udogigahertz
User gesperrt
Mein Fazit:
Der Gesetzgeber hat durch die rechtlichen Grundlagen das Vereinswesen auf eine für den Bürger unbedenkliche Basis gestellt, damit dieser in einer Gemeinschaft seine Interessen pflegen kann. Dieses in den Augen Vieler angestaubte Konstrukt, verhilft immer noch zu klaren rechtlichen Strukturen und zu einer vernünftigen Absicherung.
Es ist im Grundsatz zeitgemäßer als Viele denken.
Das sehe ich ganz genau so, ein eingetragener Verein, am besten noch einer, der als gemeinnützig anerkannt ist, macht kaum mehr Organisationsarbeit als eine IG, wenn die Eintragung erfolgt ist, die einmalige Gebühr dafür entrichtet wurde, muss man nur noch bei Neuwahl von Vorstandsmitgliedern diese Änderung bekanntgeben und umändern lassen, was dann auch wieder eine Gebühr erfordert.
Das ist eigentlich schon alles, was einen solchen eingetragenen Verein von einer IG unterscheidet in Bezug auf zusätzliche Arbeit, dafür hat man jedoch all die Vorzüge, die Claus Eckert oben aufgelistet hat, der Vorstand ist viel besser rechtlich geschützt, haftet nicht mit seinem Privatvermögen (es sei denn, er hat grob fahrlässig irgendwas falsch gemacht ohne Absegnung durch die Mitglieder).
Es fallen lediglich noch die jährlichen Vereinspflichtveranstaltungen an wie die jährliche Jahreshauptversammlung, die man durchführen muss, eine solche Zusammenkunft empfiehlt sich aber auch bei jeder anderen Form einer lockeren Gemeinschaft, bei diesen Gelegenheiten kann man sich dann mal aussprechen, manchmal fliegen auch die Fetzen, es erfolgt ein reinigendes Gewitter und nachher war es doch "gut, dass man mal darüber gesprochen hatte", auch wenn dann manche meinen, sie müssten nun aus diesem Verein austreten.
Ich finde jedoch einen formalen rechtlichen Rahmen für eine solche Gemeinschaft als besser, als ohne so etwas, wo einer dann als "King of Kotelett" nicht nur der alleinige Pächter, Obermacker, Verantwortliche, Ansprechpartner ist und alle anderen von diesem mehr oder weniger geduldet werden müssen, wo dieser Alleinverantwortliche einerseits die alleinige Macht besitzt, aber dafür auch die alleinige Verantwortung trägt und mit seinem gesamten Privatvermögen haftet, auch wenn mal die eigentliche "Schuld" an einer Misere bei anderen IG-Mitgliedern liegt.
Eine solche IG funktioniert nur so lange, wie man sich total einig ist über alles und jedes ........ wo andere freiwillig helfen, arbeiten übernehmen ohne zu meckern, zuverlässig zu Arbeitseinsätzen erscheinen, ihren Obolus entrichten ohne dass der Sprecher da ewig hinterherlaufen muss ........ eine Welt der Perfektion also.
Leider ist unsere Welt nicht so gemacht.
Ein Verein besitzt demgegenüber ein klares Satzungsrecht, das auch die Mehrheit der Mitglieder irgendwann mal abgesegnet hat, das also nicht auf Willkür eines Einzelkämpfers beruht, jedes Mitglied hat Stimmrecht, kann seine Meinung sagen, kann Vorschläge zur Abstimmung bringen.
Bei einer IG können die Mitglieder noch so überzeugt sein von einer neuen Idee, wenn der Sprecher "Nö" sagt, is nich. Love it or leave it.
Grüße
Udo