Mein Abgeordneter hat wie folgt geantwortet:
Sehr geehrte Freunde des Modellflugs,
auch mir liegt der Modellsport in meinem Wahlkreis sehr am Herzen. Ihr Anliegen kann ich daher gut nachvollziehen.
Bei der zurzeit viel diskutierten Drohnenverordnung handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Er kann sie daher weder inhaltlich gestalten noch die getroffene Regelung ändern. Es handelt sich vielmehr um eine Verordnung.
Inhaltlich wurden die Interessen der Modellflieger aber berücksichtigt. Die Verordnung enthält aufgrund der Besonderheiten des Flugmodellsports zahlreiche Ausnahmen, um die Einschränkungen für die Modellflieger so gering wie möglich zu halten. Diese Ausnahmen betreffen insbesondere die sogenannten Modellfluggelände und den Kenntnisnachweis. Auf Modellfluggeländen gilt weder das Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern, noch ist hier ein Kenntnisnachweis erforderlich.
Für den Betrieb mit Geräten ab 2kg außerhalb von Modellfluggeländen können Mitglieder eines Modellflugvereins den Kenntnisnachweis durch eine einfache Bescheinigung des Vereins über eine erfolgte Einweisung erlangen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Betrieb mittels Videobrille wird in bestimmten Grenzen erlaubnisfrei gestellt.
Auch außerhalb von Modelflugplätzen kann – im Gegensatz zu vielen Behauptungen - weiterhin Modellflugsport betrieben werden. Für Modellflugzeuge, die hier über 100 Meter aufsteigen wollen, kann eine behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Im Rahmen der Neuregelung mussten unterschiedlichste Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden. Insbesondere galt es, Sicherheitsaspekten gerecht zu werden. Daher musste die Verordnung so ausgestaltet werden wie sie nun vom Bundeskabinett beschlossen worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Donth MdB
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Michael Donth
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