Hallo,
Beispiel von Red Bull !
Ein Modellflieger hatte seinen Flieger im Red Bull Design gebaut.
Klage von Red Bull: Der private Modellflieger mußte 25.000 EURO Schadensersatz bezahlen, weil Verletzung der Markenrechte/Schutzrechte von Red Bull und das Modell unter notarieller Aufsicht vernichten !!
Soweit zum Thema: Markenrechte
Man wundert sich, was Red Bull alles geschützt hat !!!
Selbiges kenne ich von der Firma Oracle ! Auch hier gab es bereits ein Verfahren mit ähnlichem Ausgang vor Gericht.
Also wer sich dem Risiko aussetzen möchte, mag es machen.
Soweit ich weiss, haben nur zwei Modellflieger die ausdrückliche Genehmigung, ihre Modelle im Red Bull Design zu lackieren.
Red Bull will gar keine kostenlose Werbung! Das Argument, wir (Modellflieger) machen doch kostenlose Reklame für Red Bull, interessiert nicht.
Jetzt kann man darüber trefflich diskutieren; juristisch gesehen ist Red Bull im Recht !
Gruss
PW
wenn Red Bull nicht gestattet ist, was haltet ihr denn von einem "pink cow" Design. Da würde man das übersteigerte Markenschutzrecht auch ganz hervorragend ad absurdum führen.
auch das RCN Logo darf nicht jeder benutzen...
Quelle: BeckOnline, nachzulesen in Karl, WRP 2006, 848Der Modellhersteller eines real existierenden Vorbildes, der einschließlich der auf dem Vorbild maßstabsgetrau angebrachte Marke des Markeninhabers nachbildet und in den Verkehr bringt, benutzt die Zeichen nicht als Marke. Es bedarf deshalb auch keiner Zustimmung des Markeninhabers, respektive eines Lizenzvertrags. Im Hinblick darauf, dass bei dem Modellbau die Abbildung des Zeichens des Vorbildes produktimmanent notwendig ist, geht aus der maßgeblichen Sicht des Verkehrs bei der konkreten Verwendung die konkrete Unterscheidungskraft verloren (§ 8 II Nr. 1 MarkenG).