DMFV Jahreshauptversammlung 2021 - eingebrachtes Top 20

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TorDie

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Also waren ja alle Prozesse die Peter gewonnen hat die Richter unsachlich? Oder bin ich im falschen Film wenn ein Gericht einen Verein zu 10 TS €
verdonnert hat- ist kein Recht gesprochen worden? Hans Willi sieht das wirklich unparteilich und davon einmal abgesehen, ich habe mir rein aus Interesse mal alle Schriftsätze von Peter angeschaut, der Mann hat völlig korrekt gehandelt- so jedenfalls meine Meinung. Und übrigens: wann ist man denn vereinsfähig? Tolles Wort, muss ich mir mal merken.
Dieter
 
Hallo Andreas,
die Argumentation kann ich nicht nachvollziehen:

" Auch, wenn wir davon ausgehen sollten, dass der Vorstand falsch (und vielleicht sogar fahrlässig) gehandelt haben sollte, rechtfertigt dies nicht eine solche Zuspitzung mit Beschädigung des Vereines."

Im Einklang mit der Wertung des Amtsgerichts gehst Du davon aus, dass die Vorstandschaft des Vereins sich rechtswidig verhalten hat. Daraus folgt im Gegenschluss, dass Peter sich als Mitglied rechtmäßig, wahrscheinlich sogar untadelig verhalten hat (anderenfalls wäre sicher allenfalls im Ergebnis ein Vergleich geschlossen worden). Dann aber zu dieser Schlussfolgerung zu gelangen, betrachte ich als rechtslogischen Trugschluss. Was gerechtfertigt ist, hat die Legislative vorgegeben, diese Wertung des Gesetzgebers als nicht gerechtfertigt zu betrachten deutet möglicherweise auf ein gestörtes Demokratieverständnis hin. Wer entscheidet denn Deiner Meinung nach über die Rechtfertigung einer "Zuspitzung", wenn nicht das de lege lata zuständige Gericht?!

" Hier wurde ganz klar das Individualinteresse von Peter über das Vereinsinteresse gestellt. Dieser Mann ist nicht vereinsfähig."

Ich gehe davon aus, dass das AG geltendes Recht zutreffend angewendet hat, anderenfalls hätte der unterlegene Verein sicherlich Rechtsmittel eingelegt. Dies ist offenkundig nicht geschehen.

Im Ergebnis halte ich die Schlussfolgerung, Peter sei nicht vereinsfähig, vorsichtig formuliert für grenzwertig, offen gesagt an der Grenze zur Verleumdung.

Aber nichts für Ungut, das ist lediglich meine Meinung als absolut unbefangener Mitleser (mit geringfügiger juristischer Vorbildung).

Beste Grüße
Joachim
 

Eisvogel

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Mitleser (mit geringfügiger juristischer Vorbildung).
Das ist evtl. das "Problem": die Sichtweise.
Menschlich, oder "kollegial" wie der threadstarter selbst schreibt war und ist solch ein Verhalten sicher nicht.
Juristisch richtig kanns durchaus sein, genauso wie die Verurteilung Nawalnys wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen.
 

aue

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@JonnyBK
Ich gehe nicht davon aus, dass sich mein Rechtsverständnis von deinem sonderlich unterscheidet, ganz sicher aber mein Verständnis eines Vereines und wie ich mich als Mitglied zu diesem zu verhalten habe.
 
Servus Erwin,

Du schreibst allerhand qualifizierte Beiträge, dieser hier ist ein leider ein Ausreißer 🙁.
Die Jurisprudenz eines wohl diktatorischen Systems mit der Gerichtsbarkeit in Deutschland zu vergleichen, ist milde gesagt ein Trugschluss. Diese (Ab-) Wertung auf unsere (relativ) gut funktionierende Judikative zu übertragen ist nicht nachvollziehbar.

Rechtssprechung bedeutet nun mal, dass unter Umständen nicht zu 100 % Deine oder meine Meinung am Ende eines Rechtsstreits als Urteil verkündet wird, sondern schlichtweg die Rechtsauffassung eines in Deutschland glücklicherweise unabhängigen Gerichts ...

Das ist in Russland (als Teil der ehemaligen UdSSR) nicht der Fall. Ich hatte das Vergnügen (bei ein paar Bier waren die auch wirklich nett), in meiner Jugend einige russische Richer kennenzulernen, deren Karriere begann stets als Leutnant der Armee.
Das kann ich glücklicherweise für meine bayerischen Kollegen nicht bestätigen, viele davon haben sich geweigert, bei Y-Reisen zu buchen 😀. ...

VG Joachim
 

Eisvogel

User
Joachim,
daß dir mein Vergleich nicht gefällt, kann ich nachvollziehen, ich wollte damit nur ausdrücken, daß Recht nicht richtig sein muß.
Ich bin da zu wenig bewandert, glaub aber gelesen zuhaben, daß sich z.B. im Scheidungsrecht oft was gravierend geändert hat und je nachdem wann sich jemand scheiden ließ, das über "reich oder obdachlos" entschied.
Ein spitzfindiger Anwalt (umgangssprachlich "Rechtsverdreher") kann da natürlich auch entscheidend sein
 
Hallo Andreas,

schön zu hören, dass Du Dich auf dem Boden der verfassungsmäßigen Grundordnung bewegst.

Trotzdem habe ich eine gewisse Allergie gegen pauschale Gerichtsschelte sowie nicht nachvollziehbare Ressentiments gegen einzelne Vereinsmitglieder.
Ich habe das Glück, in einem sehr harmonischen Verein Mitglied zu sein. Unser Geheimnis ist, dass diese Harmonie allen wichtig ist. Das Ergebnis ist ein völlig entspanntes Vereinsleben - eben optimale Freizeitgestaltung und angenehmes Miteinander.

Im vorliegenden Falle liegt es mir fern, eine Wertung zu treffen, ich kenne die Verhältnisse vor Ort nicht. Wenn aber ein Urteil mit dem unwidersprochen beschriebenen Inhalt ergangen ist, neige ich der Auffassung zu, dass beide Seiten Fehler begangen haben, die Vorstandschaft des Vereins aber die schwereren.

Daher bin ich bei Dir, dass man in einem Verein möglichst gemeinsam Interessen (vereint) verfolgen sollte. Falls das im Extremfall nicht möglich sein sollte, muss man sich als als letzte Lösung auch mal zoffen- siehe Peter ...
Schön ist das sicher für beide Seiten nicht.

VG Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus Erwin,

im glaube wir sind nicht weit "ausnander", natürlich spielt manchmal auch der Anwalt eine Rolle, aber nachdem die Vorstandschaft des Vereins ihren Standpunkt qualifiziert vertreten wollte, hat sie sicher nicht irgendeinen "Feld-Wald-und Wiesenanwalt" beauftragt, aber auch da war ich nicht dabei ...

Wie dem auch sei, ich denke aus der Ferne ist das kaum zu beurteilen, wir (Erwin und ich) kennen die Beteiligten nicht. Von Peter kann ich nur sagen, dass seine Einlassungen nicht darauf schließen lassen, dass er einer einvernehmlichen Lösung völlig unzugänglich wäre ... Aber auch dies ist nur eine Vermutung.

Ich habe mich nur über die eindeutigen (Vor-) Verurteilungen zu Lasten von Peter gewundert, m.E. hat die Vorstandschaft eines Vereins nicht per se Recht. Wahrscheinlich verhält es sich wie bei einem Verkehrsunfall - häufig haben beide Beteiligten etwas falsch gemacht - aber nicht immer.

Viele Grüße
Joachim
 

Eisvogel

User
Ich habe mich nur über die eindeutigen (Vor-) Verurteilungen zu Lasten von Peter gewundert, m.E. hat die Vorstandschaft eines Vereins nicht per se Recht.
Mit Recht und richtig hab ich so mein Problem, bei einem Richter siehts berufsmäßig anders aus. Obwohl ich mir sicher bin, daß mancher Richter wegen eines Urteils, das er fällen musste, Bauchschmerzen hat.

Ganz aktuell die Gesetze (bzw. Beschränkungen) wegen Corona. Da muß der kleine Spielzeugladen pleite machen und zuschauen, wie die Kunden bei REAL, Kaufland usw. das Zeug rausschleppen. Recht! richtig?

Zurück zum Thema: mit "Anstand" und "kollegialem Verhalten" wär der ts einfach aus dem Verein ausgetreten und beim Nachbarverein eingetreten.
 

aue

User
Hallo Joachim,

auch ich bin in einem sehr harmonischen Verein, dessen Mitglieder mich sogar zu ihrem Vorsitzenden ernannt haben. Ich bin sehr daran interessiert, dass ein gutes Miteinander erhalten bleibt, das macht die Qualität des Lebensbereiches aus, den wir uns freiwillig ausgesucht haben. Ich halte es nach dem Motto: Wer Arsch an Arsch auf dem Flugplatz zusammen steht, muss sich auch in die Augen schauen können.
Ich sehe einen Verein nicht als mein Privateigentum, er gehört allen. Somit mache ich mich nicht zum Maßstab. Bin ich mit Vereinssachen nicht einverstanden, wähle ich die Auseinandersetzung innerhalb des Vereines und mit Vereinsmitteln. Erlange ich dabei keine Merhrheit, ziehe ich zurück. Juristische Mittel stellen für mich dabei keine Option dar, eher verlasse ich den Verein (körperliche und wirtschaftliche Beeinträchtigungen schließe ich hier aus).
 
Corona ist m.E. ein Sonderfall im Hinblick auf die Rechtsetzung, der Materie geschuldet eine Art Notstandsgesetzgebung (deshalb auch eine Vielzahl der Regelungen durch die Exekutive und gerade nicht durch den Gesetzgeber erlassen. Naturgemäß unter großem zeitlichen Druck ...).

Die Schlussfolgerung zum "kollegialen Verhalten" ...kann ich nicht nachvollziehen. Hier ist m.E. der Vergleich zu Corona in der Tat legitim. Hier zeigt sich an vielen Fällen im Großstadt-Alltag (noch nie habe ich so viele Menschen in der S-Bahn München gesehen, die ohne Getränk oder Nahrung verdurstet - Winter - oder verhungert - trotz BMI über 30 - wären, als in der Zeit der Maskenpflicht), dass die "Herrschaft der Dummen" im Ergebnis nicht wünschenswert erscheint. Die Anzahl der Raucher oder Augustiner-Trinker auf dem Bahnsteig hat sich gefühlt verdreifacht. Whatever ...

Daher verstehe ich Peter, dass der Klügere unter Umständen nicht immer nachgeben sollte - auch nicht der Anständigere - wer auch immer das im vorliegenden Fall ist.

VG Joachim
 
Hallo Andreas,

aus eigener Überzeugung bin ich ganz bei Dir, den beschriebenen Fall halte ich glücklicherweise im eigenen Verein für unrealistisch. In unserem Verein sind Meinungsverschiedenheiten relativ selten, wir versuchen das nach Möglichkeit durch Abstimmung im Vorfeld auszuschließen. Ich gebe Dir völlig Recht, das beste Vereinsmittel ist das freundschaftliche Gespräch ...

Andereseits verstehe ich Peter, dass der Klügere unter Umständen nicht immer nachgeben sollte - auch nicht der Anständigere - wer auch immer das im vorliegenden Fall ist. Aber wie gesagt ich kenne die Verhältnisse vor Ort nicht und enthalte mich daher jeder Wertung.

VG Joachim
 

Eisvogel

User
... zeigt sich an vielen Fällen im Großstadt-Alltag (noch nie habe ich so viele Menschen in der S-Bahn München gesehen, die ohne Getränk oder Nahrung verdurstet - Winter - oder verhungert - trotz BMI über 30 - wären, als in der Zeit der Maskenpflicht),....

Daher verstehe ich ... dass der Klügere unter Umständen nicht immer nachgeben sollte

Diese Leute sind "so klug" die geltenden Regeln egoistisch auszunutzen.

Mein "Urteil" steht fest: Ich will mit solchen Leuten wie den ts absolut nichts zu tun haben!
 

aue

User
Hallo Joachim,

du nennst den Grund selbst, warum ein solcher Peter in keinen Verein gehört: Bedürfnis nach Harmonie. Wenn ein Verein mir erklärt, er will mich nicht als Mitglied haben, dann muss ich das akzeptieren. Wenn ich meine, mich dagegen juristisch zur Wehr setzen zu müssen, folgert daraus zwangsläufig das Gegenteil von Harmonie. Dann beanspruche ich ein formales Recht zum Preis des Verlustes der Vereinsharmonie, in diesem Fall sogar der wirtschaftlichen Existenz eines Vereines. Das nenne ich "nicht vereinsfähig".
 
Hallo Andreas,

jein, Verein ist nicht immer deckungsgleich mit Vorstandschaft. Wenn ich mich mit 121 Vereinsmitgliedern bestens verstehe, aber mit dem Vorstand nicht klar komme (und das beruht meistens auf Gegenseitigkeit), weshalb soll ich dann gehen ...

Aber ich gebe Dir völlig Recht, ein unschönes Thema, für das es keine Patentlösung gibt. Aber ich traue mir nicht zu, aus der Ferne einen "Schuldigen " auszumachen.

Für eine Stellungnahme zur Rechtslage (...beanspruche ich ein formales Recht...), fehlen mir die Sachverhaltsdetails, aber ein Richter am Amtsgericht ist in der Regel ziemlich clever (und kann Streithansel nicht leiden). Daher vermute ich, dass das Gericht eher die Vorstandschaft als Fehlerquelle identifiziert hat. Aber auch das ist lediglich eine haltlose Unterstellung.

Aber wie gesagt, ich enthalte mich jeder Schuldzuweisung, bei diesem unerfreulichen Sachverhalt. Daher möchte ich weder dem Verein noch Peter Unrecht tun. Zur rechtlichen Wertung ist seitens des Amtsgerichts alles gesagt, dazu kann sich jeder seinen Teil denken.

VG Joachim
 
Zwei Sachen gebe ich zu bedenken:
1. Es wurde angesprochen, warum der Verein kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt hätte. Sofern das Verfahren „in der Hauptsache“ erledigt wird, ergeht ein Beschluss der unanfechtbar ist. Ebenso verhält es sich bei einem Vergleich, der unwiderruflich geschlossen werden kann oder der unanfechtbar ist, weil er binnen Frist nicht widerrufen wird. Wenn ein Verein zu 10.000 EUR verdonnert wird, dann entweder weil man sich auf diesen Betrag verglichen hat oder z.B. durch ein Anerkenntnisurteil.
2. Wir wissen aber immer noch nicht (obwohl ich das hier schon fragte), wer die 10.000 EUR festgelegt hat. Hat das Gericht diesen Betrag dem Verein auferlegt? Donnerwetter!!!! Dann wäre schon was krasses passiert. Aber es kann auch ein Betrag sein, auf den sich die Parteien geeinigt haben, weil das Gericht es in deren Ermessen stellt.
Diese zwei Punkte müssten/sollten geklärt sein, ehe man dem ehemaligen Verein irgendwas ankreiden/unterstellen könnte. Wir kennen im Übrigen bis heute nur die Sichtweise einer Verfahrenspartei, die andere Seite kennen wir nicht.

Aber das war hier nicht das Thema.

Zum Thema nochmal: Der TOP20 ist unsinnig und sowohl für den Verband als auch für „standardmäßig kündigende“ Mitglieder völlig abwegig. Ich habe das eingangs ausführlich erläutert. Und so wie der Threadstarter hier Werbung für seine Stimmen macht, so mache auch ich nun Werbung (auch außerhalb von RCN), gegen diesen Vorschlag zu stimmen!
 
Guten Morgen, hoffentlich !

Nach dem Beitrag #15 von aue hatte ich ihm um 20:08 Uhr konkrete Hinweise zur Kostentragung geschickt, aus denen hervorgeht, wer da belastet wird. Und trotzdem nutzt er in #20 um 21:21 Uhr diese Info nicht und haut weiter mit einer tollen Erkenntnis drauf.

. . . . . weil jener seinen Standpunkt nicht darlegen kann.

Glaubt aue wirklich, dass der Verein sich hier nicht einschalten könnte ? Klar, die lesen hier bestimmt nicht mit. Die Angesprochenen vom DMFV bestimmt auch nicht.

Aua aue, aua ! Ich hoffe, du wolltest ein bisschen Satire reinbringen.

Die 10.000 Euronen liegen vielen im Magen. Ich verweise auf den Bericht in der MFI. Dieses großzügige Angebot sollte vielleicht verhindern, dass ich im Verein bleibe und anschließend möglicherweise in die Bücher schauen möchte. Und das durfte nicht passieren !

Ob ihr es glaubt oder nicht, der MFC hatte inzwischen auf einer JHV einstimmig beschlossen, dass nicht mehr alleine geflogen werden darf ? ? ? Das habe ich aber als Rentner ständig gemacht. Wäre dieser Beschluss nicht gefasst worden, hätte ich sehr gerne auf die 10.000 € verzichtet und wäre da zufrieden weiter geflogen, ich brauchte die „Spende“ wirklich nicht. Da der Verbleib im MFC so keinen Sinn mehr machte, hab ich das Geld gerne mitgenommen.

Ich habe nur einen Teil der sogar auch gefährlichen Aktionen hier offen gelegt. Vorstandsmitglieder haben über Jahre vieles versucht, um mich aus dem Verein raus zu ekeln oder mich ausschließen zu können. Nichts hat der MFC mir anhängen können. Das werde ich aber hier nicht alles näher erläutern, sondern nur über die persönliche Mail-Adresse.

Wir sind inzwischen sehr weit ab von meinem Thema und ich bitte euch, wieder dahin zurück zu kommen. Es geht um den DMFV und die JHV 2021 und nicht um den MFC.

Den Wunsch von TorDie #2 bezüglich mehr Infos über Kandidaten habe ich ebenfalls, wie viele andere Mitglieder auch.

Bis später

Peter
 
Peter, auch deine persönliche Nachricht an mich ändert nichts an dem, was ich geschrieben habe. Es geht nicht darum, ob die DMFV-Satzung in deinem Sinne ergänzt wird oder ob Herr Sonnenschein deinen Änderungswunsch passend formuliert.
Ich wiederhole zum x-ten Male: Ein Übergang von Vereinmitgliedschaft auf Einzelmitgliedschaft, der immer dann erfolgt, wenn das Mitglied dem nicht widerspricht, führt zu einem chaotischen Aufwand für den Verband und für denjenigen, der kündigen will!!! Das Vereinsmitglied, das kündigt, hatte nie einen persönlichen Kontakt zum Verband. Es wurde vom Verein dort angemeldet, bekommt regelmäßig eine Zeitung vom Verlag zugesandt und die Jahreskarte händigt ihm sein Verein aus. Nun kündigt es beim Verein (weil es nicht mehr fliegt, weil es den Verein wechselt, weil es pausiert) und soll sich zusätzlich bei einem Verband separat abmelden, weil es sonst Einzelmitglied wird??? Mach mal 15 Jahre Vereinsvorstand, dann weißt du, wieviele Leute in der Praxis das machen würden!!! Das hat auch nix mit deren Intelligenz oder sonstwas zu tun. Die meisten kämen nicht drauf, da extra an einen Verband schreiben zu müssen. Und was machst du mit denen, die nach dem 30.09. kündigen? Die meisten Vereine lassen diese Leute zum folgenden Jahresende aus dem Verein, beim Verband sind sie aber satzungsmäßig im folgenden Jahr noch dabei. Dann aber laut deinem Begehren als Einzelmitglieder und bekommen plötzlich vom Verband eine Rechnung ins Haus und sagen sich "wie bitte?".
Peter, dein Vorschlag ist in der Praxis einfach nicht praktikabel!!!! Hunderte oder gar tausende von bürokratischen Hürden, nur damit eventuell einige wenige davor geschützt werden, die mit Verein oder Verband auf Kriegsfuss ("schmutzige Tricksereien" hattest du es genannt) stehen?
NEIN!!!! Antrag abgelehnt!!!
 
....... dass ich nicht der meiner Formulierung klebe, sondern nur möchte, dass zukünftig sich so etwas nicht wiederholen kann. Ich versichere dir, hätte der Präsident das einfach mal erklärt, wäre der TOP 20 nicht gekommen. Hätten sich Präsident und Vize auch nach der Verhandlung mal gemeldet, wäre wahrscheinlich das alles unnötig gewesen.

Noch nie in meinen 72 Jahren habe ich Menschen ein Gespräch verweigert.


Aber du hast das Problem bei meinem Vorschlag jetzt sehr gut erklärt, da ist was dran.

Vielleicht erklärt der Präsident, dass zukünftig ein solches Spiel wie mit mir nicht mehr gespielt wird, dann könnte ich den TOP gerne zurückziehen. So einfach könnte man Probleme lösen und eine andere passende Formulierung wäre überflüssig.

Nochmal danke für deinen Hinweis !

Peter
 
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