FAG_1975
Vereinsmitglied
Das ist doch auch völlig Mumpe was beim dmfv steht wenn der Verein das so bestimmt.
Das ist korrekt. Hausrecht eben.
Nur die Begründung dafür scheint ein Mythos zu sein.
Das ist doch auch völlig Mumpe was beim dmfv steht wenn der Verein das so bestimmt.
Na der war mal gut, völlig am Thema vorbei. 6 setzen.Ist das so schwer zu verstehen?
Extra für dich:
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens drei Mitglieder erforderlich, für die Eintragung sieben.
Henni
Das sehe ich genauso. Es gibt allerdings noch die Auffassung, dass der Verein das gar nicht kontrollieren braucht, da das ausschließlich Pilotensache ist. .Wenn die Versicherung über den Verein läuft, egal ob dmfv oder MFSD, dann ist immer sichergestellt das die Versicherung besteht und auch bezahlt ist. Es muss nicht Anfang des Jahres alles kontrolliert werden
Unbefristete Aufstiegserlaubnis - was passiert zum Ende hin?
Ich habe das beschriebene Schreiben des Verkehrsministers an die Landesluftfahrtbehörden gelesen.
Das hat wohl nach wie vor Gültigkeit. Auch der DMFV schreibt das gleiche..... habe ich mich mit der für uns zuständigen Luftaufsicht kurzgeschlossen.
Fazit:
Für alle Vereine, die beim DMFV organisiert sind ändert sich nichts!!!!! NICHTS !!!!
Die bisherigen AE laufen einfach weiter. Die Registrierung beim DMFV reicht!
eine Behörde in einem Bundesland mitteilt das die AEs neu müssen
S.1: " Danach müssen die erteilten (alten) Erlaubnisse an die europäischen Vorschriften (siehe hier Verbandsgenehmigungen vom LBA) und an die neue LuftVO durch die Landesluftfahrtbehörden angepasst werden. "Die erste Landesbehörde wohl auch: https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/?ID=16968&art_param=478
Anhang anzeigen 12369532
Besonders interessant der Abschnitt römisch X.:
Anhang anzeigen 12369531
zu a) korrektallgemein von "anpassen"
natürlich hoffe ich, dass es auch für unser Bundesland so bleibt (das unsere AE weiterhin Bestand hat). Wir werden es erleben.Vielleicht sollte man mal langsam anfangen die Transparente der Horrorszenarien einzurollen.....
Wenn ein Satz mit "Allerdings" anfängt kommt davor ein zugehöriger Teil, auf den sich der Satz bezieht.Allerdings können Widersprüche zwischen bestehenden Aufstiegser-
laubnissen und den vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigten Ver-
bandsbetriebsverfahren (Artikel 16 DVO (EU) 2019/947) auftreten.
Und was darf ich in dem Zusammenhang von diesem kleinen Teilsatz halten?ggf. auch im Wege der Allgemeinverfügung
Das kann man sicher so sehen.um etwas anzupassen muss man es ändern und dann isses neu
Ich kann dich beruhigen. Ich hab mich gestern an den DMFV gewandt.des Kaisers Bart