Also ich habe mal Teile aus unserer Satung und aus unserer AE zussammengesucht:
Auszug Satzung:
- Gastflieger und Interessenten können eine Tagesmitgliedschaft erwerben.
- Jedes aktive Mitglied, welches die Flugplatzanlagen in Anspruch nimmt, ist durch unsere
Anmeldung als Mitglied DMFV gegen Haftpflichtansprüche und Bodenunfälle versichert.
Auszug AE:
Die Aufstiegserlaubnis wird personenbezogen erteilt. Von ihr können nur Personen Gebrauch machen,
die als Erlaubnisinhaber angegeben sind. Ist der Erlaubnisinhaber ein eingetragener Verein,
umfasst die Erlaubnis alle Mitglieder des Vereins.
Eines gleich vorweg: Wir haben per Mitgliederbeschluss festgelegt das auch MFSD und DMO Versicherte Mitglieder unseres Vereins werden können und es keine Pflicht zum DMFV gibt.
Der DMFV geht im übrigen davon aus, das alle AE's personenbezogen sind auch wenn das nicht explizit in der AE drin steht, in unserer steht es drin.
Wenn man das nun auf die Goldwage legt dann kann ein VErein der diese DMFV Mitgliedschaft zwingend voraussetzt also niemals eine Veranstaltung machen wo Piloten teilnehmen wollen die ebnen nicht im DMFV sind. Da die AE personenbezogen ist müssen nämlich alle Piloten Mitglieder des Vereins sein.
Ausnahme: für eine Veranstaltung wird eine AE genehmigt die den personenbezug ausnimmt. Die Sache kann also sehr spannend werden wenn man das alle auf die Goldwaage legen will.
In Zeiten des Mitgliederschwundes können sich die meisten Vereine einen DMFV Zwang inzwischen nicht mehr wirklich leisten. Bei uns sind jedenfalls auch andere Willkommen.
weil der Verein dann zu 100% keine Kosten bei Rechtsfragen hat.
also bei uns ist nur ein Bruchteil im DMFV. Wir hatten 2017 eine Gerichtsverhandlung da hat der DMFV die vollen Kosten trotzdem übernommen.
Nur mal so am Rande erwähnt....