FAG_1975
Vereinsmitglied
Hallo,
zur Transportversicherung bei Transportschäden ist noch zu sagen, dass hier §427 HGB Absatz 1 und 2 zu beachten sind.
In Absatz 1 Ziffer 2 heißt es, dass eine ungenügende Verpackung durch den Absender zum Haftungsausschluss führt.
In Absatz 2 heißt es, dass bei einem Schaden vermutet werden kann, dass die Verpackung ungenügend war. Gehe zu Absatz 1.
Es gibt also nie etwas ... außer auf Kulanz.
Ich habe das inzwischen gerichtlich durch und einen mittleren 3-stelligen Betrag erstritten, wobei eine inzwischen geänderte Produktinformation zum Sperrgutservice die Tür zum Schadenersatz geöffnet hatte. Aber so erfährt man welche Register gezogen werden, um die Ersatzzahlung zu vermeiden. Und wenn das nicht hilft wird außerdem versucht die Schadenhöhe zu bestreiten, und wenn zum zig-fachen Warenwert ein Gutachter hinzugezogen werden muss. In meinem Fall gingen die Kosten für den Gutachter, der die Höhe meines Anspruchs exakt bestätigt hatte, neben allen Gerichts- und Anwaltskosten auch noch zu Lasten des Transporteurs ...
Also immer mit Totalschaden rechnen (und ggf. akzeptieren) oder persönlich übergeben.
zur Transportversicherung bei Transportschäden ist noch zu sagen, dass hier §427 HGB Absatz 1 und 2 zu beachten sind.
In Absatz 1 Ziffer 2 heißt es, dass eine ungenügende Verpackung durch den Absender zum Haftungsausschluss führt.
In Absatz 2 heißt es, dass bei einem Schaden vermutet werden kann, dass die Verpackung ungenügend war. Gehe zu Absatz 1.
Es gibt also nie etwas ... außer auf Kulanz.
Ich habe das inzwischen gerichtlich durch und einen mittleren 3-stelligen Betrag erstritten, wobei eine inzwischen geänderte Produktinformation zum Sperrgutservice die Tür zum Schadenersatz geöffnet hatte. Aber so erfährt man welche Register gezogen werden, um die Ersatzzahlung zu vermeiden. Und wenn das nicht hilft wird außerdem versucht die Schadenhöhe zu bestreiten, und wenn zum zig-fachen Warenwert ein Gutachter hinzugezogen werden muss. In meinem Fall gingen die Kosten für den Gutachter, der die Höhe meines Anspruchs exakt bestätigt hatte, neben allen Gerichts- und Anwaltskosten auch noch zu Lasten des Transporteurs ...
Also immer mit Totalschaden rechnen (und ggf. akzeptieren) oder persönlich übergeben.