steve
User
Hallo,
mir ist ein neuer Steller beim zweiten Flug hochgegangen. Er schloß dann noch den vorderen Lipo kurz und das Modell wurde bei der nachfolgenden Hitze und Qualmentwicklung erheblich beschädigt. Schadensumfang: 2000€
Die Gesundheitsschäden durch den giftigen Qualm lassen wir mal aussen vor.
Der Steller ist völlig verbrannt.
Es kommen jetzt vom Hersteller viele Vermutungen, woran es gelegen haben könnte. Sein Steller sei jedenfalls ok gewesen.
Zu den gerade aktuell strittigen Details: Es wurden zwischen Steller und Motor 4mm Steckverbinder verwendet. Ab 80 A empfiehlt der Hersteller 6mm bei "allen Hochstromverbindungen". Zum einen lagen aber laut Logg nach dem ersten Peak 75A an. Diese 4mm-Stecker sind auch mehr oder weniger üblich. Beim Akkuausgang wurden dann die dort üblichen 6mm verwendet.
Der entsprechende Motor wurde vorher und nachher mit den exakt gleichen noch stramm sitzenden motorseitigen Steckern an einem schwächeren Steller des gleichen Herstellers mit einer höheren Amphere-Belastung eingesetzt (140A...!). Es gab dabei keine Probleme. Dennoch wird auf der unzuläßige Verwendung der 4mm-Stecker hingewiesen/ bzw. vermutet, dass diese Stecker einen Defekt gehabt hätten...weil der Steller war ja in Ordnung. Auf seiner HP wurde der entsprechende Hinweis auf die Problematik dieser Stecker daraufhin jedoch geändert und nun ausdrücklich auch auf die motorseitige Erforderlichkeit dieser Stecker hingewiesen. Er ist aber immer noch nicht fett gedruckt, wie etwa der Hinweis auf die max. Kabellänge oder die Folgen einer Verpolung.
Wer hat hier die Nachweispflicht? Muss ich nachweisen, dass sein Steller defekt war oder er, dass ich einen Bedienungsfehler gemacht habe?
Was ist üblich?
Die 2000€ für Modell, Lipos etc. habe ich abgeschrieben. Deutsche Hersteller sind ja glaube ich gegenüber den Endverbraucher von Folgeschäden freigestellt. Die 300 € für den Steller mag ich aber nicht abschreiben und einen kostenlosen Ersatz akzeptiere ich erst, wenn die zugesicherten Eigenschaften auch tatsächlich vorliegen. So einen Folgeschaden mag ich nicht nochmal riskieren.
Grüsse
mir ist ein neuer Steller beim zweiten Flug hochgegangen. Er schloß dann noch den vorderen Lipo kurz und das Modell wurde bei der nachfolgenden Hitze und Qualmentwicklung erheblich beschädigt. Schadensumfang: 2000€
Die Gesundheitsschäden durch den giftigen Qualm lassen wir mal aussen vor.
Der Steller ist völlig verbrannt.
Es kommen jetzt vom Hersteller viele Vermutungen, woran es gelegen haben könnte. Sein Steller sei jedenfalls ok gewesen.
Zu den gerade aktuell strittigen Details: Es wurden zwischen Steller und Motor 4mm Steckverbinder verwendet. Ab 80 A empfiehlt der Hersteller 6mm bei "allen Hochstromverbindungen". Zum einen lagen aber laut Logg nach dem ersten Peak 75A an. Diese 4mm-Stecker sind auch mehr oder weniger üblich. Beim Akkuausgang wurden dann die dort üblichen 6mm verwendet.
Der entsprechende Motor wurde vorher und nachher mit den exakt gleichen noch stramm sitzenden motorseitigen Steckern an einem schwächeren Steller des gleichen Herstellers mit einer höheren Amphere-Belastung eingesetzt (140A...!). Es gab dabei keine Probleme. Dennoch wird auf der unzuläßige Verwendung der 4mm-Stecker hingewiesen/ bzw. vermutet, dass diese Stecker einen Defekt gehabt hätten...weil der Steller war ja in Ordnung. Auf seiner HP wurde der entsprechende Hinweis auf die Problematik dieser Stecker daraufhin jedoch geändert und nun ausdrücklich auch auf die motorseitige Erforderlichkeit dieser Stecker hingewiesen. Er ist aber immer noch nicht fett gedruckt, wie etwa der Hinweis auf die max. Kabellänge oder die Folgen einer Verpolung.
Wer hat hier die Nachweispflicht? Muss ich nachweisen, dass sein Steller defekt war oder er, dass ich einen Bedienungsfehler gemacht habe?
Was ist üblich?
Die 2000€ für Modell, Lipos etc. habe ich abgeschrieben. Deutsche Hersteller sind ja glaube ich gegenüber den Endverbraucher von Folgeschäden freigestellt. Die 300 € für den Steller mag ich aber nicht abschreiben und einen kostenlosen Ersatz akzeptiere ich erst, wenn die zugesicherten Eigenschaften auch tatsächlich vorliegen. So einen Folgeschaden mag ich nicht nochmal riskieren.
Grüsse