Werbung im RC-Network Portal, wie verbindlich sind die Angaben ?

So langsam hat man sich an die lästige Werbung gewöhnt und im Grunde sind manche Beiträge auch nicht anderes als Werbung.
Das folgt dem allgemeinen Trend das man auf der Suche nach Information kaum noch zwischen sachlichen Informationen und Werbung unterscheiden kann.
Okay, da dieses Portal überaus nützlich und sogar kostenlos ist, kann man das wohl akzeptieren.

Oft muss ich ja schmunzeln wenn man mal wieder auf so ein "premium add" klickt und der beworbene Artikel gar nicht verfügbar ist.

Was ich mich allerdings ernsthaft frage ist, kann man sich auf die Angaben in der Werbung berufen ?

In der Vergangenheit ist mir recht häufig die Firma [...] aufgefallen. In der Vergangenheit hatte ich den Moderatoren schon Preisunterschiede von 200€ gemeldet. Mag sein das dies für viele hier unerheblich ist. Die oben gestellte Frage bleibt dennoch interessant.
Es geht hier allerdings weniger um den Betrag.

Genutz hat das "Petzen" nichts.
[...]
Dieses Modell wird auf RC-network mit 1699€ beworben im Shop des Herstellers zahlt man mindestens 1799€
[...]
Kann ich also verlangen den Artikel zu dem beworbenen Preis zu erhalten. ?
Oder darf man die Angaben hier nur "nicht so ernst nehmen" ?

Wie denkt ihr darüber ?
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[...] Anmerkung des Moderators: konkretes Beispiel entfernt, trägt zu Frage und Sachverhalt nicht bei.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

heikop

User
Die Firma ist ein ganz spezieller Fall, ich wollte bei denen einen [...] bestellen weil, wie momentan auch, als "verfügbar"
mit grünem Punkt gekennzeichnet. Als sich dann herausstellte daß das Modell doch mehrere Monate Lieferzeit hatte habe ich den Kauf gelassen
und statt dessen hier in der Börse den Zorca gekauft.

Solch ein Gebaren ist für mich indiskutabel, "verfügbar" bedeutet für mich "ist am Lager" und sollte innerhalb weniger Tage
beim Kunden sein. Es sollte klar sein um welche Firma ich einen großen Bogen mache.
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[...] Anmerkung des Moderators: konkretes Beispiel entfernt, trägt zu Frage und Sachverhalt nicht bei.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Zunächst möchte ich anmerken, dass RC-Network diese Premium-Ad seinen Werbepartnern nur zur Verfügung stellt; für die Inhalte sind diese selber verantwortlich. Wir weisen diese auch darauf hin, dass sie ihre Preise bei Preisänderungen im Shop hier anpassen müssen. Aber viel mehr können wir da nicht tun.
Ich vermute, dass man den hier angezeigten Preis als Verbraucher nicht durchsetzen kann, da das eigentliche Geschäft im Shop zustandekommt, unter den dort gültigen Bedingungen.
Aber ich vermute auch stark, dass eine solche "irreführende" Preisangabe UWG-relevant ist, d.h. ein Mitbewerber kann hier auf Unterlassung klagen. Daher sollte es auch im Interesse des Werbetreibenden sein, hier korrekte Angaben zu machen.

Grüße, Ulrich
 
Das war auch nicht gegen
Rc-network gerichtet, wollte ich nur kurz nochmal klarstellen.
Aber ich glaube du hast das schon richtig aufgefasst Ulrich
 
Erst kürzlich als Urteil gelesen: Der Preis am Regal ist ein Angebot, erst beim Bezahlen kommt ein Vertrag zustande. Dann gilt der dabei erhobene Preis. Einen Anspruch auf den Preis am Regal gibt es nicht.

Wie glücklich muß man sein, um sich über sowas öffentlich aufregen zu können......

Meinrad
 
Naja, also die Frage finde ich keineswegs trivial.
Ich finde das völlig legitim hier mal nachzufragen.
Wenn hier etwas unangebracht ist dann die Bemerkung von Meinard.
Das hat hier garnichts mit aufregen zu tun, mir fällt halt imme rmehr auf was für ein Unfug sich hier abspielt.
Wie zBsp auch die Werbung für Artikel die garnicht lieferbar sind, wozu ist das gut ?
Klicks zählen um zu sehen welches potentielle Interesse besteht ?
Klar ändern sich Preise, was soll das bedeuten ?
Nur weil das einigen hier unangenehm ist (sein sollte) ist das noch lange nicht unberechtigt nachzufragen.

Also ist es egal was hier publiziert wird und ob es realistisch ist, ist nun mal so.

Okay , hab ich verstanden, abgehakt und weiter.

Thema geschlossen (für mich)
 
Nein ist es nicht. Lieferbar bedeutet das der Artikel zwar geliefert werden kann, es aber evtl. eine Lieferzeit gibt. So wie man ein Auto bestellt was eine Lieferzeit von 12 Monaten hat weil es noch gebaut wird. Es ist aber prinzipiell lieferbar. Verfügbar bedeutet der Artikel ist am Lager und kann direkt ausgeliefert werden.


Torsten
 

Papa14

User
Lieferbar bedeutet das der Artikel zwar geliefert werden kann, es aber evtl. eine Lieferzeit gibt.
Das ist - mit Verlaub gesagt - aus Sicht des Kunden Haarspalterei. Wenn ich unseren Kunden sage, die Ware sei lieferbar und nach der Bestellung sage ich "... ja aber in drei Wochen ...", dann fühlt sich der Kunde (zu recht) verarscht. Immer die Sichtweise betrachten, "lieferbar" heißt für mich als Kunden, dass der Händler an mich liefern kann. Wenn eine Lieferzeit über den normalen Ab-Lager Versand hinausgehend anfällt, dann muss mir das der Händler dazu sagen. Den Kunden interessiert es einen feuchten Kehrricht, wie lange die Beschaffung für den Händler dauert.
 

SvenJ

User
@paperflyer : hast du dich denn an die Firma direkt gewendet als du bestellen wolltest und eine Differenz bemerkt hast? Haben sie dir daraufhin den günstigeren Preis angeboten? oder wolltest du eh nichts bestellen und es ist einfach nur deine Freizeitbeschäftigung zu schauen ob irgendwo im Forum Daten nicht ganz aktuell sind und das dann anzuprangern? Wenn ich ein Angebot sehe und ernsthaftes Interesse daran habe wende ich mich nicht an die Plattform wo ich das Angebot sehe und mecker, sondern an den Verkäufer der dieses Angebot bewirbt. Aber das macht ja jeder anders.

Gruß
Sven
 
Das ist - mit Verlaub gesagt - aus Sicht des Kunden Haarspalterei. Wenn ich unseren Kunden sage, die Ware sei lieferbar und nach der Bestellung sage ich "... ja aber in drei Wochen ...", dann fühlt sich der Kunde (zu recht) verarscht. Immer die Sichtweise betrachten, "lieferbar" heißt für mich als Kunden, dass der Händler an mich liefern kann. Wenn eine Lieferzeit über den normalen Ab-Lager Versand hinausgehend anfällt, dann muss mir das der Händler dazu sagen. Den Kunden interessiert es einen feuchten Kehrricht, wie lange die Beschaffung für den Händler dauert.
Nein es sind zwei gängige Unterschiede.

Lieferbar heisst , auf Kundenwunsch wird produziert oder montiert oder von einem anderen Herstellers bestellt oder was weiss ich. Deswegen steht auch oft Lieferbar in X Zeit

Nicht mehr lieferbar heisst somit wird nicht mehr produziert.

Verfügbar heisst , es ist auf Lager.
 
Irgendwie scheint da ein Problem mit der Realität zu sein.
Für den Inhalt einer Anzeige ist allein und ausschließlich der Auftraggeber der Anzeige verantwortlich.
Die Plattform, sei es RCN, eine Zeitschrift oder andere Medien haben keine Berechtigung, eine Anzeige zu bemängeln. Sie müssen sogar eine Anzeige annehmen, solange sie nicht gegen ganz enge gefasste Kriterien (Ethik, Verbrechen o.ä.) verstoßen. Und da sind die Preise keineswegs wichtig.
Also kann RCN garnichts dagegen machen, Ansprechpartner ist nur der Anzeigenauftraggeber.

Ob das gut oder schlecht ist, wer bestimmt das eigentlich(?), die Sachlage ist nun mal so.

Meinrad
 

Mario12

User
Hi, wie mich dieses Stehlen aus der Verantwortung ermüdet...
Nein, wir sind nur die Plattform
Nein, ein Geschäft kommt gar nicht über uns zustande
Nein, wir können und wollen nicht inhaltlich eingreifen
Nein, das regelt der Marktplatz von alleine
Nein, wir haben gar nicht die redaktionellen Kompetenzen sowas zu prüfen
Nein, ...
Ob das Amazon, Decathlon, Ebay oder RC-N ist soll da eigentlich egal sein. Man ist in guter Gesellschaft da es ja "alle" so machen.

> Sie müssen sogar eine Anzeige annehmen [...]
Das ist ziemlich an den Haaren herbeigezogen. An vielen anderen Stellen wird ja hier auch das Hausrecht (zurecht) durch den Betreiber durchgesetzt. RC-N muss hier genau gar nichts .

Ernüchterte Grüße
Mario
 

Holze01

User
Wie im Supermarkt: Die Vorderseite eines Artikels ist Werbung, da darf auch gelogen werden dass sich die Balken biegen. Wer die Wahrheit wissen will muss lesen was auf der Rückseite steht, denn da muss die Wahrheit stehen. 😎
 

jmoors

Vereinsmitglied
Die Vorderseite eines Artikels ist Werbung, da darf auch gelogen werden dass sich die Balken biegen.
Leider falsch! Was meinst Du, warum die Verbraucherzentralen so oft wegen irreführender Werbung abmahnen. Dazu gehören auch die Verpackungen mit irgendwelchen nicht eingehaltenen Versprechen oder falschen Beschreibungen. Wenn Du etwas nicht zutreffendes auf eine Verpackung schreibst, fehlt dem Artikel eine zugesicherte Eigenschaft.
 

Holze01

User
Beispiel: auf der Vorderseite "Neu, jetzt mit 25 % mehr Inhalt" - beim Vergleich der Rückseite: bisher 500 g, neu 375 g :D
 
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