Hangflug in Österreich ab 2021 mit starken Einschränkungen

Ein erster Schritt wäre mal alle EU Nationen zu vereinen, damit wir hier eine stärkere Stimme bekommen.

ja das wäre schön und richtig😀👍 leider sind wir in Europa davon etwas entfernt😟

wenn es bis jetzt nicht einmal in Deutschland möglich ist, dass beide Verbände zusammenarbeiten😟

Wäre der DMFV mit seinen 90000 Mitgliedern zur EMFU beigetreten hätte diese sicher mehr herausholen können!

@ Compositas, so wie ich es geschrieben hab, ob’s hilft🤔
 
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Gast_10135

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Hallo,
Ein erster Schritt wäre mal alle EU Nationen zu vereinen, damit wir hier eine stärkere Stimme bekommen.
👍 👍👍

in dem Satz sooo viel Wahres drin, .... DAS ist exakt der richtige Weg !!! Genau so !!!
Worum sollten die Modellflieger aller EU-Nationen den selbstherrlichen Brüssel-Sesselpupsern nicht mal vormachen wie eine gemeinschaftliche Vorgehensweise wirksam und schnell aussehen könnte.
Na klar, auch EU-weit wäre eine vereinte-Modellflieger-Gemeinschaft nur ein kleiner Haufen, .... dafür aber könnte man das doch durch eine schnellere Zusammenarbeit und vereinfachte, weil gleichgetaktete, Vorgehensweise wett machen.

mfG
Harald
 
Hmmm...also so ganz stimmt das was ihr hier sagt leider nicht.
Die EU hat einen grundsätzlichen Rahmen gesteckt, soweit richtig.
Aber die einzelnen Länder haben ihren Flickerlteppich behalten und kochen weiter eigene Süppchen.
Was in D. daraus wird kann man erst abschätzen wenn die BE raus sind und das kann noch dauern.
Wie sagt man im Golf so schön? Am letzten Loch wird zusammengezählt...und erst dann wissen wir ob es gut ist.
F. ist mit seinen Restriktionen wohl nur für Piloten mit masochistischen Neigungen geeignet...aber das kann man ja in einem anderen Thread lesen.
In Ö. scheint das schon etwas mehr spruchreif zu sein und bei aller Liebe, eigentlich ist es bereits eine Verbesserung wenn man neuerdings bis 10 Kg 120m über Pilot betreiben darf. Die 150m ü.G. /25Kg max. gab es ja schon ab 2014 und ich frage mich daher was sich denn nun wirklich verschlechtert hat. Dass das alles andere als üppige Parameter sind brauchen wir nicht zu diskutieren - bin da völlig bei euch!
Das Versäumnis liegt m.M.n. in der Vergangenheit, hier hätte bereits die 150m Grenze angegangen statt ignoriert werden sollen.
Eigentliches Ärgernis - Abstandsregelungen, etc. können hoffentlich noch entsprechend angepasst werden so dass die Fluggelände weitgehend erhalten werden können.
Ich hoffe ebenso dass die bekannten Fluggelände eine BE erhalten, bei touristischen Fluggeländen bin ich mir relativ sicher dass das meist zu erreichen sein wird.
Wenn es was hilft so sind die Gastpiloten sicher mehrheitlich bereit sich an die entsprechenden Stellen zu wenden - sofern das Sinn macht, hilft und auch gewünscht ist.
Denn was und wie es gemacht wird sollen die Piloten des jeweiligen Landes entscheiden, ich bin nur ab und an dort und ihr müsst das ganze Jahr mit den Regeln leben.
 
Wenn ich wie in der letzten Ausgabe unserer Zeitschrift PROP die Zeilen von DI Christian Faymann vom ÖAeC lese wird mir übel . Selbstbeweihräucherung auf der ganzen Seite und das am Anfang der Zeitschrift .Wir als Midglieder sollten solche unfähigen Leute absetzen oder bei der nächsten Wahl abwählen . Anscheinend hat dieser Herr keine Ahnung vom Modellflug sonnst könnte er diese Verordnung nicht soooo loben.

Hallo an alle "UNKENRUFER"

Soweit es meine Zeit erlaubt, lese ich manchmal auch im Forum mit. Ich habe deswegen wenig Zeit, weil ich einer derjenigen bin, die im ÖAeC als Funktionär mitarbeitet und mich seit mehr als sechs Jahren intensiv mit den neuen Regeln auseinandersetze. Bereits die ersten Entwürfe der EU-Kommission zur Regelung unbemannter Luftfahrzeuge haben uns Funktionäre des ÖAeC auf den Plan gerufen und über unsere Initiative wurde die EMFU (Europäische Modell Flug Union) gegründet, um bei der Entwicklung der VO 2019/947 und 945 unsere Einwendungen vorbringen zu können. Leider ist es nicht gelungen, alle in der EU angesiedelten nationalen Verbände bzw. Aeroclubs einzubinden. Beispielhaft seien hier Länder wie Italien, Spanien, Polen, die Slowakei, Tschechien, Griechenland und andere Balkanländer, sowie der DMFV erwähnt. Wären sie alle dabei gewesen, dann hätten unsere Kommentare bei der Kommission mehr Gewicht gehabt. - Um weiteren "Unkenrufen" entgegenzutrteten soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass nicht die böse EU über alles drüberfährt, sondern dass es immer wieder für jeden einzelnen EU-Bürger die Möglichkeit gab die Gesetzesvorlagen zu kommentieren.
Dass die VO 2019/947 den Artikel 16 beinhaltet und die Regelung für den Hangflug mit 120 m über dem Pilotenstandort ohne Konturenflug für Modelle bis 10 kg eingeführt wurde, sind die bescheidenen Erfolge der EMFU Interventionen. Die europäischen Vorgaben werden in den einzelnen Mitgliedsstaaten etwas unterschiedlich ausfallen und es ist durchaus möglich, dass beispilesweise Artikel 16-Bewilligungen in einem Land mehr kosten, als in einem anderen Land.
Viele Postings in diesem Thread haben mir gezeigt, wie unwissend viele Leute herumlaufen, irgendwo etwas aufschnappen, unbelegbare Zahlen nennen und gegen Alles und Jedes Stellung beziehen. Sie glauben damit die Legitimation zu haben gegen den ÖAeC, den Bundessektionsleiter und die mit manntragenden Flugzeugen und Geräten fliegenden Verbandskollegen zu opponieren.
Allen Negativ- Beitraglern sei gesagt, dass ihr zwei Möglichkeiten habt:
1.) Bietet eure Mtarbeit im Verband an und versucht die Dinge konstruktiv zu verbessern.
2.) Wählt euch neue Funktionäre, die es vielleicht besser machen. Alle die sich derzeit für euch abmühen sind euch dafür dankbar wenn ihr sie aus ihren Funktionen abberuft, denn dann können sie auch wieder einmal für ein Fliegen am Hang Zeit finden.

Ich wünsche Euch allen ein gutes Neues Jahr!
 

aue

User
Dass die VO 2019/947 den Artikel 16 beinhaltet und die Regelung für den Hangflug mit 120 m über dem Pilotenstandort ohne Konturenflug für Modelle bis 10 kg eingeführt wurde, sind die bescheidenen Erfolge der EMFU Interventionen.
Dazu möchte ich nur anmerken, dass es mehrere Vereinigungen gibt, die diesen und andere Verdienste im Rahmen der 2019/947 für sich reklamieren. Ich möchte damit keine Debatte darüber eröffnen, da die hier nur schiefgehen kann, aber die obige Darstellung erscheint mir doch eindeutig zu einseitig.
 

Bostrom

User
Werter Hr. Rögner
Wenn ich Ihre Zeilen da so lese kommt es mir vor wie vieles momentan in Österreich , ja nur nicht seine Meinung zu gewissen Themen sagen denn dann wird MANN sofort als UNKENRUFER hingestellt. Nur eine Zeile aus der Zeitschrift Prop : Ab dem 1.1.2021 wird es MÖGLICH sein , sich Online als Betreiber eines UAV zu registrieren . Gleichzeitig wurde auch die Möglichkeit geschaffen , den Kenntnisnachweis für den Betrieb eines UAV Modells abzulegen .
Ich frage mich wie wir bis jetzt Modellfliegen konnten .Wir haben einen Behinderungs und Vorschriften Staat mit dieser EU gegründet der von den Nationalen Verbänden noch unterstützt wird , so wird under schönes Hobby zu Grabe getragen
 

attack

User
Sehr geehrter Herr Rögner!

Eigentlich hätte ich mich gefreut, wenn sich endlich jemand aus dem Team, das maßgeblich in der Vergangenheit mit diesem Thema beschäftigt war, hier zu Wort meldet.

Wenn wir alle nur „Unkenrufer“ (persönlich finde ich diese Titulierung beleidigend) sind, dann hätten Sie die Möglichkeit, hier endlich alle zu den offen Fragen Stellung zu nehmen.
Wir haben halt Sorgen, dass wir unser Hobby (Sport) nicht mehr in der gewohnten, rechtlich gedeckten Weise ausüben können. Man hätte schon in der Obmänner - Videokonferenz auf unsere Fragen eingehen können. Aber da wollte man sich nicht dazu äußern.
Wir warten schon auf Ihre Mails, die uns dann hoffentlich endlich aufklären!
Aber hier mit so einem Beitrag zu reagieren, ist meiner Meinung sehr armselig und spiegelt hoffentlich nicht den tatsächlichen Umstand wieder, der uns ab 1.1.2021 am Hang erwarten wird!

Mit sehr nachdenklichen Grüßen
Plöschberger Hannes

Landesfachreferent Wien Hangflug F3F, RCHDH, RCH
 
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wst

User
Aber hier mit so einem Beitrag zu reagieren, ist meiner Meinung sehr armselig und spiegelt hoffentlich nicht den tatsächlichen Umstand wieder, der uns ab 1.1.2020 am Hang erwarten wird!

Hi,
in der Aufregung ist dir da wahrscheinlich ein kleiner Typo passiert, du meinst sicher ab 1.1.2021 ;)
Lg
Werner
 
Sehr geehrter Hr.Rögner
Der von ihnen eingestellte Beitrag ist für mich nur teilweise nachvollziehbar, aber vor allem überhaupt nicht hilfreich.
Als Funktionär muss man immer mit Gegenwind rechnen, meistens sind diese konstruktiv, manchmal genau das Gegenteil und in seltenen Fällen auch unter der Gürtellinie. Damit muss man leben und umgehen können, ansonsten sollte man es sich überlegen ein Funktionär zu sein. Es wird ihnen niemand ihre Bemühungen zu der Thematik absprechen, aber man muss auch als ÖAEC Funktionär in der Gruppe Technik und Recht anerkennen, das die neuen Vorgaben keinesfalls eine Verbesserung zur noch aktuellen Situation gebracht hat. Genau genommen ist ein Modellflugbetrieb unter diesen Umständen fast nicht mehr durchführbar. Wir sind auf den Modellflugplätzen/Hangflug bereits die letzten Jahrzehnte immer mit einem Fuß im ungesetzlichen Raum (Höhenbeschränkung) unterwegs gewesen. Es wurde aber "geduldet" und es gab, soweit ich darüber informiert bin, nie eine Strafvollzug deswegen. Und wenn doch, wäre es laut Auskunft bei der Polizeidirektion Wien im Jahr 2004(!) eine Verwaltungsübertretung mit max. 280.- Euro gewesen.
Ab 1.1. bin ich verpflichtet jede Verfehlung zu melden und im schlimmsten Fall bekommt der Unglückliche eine Rechnung mit Euro 22.000.-. Dazu kommt, das ein Überfliegen eines PKW oder Personen in Nahbereich überhaupt kein Thema war. Jeder Pilot hat schon im eigenen Interesse jegliche Gefährdung von Personen und Gütern vermieden indem er die Flugrichtung oder auch die Flughöhe verändert hat, ab 1.1. wird er zur Landung gezwungen. Jeglicher Hangflug ist praktisch ausgeschlossen, da so gut wie alle befliegbaren Hänge, auch gut besuchte Ausflugsziele von NICHT UNTERWIESENEN Personen sind. Diese Vorgaben führen zu einer sehr großen Sorge und Unsicherheit unter den Modellflugsportlern und den Funktionären.

Anstatt aussagekräftige Informationen zu bekommen, wird alles nur schön geredet.
Zum neuen Regulativ werden klare Aussagen benötigt.
Eine Information wie ein Vereinsvorstand sich absichern kann, das er nicht ab 1.1. grundsätzlich mit dem Gesetz in Konflikt ist.
Wie Wettbewerbe ab 1.1 durchgeführt werden können.
Wie verhält sich die Versicherung bei welcher Übertretung. (z.B. Modell kollidiert mit PKW im Landeanflug, ich muss ja landen !!!)
Was ist eine Unterwiesenen Person?
usw.
Weiters möchte ich darauf hinweisen, das es sehr wohl Mitglieder im OEAC gegeben hat, die sich bei der Bearbeitung der Thematik engagieren wollten. Diese wurden aber bereits im Ansatz abgewürgt, da schon damals die Praxistauglichen Vorschläge als unrealistisch und nicht Behörden tauglich abgelehnt wurden. Auch der Hinweis, "Es gibt schon engagierte Personen die sich darum kümmern" ist nicht gerade eine Einladung gewesen.

Eigentlich ist es schade, das sie und ihre Kollegen soviel Zeit in dieses Thema investiert haben und sich auch noch dafür rechtfertigen müssen.
Aus heutiger Sicht wären sie lieber Hang fliegen gegangen, denn abgesehen von der 10kg Hangflugregel, die aber eigentlich auch nicht von Österreich gekommen ist, wurde für den Modellflug gar nichts erreicht.
Aus meiner Sicht hatten sie aber, den Umständen geschuldet, wahrscheinlich auch gar keine Chance gehabt.

Es ist zu befürchten, das sobald auch nur eine Gesetzesübertretung geahndet wird und ein Strafmaß mit mehreren 1000.- Euro ausgesprochen wird, viele Funktionäre und Modellflugsportler sich zurückziehen werden. Sollte dies passieren wird man im Folgejahr mit deutlichen sinkenden Zahlen in der Modellflugsektion rechnen müssen. Funktionäre wird man auch nur mehr schwer finden.

Schöne Neues Jahr
Martin Knasmillner
Bundesfachreferent RC-SK und RC-Combat
Obmann MFC-Condor
 

Wilf

User
Ein erfreulich offener Schlagabtausch! 👍
Durch diese Diskussion habe ich über die EU-Vorschrift und ihre Besonderheiten mehr gelernt, als beim mehrfachen Durchlesen der Vorschrift hängen geblieben ist.

Leider werde ich mich am 1. Jänner noch nicht anmelden "dürfen" - weil ich mit meinem Fesselflieger nicht haftpflichtversichert bin. Das kommt schon noch, ... irgendwann ... beizeiten.

Inzwischen kann man schon einmal an feuerfesten Namensschildern für seine Modelle basteln. Gerade im Fesselflug soll das ja eminent wichtig sein.

Nur das mit der Transponderpflicht habe ich noch nicht ganz behirnt:
  • Man kann einem ruchlosen Täter seine Missetat leicht nachweisen, wenn sein Modell mit einem Peilsender ausgerüstet ist. Das ist ja der (unausgesprochene) Zweck einer Transponderpflicht. Diese Vorschrift verfehlt ihren Schutzzweck, weil, wer was anstellen will, schaltet den Transponder garantiert vorher ab.
  • Gleichzeitig bekommen die Controller in Schwechat das Nervenflattern, wenn sie hunderte Signale am Schirm haben und vor lauter emsig piepsenden Modellflugzeugen die großen Verkehrsmaschinen kaum mehr sehen.

p.s.: Für manntragende Segelflugzeuge gibt es keine generelle Transponderpflicht. Nur, wenn sie in einer TMZ herumgurken, müssen sie einen haben.
Diese Transponder brauchen übrigens alle zwei Jahre eine Überprüfung durch einen dafür speziell zugelassenen luftfahrttechnischen Betrieb.
 
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pro021

User
Meine Meinung.
So wie auch in der Vergangenheit hat sich die Austrocontrol ein für die Austrocontrol Überlebenswichtiges Denkmal gesetzt. Durch die Nähe zur Politik wurden hier Weichen gestellt die die Modellfliegerei vernichten werden. Es sitzen in den Gremien praktisch ausschließlich völlig unbedarfte Entscheider ohne jegliche Eignung für ihr Amt. Der Aero Club hat es verabsäumt rechtzeitig Alarm zu schlagen und speziell die Modellflieger zu informieren. Gründe wurden hier im Forum genannt. Es ist wie im echten Leben. Unwissende machen Gesetze. Die Betroffenen dürfen zusehen.
Gruß Heinz
 

Gast_10135

User gesperrt
Nur das mit der Transponderpflicht habe ich noch nicht ganz behirnt:
  • Man kann einem ruchlosen Täter seine Missetat leicht nachweisen, wenn sein Modell mit einem Peilsender ausgerüstet ist. Das ist ja der (unausgesprochene) Zweck einer Transponderpflicht. Diese Vorschrift verfehlt ihren Schutzzweck, weil, wer was anstellen will, schaltet den Transponder garantiert vorher ab.
Hallo,
völlig richtig !!!
Aber es geht ja primär darum das sich die "Verantwortlichen" im Falle eines passierten Unfalls hinstellen können und sagen: "... aber wir haben ja alles getan, ... wir haben ja sogar die Modellflugzeuge mit Peilsendern versehen .... damit konnte ja nun wirklich keiner rechnen"

Das sind übrigends die gleichen Typen die meinen man müsse vor den Banken Halteverbote einrichten, ..... weil man dadurch die Überfälle auf Banken verhindern könne, .... wenn nämlich der Fluchtwagen vor der Bank nicht parken darf ....

mfG
Harald
 
Meine Meinung.
So wie auch in der Vergangenheit hat sich die Austrocontrol ein für die Austrocontrol Überlebenswichtiges Denkmal gesetzt. Durch die Nähe zur Politik wurden hier Weichen gestellt die die Modellfliegerei vernichten werden. Es sitzen in den Gremien praktisch ausschließlich völlig unbedarfte Entscheider ohne jegliche Eignung für ihr Amt. Der Aero Club hat es verabsäumt rechtzeitig Alarm zu schlagen und speziell die Modellflieger zu informieren. Gründe wurden hier im Forum genannt. Es ist wie im echten Leben. Unwissende machen Gesetze. Die Betroffenen dürfen zusehen.
Gruß Heinz

Als damals vor 27 Jahren das Bundesamt für Zivilluftfahrt zur AustroControl GmbH privatisiert wurde hat es niemanden geschnupft, außer die Grossfliegerei natürlich, es gab damals teilweise eine Verhundertfachung der Gebühren wie Lärmmessungen, Scheinerhalt, Eintragungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,.....Anfluggebühren wurden erfunden.

Ja die Polizei der Luftfahrt in Österreich ist privatisiert!

Da ist seit 2014 die Modellfliegerei dabei, die Registrierungsgebühr von € 32,20 alle drei Jahre ist sicher die kleinste Gebührenvorschreibung der ACG !
Ich denke, hoffe über Anhang 16 wird für den Modellflug seitens der ACG viel möglich sein aber es werden Kosten verursacht die man zahlen darf.
 

Wilf

User
Um einmal den offiziellen Jubelmeldungen ein wenig das Wort zu reden:

Der technische Fortschritt hat es mit sich gebracht, dass die UAS des Jahres 2021 nicht mehr mit den Modellflugzeugen, die es vor 50 Jahren gegeben hat, vergleichbar sind: Die Modelle sind (ein wenig) schneller, vor allem aber viel größer und schwerer geworden. Daraus allein ergibt sich schon ein Gefährdungspotential, das es vor 50 Jahren so nicht gegeben hat. Daher darf sich auch niemand wundern, wenn der Gesetzgeber die Daumenschrauben anzieht (und die Austro Control als völlig uneigennütziger Ratgeber dabei mitschneidet).​
Um zu zeigen, was mittlerweile möglich ist, nehmen wir als Beispiel diese Dröhnchen:​
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Zentrale Aufgabe dieses Geräts ist es, Sprengladungen punktgenau abzuwerfen und zu zünden. Wie der Betreiber glaubhaft versichert, könnte es bis zu 70 kg Sprengstoff tragen. Zugelassen ist es aber nur für Sprengstofflasten bis 35 kg.​
Für Lawinensprengungen im hochalpinen Bereich bringt diese Drohne einen echten Quantensprung an Sicherheit und an Kostenersparnis: Bisher musste man zu Fuß durch den Lawinenhang zum Auslösepunkt hochsteigen oder mit dem Hubschrauber hinfliegen.​
Dass das Gerät nicht ganz harmlos ist, da wird man aber auch zustimmen.​

Das ist die Klasse, in der auch gewöhnliche Flugmodelle der "specific" Kategorie operieren und damit in einen Topf geworfen werden.
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Gerd, wenn der Mond so nahe ist, wie es aussieht, warst du höher als erlaubt! Auch bei heutiger 2020 Regulierung.
Also Vorsicht hier im Forum!
LG Dieter
 
gelungene Fotomontage :D 👍
 
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