Unsere Modellfluggelände hat eine Betriebsgenehmigung auf Basis des Luftverkehrsgesetzes und der LuftVO.
Die Genehmigung für die
Gelände wurden von der Zuständigen Landesluftfahrtbehörde ausgestellt auf dieser Basis. Hier gilt aber wegen des emitierten Lärms auch die Sportstättenverordnung, weil da nun mal ggf. auch Motorisierte Luftfahrzeuge betrieben werden. ( 1,5 Km Regel )
Modellflug ist DOSB anerkannt, damit Luftsport und deswegen Gemeinützig.
Es gibt sowohl von EASA, für den Internationalen Bereich, als auch von den EASA Luftsicherheitsstellen, für den Nationalen Bereich, entsprechende Regeln die anzuwenden sind. ( Abstand, Maske, Gemeinschaftsräume usw.usf. )
Das ist nach wie vor unverändert in Kraft, es besteht also schlichtweg kein Diskussionsbedarf und ebenso kein Handlungsbedarf weil alles, nicht zuletzt Dank euch, funktioniert hat bis jetzt.
Sollte sich Handlungsbedarf ergeben, wird der vermutlich zunächst im kommerzielle Passagierluftverkehr, die Passagiere kommen sich da nun mal für ne längere Zeit recht nah so dass die zusätzlichen Filter für die Kabinenluft die eingebaut wurden ggf. nicht mehr ausreichen könnten wenn zu hohe Ansteckungszahlen vorliegen, entstehen und dieser entsprechend heruntergefahren werden müssen. ( vermutlich auch erst mal nicht Total )
Dann muss natürlich auch für die Sportfliegerei allgemein ggf. neu nachgedacht werden, aber soweit ist es noch nicht und die nationalen Verbände werden euch im Fall des Falles dann auch entsprechend informieren.
Also weitermachen wie gehabt und ein dickes Dankeschön dass die Sportflieger, sei es bemannt oder unbemannt, so prima mitgemacht haben.
Was die Hallensaison betrifft, dass ist Indoor und damit nicht in Zuständigkeit der Luftfahrtbehörden. Das müsst ihr dann bitte mit eurer Gemeinde und ggf. dem zuständigen Gesundheitsamt ausmachen.
Bleibt Gesund und Munter.
Gruß Horst