Sehr geehrter Hr.Rögner
Der von ihnen eingestellte Beitrag ist für mich nur teilweise nachvollziehbar, aber vor allem überhaupt nicht hilfreich.
Als Funktionär muss man immer mit Gegenwind rechnen, meistens sind diese konstruktiv, manchmal genau das Gegenteil und in seltenen Fällen auch unter der Gürtellinie. Damit muss man leben und umgehen können, ansonsten sollte man es sich überlegen ein Funktionär zu sein. Es wird ihnen niemand ihre Bemühungen zu der Thematik absprechen, aber man muss auch als ÖAEC Funktionär in der Gruppe Technik und Recht anerkennen, das die neuen Vorgaben keinesfalls eine Verbesserung zur noch aktuellen Situation gebracht hat. Genau genommen ist ein Modellflugbetrieb unter diesen Umständen fast nicht mehr durchführbar. Wir sind auf den Modellflugplätzen/Hangflug bereits die letzten Jahrzehnte immer mit einem Fuß im ungesetzlichen Raum (Höhenbeschränkung) unterwegs gewesen. Es wurde aber "geduldet" und es gab, soweit ich darüber informiert bin, nie eine Strafvollzug deswegen. Und wenn doch, wäre es laut Auskunft bei der Polizeidirektion Wien im Jahr 2004(!) eine Verwaltungsübertretung mit max. 280.- Euro gewesen.
Ab 1.1. bin ich verpflichtet jede Verfehlung zu melden und im schlimmsten Fall bekommt der Unglückliche eine Rechnung mit Euro 22.000.-. Dazu kommt, das ein Überfliegen eines PKW oder Personen in Nahbereich überhaupt kein Thema war. Jeder Pilot hat schon im eigenen Interesse jegliche Gefährdung von Personen und Gütern vermieden indem er die Flugrichtung oder auch die Flughöhe verändert hat, ab 1.1. wird er zur Landung gezwungen. Jeglicher Hangflug ist praktisch ausgeschlossen, da so gut wie alle befliegbaren Hänge, auch gut besuchte Ausflugsziele von NICHT UNTERWIESENEN Personen sind. Diese Vorgaben führen zu einer sehr großen Sorge und Unsicherheit unter den Modellflugsportlern und den Funktionären.
Anstatt aussagekräftige Informationen zu bekommen, wird alles nur schön geredet.
Zum neuen Regulativ werden klare Aussagen benötigt.
Eine Information wie ein Vereinsvorstand sich absichern kann, das er nicht ab 1.1. grundsätzlich mit dem Gesetz in Konflikt ist.
Wie Wettbewerbe ab 1.1 durchgeführt werden können.
Wie verhält sich die Versicherung bei welcher Übertretung. (z.B. Modell kollidiert mit PKW im Landeanflug, ich muss ja landen !!!)
Was ist eine Unterwiesenen Person?
usw.
Weiters möchte ich darauf hinweisen, das es sehr wohl Mitglieder im OEAC gegeben hat, die sich bei der Bearbeitung der Thematik engagieren wollten. Diese wurden aber bereits im Ansatz abgewürgt, da schon damals die Praxistauglichen Vorschläge als unrealistisch und nicht Behörden tauglich abgelehnt wurden. Auch der Hinweis, "Es gibt schon engagierte Personen die sich darum kümmern" ist nicht gerade eine Einladung gewesen.
Eigentlich ist es schade, das sie und ihre Kollegen soviel Zeit in dieses Thema investiert haben und sich auch noch dafür rechtfertigen müssen.
Aus heutiger Sicht wären sie lieber Hang fliegen gegangen, denn abgesehen von der 10kg Hangflugregel, die aber eigentlich auch nicht von Österreich gekommen ist, wurde für den Modellflug gar nichts erreicht.
Aus meiner Sicht hatten sie aber, den Umständen geschuldet, wahrscheinlich auch gar keine Chance gehabt.
Es ist zu befürchten, das sobald auch nur eine Gesetzesübertretung geahndet wird und ein Strafmaß mit mehreren 1000.- Euro ausgesprochen wird, viele Funktionäre und Modellflugsportler sich zurückziehen werden. Sollte dies passieren wird man im Folgejahr mit deutlichen sinkenden Zahlen in der Modellflugsektion rechnen müssen. Funktionäre wird man auch nur mehr schwer finden.
Schöne Neues Jahr
Martin Knasmillner
Bundesfachreferent RC-SK und RC-Combat
Obmann MFC-Condor