortsansässigen geschlossen wurden, um Frieden zu wahren (Stichpunkt: Flugbetrieb 1h vor Sonnenuntergang wegen jagdlicher Nutzung einstellen).
Genau deswegen "dulden" wir auch nicht wirklich, dass sich Piloten 10m neben den Platz auf die grüne Wiese stellen und fliegen um damit alle
Vorgaben umgehen zu wollen - der Stress mit der Gemeinde unterschiedslos in "Modellflug findet zu später Stunde statt und vertreibt das Wild" - ist zwar ne andere, zweifelhafte Baustelle, fällt aber immer auf den Verein oder Erlaubnisinhaber zurück.
Es wird immer der angetickert, der namentlich greifbar ist, und das ist selten der unbekannte Wildflieger 100m weiter - es wird immer den Verein treffen !
 
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