Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Relaxr

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Dann solltest du mE trotzdem die zur zeit gängigen Regeln des (Drohnen/Heli)Modellflugs zumindst anschauen und beachten. Dir viel Spaß beim Fliegen!
 

Mario12

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Eine Verifizierung wird wohl nur dann benötigt, wenn du dich selbst beim LBA angemeldet und deine Daten übermittelt hattest.
Moin zusammen, die Umsetzung ist auf der LBA Website etwas soboptimal gemacht. Die Kachel zu Identnachweis ist vorhanden und hat aber schon einen grünen Haken wenn vom Verband der Nachweis gesendet wurde. Wenn man drauf klickt kann man es aber trotzdem nochmal starten.
Wenn ich nicht vorab die ganze Sache verfolgt hätte - dann hätte ich das auch nicht gewusst. Auf der LBA Website kann man es nicht wirklich erkennen.
Wer hier Fehler macht ist da in gewisser Weise reingetrieben worden. Ich kann das absolut nachvollziehen.

Viele Grüße
Mario
 

mha1

User
Hallo,
um die leidige Diskussion um die Veröffentlichung der StRfF zum Abschluss zu bringen:

Die Grundvoraussetzung dafür, das man überhaupt über eine Veröffentlichung nachdenken kann, ist die Fertigstellung der StRfF. Aufgrund der fehlenden LuftVo und der noch nicht erfolgten Aktualisierung der Gemeinsamen Grundsätze geht das garnicht. Das sollte für jeden nachvollziehbar sein. Eine Veröffentlichung unvollständiger oder nicht aktueller Versionen kommt nicht in Frage. Für die darauf mit Sicherheit erfolgenden Reaktionen haben die Autoren weder die Zeit noch die Nerven.
Die StRfF werden spätesten dann veröffentlicht, wenn sie aktiv werden.

Ich beziehe mich auf das 9-seitige auf der DAeC Homepage veröffentlichte Papier "Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug - Eine Gegenüberstellung der Optionen" und zitiere daraus: "Die Bundeskommission Modellflug im DAeC hat diese Aufgabe angenommen und in 18-monatiger Arbeit die Best-Practice-Regln des Modellflug in den „Standartisierten Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) zusammengefasst."

Neben der Grausamkeit mit der das Wort Standard immer wieder gemetztelt wird, erklärt der Autor auch den Typus der StRfF Niederschrift. Es ist eine Zusammenfassung. D.h. keine neuen Inhalte, sondern Bekanntes in verkürzter Form, hoffentlich ohne Sinnverdrehung, Hinzugedichtetes oder Falsches. Und was wird zusammengefasst? Best Practice Regeln. Also Prozeduren, die sich über längere Zeit etabliert haben und die allgemein als richtig und effektiv anerkannt werden. Welche Änderungen der Best Practice Regeln erwartet man denn wenn man argumentiert, dass die derzeitige Version nicht aktuell sein kann? Ein Widerspruch. Die Best Practice Prozeduren sind seit langem stabil und ändern sich nicht von heute auf morgen. Es gibt keinen Grund für die Geheimniskrämerei. Stellt Euch der Diskussion.
 
Statt Gebrüll, hier noch ein wenig Faktenbasiertes:
EASA
Was bedeutet das? Zuerst einmal, ist das was dort drin steht, jetzt verbindlich und nicht mehr nur eine Meinung. Das wird sich im Gesetzestext nicht mehr ändern und ab Anfang 2023 EU-weit Anwendung finden. Die aus meiner Sicht zuerst einmal erfreulichen Punkte, die auch maßgeblich unserer europäischen Interessenvertretung zu verdanken sind:
- Modellflug im Rahmen einer §16-BE wird wohl nicht zwangsläufig den Bedingungen des U-Space unterworfen, sondern auch weiterhin außerhalb dieser Bedingungen möglich bleiben
- U-Space wird anderweitigen Luftverkehr nicht generell ausschließen, bzw. dessen Eindringen in den entsprechenden unteren Luftraum verbieten (ich interpretiere das so, dass das auch für Flugmodelle = Luftfahrzeuge gilt)

Und hier der Knackpunkt:
- Die Open Category wird sich (im Unterschied zu einer spezifischen BE) den Bedingungen des U-Space unterwerfen müssen!

Ich und manch anderer haben ja bereits seit Längerem prognostiziert, dass die Open Category kein geeigneter Rahmen ist und v.a keine ausreichende Schutzwirkung bietet für denfreien Modellflug-Betrieb. Das betrifft nicht nur Hangflug, sondern auch die Bedingungen auf Plätzen ohne BE (bisher AE). Zugegebenermaßen gab und gibt es nach wie vor in diesem Punkt durchaus Kontroverse und anderslautende Meinungen. Während in Teilen der EU scheinbar noch nicht viel passiert ist, wird in anderen von dortigen Verbänden die Open Category als gangbare Option angesehen. Mir scheint gerade mit Blick auf U-Space und zukünftige Begehrlichkeiten daraus, dass nur mutige Verhandlungsstrategien ausreichende Zukunftssicherheit bieten werden. Damit meine ich insbesondere die Erarbeitung einer jeweiligen nationalen Betriebserlaubnis im Verbandsrahmen nach §16. Hier nochmal der Hinweis auf die Positionen der IG-Hangflug und die dortige Diskussion.
Schwieriger bzw. nur unter Berücksichtigung des Status quo im jeweiligen Land ist zu beurteilen, welche der beiden Optionen A oder B jeweils vorteilhafter wäre. Das ist aus meiner Sicht aber auch erstmal sekundär. Wichtiger ist es imho, dass ein Streit über die Optionen (wie in D zwischen beiden Verbänden DMFV und DAEC) beigelegt und überlagert wird vom grundsäzlichen gemeinsamen Interesse, nämlich eine BE im Verbandrahmen zu erreichen. Und dazu müssen die Verbände an einem Strang ziehen -in dieselbe Richtung, heute und vor Allem auch in Zukunft. Es werden nämlich auf längere Sicht noch unsere Interessen gegenüber U-Space zu verteidigen sein und sich die Regeln kontinuierlich an die Entwicklungen anpassen. Hier sei nochmal auf die Bedrohung durch weitere Einschränkungen wie in Frankreich, Transponderpflicht etc. hingewiesen.
Abschließend ein klares Wort: entweder es gelingt dem jeweiligen Verband, eine BE nach §16 mit entsprechenden STRfF umzusetzen, oder man fliegt in dem Land mittel-bis langfristig mit Transponderpflicht und ggf. anderen Instrumenten der Eigenüberwachung!
 
Zuletzt bearbeitet:

Malmedy

User
Ich beziehe mich auf das 9-seitige auf der DAeC Homepage veröffentlichte Papier "Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug - Eine Gegenüberstellung der Optionen" und zitiere daraus: "Die Bundeskommission Modellflug im DAeC hat diese Aufgabe angenommen und in 18-monatiger Arbeit die Best-Practice-Regln des Modellflug in den „Standartisierten Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) zusammengefasst."
...
Die Best Practice Prozeduren sind seit langem stabil und ändern sich nicht von heute auf morgen. Es gibt keinen Grund für die Geheimniskrämerei. Stellt Euch der Diskussion.

mha1: Absolute Zustimmung und Dein Bemühen in allen Ehren, aber Du hängst der Diskussion um gefühlte 3.000 Post hinterher.
Die Frage der StRfF und ob der DAeC oder der DMFV den richtigen Ansatz (oder überhaupt einen praktikablen Ansatz) verfolgen, ist hier längst keine Frage der Fakten mehr, sondern eine Glaubens- und Fanfrage. DAeC- und DMFV-Fans stehen sich hier und wahrscheinlich auch im richtigen Leben unversöhnlich gegenüber und mauern gegeneinander mit allerlei scheinsachlichen Argumenten und dem Vorwurf der Inkompetenz, gerne auch gepaart mit etwas Hähme. Es ist vergebliche Liebesmühe, hier noch wieder auf den Grund der Bemühungen der Verbände (für den Modellflug!) zurück zu führen.
Grüße
Michael
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,

die DVO 2021/644 zum Thema U-Space ist jetzt veröffentlicht. Der Modellflug nach §16 ist davon ausgenommen. Das ist zunächst mal gut.

Wovon der Modellflug aber nicht ausgenommen sein wird, sind kommende Regeln zur Nutzung von als U-Space ausgewiesenen Lufträumen. Hier zeichnet sich ab, das nicht am System U-Space teilnehmende LFZ (auch bemannte) in solchen Lufträumen ihre Position ggf. kenntlich machen müssen. Wie das genau geschehen soll, ist noch offen. Es gilt also jetzt, rechtzeitig an der Erarbeitung solcher Europäischen Verfahren mitzuwirken und diese dann in die nationalen Betriebsregeln des Modellflugs und in die nationale Umsetzung durch die Behörden einzuarbeiten. Geschieht das nicht, wird das das Ende des Modellflugs in U-Space Lufträumen sein, wenn dieser nicht am System U-Space teilnimmt.

Auf Europäischer Ebene sind seitens des Modellflugs zu diesem Themenkomplex schon Arbeiten angelaufen. Das Thema ist ja nicht gerade neu.
 

maddyn

User
hi

auf der seite vom lba zur e-id steht ja schon das die pin der e-id später für elektronische geräte zur idendifizirung gelten soll
also is ja in die richtung schon was geplant
 
... Es ist vergebliche Liebesmühe, ...
Da möchte ich Dir widersprechen! Wir versuchen beispielsweise in der IG-Hangflug gerade diese "Gräben" zu überbrücken und mit neutraler, nach allen Seiten hin offener Position allein der Sache zu dienen. Dazu gehört auch, differierende Meinungen zu akzeptieren und trotzdem (oder gerade dadurch) seine eigene Meinung weiter zu entwickeln. Manchmal ändert sich die Lage, und damit auch die Bewertung. Daran finde ich nichts falsch...
 
Wovon der Modellflug aber nicht ausgenommen sein wird, sind kommende Regeln zur Nutzung von als U-Space ausgewiesenen Lufträumen. Hier zeichnet sich ab, das nicht am System U-Space teilnehmende LFZ (auch bemannte) in solchen Lufträumen ihre Position ggf. kenntlich machen müssen.
Woher kommt die Aussage "Hier zeichnet sich ab..."? Gibt's da zitierfähige Quellen?

Es könnte auch gut sein, dass "nicht am System U-Space teilnehmende LFZ" aus als U-Space ausgewiesenen Lufträumen eher verbannt werden sollen?!?
Wenn man sich "CORUS" und Reflexionen dazu zu Gemüte führt, liegt das nicht gerade fern.
Man betrachte dazu die Definitionen der "Type X, Y, Z airspaces" und suche nach "other aircraft".
Und in "CORUS ConOps vol2" "3.3.4.2 Separation between drones and manned aircraft".
Und wir Modellflieger fallen auch nicht unter "other aircraft" sondern im CORUS-Sprech unter "drones", die die Zugangsvoraussetzungen zur den entsprechenden CORUS-VLL-Lufträumen erfüllen müssten. Siehe dazu "CORUS ConOps vol1" auf Seite 15.
 

Sichel

User
Zunächst danke für die fachliche Arbeit, die hier geleistet, und drüber berichtet, wird!!

Gesetzt den Fall, wir müssen ab dem Tag x einen Transponder im Modell mitführen,
wie gross/schwer ist so ein Ding, geht das auch mit einem leichten RES-Segler
oder dem "Graupner Kadett" etc. zusammen?
Wenn ja, bin ich entspannt!

Danke und Grüsse,
Helmut
 
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