Unbefristete Aufstiegserlaubnis - was passiert zum Ende hin?

aue

User
Ich möchte mich recht herzlich bei Arno für die geleistete Arbeit mit der Modellflugplatz-Datenbank bedanken, die er uns allen kostenlos zur Verfügung stellt.
Für das Fliegen auf Modellflugplätzen ist ja nicht nur die Platzordnung zu beachten, sondern jetzt auch noch die Verbandsvorgaben. Deshalb ist es sehr hilfreich, dass nun auch die Verbandszuordnung der einzelnen Plätze in der DB ergänzt wurde. Das erleichtert die Wahl von Gastflugplätzen deutlich.
 

hholgi

User
…. dass nun auch die Verbandszuordnung der einzelnen Plätze in der DB ergänzt wurde. Das erleichtert die Wahl von Gastflugplätzen deutlich.
Da kann man mal sehn wo man landet wenn man sich nur mit dem Verbands–Gedöns beschäftigt.

Natürlich interessiert das keinen Modellflieger. Beim Gastfliegen interessiere ich mich für die Leute und den Platz (neu deutsch „Location“). Wo die registriert sind ist mir egal.
Ebenso fragen wir Gastflieger nur nach der Versicherung und schauen uns den/die Type an.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Da kann man mal sehn wo man landet wenn man sich nur mit dem Verbands–Gedöns beschäftigt.
Du sagst es deutlich. Die jeweilige Verbandszugehörigkeit DARF! kein Kriterium sein.
Wie tief muss man eigentlich sinken, um die Verbandszugehörigkeit eines Vereins zum Entscheidungskriterium dafür zu machen, ob man dort als Gastflieger fliegt oder nicht. Es ist unfassbar.
 
Hallo Arno,
geht diese Aktion auch bereits in Richtung Kenntlichmachung der Modellflugplätze im künftigen U-Space?
Henni
Auch, das ist aber im Moment noch nicht relevant da es noch länger dauert bis das aktuell wird.
Dir Verbände haben in nächster Zeit sehr viel und Wichtigeres zu erledigen.
Die ersten Vereine, zumindestens in einem Bundesland, wurden bereits von ihrer zuständigen Landesluftfahrtbehörde über den Auslauf und die Veränderung der Zuständigkeit der AE informiert.

Und könntet ihr bitte endlich mal mit dem Verbandsbashing aufhören.
Allen einen guten Rutsch und alles Gute im neuen Jahr
Arno
 

Samson Zimmermann

Moderator
Teammitglied
Die ersten Vereine, zumindestens in einem Bundesland, wurden bereits von ihrer zuständigen Landesluftfahrtbehörde über den Auslauf und die Veränderung der Zuständigkeit der AE informiert.
Bitte Quelle angeben welches Bundesland oder gleich mal Beweisen das es so ist. Danke.
Meine Quelle Luftfahrtamt Bayern Süd sagte mir etwas Anderes. Das die AE grundsätzlich Ihre Gültigkeit behält.

Gruß
Sammy
 
Arno das ist wirklich mal eine interessante Info. Kannst du da vielleicht näheres zu sagen?

@sammy
Das kann durchaus sein. Leider sind viele Dinge bei uns ja nicht einheitlich geregelt. Das haben wir ja nur zu deutlich bei den Coronaregeln gesehen.


Torsten
 
Zuletzt bearbeitet:
Das die "Regierenden" sich auf die Umsetzung der EU Verordnung mittels Allgemeinverfügung verständigt haben sollte jetzt wohl nicht mehr strittig sein.
Nach meinen Infos macht das Land Bayern das nach einigem Grummeln jetzt auch. Nach meiner letzten Info (jetzt aber auch schon wieder 3 Wochen zurück) wollen die mit der AV die "alte AE" dann aufheben. Dann muss man die Vereine halt auch anschreiben.
Ich will mich aber nicht festlegen, ob das jetzt noch aktuell ist, sieht aber nach Arnos Post so aus.
Veränderung der Zuständigkeit der AE
Was soll ich mir darunter vorstellen? Verwaltet/erteilt die jetzt nicht mehr die LLB?
das muss heute jeden Modellflieger interessieren
Natürlich hat aue diesbezüglich Recht. Gott sei dank sehen die Vereine die ich kenne das aber wesentlich entspannter. Wir sind im laufenden Jahr des öfteren schon mal auf mannragenden Plätzen mit Modellflugzulassung zum Fliegen unterwegs. Dei sind natürlich in einem DAeC Landesverband. Da ist aber nur unser Hobby von Interesse. Da interessiert auch keinen irgendeine Gastregistrierung, nicht mal eID oder Kenntnis/Schulungsnachweis sind da ein Thema. Versicherung ist das was zählt.
Daher glaube ich, dass dieser Registrierungspunkt ohnehin ein Rohrkrepierer ist und einschlafen wird.
Ich glaube auch die Meldungen bezüglich irgendwelcher Vorfälle an die Verbände sind eher Wunschdenken und der behördlichen Auflage geschuldet. Das wird in der Praxis alles sehr viel entspannter ablaufen, es sei denn im Verein fühlt sich einer als "Blockwart" berufen. :D

Ich wünsche Euch allen einen guten Rutsch
 

aue

User
Da interessiert auch keinen irgendeine Gastregistrierung, nicht mal eID oder Kenntnis/Schulungsnachweis sind da ein Thema. Versicherung ist das was zählt.
Ich freue mich für dich und bestätige dir, dass ich das persönlich auch ganz genau so erlebe - bisher jedenfalls. Aber wir beide wissen, dass dies gegen die Vorgaben verstößt. Ich genieße diesen entspannten Umgang, weiß aber gleichzeitig, dass er nicht regelgerecht ist und er uns deshalb auch auf die Füße fallen kann. Schon gar nicht würde ich öffentlich für eine freie Interpretation der Verbandsregeln werben.
 
und vor allem muss man unterscheiden zwischen "Gastpilot der nicht in Deutschland wohnt oder keinem Deutschen Verband angehört" und Gastpiloten des jeweils anderen Verbandes. Das sind zwei völlig getrennte paar Schuhe was jeder auch ständig durcheinander würfelt. Bleibt doch mal bei den Fakten.
 
... Vereine ohne Verbandszugehörigkeit....
Gibt es sowas in unserem wohlorganisiertem Land ?

Was sich mir nicht erschliesst: die Beschränkung der Gastpilotenregelung beim MFSD auf drei Monate zweimal im Jahr... ( bin nicht betroffen, finde es aber extrem ungastlich...)

Guten Rutsch, Gruss Hans
 
Das die "Regierenden" sich auf die Umsetzung der EU Verordnung mittels Allgemeinverfügung verständigt haben sollte jetzt wohl nicht mehr strittig sein.
Hallo WE1956
wo her nimmst du die Erkenntnis?
Mir ist noch keine Allgemeinverfügung bekannt. Das letzte was ich gehört habe ist, das mann sich noch nicht auf einen Text einigen konnte.
Das liegt aber auch schon einige Wochen zurück.
Hasst du einen Link zur Allgemeinverfügung.
Danke im Voraus
Gruß
Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Man wird sich auch nicht einigen brauchen.
Die Behörden haben die Losung ausgegeben und sind auch am Zug und die werden am Ende sicher nicht die Verbände fragen, was sie denn schreiben dürfen. Schließlich setzten die Behörden die EU Richtlinie um uns nicht die Verbände.
GGf mussen die Regelwerke des einen oder anderen oder beider Verbände dann wieder angepasst werden. Aktualisierungen sind nämlich möglich.
 
Aua Aua....

die Verbände haben mit einer Verfügung nichts zu tun, die waren nur bei den Gesprächen dabei um eine gemeinsame Lösung zu finden. Wenn es eine bundesweite Allgemeinverfügung gibt wird die auch veröffentlicht. Da man das ja scheinbar nicht belegen kann scheint es wenn überhaupt eine Insellösung zu sein. Aber das sind nur Vermutungen ohne wissen.
 

Georg Funk

Vereinsmitglied
nicht mal eID oder Kenntnis/Schulungsnachweis sind da ein Thema.
Das mag so sein, wenn der Vereinsvotstand an seinem Lebensstandard hängt wird er aber vorher die Kenntnissahme der (Platz-)Regeln unterschreiben lassen.
Das Problem ist immer, wenn was Passiert... Anzeige durch Passant reicht da schon, dann muss nämlich die Staatsmacht (Polizei...) kontrollieren.
Hat der Vorstand die Unterschrift ist er raus, wenn nicht, seit ihr beide dabei.
Fliegen ohne eID und Schulungsnachweis ist wie fahren ohne Zulassung und Führerschein.
Wenn jemand (wie in aktuellen Flugbüchern der Modellfluggelände) unterschrieben hat das zu haben und hat es nicht kann man da durchaus eine Urkundenfälschung draus machen.
 
Fliegen ohne eID und Schulungsnachweis
Hat der Vorstand die Unterschrift ist er raus, wenn nicht, seit ihr beide dabei.

Dann ist der Verein nicht dabei. Den Fall hatte ein benachbarter Verein kürzlich. Da hat die LLB kontrolliert. Nur die betroffenen Piloten hat man sich gegriffen. Der Verein war raus. Das kann man auf FL Schulungen sehr schön herausarbeiten. :)
Versicherung ist da ein wesentlich heikleres Thema. Die sollte man unbedingt kontrollieren. Wenn da was passiert haftet im Ernstfall der Verein mit seinem Vermögen, der das einfach zugelassen hat. Bei uns wird daher auch die Versicherungsnummer des Gastes im Flugbuch eingetragen. eID und KN und Vereinsregeln werden per Unterschrift bestätigt.
Das mag so sein, wenn der Vereinsvotstand an seinem Lebensstandard hängt wird er aber vorher die Kenntnissahme der (Platz-)Regeln unterschreiben lassen.
Das Problem ist immer, wenn was Passiert... Anzeige durch Passant reicht da schon, dann muss nämlich die Staatsmacht (Polizei...) kontrollieren.
Die Polizei kontrolliert nicht den Verein, sondern den Piloten. Wenn da natürlich alle kunterbunt unterwegs sind es sicher richtig, dass das nicht unbedingt ein gutes Licht auf den Verein wirft.
Nach meiner Kenntnis (3 Wochen alt) hat das LBA/BMDV den Bundesländern auch die Ausstellung eigener AV anheim gestellt. Man sieht: Die wollen das Thema endlich vom Tisch haben und sind das Verbandsgezänke leid.
BTW: Es ist üblich, dass Verbände bis zur letzten Sekunde versuchen an solchen AV in Ihrem Sinne mitzuschrauben. Entscheidend ist letztlich aber der Herausgeber.

Etwas überrascht bin ich von dem Gerücht, das es beim DMFV Begrenzungen für Gastflieger gibt. Weil es eine Reihe Vereine gibt, die hier interne Regelungen zur Gasfliegerei haben (wie oft darf jemanad kommen und auch die Dokumentation ist mehr oder weniger aufwändig) und die aus verschiedenen Gründen beschränken, glauben wohl einige, dass wäre eine DMFV Regelung.
Wenn ich hier eine Neuerung verpasst haben sollte, möge man mir bitte auf´s Pferd helfen. :)
 
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