Rainer Stumpf schrieb:Hallo,
Selbstbehalt 25 % der Schadenssumme! Einzige Aussage seitens der Versicherung, kurzgefaßt: Wer ein Flugmodell in Betrieb nimmt stellt eine Gefahr dar und muss deshalb 25 % selbst löhnen!
Patrick Janz schrieb:Aber leider auch...
original Auszug DMO-Homepage:
Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur,
wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behörtlichen Auflagen eingehalten worden sind und das
Abfluggewicht unter 5 kg liegt.![]()
hänschen schrieb:DMO ist besser: Selbstbehalt nur bei Schaden durch Frequenzdoppelbelegung: 150.-€
sonst KEINE Selbstbeteiligung.
hab extra nachgeschaut.
Die Selbstbehaltregelungen werden nur bei Schäden durch Kanaldoppelbelegung an Flugmodellen angewendet, nicht aber bei Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen.