Statt Gebrüll, hier noch ein wenig Faktenbasiertes:
EASA
Was bedeutet das? Zuerst einmal, ist das was dort drin steht, jetzt verbindlich und nicht mehr nur eine Meinung. Das wird sich im Gesetzestext nicht mehr ändern und ab Anfang 2023 EU-weit Anwendung finden. Die aus meiner Sicht zuerst einmal erfreulichen Punkte, die auch maßgeblich unserer europäischen Interessenvertretung zu verdanken sind:
- Modellflug im Rahmen einer §16-BE wird wohl nicht zwangsläufig den Bedingungen des U-Space unterworfen, sondern auch weiterhin außerhalb dieser Bedingungen möglich bleiben
- U-Space wird anderweitigen Luftverkehr nicht generell ausschließen, bzw. dessen Eindringen in den entsprechenden unteren Luftraum verbieten (ich interpretiere das so, dass das auch für Flugmodelle = Luftfahrzeuge gilt)
Und hier der Knackpunkt:
-
Die Open Category wird sich (im Unterschied zu einer spezifischen BE)
den Bedingungen des U-Space unterwerfen müssen!
Ich und manch anderer haben ja bereits seit Längerem prognostiziert, dass die Open Category
kein geeigneter Rahmen ist und v.a keine ausreichende Schutzwirkung bietet für denfreien Modellflug-Betrieb. Das betrifft nicht nur Hangflug, sondern auch die Bedingungen auf Plätzen ohne BE (bisher AE). Zugegebenermaßen gab und gibt es nach wie vor in diesem Punkt durchaus Kontroverse und anderslautende Meinungen. Während in Teilen der EU scheinbar noch nicht viel passiert ist, wird in anderen von dortigen Verbänden die Open Category als gangbare Option angesehen. Mir scheint gerade mit Blick auf U-Space und zukünftige Begehrlichkeiten daraus, dass nur mutige Verhandlungsstrategien ausreichende Zukunftssicherheit bieten werden. Damit meine ich insbesondere die Erarbeitung einer jeweiligen nationalen Betriebserlaubnis im Verbandsrahmen nach §16. Hier nochmal der Hinweis auf die Positionen der IG-Hangflug und die dortige Diskussion.
Schwieriger bzw. nur unter Berücksichtigung des Status quo im jeweiligen Land ist zu beurteilen, welche der beiden Optionen A oder B jeweils vorteilhafter wäre. Das ist aus meiner Sicht aber auch erstmal sekundär. Wichtiger ist es imho, dass ein Streit über die Optionen (wie in D zwischen beiden Verbänden DMFV und DAEC) beigelegt und überlagert wird vom grundsäzlichen gemeinsamen Interesse, nämlich eine BE im Verbandrahmen zu erreichen. Und dazu müssen die Verbände an einem Strang ziehen -in dieselbe Richtung, heute und vor Allem auch in Zukunft. Es werden nämlich auf längere Sicht noch unsere Interessen gegenüber U-Space zu verteidigen sein und sich die Regeln kontinuierlich an die Entwicklungen anpassen. Hier sei nochmal auf die Bedrohung durch weitere Einschränkungen wie in Frankreich, Transponderpflicht etc. hingewiesen.
Abschließend ein klares Wort: entweder es gelingt dem jeweiligen Verband, eine BE nach §16 mit entsprechenden STRfF umzusetzen, oder man fliegt in dem Land mittel-bis langfristig mit Transponderpflicht und ggf. anderen Instrumenten der Eigenüberwachung!