Aha!
Dann waren also einige Punktrichter und deren Angehörige über den DMFV gar nicht versicherungsrechtlich während der Fahrt zum Wettbewerb abgesichert, weil deren Fahrtorder ( so heißt das wohl DMFV-intern) bis zum Ablauf des Ultimatums nach meinen Informationen wohl noch nicht vorlagen!
(Wobei ich davon ausgehe, dass nicht wie in der Pressemitteilung geschrieben, die bloße Antragsstellung sondern die Genehmigung des Antrages durch eine sogenannte Fahrtorder diesen Versicherungsschutz und die Bezahlung der Dienstreise sicherstellt!
Danke übrigens an alle, die hier eine bislang sehr sachliche Diskussion mit überwiegend konstruktiven Beiträgen führen .
Einige wenige disqualifizieren sich m.E. durch ihre oberflächlichen Flosken selbst.
Ich für meine Person ( wie auch alle mir bekannten Piloten) fliegen die Jahresrunde Kunstflug beim DMFV.
Wer gerade ausrichtender Verein ist, wird von den Teilnehmern erstmal als nebensächlich angesehen und wandelt sich 4 mal jährlich und von Jahresrunde zu Jahresrunde.
Wir fahren hin, wo es die DMFV-Ausschreibung vorsieht. Eben zu den Teilwettbewerben der Jahresrunde Kunstfluzg des DMFV, quer durch Deutschland.
Für mich ist also der DMFV eindeutig der Ausrichter und hat auch entsprechend Verantwortung zu übernehmen. Und das ist für mich die Verantwortung für den gesamten Vorgang!
Auch eine Teil-Verantwortung, nämlich hier die zeitgerechte Benachrichtigung der Teilnehmer, dem ausrichtenden Verein in die Schuhe zu schieben, ist (um es mal so auszudrücken) nicht gerecht!
Nicht nur, weil er es gar nicht darf/kann ohne offizielle DMFV-Erklärung. ( siehe entspr. Posting)
Wenn dies bei einem kurzfristigen Ausfall eines Sportreferenten, aus welchen Gründen auch immer, seitens des DMFV nicht zu einer Ersatzgestellung führt /führen kann, sollte auch dieser Punkt mal überdacht werden.
Bruno Schiffler