Uploadfilter, Betreiberhaftung: eine Gefahr auch für dieses Forum?

jww

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Hallo,

worum geht es: es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass in naher Zukunft europaweit Plattform-Betreiber im Internet (also auch die Betreiber von rc-network) für Urheberrechtsverletzungen ihrer User haften müssen. Gleichzeitig sollen sie verpflichtet werden, Uploads von Urheberrechtlich geschützten Daten (Texte, Bilder, Videos, Musik) zu unterbinden (es sei denn, sie haben entsprechende Lizenzvereinbarungen getroffen). Es reicht also nicht mehr Daten zu entfernen, wenn man auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen wurde, sondern diese Inhalte dürfen gar nicht erst sichtbar werden.

Das wäre sicher eine (vielleicht zu) große Belastung für kleine Plattformen wie diese hier (was letztlich die Quasi-Monopole von Google (Youtube), Facebook (Instagram, Whatsapp) und Twitter stärken würde), ganz abgesehen von Overblocking (lieber eine Datei zu viel geblockt als verklagt zu werden) und der Zensurgefahr.

Im gleichen Schritt soll das Leistungsschutzrecht eingeführt werden, was schon in Deutschland und Spanien seine Untauglichkeit und schlechte Nebenwirkungen bewiesen hat.

Auf EU-Ebene haben verschiedene Organe verhandelt und Beschlüsse zum Thema gefasst, so langsam wird es eng. Wer dagegen etwas tun möchte, sollte es spätestens Anfang nächster Woche tun.

https://saveyourinternet.eu/de/

Eine Petition:
https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter

Die Liste der deutschen Europaparlamentarier:
http://www.europarl.europa.eu/germa...tschen-europa-abgeordneten-nach-bundesländern

In den letzten Wochen gab es unzählige Artikel zum Thema (spiegel, heise, golem, netzpolitik), ich verlinke hier mal nur diese, ohne dass sie zwischen den vielen eine besondere Qualität hätten:
https://www.heise.de/newsticker/mel...etzpolitiker-gegen-Upload-Filter-4095102.html
https://www.heise.de/newsticker/mel...ngsschutzrecht-und-Upload-Filter-4092569.html

Zum Leistungsschutzrecht:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/...-gibt-google-kostenlose-lizenz-a-1001242.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...chaltet-kein-geld-fuer-verlage-a-1009027.html

Demokratie ist anstrengend, aber man kann und muss für seine Rechte und Vorstellungen eintreten!
Jens
 

jww

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Axel Voss warf den Kritikern seines Vorhabens nun "Fake News" vor (https://www.heise.de/newsticker/mel...Voss-wirft-Gegnern-Fake-News-vor-4096536.html), sie hätten den Text (http://www.europarl.europa.eu/sides...ORT+A8-2018-0245+0+DOC+XML+V0//EN&language=EN) nicht gelesen. Also folge man obigem Link, nimmt als ersten Wegweiser noch diesen Post (https://juliareda.eu/2018/06/article-11-13-vote/) hinzu und bildet sich selbst eine Meinung.
An einer Stelle verweist Julia Reda auf 39c, derzeit findet man den Text jedoch unter 39b, aber das ist Kleinkram.
 

jww

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Eine Frage an die Forenbetreiber:

Hinsichtlich der Frage ob Foren und andere öffentliche Internet-Diskussionsetwasse von Artikel 13 betroffen sind: mir geht es in diesem Beitrag nur um solche, in denen Benutzer typischerweise eigene Texte, Bilder und Videos hochladen, sie also selbst die Urheber sind, also sowas wie rc-network. Es gibt ja einige Formulierungen, die darauf hindeuten, dass solche Plattformen von Artikel 13 nicht betroffen wären:

(37a) ...The definition does not include services which have another main purpose than enabling users to upload and share a large amount of copyright protected content with the purpose of obtaining profit from this activity.

(37b) ...and take account of a combination of elements, such as the audience of the service and the number of files of copyright-protected content uploaded by the users of the services.

Artikel 2, (5) ...whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users.

An den hier hochgeladenen Inhalten haben ja die User selbst die Urheberrechte, es sind nicht die Rechte Dritter. Das Hochladen von Inhalten, die Urheberrechtsverletzungen bedeuten, ist durch Forenregeln untersagt. Weil es nicht vorgesehen ist, dass solche Inhalte hochgeladen werden, kann es auch nicht einer der Hauptzwecke der Plattform sein, mit solchen Inhalten Geld zu verdienen.

Wenn "other protected subject-matter uploaded by its users" allerdings jegliche vom Nutzer hochgeladene (getippte, fotografierte, ...) Inhalte meint, sieht es allerdings düster aus.

Ist es eurer Meinung nach juristisch gesehen unzweifelhaft oder eher offen (muss also noch durch Gerichte entschieden werden), ob rc-network von Artikel 13 betroffen wäre? Kennt ihr Juristen-Aussagen dazu?

Einige Kritiker der Richtlinie (z.B. https://foren-gegen-uploadfilter.eu/) zweifeln nicht.

Gruß,
Jens
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Jens

Der Gesetzgebungsprozeß ist weder in der EU abgeschlossen, noch in nationale Gesetze übertragen. Insofern ist die Diskussion über die konreten Auswirkungen aktuell noch eher akademisch.

Unabhängig davon gilt es selbstverständlich alles legitim Mögliche zu unternehmen, um den Artikel 13 in seiner aktuellen Fassung zu kippen.
Was er nämlich nicht macht, ist die Urheber von Werken gegen Verstöße gegen das Urheberrecht zu schützen. Da sich selbst bei Uploadfiltern jeder als Urheber z.B. eines Bildes angeben kann.
Abgesehen von dem technischen Aufwand und den mit Sicherheit entstehenden Kosten für kleine Foren, wie es tausende im Netz gibt.
Wenn der Artikel 13 in der geplanten Fassung umgesetzt wird, dann wird das Netz in wenigen Jahren nicht mehr so aussehen wie heute. Zumindest was es innerhalb der EU angeht. Darin sind sich Viele einig.
 
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