Offener Brief des DMFV an die Gesundheitsbehörden

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
...Schön das der Luftsport-Präsi Vorschläge/Auflagen zur manntragenden Fliegerei macht, aber wie soll das auf dem Modellflugplatz konkret aussehen??

Mundschutzpflicht?? Hygienischen Bedingungen an Flugplätzen (Handwaschplätze, Händedesinfektion) Beispiel Flugbuch eintragen wo jeder alles angrabscht!
Wieviel Piloten dürfen sich insgesamt aufhalten??? Zwei, Drei???? Wenn der Vierte kommt, kann er dann wegen "Überfüllung" wieder nach Hause fahren???
Was ist wenn Zuschauer kommen??

Fragen über Fragen........

Auf die es in jedem Verein, entsprechend der dann geltenden Auflagen, eine Lösung geben wird. Auflagen die heute niemand kennt, wenn es sie überhaupt geben wird, und deshalb dazu heute niemand etwas Konkretes sagen kann.

Einfach abwarten, nicht zu viele Fragen und Fallbeispiele im Kopf zurecht basteln. Die kann jetzt niemand beantworten.
 
Eine Ausnahme kann leider nicht erteilt werden

Eine Ausnahme kann leider nicht erteilt werden

Hallo Leute,
habe den Brief am Freitag Vormittag gleich an das Gesundheitsamt gemailt, und sogar noch eine Antwort bekommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich gerne eine Antwort geben möchte.
Zusammenkünfte in Vereinen sowie sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sind entsprechend der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 weiterhin verboten. Vorgenanntes Verbot gilt zunächst bis einschl. 06.05.2020; eine Verlängerung dieses Verbots ist möglich.
Eine Ausnahme kann leider nicht erteilt werden.
Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.
Für Rückfragen steht Ihnen die Koordinierungsgruppe gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Landkreis Wittmund
Der Landrat
Im Auftrage​
 
Einfach abwarten, nicht zu viele Fragen und Fallbeispiele im Kopf zurecht basteln. Die kann jetzt niemand beantworten.

Abwarten???? Ab Montag dem 20.4 ist doch in RLP wieder fliegen erlaubt!!! Ich beziehe mich da nur darauf

Von hier: http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/769613-Coronavirus?p=5001689&viewfull=1#post5001689

Ab kommenden Montag, 20.04. in Rheinland-Pfalz

""Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis,
--> Luftsport,
Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.""

https://www.rlp.de/de/aktuelles/ein...voelkerung-bei-weiter-hohem-infektionsschutz/

Und ich "bastele" mir nichts in meinem Kopf zurecht, sondern stelle einfach nur berechtigte Fragen:p
 
Was soll der Landrat auch anderes sagen, als dass was in der Verordnung steht.
Die Verordnung kann man lesen und Umsetzen.

Nachtrag: Entschuldigung, habe jetzt versucht die Verordnung von Niedersachen zu lesen und zu verstehen.
Die Kann man nicht verstehen und umsetzten.
Mein Eindruck, da ist nichts gelockert worden, eher Verschärft.

Sigi
 
Hallo Leute,
habe den Brief am Freitag Vormittag gleich an das Gesundheitsamt gemailt, und sogar noch eine Antwort bekommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich gerne eine Antwort geben möchte.
Zusammenkünfte in Vereinen sowie sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sind entsprechend der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 weiterhin verboten. Vorgenanntes Verbot gilt zunächst bis einschl. 06.05.2020; eine Verlängerung dieses Verbots ist möglich.
Eine Ausnahme kann leider nicht erteilt werden.
Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.
Für Rückfragen steht Ihnen die Koordinierungsgruppe gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Landkreis Wittmund
Der Landrat
Im Auftrage​


Walter hat im Eingangsposting genau das vorausgesagt.​
 
Das habe ich heute Vormittag auch versucht.Erst kam ich zu dem Schluß das einem eingeschränktem Flugbetrieb mit maximal 2 Personen die natürlich Abstand von einander halten nix im Wege steht.Aber da steht das Sportstätten für den Besuch gesperrt sind.
Im Duden steht unter Besucher "jemand, der etwas zu einem bestimmten Zweck aufsucht"
Bin ich den jetzt zum fliegen auf dem Platz, oder für den Besuch?

Demnach darf nicht einmal Rasen gemäht werden.
 
Ich denke, das schreiben vom DMFV ist sicherlich sinnvoll.Aber mit der Antwort habe ich schon vorher gerechnet.
Vieleicht kann man beim Zuständigen Ordnungsamt etwas erreichen.

Freut mich für RLP wenn sie morgen wieder dürfen.
 
Abwarten???? Ab Montag dem 20.4 ist doch in RLP wieder fliegen erlaubt!!! Ich beziehe mich da nur darauf


Wenn es am Montag keine weiteren Auflagen gibt, dann würde ich sagen Euer „gesunder Menschenverstand“ hilft. Risiken vermeiden, genau wie überall zur Zeit.

Flugbucheinträge kann man zur Not mit Handschuhen und eigenem Stift machen. Ansonsten zu Schmierinfektion bei Corona-Viren beim RKI nachlesen.

Wir haben ja viele gute Argumente gebracht, warum ein Modellflugbetrieb wieder stattfinden kann. Dann werden wir das auch beweisen müssen.

Bitte denkt dran, im Zweifel seid ihr die Blaupause für Bayern. :D
Nur um die Erwartungshaltungslatte gleich mal hoch zu legen. ;)

Im Ernst, ich freu mich für alle die wieder auf ihrem Platz fliegen dürfen. Bleibt gesund und achtet auf Euch und alle anderen am Platz.
 
@ Spargelfiete sollte Einspruch gegen die Ablehnung einlegen
mit Hinweisen auf Rheinland-Pfalz, die niedrigen Zahlen im Norden (RLP mehr als 5400 Fälle, einige Länder im Norden liegen drunter, Nordfriesland geringfügig höher),
auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, erneute Prüfung der Verhältnismässigkeit
und um kurzfristige Entscheidung bitten
sowie ggfs. um Übersendung eines klagefähigen Bescheids.

Auch wenn wir Ausgangs- und generelle Versammlungsbeschränkungen haben und akzeptieren...
Wir sind nicht mehr im Mittelalter, insbesondere nicht in bezug auf die Hygiene.
Gruss Dietmar

P.S. Falls gar nix passiert, mit flying-walter telefonieren, ggfs. nach vier Wochen auf Untätigkeit klagen und die Medien einschalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch RLP darf morgen leider noch nicht fliegen, wie sich nach dem Studium des Originaltextes (nicht das, was auf der RLP-Homepage steht!) ergibt. Die Kreisverwaltungen sind aufgefordert, die Verordnung des Landes in Allgemeinverfügungen für ihren Kreis/Kreisfreie Stadt umzusetzen. Gilt übrigens für jedes Bundesland. Also mal sehen, was die Kreise daraus machen. Des Weiteren ist gem. Landesverordnung jede zur Nutzung vorgesehene Sportanlage vom Betreiber ausdrücklich vorab freizugeben. Man kann vermuten, dass der Kreis hierzu vorab Auflagen erteilt.
Wenn da jetzt nicht die Regulierungswut zuschlägt, sehe ich bzgl. der Auflagen aber wenig Schwierigkeiten. 2m Abstand, keine Gruppenbildung mit mehr als 2 Personen, Vereinshaus o.ä. verschlossen halten, ebenso Sitzgruppen etc., Desinfektionsmittel bereit stellen. Mehr macht kein Laden oder Marktstand, das sollte auch für uns genügen. Klar, dass Jugendbastelstunden, L/S-Betrieb, Wettbewerbe jeder Art und sonstige Veranstaltungen nicht stattfinden, außerdem kann man den Platz für Zuschauer sperren.
 
also bei uns (München) ist der Vorstand den Vorschlägen des DMFV gefolgt und hat sich an entspr. Behörden gewandt...schaun ma mal...auf die RÜ.

Falls jemand Erfahrungen aus R-Pfalz hat (das einschlägige Schr. zur Aufhebung der Verbote für den Freizeitsport kenne ich und es wäre für mich eindeutig),...wer zuständig, wie Antrag...wäre es interessant, das zu erfahren...

Ansonsten treten wir m.E. bei den rechtlichen "Beurteilungen oder Auslegungen" wohl noch länger auf der Stelle, ohne Sicherheit und Zeitpunkt...ähnlich Corona-App oder Maskenpflicht/-nutzen...

Übrigens in Österreich gibt es ähnliche (und klare) Beschlüsse, wie in RP, zur Zurücknahme der Verbote.

VG Gerwald
 
Auch RLP darf morgen leider noch nicht fliegen, wie sich nach dem Studium des Originaltextes (nicht das, was auf der RLP-Homepage steht!) ergibt. Die Kreisverwaltungen sind aufgefordert, die Verordnung des Landes in Allgemeinverfügungen für ihren Kreis/Kreisfreie Stadt umzusetzen.

Ich habe mal bei meiner Stadtverwaltung und beim Kreis geguckt. Ist dort schon veröffentlicht.
 
Walter hat im Eingangsposting genau das vorausgesagt.

Wie hat die Blondine so schön gesagt: ich habs kommen sehen. :D

Also jetzt haben wir schon festgestellt das ein Modellflugzeug ein Luftfahrzeug ist das im unkontrollierten Luftraum betrieben werden darf. Der Luftraum ist nicht gesperrt und darf wegen einer Pandemie nach Luftverkehrsordnung auch nicht gesperrt werden, weil kein Sicherheitszugewinn im Luftraum dadurch zu erreichen wäre. ( wäre etwas Schwierig sich bei jemand anzustecken weil man in zwei Flugzeugen nebeneinander herfliegt )

Hier droht also kein Ungemach im Gegesatz zu den Sportstätten die vermeintlich gesperrt sind, deswegen würde ich die mal genauer anschauen.

Unsere "Sportstätten", sei es ein Modellfluggelände, Segelfluggelände usw., liegen nun meist in Landwirtschaftlich genutzten Fluren, d.H. irgendwo in der freien Landschaft.
Diese Gelände haben ein eingeschränktes Nutzungsrecht, d.H. im Rahmen der Sozialgesetzgebung wurde verfügt das der Bürger diese Gelände immer betreten darf, es sei denn die Grundstücke sind befriedet. Nicht als Befriedung werden Zäune die der Tierhaltung dienen angesehen, bedeutet das muss mind. ein Gartenzaun sein.

Daher unsere Gelände in den meisten Fällen nicht Eingezäunt sein dürften, wird es nicht nur etwas Schwierig das Betreten der Sportstätte zu verhindern man darf es sogar nicht verhindern.

( ab Segelfluggelände aufwärts handelt es sich Lufrechtlich betrachtet um Flugplätze die bei Betrieb gesperrt werden. Die Sperrung beruht dann aber auf der Luftrechtlichen Sperrung durch die Luftaufsichtsstelle [zutändige Landesluftfahrtbehörde, vertreten durch die dort benannten Flugleiter des Vereins].
Modellfluggelände sind keine Flugplätze im Luftrechtlichen Sinne, können also auch bei Betrieb nicht gesperrt werden.)

Unser Segelflugplatz z.B. wird außerhalb des Flugbetriebes auch von Spaziergängern, Radsportlern, Joggern usw. gerne genutzt, dass wird man auch nicht verbieten können. Ebensowenig wie Joggen im Park der damit ja quasie auch zur Sportstätte wird.
Soweit es geschlossenen Sportstätten, wie Turnhallen oder Stadien, betrifft ist das natürlich was anderes wenn man da so Argumentiert seitens der Behörden. Hier kann man aber auch Sportarten die zu keinem engen Körperkontakt führen ( Leichtatlethik in Teilen z.B.) für die Allgemeinheit wieder erlauben m.M.n.

Soweit mal zu den Sportstätten die im Fall des Luftsportes bei Geräten ohne s.g. Flugplatzzwang ( Modellflug, Hänge und Paraglider) jeder Hang, Wiese, Feldweg oder sonst was sein kann und nach dem Start ist unser Sportplatz typischerweise der Luftraum.

So wie ich es sehe ist die Sportstätten pauschal zu sperren einer Ausgangssperre gleichzusetzen und so Schlimm ist es ja zum Glück nicht gekommen dass das getan werden müsste.

Natürlich hat der Walter recht.
Wenn man jetzt versucht dass mit allen Gesundheitsämtern auszudiskutieren, hat man in der Republik im Föderalen System glaube 360 Ämter mit 683 oder noch mehr Meinungen. Ich wünsch denn schon mal viel Erfolg.

Unabhängig davon war meiner persönlichen Ansicht nach die Vollbremsung genau die richtige Maßmahme, weil wenn sowas schief geht sieht man das derzeit trauriger Weise in anderen Ländern was dann passiert. Gott sei Dank ist das in Deutschland, auch Dank unserer Bundesregierung und den Ländern, bis jetzt recht Glimpflich verlaufen, allerdings wird uns das Virus leider noch einige Zeit begleiten.
Daraus resultiert das unser Alltag sich in den jetzt getroffenen Maßnahmen noch eine Zeit lang weiterlaufen wird, allerdings sehe ich diese Maßnahmen soweit es den Luftsport betrifft als ausreichend an.

Prizipiell ist der Betrieb von bemannten und unbemannten LFZ mit dem täglichen Leben vergleichbar, so das es m.E. eigentlich genügt Großveranstaltungen zu untersagen, soweit es den Modellflug betrifft auf Hochstarts mit zwei Personen als Schlepphunde zu verzichten und im bemannten Bereich nur Doppelsitzig für Überprüfung und Schulung ohne Gastflüge zu fliegen sowie auch keine Windenausbildung betreibt.
Für Auf und Abrüstarbeiten (das Meiste steht eh Aufgebaut in der Halle) kann man sich mit nem Rumpbock behelfen, zwischen Flächenende und Flächenwurzel ist sowieso mehr als genug Abstand, bei schweren Flächen die man an der Wurzel zu zweit hieven muss sind die Flächen dann auch so Tief das man reichlich Abstand hat ( mind. 1,5 m eher mehr ) ......

Meiner Ansicht nach muss man sich jede Sportart betrachten und dann entscheiden ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind um das Soziale zusammenleben nicht weiter zu beschränken als unbedingt erforderlich. Vergleichsweise wird man einem Straßenradsportler auch keine zusätzlichen Auflagen machen müssen bzw. können außer halt Veranstaltungen ohne Zuschauer durchzuführen. Bekommt man das nicht ohne Zuschauer die geballt zusammenstehen hin, gibt es halt kein Rennen.
Modellflugwettbewerbe im nationalen Bereich ohne Zuschauer, warum nicht? Internationale Wettbewerbe gibt es wieder wenn das Reiseverbot aufgehoben ist, dann halt ggf. erst mal auch ohne Zuschauer.


Soweit meine Gedanken zu dem Thema.


Gruß Horst
 
Das offene Brief von Präsident Ernst Eymann ist ja allgemein bekannt
https://www.aerokurier.de/luftsport-und-corona-ausstieg-aus-dem-lockdown/

Schön das der Luftsport-Präsi Vorschläge/Auflagen zur manntragenden Fliegerei macht, aber wie soll das auf dem Modellflugplatz konkret aussehen??

Mundschutzpflicht?? Hygienischen Bedingungen an Flugplätzen (Handwaschplätze, Händedesinfektion) Beispiel Flugbuch eintragen wo jeder alles angrabscht!
Wieviel Piloten dürfen sich insgesamt aufhalten??? Zwei, Drei???? Wenn der Vierte kommt, kann er dann wegen "Überfüllung" wieder nach Hause fahren???
Was ist wenn Zuschauer kommen??

Fragen über Fragen........


Fragen bleiben natürlich, aber organisieren könnte man solche Dinge wie von dir angesprochen.

Mundschutz. Nicht unbedingt, eher immer 2m Abstand untereinander halten.
Desinfektionsmittel bzw. etwas zum Händereinigen, hab ich immer im Auto, kann der Verein auch neben dem Flugbuch deponieren.
Wieviele Piloten dürfen gleichzeitig fliegen. Drei dürften erstmal reichen. Natürlich abwechselnd damit andere auch mal drankommen.
Und wenn man auf dem Platz ohnehin verschiedene "Ecken" für verschiedene Modelle hat. zb. Motor, Segler und Helis, dann geht auch noch einer mehr.

Sowas lässt sich doch sammeln auflisten und ins Flugbuch legen, bis auf weiteres.

Jürgen
 
ich teile die Meinung von Horst und Jürgen: der Modellflug auf Vereinsplätzen sollte (wieder) gefahrlos möglich sein, in jedem Fall, wenn man sich an die Abstands- und Hygieneregeln regeln hält, die wohl jeder kennt und die konsequent, noch lange Zeit bei allem einzuhalten sind.

In anderen Freds hier in RCN wurden die jüngsten Aktivitäten/Ratschläge des DMFV zur "Wiedereröffnung" der Plätze kritisch analysiert...falscher Adresse, falsche Strategie, falsche Einschätzung der "Ist-Situation". Falls dem so ist, muss man halt nachbessern. Vielleicht gibt es dazu ja auch hier Ratschlag oder neue Erkenntnisse.

Und auch wenn ich Meinungen teile, dass es wichtigeres als "Modellfliegen" gibt, sehe ich auch keinen Sinn darin, die Menschen ohne Not, weiter mehr als hygienemäßig notwendig zu beschränken, ev. über Wochen/Monate. Letzteres sehe ich nicht nur für unser Hobby, sondern für alle unsere Interessen und Aktivitäten!

VG Gerwald
 
Was man vorerst ausschließen sollte sind Großveranstaltungen wie Flugtage etc.
Da ist der Verein zu sehr für Gäste und Besucher verantwortlich.
Im Verein hat ja der Vorstand über seine Vereinsmitglieder eine "Weisungsbefugnis", aber kaum für fremde Besucher usw.
Da wäre ich noch zurückhaltend, damit wir nicht in schlechtes Licht geraten.

Jürgen
 
Hallo Jürgen,

tja, was mir momentan noch fehlt ist die Definition was unter einer Großveranstaltung genau zu verstehen ist, wo also beispielsweise die Grenze der Anzahl von Besuchern liegen soll. Das Münchner Oktoberfest fällt klar drunter, aber wie sieht´s mit kleineren Festen aus? Fallen Modellflugwettbewerbe auch darunter, wenn ja ab welcher Anzahl von Teilnehmern oder generell?

Momentan vermute ich, dass Wettbewerbe wohl generell darunter fallen dürften und somit bis mindestens Ende August nicht stattfinden können. Mal sehen wann das durch Regierungen, Behörden oder Verbände präzisiert wird. Momentan sind ja Wettbewerbe noch bis Ende Mai untersagt.

Gruß, Karl Hinsch
 
Offener Brief des DMFV an die Gesundheitsbehörden

Zitat:
In anderen Freds hier in RCN wurden die jüngsten Aktivitäten/Ratschläge des DMFV zur "Wiedereröffnung" der Plätze kritisch analysiert...falscher Adresse, falsche Strategie, falsche Einschätzung der "Ist-Situation". Falls dem so ist, muss man halt nachbessern. Vielleicht gibt es dazu ja auch hier Ratschlag oder neue Erkenntnisse.


In meiner mehr als 30jährigen Tätigkeit als Experte für Modellflugrecht musste ich feststellen, dass der DMFV Ratschläge weder wünscht noch annimmt. Der Verband ist beratungsrsistent.

Walter
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten