Walter hat im Eingangsposting genau das vorausgesagt.
Wie hat die Blondine so schön gesagt: ich habs kommen sehen.
Also jetzt haben wir schon festgestellt das ein Modellflugzeug ein Luftfahrzeug ist das im unkontrollierten Luftraum betrieben werden darf. Der Luftraum ist nicht gesperrt und darf wegen einer Pandemie nach Luftverkehrsordnung auch nicht gesperrt werden, weil kein Sicherheitszugewinn im Luftraum dadurch zu erreichen wäre. ( wäre etwas Schwierig sich bei jemand anzustecken weil man in zwei Flugzeugen nebeneinander herfliegt )
Hier droht also kein Ungemach im Gegesatz zu den Sportstätten die vermeintlich gesperrt sind, deswegen würde ich die mal genauer anschauen.
Unsere "Sportstätten", sei es ein Modellfluggelände, Segelfluggelände usw., liegen nun meist in Landwirtschaftlich genutzten Fluren, d.H. irgendwo in der freien Landschaft.
Diese Gelände haben ein eingeschränktes Nutzungsrecht, d.H. im Rahmen der Sozialgesetzgebung wurde verfügt das der Bürger diese Gelände immer betreten darf, es sei denn die Grundstücke sind befriedet. Nicht als Befriedung werden Zäune die der Tierhaltung dienen angesehen, bedeutet das muss mind. ein Gartenzaun sein.
Daher unsere Gelände in den meisten Fällen nicht Eingezäunt sein dürften, wird es nicht nur etwas Schwierig das Betreten der Sportstätte zu verhindern man darf es sogar nicht verhindern.
( ab Segelfluggelände aufwärts handelt es sich Lufrechtlich betrachtet um Flugplätze die bei Betrieb gesperrt werden. Die Sperrung beruht dann aber auf der Luftrechtlichen Sperrung durch die Luftaufsichtsstelle [zutändige Landesluftfahrtbehörde, vertreten durch die dort benannten Flugleiter des Vereins].
Modellfluggelände sind keine Flugplätze im Luftrechtlichen Sinne, können also auch bei Betrieb nicht gesperrt werden.)
Unser Segelflugplatz z.B. wird außerhalb des Flugbetriebes auch von Spaziergängern, Radsportlern, Joggern usw. gerne genutzt, dass wird man auch nicht verbieten können. Ebensowenig wie Joggen im Park der damit ja quasie auch zur Sportstätte wird.
Soweit es geschlossenen Sportstätten, wie Turnhallen oder Stadien, betrifft ist das natürlich was anderes wenn man da so Argumentiert seitens der Behörden. Hier kann man aber auch Sportarten die zu keinem engen Körperkontakt führen ( Leichtatlethik in Teilen z.B.) für die Allgemeinheit wieder erlauben m.M.n.
Soweit mal zu den Sportstätten die im Fall des Luftsportes bei Geräten ohne s.g. Flugplatzzwang ( Modellflug, Hänge und Paraglider) jeder Hang, Wiese, Feldweg oder sonst was sein kann und nach dem Start ist unser Sportplatz typischerweise der Luftraum.
So wie ich es sehe ist die Sportstätten pauschal zu sperren einer Ausgangssperre gleichzusetzen und so Schlimm ist es ja zum Glück nicht gekommen dass das getan werden müsste.
Natürlich hat der Walter recht.
Wenn man jetzt versucht dass mit allen Gesundheitsämtern auszudiskutieren, hat man in der Republik im Föderalen System glaube 360 Ämter mit 683 oder noch mehr Meinungen. Ich wünsch denn schon mal viel Erfolg.
Unabhängig davon war meiner persönlichen Ansicht nach die Vollbremsung genau die richtige Maßmahme, weil wenn sowas schief geht sieht man das derzeit trauriger Weise in anderen Ländern was dann passiert. Gott sei Dank ist das in Deutschland, auch Dank unserer Bundesregierung und den Ländern, bis jetzt recht Glimpflich verlaufen, allerdings wird uns das Virus leider noch einige Zeit begleiten.
Daraus resultiert das unser Alltag sich in den jetzt getroffenen Maßnahmen noch eine Zeit lang weiterlaufen wird, allerdings sehe ich diese Maßnahmen soweit es den Luftsport betrifft als ausreichend an.
Prizipiell ist der Betrieb von bemannten und unbemannten LFZ mit dem täglichen Leben vergleichbar, so das es m.E. eigentlich genügt Großveranstaltungen zu untersagen, soweit es den Modellflug betrifft auf Hochstarts mit zwei Personen als Schlepphunde zu verzichten und im bemannten Bereich nur Doppelsitzig für Überprüfung und Schulung ohne Gastflüge zu fliegen sowie auch keine Windenausbildung betreibt.
Für Auf und Abrüstarbeiten (das Meiste steht eh Aufgebaut in der Halle) kann man sich mit nem Rumpbock behelfen, zwischen Flächenende und Flächenwurzel ist sowieso mehr als genug Abstand, bei schweren Flächen die man an der Wurzel zu zweit hieven muss sind die Flächen dann auch so Tief das man reichlich Abstand hat ( mind. 1,5 m eher mehr ) ......
Meiner Ansicht nach muss man sich jede Sportart betrachten und dann entscheiden ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind um das Soziale zusammenleben nicht weiter zu beschränken als unbedingt erforderlich. Vergleichsweise wird man einem Straßenradsportler auch keine zusätzlichen Auflagen machen müssen bzw. können außer halt Veranstaltungen ohne Zuschauer durchzuführen. Bekommt man das nicht ohne Zuschauer die geballt zusammenstehen hin, gibt es halt kein Rennen.
Modellflugwettbewerbe im nationalen Bereich ohne Zuschauer, warum nicht? Internationale Wettbewerbe gibt es wieder wenn das Reiseverbot aufgehoben ist, dann halt ggf. erst mal auch ohne Zuschauer.
Soweit meine Gedanken zu dem Thema.
Gruß Horst