Kenntnisnachweis

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DD8ED

Vereinsmitglied
So habe ich das auch interpretiert. Vielleicht habe ich das fehlinterpretiert, mag sein. Bin halt kein Jurist, und Relativsätze können relativ ungesetzmäßig interpretiert werden :D
Wir haben daraufhin angeregt, für Flugbetrieb, der nicht unter die AE fällt, entweder dennoch einen Flugleiter zu dokumentieren, sofern Höhe / Gewichte überschritten werden, ODER
den KN abzulegen. (Die meisten Personen bei uns fliegen auch wild mit entsprechendem Gerät), insofern war es leicht, die Lage zu erklären --- ok, wenn auch juristisch nicht gesichert .
Aber was solls. Der KN kostet weniger als ein China-Empfänger, oder sonst irgendein Kram den wir uns ständig leisten. Wir stehen eh an jeder Ecke am Pranger, lieber etwas mehr Sicherherheit
im Spiel, als Spielball zu werden. Ich nenne das keinen vorauseilenden Gehorsam, bin ich auch eigentlich nicht der Typ dafür.

MFG rudi

Wenn jeder einen KN hat, ist das natürlich die einfachste Lösung. Wenn dann einer kommt und etwas zu meckern hat, bekommt er den KN, den Versicherungsnachweis und zur Untermauerung noch den Perso oder Pass unter die Nase gehalten und bekommt die Empfehlung, sich vom Acker zu tun, und zwar AUSGESPROCHEN zügig.
 

BOcnc

User
Hm,hm,hm,

ich „oute“ mich jetzt mal als Vorsitzender eines (DMFV Mitglieds-) Vereins, der seinen Mitgliedern zum 01.10. 2017 die ständige Einteilung eine Flugleiters „in vorauseilendem Gehorsam aufgedrückt hat“- und zwar aus folgenden Gründen:

Würden wir bei geringfügigem Flugbetrieb auf die laut AE sonst erforderliche Flugleitergestellung verzichten, wäre der Kenntnisnachweis erforderlich- haben aber nur die Wenigsten.
Das Denken/ Schätzen/ Wissen, dass da mehr als 2 kg und/oder über 100 m hoch unterwegs sind, ist allen abgenommen (gut, Gewicht ist wiegbar, machen wir auch, aber bei der Flughöhe verschätzt man sich sehr schnell sehr gewaltig).
Das gern angeführte Argument „Sollen mich erstmal erwischen, und dann auch noch beweisen“ greift nicht mehr.
Wir nehmen damit den Mitgliedern eine möglicherweise so empfundene Pflicht zum Erwerb des Kenntnisnachweises ab.

Und, was ist sooooo schlimm, im Wechsel den Flugleiter zu stellen?

Mindestens einen Verein kenne ich, der von seinen Mitgliedern der Erwerb des Kenntnisnachweises gefordert hat und bis zu dessen Nachweis ein Flugverbot erteilt hat- Hut ab, vor allem, weil das dort funktioniert!

Gruß

Ulrich


Das sollte bei uns auch so kommen. Dann könnte ich nur noch kündigen. Bei unserem Verein fliegt man sehr oft alleine. Was dann nicht mehr gehen würde.
 
Hallo,

weiterführender Gedanke wäre neben den gesetzlich erforderlichen Kenntnisnachweis auf Vereins-/Verbandsebene Pilotenscheine in verschiedenen Schwierigkeitsstufen zu schaffen. Damit könnte man auf sportlicher Basis den Anfängern und/oder auch Jugendlichen die ansteigenden Fähigkeiten bescheinigen.
Das ganze ansprechend verpackt
In Östereich gibt es etwas in dieser Form.
Die gewerblichen Copterflieger die ich bisher kennengelernt habe, haben i.d.R. keine langjährige Flugerfahrung aber notgedrungen Führerscheine entsprechend teuer erkauft.
Der Modellflieger konnte bislang bzgl. Fähigkeitsnachweis etc. nur die Achseln zucken.
Meiner Meinung nach muss der Modellflieger in der heutigen Zeit Bescheinigungen und Urkunden sammmeln, um etwas politisch Verwertbares vorzuweisen.
 
Hallo Werner,

ihr könnt doch in der Flugordnung festlegen, dass bei geringfügigem Betrieb kein Flugleiter erforderlich ist. Erst ab dem 2. oder 3. Piloten.
Schau doch mal in Eure AE und Flugordnung. Gegebenenfalls die Flugordnung anpassen.

Eintragungen im Flugbuch hat der Pilot dann selbst vorzunehmen.
Wir tragen z.B. auch den genehmigungsfreien Flugbetrieb mit Pilot, Antriebsart und Zeiten ein. Einfach um im Streitfall eine Dokumentation zur Hand zu haben.
 

BOcnc

User
Hallo Werner,

ihr könnt doch in der Flugordnung festlegen, dass bei geringfügigem Betrieb kein Flugleiter erforderlich ist. Erst ab dem 2. oder 3. Piloten.
Schau doch mal in Eure AE und Flugordnung. Gegebenenfalls die Flugordnung anpassen.

Eintragungen im Flugbuch hat der Pilot dann selbst vorzunehmen.
Wir tragen z.B. auch den genehmigungsfreien Flugbetrieb mit Pilot, Antriebsart und Zeiten ein. Einfach um im Streitfall eine Dokumentation zur Hand zu haben.

Hallo Andreas,
vielleicht noch mal lesen was Ulrich Rexhausen geschrieben hat. Darauf habe ich geantwortet.
Wir brauchen bei mehr als 3 Piloten einen Flugleiter. Hilft aber nicht wenn der Verein immer einen Flugleiter haben möchte.
 
A, B, C, Silber-C, Gold-C, Gold-C mit 1, 2 und 3 Diamanten

A, B, C, Silber-C, Gold-C, Gold-C mit 1, 2 und 3 Diamanten

Hallo,

hab es wieder gefunden.

Modellflugprüfungen
A, B, C, Silber-C, Gold-C, Gold-C mit 1, 2 und 3 Diamanten
Wozu Modellflugprüfungen?
Die abgelegten Prüfungen sind der Nachweis für die Beherrschung des Fluggerätes. Nutzen Sie die Möglichkeit, diese Prüfungen vor Sportzeugen abzulegen. Außerdem erhöhen Sie den Anreiz, sich zur nächsten ‚C‘ vorzuarbeiten.

Die Spitze ist die Gold-C mit 3 Diamanten, welche nur wenige Piloten besitzen.

http://www.prop.at/dl333/mso2014_nationalepruefungen.pdf


http://www.prop.at/m18/pruefungen.html
 
Hallo Werner,

alles klar. Hatte ich falsch verstanden.
Das ist für mich dann auch unverständlich, sich das Leben selber schwer zu machen.
.
Wie heisst es doch:
Wenn das die Lösung sein soll, dann hätte ich gern mein Problem zurück
 
Am 7.09.2017 gab es hier folgende Aussage:

Wenn man auf einem Modellflugplatz mit AE fliegt und kein Flugleiter vor Ort ist, dann braucht man den Kenntnisnachweis auch! Und zwar wenn man mit einem Modell >2kg über 100m hoch fliegen will.

Peter

die ich dann, da nicht widersprochen wurde, in meinem Blog festgehalten habe.

4 Monate später ist alles wieder neu?

Es wäre schön, wenn mir jemand Bescheid sagen könnte wenn es eine verlässliche Aussage gibt, damit ich meinen Blog anpassen kann:http://www.rc-network.de/forum/entry.php/912-nochmals-zur-Klärung
 

HPR40

User
Frohes Neues zusammen.


Och nu,
die anzuwendende NFL kennt keine Untergrenze der Masse.
Darüber, ob eine auf dieser NFL basierende AE sich auf den Bereich unter 5 kg erstreckt, kann man trefflich disputieren.
Solange das Fehlen der Grenze zum Wohle des Modellflugs ausgelegt werden kann, nehme ich das sehr gerne mit. Da bin ich doch einfach mal Schlitzohr.

Frank da brauchste nicht mal ein Schlitzohr zu sein, die fängt deffinitiv bei 0,0 Kg an.

Auf Flugplätzen im Luftrechtlichen Sinne ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten / Modellflugzeugen ohne AE komplett verboten.
Der Betrieb von Modellflugzeugen auf Flugpläztzen wird im Rahmen der NFL I 76/08 genehmigt und ist eine Eigenständige Betriebgenehmigung für Flugmodelle von 0,0 bis 25 Kg auf diesem Gelände.

Exakt genauso ist das bei AEs für Modellfluggelände da hier nebenbeibemerkt ggf. auch Flugmodelle mit Verbrennermotor unter 5 Kg MTOW in einem Abstand von weniger als 1,5 Km zur nächsten Wohnbebauung betrieben werden dürfen. Auch könnte das Gelände im 1,5 Km Bereich eines Flugplatzes liegen, da braucht es auch schon ne AE.

Kurz und knapp,
das was in der AE, als eigenständige Betriebsgenehmigung für Flugmodelle auf diesem Gelände, steht ist dort gültig und sonst nix, dass gilt ebenso für den Punkt ab wann eine Aufsichtsperson anwesend sein muss.


Gruß Horst
 
Hallo,

wollte gerade den Kenntnisnachweis machen (beim DMFV), bekomme aber nur Fehlermeldungen. Die Seite ist angeblich nicht sicher und wird geblockt. Liegt hier irgendein Problem vor ?
 

jreise

User
Sieht so aus, als ob der DMFV Admin es versäumt hat, das abgelaufene Zertifikat der Website zu erneuern, ist heute mittag abgelaufen. Ist nicht schön, aber nicht unbedingt dramatisch.

Du könntest:
- ein paar Tage warten, ob die das Problem von selbst lösen
- den DMFV anschreiben und dann abwarten
- den Schutz ausnahmsweise mal umgehen (Erweitert - Ausnahme hinzufügen...)
- den Kenntnisnachweis bei der Konkurrenz machen (DAeC-Kenntnisnachweis)

Gruß Jörg
 
ok, Danke. Dann warte ich halt noch ein paar Tage. Bei dem Wetter geht sowieso nichts ...
 
.... funzt nicht!

.... funzt nicht!

Hallo,

wollte gerade mal schnell den Kenntnisnachweis machen. Erst registriert, dann angemeldet, dann losgelegt ........ aber es geht bei mir wohl nicht so wie vom Erfinder geplant:

Das "Videofeld" liegt immer über dem Fragen/Antwortfeld, und geht nach Abspielen vom Video auch nicht weg, sodass ich keine Antwort anklicken kann.
Bin echt zu blöd, oder?

Gruß
Rolf
 
Dann hab ich das auch mal erledigt.

Aber es ist schon merkwürdig, auf einem zugelassenen Modellflugplatz braucht man ja nach Gesetzeslage keinen Kenntnisnachweis ...
aber nach reiflicher Überlegung kommt man bei uns zu dem Beschluss, dass man auf unserem Flugplatz keiner ohne Kenntnisnachweis oder gleichwertige Ausbildung starten darf ... das wäre auch eine saubere allgemeine Lösung gewesen.

Eine Frage bleibt bei mir da noch offen: Kenntnisnachweis gibt es erst ab 14 Jahre ... also Jugendliche unter 14 Jahren fliegen nur noch < 2 Kg und unter 100 m, oder lieg ich da falsch.

Na ja nach Gesetzeslage darf ja mein kleiner Neffe (11 Jahre alt) noch mit meinem alten F5B über die Wiese brettern ... alles ohne Kenntnisnachweis,
reicht dem völlig.

Sigi
 

MINARE

User
Hallo,

ich empfehle dazu die hervorragende DAEC Broschüre "Das neue Luftrecht für Modellflieger"
RA Christian Walter und der promovierte Modellflugrechtsexperte Dr. jur. Walter Felling haben darin die Änderungen der LuftVO für juristische Laien absolut verständlich gemacht.

Von ganz besonderem Interesse sind dabei ihre Erläuterungen zum Begriff der Aufsichtsperson (§21a LuftVO) sowie zu dem vom DMFV interpretierten Flugleiterzwang oder Kenntnisnachweis auf Fluggeländen mit AE.

Alles was dazu bis dato vom DMFV für die Mitglieder umgesetzt wurde, wurde von den beiden Autoren revidiert!

Viele Grüße
Minare
 
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