Maulwürfe sind nix dagegen

Hallo Martin

Das mit der Objektivität stimmt schon. :cool::cool:

Schade Martin, statt zu Argumentieren tust du nur diskreditieren.
Warum wohl............?
Wünsch dir trotzdem noch ein erholsames WE.

Gruss
Sven:):)
 
@ Martin

Nach Rücksprache mit der Jagdverwaltung des Kantons Zürich wurde mir bestätigt das das Jagen, hauptsächlich Wildschweine und Füchse, in der Nacht erlaubt ist mit einer Lichtquelle. :)
Das jagen mit IR und Restlichtverstärker ist in der Versuchsphase.

Gruss
Sven:):)
 

chip

User
Servus!

Ja, der zuständige Jagtpächter ist dann für die Schäden an zu sprechen.
http://www.bischofsheim.rhoen-saale...005/10622/Wildschadens_Merkblatt_u_Antrag.pdf

Frage mal bei deiner Gemeinde nach welcher Jagdpächter zuständig ist und mit diesem dann darüber Srechen wie es weiter geht und welche Versicherung dann für den Schaden aufkommt.
Meistens ist das auch kein problem mit der begleichung des Schadens.
Vielleicht könnte man sich überlegen ob ein Zaun weitere Schäden verhindern kann.
 
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