neue "Corona"-Regeln für den Modellflug ab 2.11.2020

Es ist ziemlich ruhig zu diesem Thema. Gehts woanders weiter?

Bei uns sind alle zugelassenen Plätze geschlossen. worden

Gibt es noch offene Plätze in NRW.

Sigi
 
Was soll es auch groß geben zu den Thema? Ist doch alles geklärt. In NRW sind die Plätze nicht zu. Aber es gibt eine Begrenzung auf 2 Piloten bzw 10 Personen aus 2 haushalten. Das ist dann in der Praxis meist 2 Piloten.

Torsten
 
Ist leider nicht so, hier im Siegerland sind alle Plätze vollständig gesperrt, zumindest hab ich heute 4 von den 7 Plätzen besucht, alle 4 vollständig gesperrt.

Kollegen wußten auch von weitren Plätzem zu berichten.
Sigi
 

Everything that flies

Vereinsmitglied
Mir geht das ganze Gedöns auf dem Modellfluggelände und die teils widersprüchlichen Aussagen auf den Zeiger, schleppen darf man eh definitiv nicht, ergo hab ich meinen Elektrosegler geschnappt und einen wunderschönen 1 Stundenflug in herrlicher Spätherbstlandschaft auf der Schwäbischen Alb gemacht. Das o.k. hab ich mir beim Bauern bereits im Frühjahr beim ersten Lockdown abgeholt und seitdem ist das mein Lieblingsplatz. Schee war´s!
 

hholgi

User
....., ergo hab ich meinen Elektrosegler geschnappt und einen wunderschönen 1 Stundenflug in herrlicher Spätherbstlandschaft auf ....
Genauso hab ich's auch heute gemacht. Natürlich hier in OWL.
Immerhin lernt man dank Corona mal wieder seine Flugwiesen kennen und das (fast) alleine Fliegen hat auch manchmal was.

Unser Platz ist offen. Aber die Belegung wird über WhatsApp organisiert.
 

Everything that flies

Vereinsmitglied
Genauso hab ich's auch heute gemacht. Natürlich hier in OWL.
Immerhin lernt man dank Corona mal wieder seine Flugwiesen kennen und das (fast) alleine Fliegen hat auch manchmal was.

Unser Platz ist offen. Aber die Belegung wird über WhatsApp organisiert.

Und es ging sogar wirklich richtig gut, ich war überrascht:cool:. Unser Platz ist auch offen, aber genaue Regelungen für die 2 Personen wo ggf. miteinander fliegen könnten und wer das wie und ob überhaupt, überwacht, konnte ich in der uns zugegangenen Info nicht erkennen. Ergo flieg ich in der jetzigen Zeit lieber allein auf der grünen Wiese und bin da safe. Und ich gedenke das bei entsprechendem Wetter dieses Jahr noch ausgiebig zu tun, dem Corona Blues zum Trotz. Ausserdem werd ich hippelig, wenn ich nicht fliegen darf/kann:eek:
 

WonkotheSane

Vereinsmitglied
Vielen Dank an den DMFV, der die Rechtslage klar darstellt.
Sinn der Verordnung ist die absolut notwendige Entspannung der hochbelasteten Psyche und Anspannung der Bevölkerung in einer ansteckungsfreien Umgebung, wo es viel Freiraum und Lüftung gibt. Auch unsere Modellflugwiesen werden dazu ihren Beitrag leisten müssen. Wer diese Flächen sperrt, handelt asozial, weil genau dieser Freiraum von der Regierung vorgesehen ist, damit wir den Corona-Marathon durchhalten
Ansonsten wird es eng in unserer Welt, auch im Wald und auf der Heide.

Sigi
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Unseren Mitgliedern habe ich mitgeteilt, dass nicht mehr als zwei gleichzeitig ihren Individualsport ausführen sollen. Also nicht mehr als zwei gleichzeitig fliegen.

Ob sich fünf oder zehn Personen auf dem restlichen Gelände verteilen, hat nichts mit der Ausübung des Individualsports zu tun.
Insofern haben wir die Klarstellung des DMFV schon vorher umgesetzt.

Wobei das erst heute in die Praxis getestet wird, denn das Wetter war in den letzten Tagen nicht gerade einladend.
 

Malmedy

User
Unseren Mitgliedern habe ich mitgeteilt, dass nicht mehr als zwei gleichzeitig ihren Individualsport ausführen sollen. Also nicht mehr als zwei gleichzeitig fliegen.
Ob sich fünf oder zehn Personen auf dem restlichen Gelände verteilen, hat nichts mit der Ausübung des Individualsports zu tun.
Insofern haben wir die Klarstellung des DMFV schon vorher umgesetzt.

Es kommt auf den Text (nicht irgendwelche Interpretationen) der Corona-Schutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes an, und diese Verordnungen sind gerade in Details durchaus unterschiedlich. Gerade am Beispiel Hessen - NRW erlebt.
Desweiteren muss man prüfen, ob es eine Allgemeinverfügung des Landkreises gibt, dort können auch über die Landesverordnung hinaus gehende Beschränkungen und Vorschriften enthalten sein. Bzgl. Modellflug sollte aber ohne trifftigen Grund nicht von der zwischen BK und L-MP vereinbarten Linie abgewichen werden, wonach Individualsport (im Gegensatz zu Mannschaftssport) im Freien unter Beachtung der Abstands- und Personenzahlregeln zulässig sein soll - unabhängig davon, wo das stattfindet.

Grüße
Michael
 

AxelU

User
Hallo zusammen,

wenn das nutzen eines Modellflugplatzes alleine oder zu zweit oder mit angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt ist, dann würden wir in unserem Verein gerne ein Flugzeit Slot Buchungssystem anbieten. Idealerweise als Link auf unserer Vereinshomepage.

Ich denke an eine Tabelle in der sich zwei Mitglieder pro Tag stundengenau tragen können.
Das könnte mit Google Docks funktionieren.

Habt ihr eine Idee oder Erfahrung wie so etwas am einfachsten gelöst werden kann?

Viele Grüße
Axel
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Michael

Deshalb sollte jeder Vorstand zumindest ein Studium der Staats- und Verwaltungswissenschaften abgeschlossen haben und evtl. noch das erste Staatsexamen für Juristen in der Tasche haben.
;)
 

Eisvogel

User
Unseren Mitgliedern habe ich mitgeteilt, dass nicht mehr als zwei gleichzeitig ihren Individualsport ausführen sollen. Also nicht mehr als zwei gleichzeitig fliegen.
Die Meldung des DMFV und auch die Verordnung unserer Regierung kann man auch anders interpretieren:
Den Individualsport dürfen max. 2 Personen ZUSAMMEN ausüben. Wenn 5 Zweiergrüppchen am Platz fliegen und dabei genügend Abstand halten......

Aber zweifelsfrei ist die Sperrung des Flugplatzes mit interner Nichtahndung gegen Verstöße die sicherste Lösung für den Verein und kein Grund für Mitglieder sich aufzuregen. Wenn die sich nicht dranhalten ist das Privatsache.
 

S_a_S

User
dass nicht mehr als zwei gleichzeitig ihren Individualsport ausführen sollen.
Rechtlich auf der ganz sicheren Seite, aber etwas über das Ziel hinausgeschossen. Es sei denn, der Platz oder vorgeschriebene Pilotenraum lässt Abstand zwischen mehr Piloten nicht zu.

Mehrere Jogger/Läufer, die im Abstand diesselbe Aschenbahn benutzen oder 36 Golfer je paarweise auf dem 18 Loch Platz ist infektionstechnisch machbar. Fußball auf dem Rasen ist kein Individualsport.

Ob sich fünf oder zehn Personen auf dem restlichen Gelände verteilen
Genau das läuft unter den nicht gewünschten bzw. verbotenen Ansammlungen, die der Kontaktbegrenzung entgegenlaufen. Denn dann sind mit zwei Piloten + 10 Personen (womöglich aus verschiedenen Haushalten...) zuviele Personen unter Vereinsverantwortung auf einem Haufen. Der Zuschauerbereich muss vom verantwortlichen Vorstand folglich gesperrt werden.

Grüße Stefan
 
Genau das läuft unter den nicht gewünschten bzw. verbotenen Ansammlungen, die der Kontaktbegrenzung entgegenlaufen. Denn dann sind mit zwei Piloten + 10 Personen (womöglich aus verschiedenen Haushalten...) zuviele Personen unter Vereinsverantwortung auf einem Haufen. Der Zuschauerbereich muss vom verantwortlichen Vorstand folglich gesperrt werden.

Grüße Stefan
[/QUOTE]

Hallo,

bitte die Coronaschutzverordnung ( NRW ) genau lesen !
Der angesprochene Punkt erlaubt/ermöglicht die NICHT-Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 .Metern zu anderen Personen im öffentlichen Raum.
§ 2 Mindestabstand, Kontaktbeschränkung
(2) Der Mindestabstand darf unterschritten werden

§ 3 Alltagsmaske
Bei mehr als 25 Personen besteht Maskenpflicht
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Der Vollständigkeit halber, hier mal der Text der an die Mitglieder ging:

Hallo

Die gute Nachricht: Wir dürfen fliegen.

Die Einschränkung: Wir unterliegen der Regelung für den Individualsport. D.h. es dürfen nicht mehr als zwei Leute aus unterschiedlichen Hausständen ihrem „Sport“ nachgehen.

Folglich dürfen nur zwei Piloten aus unterschiedlichen Hausständen gleichzeitig fliegen. Vater und ein Sohn plus anderes Mitglied wären dann theoretisch drei Piloten gleichzeitig.

Grundsätzlich gilt: Achte weiter auf die Abstände zu anderen Personen. Möglichst nur eine Person in der Hütte zum Flugbucheintrag. Bitte Maske in der Hütte aufsetzen.

Seitdem der erste Lockdown vorüber war, sind alle sehr diszipliniert mit den Umständen umgegangen. Dafür ein großes Lob. So viele Tage zum Fliegen werden wir in diesem Jahr wettertechnisch nicht mehr haben.

In diesem Sinne achte auf Dich und bleib gesund.

Viele Grüße

Claus
 
@Andreas H: dann aber auch § 13 beachten.
Die Ausnahme nach §2 (2) 1.) ist wie gesagt auf 10 Personen gesamt beschränkt.

Grüße Stefan

Ich denke die Zehn Personen greifen hier nicht, zwei dürfen zusammen Sport machen, mehr nicht.
Die zwei aber ohne Abstand und Maske, Golf, Tennis, Fussball, Boxen oder auch Ringen, oder auch
zwei Modellflieger Seglerschlepp und dabei zusammenstehen.

Sigi

Nachtrag: Zuschauer oder Schwätzer sind auf dem Sportgelände gar nicht erlaubt.
 

S_a_S

User
Nachtrag: Zuschauer oder Schwätzer sind auf dem Sportgelände gar nicht erlaubt.
genau auf das bezog sich der Verweis auf § 13.

Wenn zwei oder mehr Piloten (sehr) weit auseinander stehen, machen sie zwar denselben Individualsport, aber eben nicht gemeinsam.

Auch ein Jogger/Radfahrer darf einen anderen (oder auch zwei) auf der Straße/Sportplatz in entsprechendem Abstand mal überholen - aber halt nicht zu dritt in der Gruppe (Windschattenfahren). Oder willst Du einem Ruderer in Köln seinen Sport verbieten, weil in Königswinter und Bonn schon je einer auf dem Wasser ist?

Grüße Stefan
 

Malmedy

User
Hallo Michael

Deshalb sollte jeder Vorstand zumindest ein Studium der Staats- und Verwaltungswissenschaften abgeschlossen haben und evtl. noch das erste Staatsexamen für Juristen in der Tasche haben.
;)

Die meisten Menschen in D haben auch ohne Studium und Staatsexamen Lesen und Schreiben gelernt, stellt Euer Licht nicht unter den Scheffel!
Nix für Ungut :):)

Grüße
Michael
 
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