Unbefristete Aufstiegserlaubnis - was passiert zum Ende hin?

hholgi

User
Das ein Verein wirklich vorschreibt wo man sich versichert, kann ich mir kaum vorstellen.
Schließlich wird jeder aktive Pilot gebraucht…
 

Dennis Schulte Renger

Vereinsmitglied
Gibt es das echt? Ich bin in 2 Vereinen. Einer in DMFV und einer im MFSD.

Versichert in meinem Erstverein beim DMFV. Gibt es jetzt echt Vereine, die fordern, dass man, in meinem Fall, auch noch Mitglied im MFSD wird?

Holy, dem Modellflug geht es zu gut.
 
@Dennis Schulte Renger
Ich habe eine Einzelmitgliedschaft im DMFV und dort eine Versicherung. Weiterhin bin ich noch aktives Mitglied in meinem Heimatverein (SMC Siegen), die sind im DAeC (MFSD). Der Verein verlangt von allen aktiven Mitgliedern eine Versicherung über den DAeC (MFSD). Begründung: In diesem Fall muss nicht geprüft werden ob eine Versicherung des Mitgliedes besteht oder der Beitrag bezahlt ist, weil mit dem Mitgliedsbeitrag auch gleichzeitig die Versicherungsprämie fällig ist und eingezogen wird. Sicherlich durchaus nachvollziehbar. Wem es zu viel ist, muss halt dann seine Versicherung beim DMFV aufheben.
Gruß WernerM
 
Ein Verein kann entweder die Mitgliedschaft in einem der beiden Verbände zur Pflicht machen oder bestimmte (Privat-)Versicherungen ausschließen. Das hat seinen Grund meistens mit schlechten Erfahrungen, was die Regulierung von Schäden angeht. Insbesondere Privatpolicen aber leider auch die DMO haben hier einen schlechten Ruf. Die Vereine versuchen damit lediglich, sich vor künftigen Schäden zu bewahren.

Herzliche Grüße
Harald
 
Also ich habe mal Teile aus unserer Satung und aus unserer AE zussammengesucht:
Auszug Satzung:
- Gastflieger und Interessenten können eine Tagesmitgliedschaft erwerben.
- Jedes aktive Mitglied, welches die Flugplatzanlagen in Anspruch nimmt, ist durch unsere
Anmeldung als Mitglied DMFV gegen Haftpflichtansprüche und Bodenunfälle versichert.

Auszug AE:
Die Aufstiegserlaubnis wird personenbezogen erteilt. Von ihr können nur Personen Gebrauch machen,
die als Erlaubnisinhaber angegeben sind. Ist der Erlaubnisinhaber ein eingetragener Verein,
umfasst die Erlaubnis alle Mitglieder des Vereins.


Eines gleich vorweg: Wir haben per Mitgliederbeschluss festgelegt das auch MFSD und DMO Versicherte Mitglieder unseres Vereins werden können und es keine Pflicht zum DMFV gibt.

Der DMFV geht im übrigen davon aus, das alle AE's personenbezogen sind auch wenn das nicht explizit in der AE drin steht, in unserer steht es drin.

Wenn man das nun auf die Goldwage legt dann kann ein VErein der diese DMFV Mitgliedschaft zwingend voraussetzt also niemals eine Veranstaltung machen wo Piloten teilnehmen wollen die ebnen nicht im DMFV sind. Da die AE personenbezogen ist müssen nämlich alle Piloten Mitglieder des Vereins sein.

Ausnahme: für eine Veranstaltung wird eine AE genehmigt die den personenbezug ausnimmt. Die Sache kann also sehr spannend werden wenn man das alle auf die Goldwaage legen will.

In Zeiten des Mitgliederschwundes können sich die meisten Vereine einen DMFV Zwang inzwischen nicht mehr wirklich leisten. Bei uns sind jedenfalls auch andere Willkommen.

weil der Verein dann zu 100% keine Kosten bei Rechtsfragen hat.
also bei uns ist nur ein Bruchteil im DMFV. Wir hatten 2017 eine Gerichtsverhandlung da hat der DMFV die vollen Kosten trotzdem übernommen.
Nur mal so am Rande erwähnt....
 
Eddy seine Frage zielte auf "Flugbetrieb" im Rahmen der VBE's ab. Das ist etwas völlig anderes als der "Vereinskram an sich" der natürlich indirekt auch eine Rolle spielt.
Dazu kommt natürlich noch das Hausrecht und die Flugordnung.

Und wenn ich jetzt zitieren würde welche Antwort ich vom DMFV bekommen habe (werde ich nicht tun weil der Emailverkehr Datenschutzrechtlich geschützt ist) dann wäre das Chaos hier und jetzt völlig zubereitet und keiner wüsste mehr was er tun muss bzw. wäre völlig verwirrt.

Wer es ganz genau wissen will sollte sich direkt an den DMFV wenden wenn es denn sein muss.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Das gibt es aus berechtigten Gründen, weil der Verein dann zu 100% keine Kosten bei Rechtsfragen hat. Lese mal die Bestimmung beim DMFV durch.
Es geht hier auch nicht nur um eine Mitgliederversicherung, sondern um die Vereinsversicherung.
(Hervorhebung von mir)

Kann es sein, dass es sich hier um ein Mythos handelt und potentielle Vereinsmitglieder völlig unnötig in den Vereinsverband genötigt werden?:
<Bestimmungen beim DMFV>

Also ich lese da, dass es 7 DMFV-Mitglieder braucht für eine Vereinsversicherung. Also nach meinem Verständnis können die nächsten 200 Mitglieder des Vereins auch sonst wo im Verband / versichert sein ohne dass das die Vereins-Versicherung beeinflusst. Von einer Kostenteilung im Mitgliederverhältnis habe ich nichts gefunden. Die Worte "Anteil", "Relation" und "Verhältnis" gibt es in dem Dokument gar nicht.

Jetzt mal bitte "Butter bei die Fische".
 

HenniT

User
(Hervorhebung von mir)

Kann es sein, dass es sich hier um ein Mythos handelt und potentielle Vereinsmitglieder völlig unnötig in den Vereinsverband genötigt werden?:
<Bestimmungen beim DMFV>

Also ich lese da, dass es 7 DMFV-Mitglieder braucht für eine Vereinsversicherung. Also nach meinem Verständnis können die nächsten 200 Mitglieder des Vereins auch sonst wo im Verband / versichert sein ohne dass das die Vereins-Versicherung beeinflusst. Von einer Kostenteilung im Mitgliederverhältnis habe ich nichts gefunden. Die Worte "Anteil", "Relation" und "Verhältnis" gibt es in dem Dokument gar nicht.

Jetzt mal bitte "Butter bei die Fische".
Du solltest schon richtig lesen. Da steht ...mindestens 7..
Erkundige dich erst mal über Vereinsrecht, dann hast du deine Butter.
Henni
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Du solltest schon richtig lesen. Da steht ...mindestens 7..

Das bedeutet nur, dass es bei 6 Mitgliedern im Verband keine Vereinsversicherung gibt. Dass heißt nicht, dass die Versicherung bei 14 Vereinsmitgliedern, davon 7 im DMFV, nur zu 50% den Schaden deckt.

Außerdem passt das alles zur Aussage von flieger089 und hat nichts mit Kulanz zu tun.
 

HenniT

User
Ist das so schwer zu verstehen?
Extra für dich:
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens drei Mitglieder erforderlich, für die Eintragung sieben.

Henni
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten