Frage zum Garantieanspruch

steve

User
Hallo,
mir ist ein neuer Steller beim zweiten Flug hochgegangen. Er schloß dann noch den vorderen Lipo kurz und das Modell wurde bei der nachfolgenden Hitze und Qualmentwicklung erheblich beschädigt. Schadensumfang: 2000€
Die Gesundheitsschäden durch den giftigen Qualm lassen wir mal aussen vor.

Der Steller ist völlig verbrannt.

Es kommen jetzt vom Hersteller viele Vermutungen, woran es gelegen haben könnte. Sein Steller sei jedenfalls ok gewesen.

Zu den gerade aktuell strittigen Details: Es wurden zwischen Steller und Motor 4mm Steckverbinder verwendet. Ab 80 A empfiehlt der Hersteller 6mm bei "allen Hochstromverbindungen". Zum einen lagen aber laut Logg nach dem ersten Peak 75A an. Diese 4mm-Stecker sind auch mehr oder weniger üblich. Beim Akkuausgang wurden dann die dort üblichen 6mm verwendet.
Der entsprechende Motor wurde vorher und nachher mit den exakt gleichen noch stramm sitzenden motorseitigen Steckern an einem schwächeren Steller des gleichen Herstellers mit einer höheren Amphere-Belastung eingesetzt (140A...!). Es gab dabei keine Probleme. Dennoch wird auf der unzuläßige Verwendung der 4mm-Stecker hingewiesen/ bzw. vermutet, dass diese Stecker einen Defekt gehabt hätten...weil der Steller war ja in Ordnung. Auf seiner HP wurde der entsprechende Hinweis auf die Problematik dieser Stecker daraufhin jedoch geändert und nun ausdrücklich auch auf die motorseitige Erforderlichkeit dieser Stecker hingewiesen. Er ist aber immer noch nicht fett gedruckt, wie etwa der Hinweis auf die max. Kabellänge oder die Folgen einer Verpolung.

Wer hat hier die Nachweispflicht? Muss ich nachweisen, dass sein Steller defekt war oder er, dass ich einen Bedienungsfehler gemacht habe?

Was ist üblich?

Die 2000€ für Modell, Lipos etc. habe ich abgeschrieben. Deutsche Hersteller sind ja glaube ich gegenüber den Endverbraucher von Folgeschäden freigestellt. Die 300 € für den Steller mag ich aber nicht abschreiben und einen kostenlosen Ersatz akzeptiere ich erst, wenn die zugesicherten Eigenschaften auch tatsächlich vorliegen. So einen Folgeschaden mag ich nicht nochmal riskieren.

Grüsse
 
Hi,

eigentlich ist der Verkäufer die ersten 6 Monate dafür zuständig, das zu beweisen....

Nur wenn sich der jetzt schon Quer stellt, wird das ohne Gericht und Gutachter nix....

Wenn du allerdings schon mit Gesundheitsschäden kommst, wird das ganze sicher sehr belächelt :D

Viel Erfolg !

Gruß, Ralf
 
Hallo Ralph,
mit Gesundheitsschäden komme ich ja gar nicht. Mir geht´s um die Sache und ich komme mir auch etwas verschauckelt vor. Im Grunde ist der Ärger über diese Ausflüchte auch wesentlich nerviger, als der materielle Schaden.

Ein einfaches "Sorry, neuer Stellertyp, neue Technologie, kann passieren, wir tauschen aus, dafür gibts Garantie" und ich hät´s verdaut und in meiner Verblendung auch noch den Hersteller gelobt.

Aber so kriegt man noch den Zahmsten auf die Barrikaden.

Grüsse
 
steve schrieb:
Ein einfaches "Sorry, neuer Stellertyp, neue Technologie, kann passieren, wir tauschen aus, dafür gibts Garantie" und ich hät´s verdaut und in meiner Verblendung auch noch den Hersteller gelobt.

Aber so kriegt man noch den Zahmsten auf die Barrikaden.

Grüsse

Tja,

es heisst doch immer "Kauf in Deutschland, wegen Garantie und Service" - du hast mal wieder ein Bsp, wie es grade in dieser Branche zu hauf vorkommt - und fühlst dich zurecht verschaukelt.

Nicht das das in anderen Ländern nicht auch vorkommen kann - aber die grundsätzliche "wirsindimmerunschuldig" Nummer wurde wohl hier erfunden ;)

Mein Letzter Schadensfall mit einem deutschen Hersteller wurde 2 Jahre lang vor Gericht wegen 140,- Euro VK ! ausgefochten...

Die Gutachterkosten, Anwaltskosten, Gerichtskosten die der Händler nach 2 Jahren und 2 Gutachten später zahlen musste, hätten wohl vorher mal kalkuliert werden sollen....bevor mir noch ungefragt die Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt wurden^^

Eine einfache schnelle Rückzahlung wäre wohl wesentlich günstiger gekommen ;o)

Viel Erfolg nochmals...

Gruß, Ralf
 
Hallo

Ich habe einen ähnlichen Fall gehabt. Steller ist in der Luft aufgeraucht
(10ter Flug)und hat den Motor mit beschädigt. Motor und Regler mit selber LS fliege ich seit 50 Flügen in einem anderen Modell problemlos. Ich hatte glück, durch die Hitze Entwicklung am Steller wurde das Minuskabel abelötet und dadurch der Strom getrennt (10S1P). Das Modell wurde nur leicht beschädigt.
Ich habe ohne Probleme Motor und Regler inerhalb von 2 Wochen neu bei mir auf dem Tisch gehabt. Der Händler hat sich vielmals Endschuldigt. Aber es war kein Deutscher Händler sondern aus dem Beliebten China.
Soviel zu dem Satz "Kauf in Deutschland, wegen Garantie und Service"

Nur mal so zum Nachdenken.:confused:

MFG
Kai
 
Garantie

Garantie

Hallo steve,

innerhalb der ersten 6 Monate: Der Hersteller muss beweisen, dass sein Produkt in Ordnung war, das gilt auch für Modellflugelektronik (kann er das? Prüfprotokolle des zerstörten Reglers?)

Du bist eindeutig in der stärkeren Position!

Mich (und sicher viele andere) würde noch interessieren, um welchen Hersteller es sich handelt, dieses würde ich aber nicht publizieren bzw. vielleicht sollte man den Hersteller fragen, was er denn von einer Veröffentlichung hält falls man sich nicht einigen kann?

MfG, Axel
 
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