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Wird werden immer mehr überwacht, und kontrolliert in jeder Lebenslage, und wenn irgendwann mal die autonomen paket drohnen kommen von Amazone und Co, dann werden wir weiter eingeschränkt.
Moin,
muss auch mal meine Meinung abgeben. Die Sache mit der ursprünglichen feuerfesten Beschriftung an sichtbarer Stelle der Modelle hat für mich noch irgendwie Sinn gemacht, wobei ein Aufkleber an größeren Modellen auch gereicht hätte.
Jetzt habe ich auch meine e-ED vom LBA bekommen. Damit kann doch kein Mensch, der nicht Modellbauer ist, überhaupt was anfangen! Und dann kann sie noch irgendwo versteckt angebracht werden. Was soll das? Wer hat sich so was überlegt?
Unfassbar
H-P
Es geht um den Inhalt.
Bei der Regelung mit dem feuerfesten Teil sind die Daten des Eigentümers sichtbar angegeben.
Bei der Regelung mit der eID wird eine Zahlen- und Buchstabenkombination irgendwo angebracht.
Wem auch immer das hilft.
Trotzdem kann man ja zusätzlich das feuerfeste Schild bzw. seine Anschrift anbringen. Die Entscheidung hat man immer.
die Nr dient doch zur Feststellung des Halters.
genauso wie ein Nr Schild des Autos. Da kann man doch auch nichts aus der Buchstaben/Nr Kombination auslesen.
und dass die KfZ Nr kurz und prägnant ist, ist dem Umstand zu verdanken, dass sie schon vor der EU Zeit von deutschen Behörden entwickelt wurde.
Hätten die EU Bürokraten das eingeführt würde das Nummernschild vom linken Blinker bis zum rechten reichen
Liebe Freunde, wenn ich richtig gelesen habe, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2021.
Wahrscheinlich ist es wie scxhon oft, die "Sesselfurzer" der EU Kommission müssen wieder einmal ihre Daseinsberechtigung nachweisen
und dann kommt solch ein Durcheinander dabeio heraus
Grü+ße aus Mainz
So ist es und laut FAQ LBA wird dieser nicht mehr anerkannt. Auf meine Anfrage kam bis heute keine Antwort. Hab jetzt zusätzlich eine Fernpilotenlizenz.........
Kann ich dann nun die e-ID am Modell anbringen und die bisherige feuerfeste Plakette entfernen?
Muss ich den EU-Kompetenznachweis A1 A3 zwingend noch durchführen? Oder wird mit der Registrierung via DMFV der "alte" Kenntnisnachweis, als EU-Kompetenznachweis anerkannt?
ich habe den Kenntnisnachweis und kann ihn auf Grund von Verbandszugehörigkeit bis Ende 2022 nutzen.
Da ich auch außerhalb von Modellflugplätzen unterwegs bin, ist mir der Kenntnisnachweis mit der Aufhebung
der Flughöhenbeschränkung (> 100m über Grund im Luftraum G) sehr wichtig.
Verstehe ich es nun richtig, dass wenn ich den A1/A3 Kompetenznachweis machen würde, die Flughöhe auf 120m gedeckelt wird.
Oder besser gefragt, verliert mein Kenntnisnachweis (national) ich mit dem Erlangen des Kompetenznachweis (EU) seine Gültigkeit?
Nach nach welchem Recht fliege ich? Kann ich es mir aussuchen? ;-)
Ich bin total verwirrt und kann die einzelnen Regelungen, Bescheinigungen, etc., nicht mehr auseinanderhalten. Ich habe jetzt den "Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrganges" vom LBA für die Klassen A1/A3. Brauche ich sonst noch etwas, wenn ich in Europa (auch außerhalb von Modellflugplätzen) fliegen möchte?