Hallo
Ich hatte am Montag ein Gespräch mit einem Kommerziellen Piloten über das Thema. Und der hatte im Gespräch eher beiläufig, einen sehr interessanten Aspekt erwähnt, der speziell die Hangflieger betreffen könnte. Der mir so nicht klar war und den ich auch nicht auf meinem Schirm hatte; und den ich hier im Thread noch nichts gelesen hatte (Oder habe ich dass überlesen? Dann bitte ich schon jetzt um Entschuldigung).
Weil ich weis, das egal was ich hier schreibe, dies kaum zur Kenntnis genommen wird, habe ich lange überlegt ob ich das nun schreibe oder nicht.
Ich habe mich dafür entschlossen, weil dies nicht Kollegial gewesen wäre.
Und bitte: Hirn einschalten, lesen, verstehen und dann denken.
Daher mal gaanz leise und vorsichtig nachgefragt: Ist das in Deutschland auch so?
Es ist lt. Aussage des Piloten so, das bemannte Fluggeräte eine absolute Mindest- Flughöhe über Grund einhalten müssen:
Hier sind das 700ft (213m, was mir nun nicht neu war).
Allerdings über dem höchsten Punkt in einem Radius von 2nm (3700m) gemessen!
(Aha! Das wusste ich nicht. Muss doch glatt mal schauen welcher Hügel bei uns so „herumsteht“ und der sich innerhalb der 2 Meilen für uns in die Höhe reckt... Dann: Ade ihr doofen 45m!)
Was heißt, ein Flugzeug welches sich einem Hügel/Berg nähert, muss sich schon bei einem Abstand von 3,7km auf 213m Plus die Höhe des Hügels/Berges begeben. Oder eben in einem Abstand von größer als 3,7km drum herum fliegen.
Ein Hangflieger (Sorry, ich bin keiner) so denke ich, fliegt vom Hang aus weg über Grund höher als die bald erlaubten 100m (oder gar nur 45m). Aber doch wohl nicht 3km weit weg, oder? (Schon die Reichweite des Senders macht das eher zu einem Russisch Roulette Spiel.)
Und fliegt zumeist eher in „Augenhöhe“ oder knapp drüber/drunter (nach den diversen Videos die ich gesehen habe, sieht das jedenfalls so aus).
Also, wenn der Hangflieger auf seinem (bspw.) 500m hohen Hügel steht, und somit 500m über das umgebende (+/- X m hohe) Gelände fliegt, gilt sein Standpunkt als Messpunkt für seine Flughöhe. Und nicht etwa das tiefer liegende Gelände ringsherum. (Was ja auch irgendwie logisch ist.)
Denn auch, die bemannte Fliegerei sollte nach Möglichkeit nicht gegen den Hügel knallen, der die Flughöhe 700ft um unangenehme 914ft (287m) überragt.
Umgekehrt genau so: Läge der Standpunkt eines Modellfliegers in einem Talkessel mit 3km (He-he!) Durchmesser, umgeben von (bspw.) 1000m hohen Bergen, wäre seine mögliche Flughöhe 1000 + 100m. Denn keinem bemannten Fluggerät wäre es erlaubt da rein zu tauchen...
Läge der Standpunkt zwischen Windrädern, welche im besagtem 2nm Radius stehen, wäre zumindest noch eine Flughöhe von 100m plus Windräderhöhe möglich. (Oder anderen Hoch auftragende Dinge im Umkreis...)
Wenn dem so sein sollte, ist für ein Großteil der Modellflieger noch nicht aller Tage Abend, Egal was der Dobrindt/Bundesrat entscheidet. Denn diese Lücke im System kann auch nicht von Drohnen in Beschlag genommen werden, sondern ausschließlich von Modellfliegern:
Einfach in der Nähe eines Hügels fliegen. Schon steigt die mögliche Modellflughöhe.
Oder irre ich mich? (Und sollte ich das dann dem Piloten sagen?)
(Bitte. Das sich die bemannte Fliegerei einiges Großzügig auslegt, das Rettungs- und Sonderflüge blablabla... Ballone, Hang glider, blablabla... und gestartet und gelandet muss ja auch... steht alles außer Frage.)
P.S.
Dankenswert wäre eine, zur Abwechslung mal sachlich/kompetente Antwort, eines Piloten der eine gültige, Deutsche (nach Möglichkeit Kommerzielle) Fluglizenz hat.
Denn sollte (!) diese 2 Meilen Vorschrift auch in Deutschland gelten, dann sollten sich die anwesenden PPL, Segelflugführer (und auch Modellpiloten) mal Fragen, warum sie diesen Umstand übersehen haben.