neue "Corona"-Regeln für den Modellflug ab 2.11.2020

Bisher haben die Länder ihre Verordnungen noch nicht veröffentlicht, was also erwartest du von den Verbänden? Bisher kennen wir nur gesprochenes Wort und Auszüge von irgendwelchen Internetseiten, wie es geregelt werden wird. Aber die Verordnung selbst ist noch nicht veröffentlicht, insofern kann keiner der Verbände dir jetzt rechtsgültiges Werkzeug an die Hand geben.
Hallo Hammond also erwartet der DMFV von den Ländern das die sagen ob die Modellflugplätze geschlossen werden müssen oder nicht?
Wenn die Länder für alle Individualsportarten entscheiden müssen ob sie ihre Sportart ausüben dürfen oder nicht dann sind sie bis zum Sommer beschäftigt.Ich bin BR und habe auch mit gesetzen(Arbeitsrecht)zu tun und lese das wie viele andere 2 Person dürfen auf dem Flugplatz sein,der DMFV hat eine Fachrechtsabteilung die müssten eigentlich für Rechtssicherheit sorgen.


PS. Ich lese sehr wohl die Homepage des DMFV .

Auch im Herbst,Winter und im Frühjahr gibt es schöne Tage zum fliegen.
 

S_a_S

User
Baden-Württemberg ist jetzt auch in die Puschen gekommen.
Sportflugplätze sind z.B. weiterhin explizit offen, genauso wie Sport auf weitläufigen Anlagen.
Aber Abstand/Kontaktbegrenzung bittschee uffbassa.

Grüße Stefan
 

aue

User
Wir haben unseren Flugplatz nun ab morgen gesperrt. Die niedersächsische Verordnung sagt eindeutig unter §10 (1) 7.:
"Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen: Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen,"
wobei die Auslegung dieses Mal großzügiger ausfällt als im Frühjahr, denn
"die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen [bleibt] zulässig."
Damit können wir auch als Vorstand offiziell auf diese Möglichkeit des individuellen Fliegens hinweisen, was wir auch getan haben.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Ich bringe mal eine andere, theoretische Sichtweise zur Diskussion:

———
Unser Modellfluggelände ist kein definiertes Freizeitgelände oder eine Sportstätte. Sonst hätten wir als Vereine andere Rechte um Zuschüsse zu bekommen oder ggf. privilegierte Baurechte im Aussenbereich.

Unsere Modellfluggelände hat eine Betriebsgenehmigung auf Basis des Luftverkehrsgesetzes und der LuftVO.

Die Betriebsgenehmigung wurde von zuständigen Luftfahrtamt ausgestellt.
Nach der LuftVO und den geltenden EU-Regeln, ist das Luftfahrtamt zuständig für den Betrieb nach Sichtflugregeln.
Wenn das Luftfahrtamt eine temporäre Außerkraftsetzung der gültigen Betriebserlaubnis verordnet, muss dies dem Inhaber der Betriebserlaubnis in geeigneter Form mitgeteilt werden. So kann ggf. Widerspruch bzw. der Rechtsweg beschritten werden.
———

Abgesehen von dieser theoretischen Betrachtung, kann selbstverständlich jeder Verein seine Einschränkungen und Hygienekonzepte selbst bestimmen. Das macht absolut Sinn, denn es geht um den Gesundheitsschutz der Mitglieder.
 
Hallo Hammond also erwartet der DMFV von den Ländern das die sagen ob die Modellflugplätze geschlossen werden müssen oder nicht?
Wenn die Länder für alle Individualsportarten entscheiden müssen ob sie ihre Sportart ausüben dürfen oder nicht dann sind sie bis zum Sommer beschäftigt.Ich bin BR und habe auch mit gesetzen(Arbeitsrecht)zu tun und lese das wie viele andere 2 Person dürfen auf dem Flugplatz sein,der DMFV hat eine Fachrechtsabteilung die müssten eigentlich für Rechtssicherheit sorgen.

Diese Behauptung ist jetzt aber sehr aus dem Zusammenhang gerissen!
Nirgendwo habe ich behauptet, dass der DMFV von den Ländern erwartet, dass diese im"etwas sagen".
Es ging darum, dass zu dem Zeitpunkt der genaue Verordnungstext noch nicht veröffentlicht war und ich den Fragesteller lediglich darauf hinweisen wollte, dass der DMFV erst dann konkretere Aussagen treffen kann (nur um das ging es dem Poster hier in diesem Thread!), wenn der genaue Verordnungstext bekannt ist. Und auch dann muss man dem Verband wohl ein paar Stunden zugestehen, bis er eine neue Meldung dazu absetzt. Nichts anderes habe ich hier mitteilen wollen. Warum also mir gegenüber die Feststellung, der DMFV würde etwas erwarten???

Es schrieb hier einer am Freitag nachmittag, er würde sich vom DMFV allein gelassen fühlen. Fakt ist, dass an diesem Freitag erst die Verordnung veröffentlicht wurde. Und nur darauf wollte ich hinweisen.
 
Also unser Flugplatz ist im Flächennutzungsplan als Sportstätte eingetragen.......................ob ich da Gegenargumente finden könnte bezweifle ich.
 
Genau, egal wie man unsere Plätze definiert. Es dürfen sich max. 10 aus zwei haushalten treffen. Werden also in der Regel nur zwei Piloten sein. Selbst wenn die vor Karstadt in der Fußgängerzone fliegen. Und da ist keine Sportstätte.

Torsten
 
Hallo Klaus Eckert ich gaube auch das du auf dem Holzweg bist.
In NRW stehen Flugplätze und Modellflugplätze in der Landesbauordnung als Genehmigungsplichtige bauliche Anlage auch wenn du nur Rasen mähst.
Unsere Vereinsglände sind ja nicht mehr überwiegend landwirdschaftliche Nutzfläche sondern dienen dem Luftsport. Die Luftsportler reisen üblicher weise mit dem Auto an, demzufolge müssen Flächen zum Abstellen der Fahrzeuge vorhanden sein ...... diese Sachvrhalte sind nicht durch das Luftrecht abgedeck, sondern über das Baurecht. vor vier Jahren hat der Dortmunder Modelflugverein ein neues Gelände benötig. Als Erster Vorsitzender habe ich dabei eine steile Lehrnkurve aufbringen müssen.
Gruß
Martin aus Dortmund
 
Zuletzt bearbeitet:

S_a_S

User
vielleicht nochmals präziser:
- Individualsport ist, wenn ein Pilot sein Flugmodell fliegt
- Mannschaftssport ist bereits z.B. Schleppflug***

Wenn, wie in BW auf weitläufigen Anlagen Individualsport erlaubt ist, können auf so einem Platz auch mehr als ein Pilot in ausreichendem Abstand zueinander aufgestellt und gleichzeitig fliegen.

Was tunlichst zu vermeiden ist (schon im Hinblick auf die eigene Gesundheit und potentielles Ansteckungsrisiko):
- in Gruppen beieinander stehen und z.B. über Corona oder Technik diskutieren
- Zuschauergruppen oder gar Veranstaltungen
- gemeinsames Grillen oder Kaffeetrinken (definitiv Freizeitcharakter)
- in der Hütte hocken
- und auch noch Bilder davon posten

Grüße Stefan

*** wenn der Papa mit dem Sohn auf dem Acker den Uhu an der Leine hochzieht, Lehrer-Schüler fliegt oder insgesamt nur zwei auf dem Platz sind, wird auch keiner böse sein, aber man muss es ja echt nicht übertreiben.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Holzweg hin oder her. ;) War ja nur theoretisch.
Für unseren Verein habe ich eine Lösung.
Grundsätzlich geht es um das Thema Kontaktbeschränkung und das ist relativ einfach lösbar.
 
Es schrieb hier einer am Freitag nachmittag, er würde sich vom DMFV allein gelassen fühlen. Fakt ist, dass an diesem Freitag erst die Verordnung veröffentlicht wurde. Und nur darauf wollte ich hinweisen.
Hallo Hammond da habe ich zu schnell reagiert der DMFV hat wirklich etwas unternommen .Ein Lob und eine Entschuldigung von meiner Seite.
Auf Anfrage beim Landratsamt kam die Antwort "alle Freizeit Aktivitäten egal wie sind untersagt` `Unser Platz ist jetzt gesperrt.
Ich werde mich auf Schaumwaffeln (hinterm Haus) und Hangfliegen (anderer Landkreis) beschränken.
Ist es überhaupt noch sinnvoll Flieger zu bauen? Corona wird uns Minimum bis Anfang Mai stark einschränken und Modellfliegen nur in den Sommermonaten ist uninteressant.
Wie schaut es eigentlich mit Interessengemeinschaften (kein Verein) aus die nur eine Wiese ohne Pachtvertrag und Platzgenehmigung nutzen?
 
Hallo Hammond da habe ich zu schnell reagiert der DMFV hat wirklich etwas unternommen .Ein Lob und eine Entschuldigung von meiner Seite.
Auf Anfrage beim Landratsamt kam die Antwort "alle Freizeit Aktivitäten egal wie sind untersagt` `Unser Platz ist jetzt gesperrt.
...

Wie schaut es eigentlich mit Interessengemeinschaften (kein Verein) aus die nur eine Wiese ohne Pachtvertrag und Platzgenehmigung nutzen?
Zu ersterem: völlig verkehrte Herangehensweise. Die Aussage des LRA ist ggü. dem Verordnungstext falsch, aber auch die Taktik, dort überhaupt nachzufragen ist nicht sehr clever. Die können/wollen gar nicht den Einzelfall prüfen, sondern antworten dann auf so eine Anfrage pauschal (und zwar ablehnend, weil konservativ)
Zu zweitem: Für IG etc. gilt dasselbe, denn es geht um dasselbe Ziel: Kontaktvermeidung! Macht ja auch Sinn.

Noch was: der Vorstand muss (evtl. nachvollziehbar) seiner Informationsverpflichtung nachkommen und die Regeln kommunizieren. Er musst aber nicht kontrollieren. Wenn jemand zuwiderhandeln möchte, tut er das in eigener Verantwortung gegenüber den Kontrollorganen, d.h. Ordnungsbehörden. Erst wenn er von Zuwiderhandlungen erfährt, muss er reagieren. Vielleicht hilft das?!
Hier muss man mal auch fairerweise sagen, dass die länderspezifischen Verordnungen sowie die kommunale Ordnungskraft sehr sporadisch eintrudeln, und daher kein Verband jetzt schon finale Empfehlungen aussprechen kann. Derzeit sieht es für mich persönlich so aus, dass man in den meisten Fällen mit einer Beschränkung auf 2 Personen bzw. einen Hausstand auf der sicheren Seite ist. Man könnte aber auch versuchen (wie m.W. im ersten Lockdown teils erfolgreich geschehen) sich ein gesondertes Konzept für Freiluftsport freigeben zu lassen (in BW über das Landwirtschaftministerium). Ich finde persönlich aber, man kann jetzt auch mal ein bisschen kürzer treten, und versuchen unsere Vorstände nicht zu sehr zu piesacken. Es ist Winter und man kann auch mal den Flieger einmotten ;)
 
Bei einer IG gibt es keinen verantwortlichen Vorstand .Ich würde mich den Anortnungen der Vostandschaft nie wieder setzen und nur persöhnlich meine Kritik dazu vorbringen. Corona Vorschriften sind generell einzuhalten egal welche persöhnliche Meinung man dazu hat.

Es ist Winter und man kann auch mal den Flieger einmotten ;)
"den Flieger" dann bleiben noch 19 übrig.
Wir fahren auch zu jeder Jahreszeit mit dem Cabrio offen,Saisonende gibt es nicht dafür ist der Sommer viel zu kurz.
 

HPR40

User
Unsere Modellfluggelände hat eine Betriebsgenehmigung auf Basis des Luftverkehrsgesetzes und der LuftVO.

Die Genehmigung für die Gelände wurden von der Zuständigen Landesluftfahrtbehörde ausgestellt auf dieser Basis. Hier gilt aber wegen des emitierten Lärms auch die Sportstättenverordnung, weil da nun mal ggf. auch Motorisierte Luftfahrzeuge betrieben werden. ( 1,5 Km Regel )
Modellflug ist DOSB anerkannt, damit Luftsport und deswegen Gemeinützig.

Es gibt sowohl von EASA, für den Internationalen Bereich, als auch von den EASA Luftsicherheitsstellen, für den Nationalen Bereich, entsprechende Regeln die anzuwenden sind. ( Abstand, Maske, Gemeinschaftsräume usw.usf. )

Das ist nach wie vor unverändert in Kraft, es besteht also schlichtweg kein Diskussionsbedarf und ebenso kein Handlungsbedarf weil alles, nicht zuletzt Dank euch, funktioniert hat bis jetzt.

Sollte sich Handlungsbedarf ergeben, wird der vermutlich zunächst im kommerzielle Passagierluftverkehr, die Passagiere kommen sich da nun mal für ne längere Zeit recht nah so dass die zusätzlichen Filter für die Kabinenluft die eingebaut wurden ggf. nicht mehr ausreichen könnten wenn zu hohe Ansteckungszahlen vorliegen, entstehen und dieser entsprechend heruntergefahren werden müssen. ( vermutlich auch erst mal nicht Total )

Dann muss natürlich auch für die Sportfliegerei allgemein ggf. neu nachgedacht werden, aber soweit ist es noch nicht und die nationalen Verbände werden euch im Fall des Falles dann auch entsprechend informieren.

Also weitermachen wie gehabt und ein dickes Dankeschön dass die Sportflieger, sei es bemannt oder unbemannt, so prima mitgemacht haben.

Was die Hallensaison betrifft, dass ist Indoor und damit nicht in Zuständigkeit der Luftfahrtbehörden. Das müsst ihr dann bitte mit eurer Gemeinde und ggf. dem zuständigen Gesundheitsamt ausmachen.

Bleibt Gesund und Munter.


Gruß Horst
 
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