Offener Brief des DMFV an die Gesundheitsbehörden

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Hallo Karl,

wo … die Grenze der Anzahl von Besuchern liegen soll

die Frage wird davon abhängen, was die Zielsetzung ist. Eine Infektionsgefahr gibt es ja bereits beim Zusammentreffen zweier Menschen, die normal eben nicht zusammentreffen und sich jetzt zu nahe kommen. Werden es mehr Menschen, die sich zu nahe kommen, entscheidet man gewissermaßen mit der zulässigen Quantifizierung über die Anzahl der Menschen, die sich theoretisch infizieren "dürfen". Ich möchte jedenfalls nicht derjenige sein, der diese Entscheidungen zu treffen hat.
Wir haben normalerweise jeden Mittwoch Rentnertreffen in unserer Fliegerhütte. Dieses ist unbefristet abgesagt. Vielleicht wird es möglich sein, in Zukunft in gebührendem Abstand im Freien zusammentreffen zu können.
 
Ich könnte mir vorstellen, daß solche "Kleinveranstaltungen" wie z.B. Flugplatzfeste oder Modellflugtage analog zur Gastronomie gesehen würden. Irgendwann muß ja die Pizzeria, der Dorfgasthof und der Biergarten wieder aufmachen dürfen. Und was dann dort geregelt wird, wäre auch für Modellflugtage anwendbar. ABER: Macht es denn Sinn (und Freude), wenn die Besucher und Piloten 1,5m Abstand zueinander halten müssen? Fachsimpeln am Modell geht auch nicht oder nur schwer. Für Mitte Mai hatte ich mich "vor Corona" für ein Modellfliegermeeting angemeldet, das wird genau so ein Fall werden.
 
Hallo Jürgen,

tja, was mir momentan noch fehlt ist die Definition was unter einer Großveranstaltung genau zu verstehen ist, wo also beispielsweise die Grenze der Anzahl von Besuchern liegen soll. Das Münchner Oktoberfest fällt klar drunter, aber wie sieht´s mit kleineren Festen aus? Fallen Modellflugwettbewerbe auch darunter, wenn ja ab welcher Anzahl von Teilnehmern oder generell?

Momentan vermute ich, dass Wettbewerbe wohl generell darunter fallen dürften und somit bis mindestens Ende August nicht stattfinden können. Mal sehen wann das durch Regierungen, Behörden oder Verbände präzisiert wird. Momentan sind ja Wettbewerbe noch bis Ende Mai untersagt.

Gruß, Karl Hinsch

Ja genau, Wettbewerbe müssen momentan nicht sein. Weder beim Handball, Fussball, Tennis noch beim Modellfliegen.
Warum muss ich mich momentan in der Situation mit anderen messen?

Großveranstaltungen wo an einem Wochenende zig tausend Besucher hinkommen, müssen dieses Jahr auch nicht sein.

So denke ich aus meiner persönlichen Rentner-eigenen gesundheitlichen Vorsicht.

Abwägen heisst das Gebot der Stunde !!!

Jürgen
 
Hallo Jürgen,

warum musst du gleich wieder den moralisierenden Oberlehrer rausholen, ist das ne speziell deutsche Krankheit? Ja, ich weiß die Welt ist schlecht, aber muss man denn deshalb gleich selber in Sack und Asche rumlaufen?

Mir geht´s auch mehr um eine Planung was in diesem Jahr überhaupt noch möglich ist. Da sieht´s aber wohl recht trübe aus.

Gruß, Karl Hinsch
 
Ja genau, Wettbewerbe müssen momentan nicht sein. Weder beim Handball, Fussball, Tennis noch beim Modellfliegen.
Warum muss ich mich momentan in der Situation mit anderen messen?

Großveranstaltungen wo an einem Wochenende zig tausend Besucher hinkommen, müssen dieses Jahr auch nicht sein.

So denke ich aus meiner persönlichen Rentner-eigenen gesundheitlichen Vorsicht.

Abwägen heisst das Gebot der Stunde !!!

Jürgen

Da kann ich nur voll zustimmen.

Ich für mich Plane in diesem Jahr nur das was ich noch bauen werde.
Fliegen gehen nach lust und Laune wenn es wieder möglich ist.
Brauche nicht auch noch den zusätzlichen Vereinsstress,
der in diesem Jahr mit noch mehr Auflagen wie sonst behaftet sein wird bei Veranstaltungen egal welcher Art.
 
Der rechtliche Weg ist etwas schwieriger: Gegen eine behördliche Auskunft gibt es keine Rechtsmittel oder Frist. Man muss schlichtweg - mit allen Folgen fürs heute, jetzt und hier - nicht daran halten. Also legt man es auf ein OWI-Verfahren ( das erst führt zu einem widerspruchs- oder klagefähigen Bescheid ) an, das muss man dann halt aushalten und ausfechten.
Allerdings ist diese Art des Austestens seine eigene Einzelentscheidung, hierzu kann weder ein Forum, Vorstand oder Verband hilfreich zur Seite stehen, diese werden vielmehr versuchen, eine einvernehmliche Regelung für alle zu finden. Der Einzelne kann natürlich eine Präzedenzentscheidung initiieren, steht damit aber - mangels Interessenbeitreter - alleine und gegen alle da.
Trotz allem ist das Verbot - oder zumindest die Aussage dazu - des absoluten Wildfliegens eigentlich so kaum haltbar. Es steht weder was seuchenrechtlich dagegen, in meinem Garten zu tun, was ich will. Und wenn der Garten entsprechend groß ist......aber wie gesagt, entweder....( sag ich nicht ) oder auf die bessere Zeit hoffen. Hat aber auch was mit glauben ( nein, nicht einen ) zu tun.
 
Ich möchte momentan nicht in der Haut von Vorständen stecken, die von ihren Mitgliedern zu etwas gedrängt werden, egal ob Sommerfest oder Flugtag. Wie die Kanzlerin heute in einer PK sinngemäß sagte "es ist alles momentan noch viel zu unsicher, ob wir die Ansteckungskurve weiter flachhalten können". Wenn etwas schiefgeht, wird schnell nach den Schuldigen gesucht.

Einfach nur etwas Fliegen gehen, ohne viele Leute drumherum kann auch schön sein.


Jürgen
 
Zur aktuellen Regelung in RLP:
Dass nicht nur jedes Bundesland sein eigenes Ding macht, erfahren wir ja täglich aus den Nachrichten. Dass aber auch jeder Landkreis/Kresifreie Stadt sein/ihr eigenes Ding macht, erfährt man jetzt zusätzlich.

Für einen Verein, dessen Platz im Bereich der Stadt Koblenz liegt, war lt. einem Kollegen eine detaillierte Absprache mit dem örtlichen Ordnungsamt für die Auflagen bei Öffnung des Platzes nötig.
Vom Kreis Ahrweiler (20 km weiter nördlich) habe ich auf Nachfrage erfahren, dass die Landesverordnung unmittelbar gilt und das Ordnungsamt demnach keinen Bedarf an weitergehenden Interpretationen/Auflagen/Verfügungen sieht!!
Schade, dass ich zwar im LK Ahrweiler (RLP ganz oben) wohne, aber im Rhein-Sieg-Kreis (NRW ganz unten) fliege (gerne fliegen würde) :confused:
 
In NRW haben wir immer noch diese Regelung:

Die Nutzung von
Modellfluggeländen ist nicht
zulässig (§ 3 Abs. 3
CoronaSchVO, "in allen
öffentlichen und privaten
Sportanlagen"),
privater
erlaubnisfreier Modellflug ist
zulässig, wenn § 12 Abs. 1
CoronaSchVO eingehalten wird.

Quelle: http://www.brd.nrw.de/corona/pdf_co...Piloten-im-Umgang-mit-der-Corona-SchutzVO.pdf

Also hängt es eher an der Nutzung als Sportanlage. als an der besonderen Ausführung unseres Hobbys.

Jürgen
 
Ich könnte mir vorstellen, daß solche "Kleinveranstaltungen" wie z.B. Flugplatzfeste oder Modellflugtage analog zur Gastronomie gesehen würden. Irgendwann muß ja die Pizzeria, der Dorfgasthof und der Biergarten wieder aufmachen dürfen. Und was dann dort geregelt wird, wäre auch für Modellflugtage anwendbar. ABER: Macht es denn Sinn (und Freude), wenn die Besucher und Piloten 1,5m Abstand zueinander halten müssen? Fachsimpeln am Modell geht auch nicht oder nur schwer. Für Mitte Mai hatte ich mich "vor Corona" für ein Modellfliegermeeting angemeldet, das wird genau so ein Fall werden.

Vorstellen kann man sich vieles. Hilft nur nicht . wir müssen abwarten und hoffen. :-)
 
Herr Dr. Walter Felling hat vollkommen recht. Auch ich habe mich in meiner Naivität in Funktion des 1. Vorsitzenden der MFG Welzheim e.V. dazu verleiten lassen, den unnützen Brief des DMFV auszufüllen und an das Gesundheitsamt Rems-Murr-Kreis zu senden.
Umgehend kam die Antwort:"..bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung."
Soviel zum Thema Rechtssicherheit beim DMFV.
Ich hatte zu Beginn der Krise die größten Diskussionen im Verein weil ich den Platz offen gelassen habe bis zur Schließung durch den Bürgermeister. Jeder dachte das darf man nicht, weil der DMFV unnötigerweise die Meldung verbreitete, man solle sich an die "Empfehlungen" der Bundes- und Landesregierungen halten und somit viele Leser verunsichert hat.
 
Der rechtliche Weg ist etwas schwieriger: Gegen eine behördliche Auskunft gibt es keine Rechtsmittel oder Frist. Man muss schlichtweg - mit allen Folgen fürs heute, jetzt und hier - nicht daran halten. Also legt man es auf ein OWI-Verfahren ( das erst führt zu einem widerspruchs- oder klagefähigen Bescheid ) an, das muss man dann halt aushalten und ausfechten.

Hallo, das kannst Du gerne schreiben, es ist leider so nicht ganz richtig. Gruss Dietmar

""Erst am Wochenende hat das Bundesverfassungsgericht ein ***-Verbot in Stuttgart gekippt: Die Stadt hatte dem Anmelder offenbar nicht einmal einen ablehnenden Bescheid geschickt.

Ein Mitarbeiter habe am Telefon gesagt, über *** werde derzeit nicht entschieden, weil sich deren Verbot direkt aus der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ergebe, so der Kläger. Dieses pauschale Vorgehen verletze das Grundrecht auf ``` entschieden die Karlsruher Richter.""

Die *** stehen für das strittige Rechtsgut... denn, wenn schon ein Bundestagspräsident ins Stottern gerät, liegt vielleicht doch etwas im Argen?

Der obige Text-Auszug ist aus: click
 
Herr Dr. Walter Felling hat vollkommen recht. Auch ich habe mich in meiner Naivität in Funktion des 1. Vorsitzenden der MFG Welzheim e.V. dazu verleiten lassen, den unnützen Brief des DMFV auszufüllen und an das Gesundheitsamt Rems-Murr-Kreis zu senden.
Umgehend kam die Antwort:"..bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung."
Soviel zum Thema Rechtssicherheit beim DMFV.
Ich hatte zu Beginn der Krise die größten Diskussionen im Verein weil ich den Platz offen gelassen habe bis zur Schließung durch den Bürgermeister. Jeder dachte das darf man nicht, weil der DMFV unnötigerweise die Meldung verbreitete, man solle sich an die "Empfehlungen" der Bundes- und Landesregierungen halten und somit viele Leser verunsichert hat.

--und jetzt?
Weiter gehts. Das Schreiben nehmen und weiterleiten an die Gemeinde oder Stadtverwaltung.
Da sehen die dann auch gleich dass du die Entscheidende Stelle auch schon angeschrieben hast.
Denn wer gibt denn wem Anweisungen oder Empfehlungen?

Ich habe das zumindest so gemacht.
Hatte dann ein Telefonat mit dem Bürgermeister
Das Ergebnis kann ich hier jetzt nicht Breittreten. Die Behörde will das nicht und ich habe eine stillschweigen darüber zugesagt.

Das Ergebnis war sehr Positiv für uns Modellflieger:)
Nicht alle Holzwege sind schlecht wie der mit dem DMFV nicht klar kommende Anwalt schreibt
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat: „und jetzt?…weiter geht’s“ -> genau!

Deshalb hat unser sehr umsichtiger und engagierter Vorstand auf Nachfrage beim und Reaktion vom Gesundheitsamt erfahren, was, wie, wo und sogar wann.

Bis 3.5.20 gelten die bekannten Einschränkungen (gem. 2. BayIfSMV für Bayern!) allgemein. Es wird vermutet, dass es danach keine Verlängerung dieser gibt, wenn sich die Corona-Situation allg. nicht wieder verschlechtert = Annahme!!

Deshalb muss ich mir jetzt nicht weiter über ev. Fehleinschätzungen vom DMFV…bis hin zu (vorsichtigen?) Auslegungen/Meinungen von Juristen oder anderen Sachverständigen den Kopf zerbrechen, sondern nur abwarten. Naja, selbstverständlich kann/muss sich jeder Gedanken machen, ob er unter den gegebenen allg. Infektionsgefahren danach überhaupt wieder fliegen gehen würde. Er muss aber nicht dafür sorgen, dass das ev. andere auch nicht dürfen sollten. Ganz pragmatisch ist für mich aber die Frage, ob man überhaupt wieder darf, vorrangig, denn alle weiteren Entscheidungen kann ja dann jeder individuell für sich selbst treffen…genauso, wie die intensive Nutzung der heiß diskutierten „Lockerungen“ zum Einkaufen ab jetzt.

VG Gerwald
 
Hatte dann ein Telefonat mit dem Bürgermeister
Das Ergebnis kann ich hier jetzt nicht Breittreten. Die Behörde will das nicht und ich habe eine stillschweigen darüber zugesagt.

Das Ergebnis war sehr Positiv für uns Modellflieger:)

Die Behörde, wenn du mit dem Bürgermeister telefoniert hast, ist dann wohl die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Da stellt sich aber die Frage, ob das positive Ergebnis auch rechtens ist.
Meines Wissens spricht das Machtwort "im Süden" also Bayern, der Söder. Die untergeordneten Behörden können die Auflagen verschärfen/verlängern, aber nicht außer Kraft setzen.
Im "hinteren Süden" BW wird's nicht anders sein.

Will "die Behörde" deshalb das Stillschweigen?
 
Will "die Behörde" deshalb das Stillschweigen?

Die erlassenen Verordnungen (mit Gesetzeskraft) beantworten längst nicht alle Fragen. Genau aus diesem Grund gibt es überhaupt den Streit um die Frage, ob wir noch Modellfliegen dürfen. Es besteht also reichlich (Interpretations-)Spielraum für die jeweiligen Behörden, Ordnungsämter und Ordnungshüter. Dass diese es bevorzugen, ihre im Einzelfall ggf. großzügige Auslegung der Gesetze nicht an die große Glocke zu hängen, ist doch nur allzu verständlich.
 
Servus,
beruflich habe ich jahrelang mit Behörden zu tun gehabt. Meine Erfahrungen dabei sind, wenn auf konkretes, ggf. mehrmaliges Nachfragen nach irgendwelchen konkreten Entscheidungen, welche einen gewissen Ermessungsspielraum beinhalten, die Behörden bzw. deren Entscheidungsträger lieber auf Nr. sicher gehen und lieber erstmal etwas nicht erlauben, wenn nicht schon irgendwie von oberer Stelle definiert ist d.h. lieber Nein zu sagen. Manchmal kann es kontraproduktiv sein, die Jeweiligen zu einer konkreten Entscheidung zu drängen, welche zudem öffentlich breitgetreten wird.
Fliegergruß Hans
 
... Auch ich habe mich in meiner Naivität in Funktion des 1. Vorsitzenden der MFG Welzheim e.V. dazu verleiten lassen, den unnützen Brief des DMFV auszufüllen und an das Gesundheitsamt Rems-Murr-Kreis zu senden.
Umgehend kam die Antwort:"..bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung."
...

Hallo Freddy,

unnütz war der Brief sicher nicht. Ich war mit der Deutschen Meisterschaft Indoor Kunstflug 2020 (geplant 14.- 15.03.2020) wohl der Erste, der ein Modellflugevent wegen Corona absagen musste. Der Vorstand des MFC Nettetal war dabei ständig in Kontakt mit den lokalen Behörden (Kreisverwaltung, Gesundheitsamt) und quasi täglich änderte sich die Lage. Am 06.03.2020 gab es noch "Grünes Licht" für die Veranstaltung. Am 08.03.2020 wurde zusammen mit dem Ausrichter die Option "ohne Zuschauer" gewählt. Am 09.03.2020 folgte nach weiteren Gesprächen zwischen Verein, Stadtverwaltung und Gesundheitsamt die Absage.

Gerade in außergewöhnlichen Situationen wo es um gesundheitliche Risiken geht, werden Gemeinden bzw. Stadtverwaltung sich sicher Rat bei den zuständigen Gesundheitsbehörden einholen.
 
Man muss aber in gewissem Maße Kommunalpolitiker wie Bürgermeister etc. in Schutz nehmen.
Seien wir doch mal ehrlich. Was bekommt ein Bürgermeister zu sehen der zu einem Event wie einem Flugtag oder einem Sommerfest eingeladen wird? Einen möglich vollen Vereinsplatz, viele Besucher und einen regen Flugbetrieb.
Spiegelt das die Realität?

Also denkt der Politiker im Hinterkopf an den vollen Vereinsplatz und entscheidet u.U. gegen solche "Zusammenkünfte".
Das wir in der Woche mit 3 oder 5 Leuten auf dem Platz sitzen bekommt er nicht zu sehen.

Jürgen
 
Hallo Freddy,

unnütz war der Brief sicher nicht. Ich war mit der Deutschen Meisterschaft Indoor Kunstflug 2020 (geplant 14.- 15.03.2020) wohl der Erste, der ein Modellflugevent wegen Corona absagen musste. Der Vorstand des MFC Nettetal war dabei ständig in Kontakt mit den lokalen Behörden (Kreisverwaltung, Gesundheitsamt) und quasi täglich änderte sich die Lage. Am 06.03.2020 gab es noch "Grünes Licht" für die Veranstaltung. Am 08.03.2020 wurde zusammen mit dem Ausrichter die Option "ohne Zuschauer" gewählt. Am 09.03.2020 folgte nach weiteren Gesprächen zwischen Verein, Stadtverwaltung und Gesundheitsamt die Absage.

Gerade in außergewöhnlichen Situationen wo es um gesundheitliche Risiken geht, werden Gemeinden bzw. Stadtverwaltung sich sicher Rat bei den zuständigen Gesundheitsbehörden einholen.

Hallo,

Na klar war der Brief unnütz, die Reaktion der Staatsregierung und Behörde hat es mir gezeigt. Dies war vom DMFV nur eine erträumte Wunschvorstellung wie auch die Antwort von Joachim Herrmann zeigt.

Gruß
Sammy
 
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