neue "Corona"-Regeln für den Modellflug ab 2.11.2020

Hallo Andreas
ich Schließe mich fast an, jedoch ein Vereinsgelände ist und bleibt eine Sportstätte egal ob bis 25 kg oder nur bis 5Kg entscheident ist die Anzahl der Personen die sich dort aufhalten.
ggf ergiebt sich noch ein Ermessensspielraum auf Grund der Göße des Platzes. Im zweifelsfall entscheiden da Menschen in Roben ob du das Richtige gemacht hast.
Den Platz zu Sperren ist da bestimmt kein falscher Ansatz der Vorstandes um sich als Vorstand rechtsicher zu bewegen.
Die Zweite Frage ist, streiten wir hier nicht um des Kaisers Bart den das Wetter was zu erwarten ist, wird nur sehr selten zum Fliegen einladen.
Gruß
Martin
 
Hallo Martin warum sollen wir auf das Wenige was uns noch erlaubt ist freiwillig verzichten?Ich fahre unter einhalten der Coronaregeln auch für eine Stunde zum Platz. Der Ansporn zum bauen ist die Flieger auch zu fliegen.Die Corona Zahlen werden langfristig nicht vor Mai richtig sinken.
Gruß Rupert
 

aue

User
Hallo Martin,

in dem Moment, wo du als Vorstand den Platz sperrst, ist er nicht länger Sport- und/oder Spielstätte, weil er als solcher eben nicht mehr zur Verfügung steht. Es bleibt aber der Charakter der "grünen Wiese". Die darf jeder betreten, den du nicht runterwirfst (Hausrecht). Und was du auf der grünen Wiese erlaubt ist, gilt eben auch auf der Flugplatzwiese.
Da wir als Modellflieger immer auch auf das Wohlwollen von Behörden angewiesen sind, ist es aber ratsam, Anordnungen Folge zu leisten - sollten diese erfolgen.
 
Hallo Martin warum sollen wir auf das Wenige was uns noch erlaubt ist freiwillig verzichten?Ich fahre unter einhalten der Coronaregeln auch für eine Stunde zum Platz. Der Ansporn zum bauen ist die Flieger auch zu fliegen.Die Corona Zahlen werden langfristig nicht vor Mai richtig sinken.
Gruß Rupert
Hallo Rupert
ich will dir nichts verbieten oder ausreden, vermiesen.....
Tatsache ist jetzt doch das ein Flugplatz erstmal eine Sportstätte, da beist die Maus keinen Faden ab.
du kanst ja unter der Vorraussetzung
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
Modellflug betreiben.
Als Vorstand den Platz zu sperren und auf eine Kontrolle zu verzichten so wie Andreas es beschreibt halte ich für recht zweifelhaft.
Grund: möglicher weise wird aus Angst kein Flugbuch geführt; Keine Einträge = keine Rückverfolgung .......
Da lassen sich viele weitere Gründe aufführen.
Mit der der Ausnahme des Individualsports .........bleibt noch ein wenig erhalten. Es liegt jetzt an den Vereinen das zu organisieren.
Bemerkenswert ist auch, das sich bis jetzt kein Verband traut eine Empfehlung für die Vereine auszusprechen.
Rechtsanwälte würden vermutlich zur Schließung der Flugplätze raten wenn mann sie Fragt. Rechtanwälte müsssen den Dümmst anzunehmenden Vorfall annehmen, wenn sie eine Empfehlung aussprechen sollen.
Gruß
Martin
 
Mein Modellflugplatz ist in Niedersachsen. Die neue Regelung ist schon veröffentlicht. Dort steht:

7. Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen (sind verboten, von mir eingefügt damit man es besser versteht), wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt.

Unser Platz und Vorbereitungsraum ist sehr groß und jetzt im Winter sind eh nur maximal 6 Leute da. Ich würde die Regelung dann so auslegen, dass man mit einem Kollegen (1,5 m Abstand) zusammen auf jeden Fall fliegen darf.
Wenn noch andere da sein sollten müssen die beispielsweise 10 m Abstand halten und sich ebenfalls in Zweier-Gruppen aufhalten.

MfG
Karsten
 

Eisvogel

User
Als Vorstand den Platz zu sperren und auf eine Kontrolle zu verzichten so wie Andreas es beschreibt halte ich für recht zweifelhaft.
Dann bräuchten alle Sportplätze wie z.B. Fußballplätze eine rund-um-die-Uhr-Überwachung.

Es kann keiner verlangen daß mit Stacheldraht umzäunt wird, oder ne Sicherheitsfirma beauftragt wird das Verbot zu überwachen.
Sperr-Schilder aufstellen ist das einzig machbare und einzig vernünftige.

Wie das dann die einzelnen "Betreter" handhaben ist deren persönliche Sache und hat, wenn überhaupt, persönliche Folgen und nicht für den Verein.

aue hat das als Vorstand vorbildlich gemacht und bestens erklärt. Da gibts doch eigentlich nichts mehr dazu zu schreiben :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Eisvogel so war das nicht gemeint.
ich halte es für denkbar ungünstig die Mitglieder anzuschreiben das der Platz gesperrt ist Schilder aufzustellen........ und im gleichen atemzug zu sagen - schreiben das der Verein nicht kontrolliert und nicht von seinem Hausrecht gebrauch macht. Damit stellt sich der Vorstand in eine denkbar schlechte Position. Damit würde ein Vorstand seinen Mitgliedern mitteilen, das es billigend in Kauf genommen wird wenn, sich Mitglieder nicht an Verordnungen halten.
Stell dier vor, es sind dann doch auf einmal fünf Leute am Platz, das Ordnungsamt kommt und verhängt Ordnungsgelder, einer der Kollegen holt die E mail aus der Tasche auf der sinngemäs steht "Der Platz ist geschlossen aber keiner hindert dich den Platz zu nutzen" Ich bin mir Sicher dass das Ordnungsamt dann auch auf den Vorstand zu kommt. Noch kritischer wird es, wenn von dem Treffen eine Infektion weiter getragen wird.
Ich sehe nur zwei Wege: Den mitgliedern die Situation zu erklären das der Platz nur Alleine oder zu Zweit zu nutzen ist oder den Platz ohne ausnahme zu Sperren. In dem Schreiben an die Mitglieder darf kein hinweis enthalten sein, dass der Verein - Vorstand es dennoch billigend in Kauf nimmt wenn der Platz irgend wie genutzt wird.
Als Vorstand würde ich ggf. auch laut denken, es jedoch niergens wo schriftlich niederlegen.
Gruß
Martin
 

aue

User
Moin Martin,
ich teile ja deine Bedenken und deine Einschätzung, dass der Vorstand bei einer Platzsperrung nicht offiziell zum Fliegen ermuntern sollte. Genau das habe ich auch unter #60 geschrieben.
Wie liberal du das handhabst, hängt natürlich auch von den konkreten Bedingungen ab. Hast du normalerweise einen stark frequentierten Platz, würde ich bei einer Sperrung auch eher auf die Bremse treten. In unserem Fall finden sich an den bisherigen Aktivitätstagen dann vielleicht 4-5 Piloten ein (statt ca. 15-20). Und es hängt von deinen Fliegerkollegen ab, wie ernst die das nehmen und wie diszipliniert sie sich verhalten. Es gibt hier keine Pauschallösung.
 
Moin Martin,
ich teile ja deine Bedenken und deine Einschätzung, dass der Vorstand bei einer Platzsperrung nicht offiziell zum Fliegen ermuntern sollte. Genau das habe ich auch unter #60 geschrieben.
Wie liberal du das handhabst, hängt natürlich auch von den konkreten Bedingungen ab. Hast du normalerweise einen stark frequentierten Platz, würde ich bei einer Sperrung auch eher auf die Bremse treten. In unserem Fall finden sich an den bisherigen Aktivitätstagen dann vielleicht 4-5 Piloten ein (statt ca. 15-20). Und es hängt von deinen Fliegerkollegen ab, wie ernst die das nehmen und wie diszipliniert sie sich verhalten. Es gibt hier keine Pauschallösung.

Hallo Andreas
Na dann sind wir uns ja in der Sache einig ich hatte jedoch das gefühl das es Verwässert werden könnte.

In Dortmund sind wir ziemlich unter Beobachtung. Wir sind nur knapp ausserhalb der Bebaung einer der letzten Vororte von Dortmund dan noch ein Weg durch die Felder der zu einem nahe gelegenem Wald führt. Dieser wird von vielen Erholungssuchenden genutzt. Es würde mich nicht wundern wenn es dabei den Einen oder anderen Neider giebt und auf Amtstuben wirres Zeugs erzählt oder noch besser Leserbrife in der Zeitung veröffentlicht.
Das ist Uns schon alles passiert. Dabei geing es überwiegend um Natuschutz belange die der ötliche Landschaftswart und seine befreundeten Jäger aufgezeigt haben.
Wir haben auch regelmäßig besuch von der Polzei. Da geht es aber oft nur darum ob wier bei einer Ermittlung helfen können und ob wir etwas gesehen haben.
Manchmal kommt die Polizei auch nur zum zuschauen.
Gruß
Martin
 
Der DAeC schreibt:
" Insofern ist davon auszugehen, dass es keine flächendeckende Schließung von Modellfluggeländen geben wird, wie es unser Hobby im April dieses Jahres erleben musste. Gültig ist aber die im jeweiligen Bundesland veröffentlichte Verordnung. Nur diese und ggf. abweichende Regelungen in Städten und Kommunen können Auskunft über die jeweils geltende Regelung geben. "

 
Unser gemeinsammes Hobby ist doch Modellfliegen und da ist es doch elementar ob man auf dem Flugplatz (Bayern)fliegen darf oder nicht.
Es war doch zu erwarten das im Herbst die Corona Zahlen wieder steigen.Ich fühle mich vom DMFV alleingelassen es gibt wieder keine klare Aussage.Die haben doch eine Rechtsabteilung was machen die?Die Vorstände sind die ärmsten ...sie tragen die Verantwortung.Ein einfaches ja oder nein ist das zuviel verlangt?

So so, du fühlst dich allein gelassen???
Vielleicht könntest du dich mal bemühen, auf die Homepage des DMFV zu schauen, da findest du auf der Startseite einen ganz aktuellen Beitrag dazu. Dort wirst du lesen können:
Der DMFV erwartet, dass die Verordnungen der einzelnen Bundesländer innerhalb der nächsten Tage Klarheit über die offenen Fragen bringen werden. Wir werden zeitnah darüber berichten, wie in den Vereinen die neuen Bestimmungen bestmöglichst umzusetzen sind.

Bisher haben die Länder ihre Verordnungen noch nicht veröffentlicht, was also erwartest du von den Verbänden? Bisher kennen wir nur gesprochenes Wort und Auszüge von irgendwelchen Internetseiten, wie es geregelt werden wird. Aber die Verordnung selbst ist noch nicht veröffentlicht, insofern kann keiner der Verbände dir jetzt rechtsgültiges Werkzeug an die Hand geben.

Ach ja: Auch in einem Beitrag vor dem hier (Nr. 70) kannst du das jetzt nachvollziehen, wonach auch der DAeC abwartet, was konkret veröffentlicht wird, um dann seinen Mitgliedern Konkretes sagen zu können.
 
Wow, Modellflieger sind doch die wahren meister der Selbstkasteiung.
Wenn eine Saison beendet ist dann ist ein Modellflugplatz nicht mehr als ein Stück Erde.
Dabei ist es dann völlig unerheblich ob sich Leute dort oder auf der anderen Seite der Straße zum fliegen einfinden.
Völlig abwegig ist es eine Diskussion zu führen ob nun 5Kg erlaubt oder die AE genutzt werden kann oder darf.
Oder meint irgendwer hier dass das einen Unterschied für eine Infektion macht?

Die Abstandsregeln reichen aus und der Platz bleibt offen, da es (wenn man es denn als Sport bezeichnen muss) bestenfalls Individualsport bleibt.
Für mich ist kein Unterschied erkennbar ob 3-5 Personen auf einer grünen Wiese oder einem Vereinsgelände das selbe tun.
Für das Virus übrigens auch... ;)
 
So so, du fühlst dich allein gelassen???
Vielleicht könntest du dich mal bemühen, auf die Homepage des DMFV zu schauen, da findest du auf der Startseite einen ganz aktuellen Beitrag dazu. Dort wirst du lesen können:


Bisher haben die Länder ihre Verordnungen noch nicht veröffentlicht, was also erwartest du von den Verbänden? Bisher kennen wir nur gesprochenes Wort und Auszüge von irgendwelchen Internetseiten, wie es geregelt werden wird. Aber die Verordnung selbst ist noch nicht veröffentlicht, insofern kann keiner der Verbände dir jetzt rechtsgültiges Werkzeug an die Hand geben.

Ach ja: Auch in einem Beitrag vor dem hier (Nr. 70) kannst du das jetzt nachvollziehen, wonach auch der DAeC abwartet, was konkret veröffentlicht wird, um dann seinen Mitgliedern Konkretes sagen zu können.

Hallo Hammond
Nur zu deiner Behauptung die Länder haben noch nichts veröffentlicht.
In NRW war mann gestern Mittag so weit, das die Corona Schutzverordnung veröffentlicht wurde.
Den Verbänden darf man ja durch aus Zeit geben. Nach dem der eine Verband für seine Äußerungen an den Pranger gestellt worden ist möchten die bestimmt die Sachlage genau prüfen um nicht über das Ziel hinaus zu Schießen oder sonst. Formfehler oder falsche Empfehlungen zu Verbreiten.
Martin Greiner hat schon recht, dass Modellflieger die wahren Meister der Selbstkasteiung sind. Die Saison ist zu Ende und mann kann sich die Frage stellen an wievielen Tagen im Nov. ist das Fliegen möglich. der Spuk soll ja zum 01.12. zu Ende sein. Auch dann wird es kaum eine Möglichkeit zum Fliegen geben den das Wetter ist höchst wahrscheinlich noch beschissener. Ärgerlich wird es, wenn wir die Plätze nach Ostern garnicht oder nur mit sehr erhblichen Einschränkungen nutzen können.
In dem Sinne last euch nicht ärgern geht wie ich in die Werkstadt und baut schöne Flugzeuge für die nächste Saison.
Gruß
Martin
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
ich habe mal meinen Bekannten beim Ordnungsamt befragt.
Für NRW gilt, das die Kreise und Gemeinden die Landesverordnung 1:1 umsetzen. Allerdings können diese zusätzliche Einschränkungen verordnen. Daher lohnt es sich, mal einen Blick auf die Webseite der zuständigen Gemeinde zu werfen. Die lokalen Verordnungen sollten dort veröffentlicht sein.

Gruss
Frank
 

Samson Zimmermann

Moderator
Teammitglied
Hallo,

Ich wohne in Bayern und habe unseren Platz nicht gesperrt, warum auch. Wir haben einen Google Kalender eingerichtet, wo jeder sich einschreibt, an welchen Tagen und Zeit maximal 2 Stunden fliegen möchte. Es sind auch nur 2 Personen aus unterschiedlichen Hausständen zur gleichen Zeit gestattet. Im Anschluss die Verordnung von Bayern. Hier ist zu beachten Punkt 1 und 3. Also wo ist das Problem? Ich sehe keins.


(1) 1Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. 2Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt. 3Abs. 2 bleibt unberührt.

(2) Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. 1.Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.
  2. 2.Es erhalten nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
  3. 3.Der Veranstalter hat zur Minimierung des Infektionsrisikos ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und zu beachten, das auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen ist.
(3) Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen ist nur für die in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Zwecke zulässig.

(4) Der Betrieb von Fitnessstudios ist untersagt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
muss bei euch bei geringfügigem Flugbetrieb ein Flugleiter anwesend sein?
Nach meinen Infos zählt der mit.
Gruss
Frank
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
das ist es kein Problem.
Dann ist der Flugleiter nicht mehr relevant.

Gruss
Frank
 
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