Markenrecht bei Modellflugzeugen

chip

User
Servus!

Manch einer hat Ärger von R+d B+ll bekommen wegen Markenrechte welche verletzt wurden.

Irgend wo gab es doch mal einen Fred bei dem ein Modellbauer sein Modell verbrennen oder die Folie vor einem Notar abziehen musste.

Wo war nochmal der Fred?

Danke.
 

micbu

User
Siehe Urteil EuGH Aktenz. C48/05, und das sogar bei gewerblicher Vermarktung!
Daher kann ich mir das mit dem zu vernichtenden Modellflugzeug bei einer Privatperson nicht vorstellen.
Wo kann man das denn nachlesen, oder ist das wieder mal nur eine Urban Legend?

Viele Grüße, Michael
 
aus o.g. Thread:
Hallo,

Beispiel von Red Bull !

Ein Modellflieger hatte seinen Flieger im Red Bull Design gebaut.

Klage von Red Bull: Der private Modellflieger mußte 25.000 EURO Schadensersatz bezahlen, weil Verletzung der Markenrechte/Schutzrechte von Red Bull und das Modell unter notarieller Aufsicht vernichten !!

Soweit zum Thema: Markenrechte

Man wundert sich, was Red Bull alles geschützt hat !!!

Selbiges kenne ich von der Firma Oracle ! Auch hier gab es bereits ein Verfahren mit ähnlichem Ausgang vor Gericht.

Also wer sich dem Risiko aussetzen möchte, mag es machen.

Soweit ich weiss, haben nur zwei Modellflieger die ausdrückliche Genehmigung, ihre Modelle im Red Bull Design zu lackieren.

Red Bull will gar keine kostenlose Werbung! Das Argument, wir (Modellflieger) machen doch kostenlose Reklame für Red Bull, interessiert nicht.

Jetzt kann man darüber trefflich diskutieren; juristisch gesehen ist Red Bull im Recht !

Gruss

PW
 

micbu

User
Da kann ich gar nichts nachlesen, da jegliche Quellenverweise fehlen.
Kann mir jemand das Urteil (Aktenzeichen) zu dem Fall nennen? Ich finde nichts darüber.
Das von mir genannte Urteil vom EuGH besagt nämlich so ziemlich genau das Gegenteil.

Viele Grüße, Michael
 

BZFrank

User
Dazu noch

http://www.anwalt.de/rechtstipps/sp...rletzung-unter-dem-weihnachtsbaum_015488.html

Soweit ich weiss hat aber die Firma mit dieser roten Kuh ihre Marken für so ziemlich alle Anwendungfälle, inkl. Spielzeug registrieren lassen und vergibt auch Lizenzen dafür an Hersteller von Modellflugzeugen - dann könnte das natürlich etwas anders als obiger Fall gelagert sein.

Nebenbei: Ich verstehe nicht warum man sich das antun will und auch noch freiwillig sein Flugzeug damit beklebt. Die wollen nicht - bitteschön, es gibt auch andere, schönere Motive.

Grüße

Frank
 

Hacki

User
Moin,

wenn Red Bull nicht gestattet ist, was haltet ihr denn von einem "pink cow" Design. Da würde man das übersteigerte Markenschutzrecht auch ganz hervorragend ad absurdum führen.

Gruß Frank
 

guckux

Vereinsmitglied, Seniorenbeauftragter
Guckux

wenn Red Bull nicht gestattet ist, was haltet ihr denn von einem "pink cow" Design. Da würde man das übersteigerte Markenschutzrecht auch ganz hervorragend ad absurdum führen.

ich würde es bei solchen Gedankenspielereien bleiben lassen, außer die Haut ist dick, die Schultern sind stark und der Geldbeutel gut gefüllt...

Es gibt einen großen Konzern, der hat gegen einen WebSiten-Betreiber (oder war es T-Shirt-Bedrucker; da gab es einiges) prozessiert, wegen Verwendung der Farbe Magenta und Schriftschnitt Times.
Letzlich hat er in "den mir bekannten Fällen" verloren - der Ärger und Unmut ist aber da und kann sich lange ziehen...
 

PIK 20

User
Wenn ich unbedingt ein Warenzeichen auf einen meiner Flieger draufpappen möchte, da würde ich lieber den Osborn-Stier draufkleben.

R.B, dieses rote Zeug hab ich noch nie getrunken, werde es nie trinken, es soll ja so labbrig schmecken.

Da ist mir der spanische Brandy schon lieber

Gruß Heinz

Aber schnelle Autos können sie bauen, oder,,,,,kann unser Vettel nur schneller als die anderen fahren?
 
mal abgesehen von der roten Kuh und der Farbe Magenta: auch das RCN Logo darf nicht jeder benutzen...

also benutzt eure Phantasie, erfindet selbst etwas...
 

guckux

Vereinsmitglied, Seniorenbeauftragter
Guckux Hänschen

auch das RCN Logo darf nicht jeder benutzen...

hm - hoffe mal nicht, mich zu weit aus dem Fenster zu lehne - in einem gewissen Sinn hast Du Recht...
Es steht aber jedem offen, sich entsprechende, erhältliche :rcn: Aufkleber auf das Auto zu babbem, oder auf den Flieger drauf. Ich verteil die Dinger sogar, solange der Vorrat reicht :D - dafür sind die nähmlich auch gedacht!
 

micbu

User
Ich kann immer noch nichts über diesen berüchtigten Fall von R.B. gegen einen Modellflieger finden.
Gibt es diesen Fall jetzt oder nicht?
Sachdienliche Hinweise sind immer gerne gesehen.

Hier mal eine kleine Übersicht über Tierlogo Streitereien. R.B. ist dort auch vertreten, aber nicht gegen einen privaten Modellflieger.
Ich komme immer mehr zur Überzeugung, daß es sich bei der Geschichte nur um eine Urban Legend handelt.

Viele Grüße, Michael
 
wer lesen kann: #4...
Unser Kollege PW kann dir sicher alles weitere erzählen...
 

hahgeh

User
Hallo Hans,

das ist nicht ganz richtig - Peter hat in seinem von dir zitierten Post kein Aktenzeichen genannt. Auch in dem Ursprungsthread hat Peter bislang auch auf mehrfache Nachfrage kein Aktenzeichen angegeben, warum auch immer.

gruß
hg
 
Hallo zusammen

warum nicht einfach mal bei den besagten Herstellern anfragen ob es erlaubt ist deren LOGO´s zu verwenden - wenn ja natürlich schriftlich bestätigen lassen und gut -> wenn nein hat sich das erledigt.

Gruß Olli ....
 

hahgeh

User
Servus Olli,

so einfach ist es nicht immer. Red Bull ist nur eines der Beispiele. Einige Firmen verweigern die Zustimmung hierzu.

Also ich habe mal die BeckOnline bemüht (für Nicht-Juristen: eine Dokumentendatenbank mit Urteilen, Aufsätzen, Artikeln, etc.).

Weder zu Red Bull noch allgmeine zu Markenrecht+Modellbau/Modellflugzeug habe ich relevantes finden können.
Dafür allerdings dies hier:
Der Modellhersteller eines real existierenden Vorbildes, der einschließlich der auf dem Vorbild maßstabsgetrau angebrachte Marke des Markeninhabers nachbildet und in den Verkehr bringt, benutzt die Zeichen nicht als Marke. Es bedarf deshalb auch keiner Zustimmung des Markeninhabers, respektive eines Lizenzvertrags. Im Hinblick darauf, dass bei dem Modellbau die Abbildung des Zeichens des Vorbildes produktimmanent notwendig ist, geht aus der maßgeblichen Sicht des Verkehrs bei der konkreten Verwendung die konkrete Unterscheidungskraft verloren (§ 8 II Nr. 1 MarkenG).
Quelle: BeckOnline, nachzulesen in Karl, WRP 2006, 848

Im Bezug auf die Verwendung bei Scale Modellen ist also hiernach eine Lizenz nicht erforderlich.
Jetzt würde mich doch tatsächlich das Red Bull Urteil mal interessieren... Das Opel-Urteil geht ja in dieselbe Richtung.

Grüße
hg
 

micbu

User
Ouuups, Link im letzten Post vergessen, hier nachgeliefert:
http://www.markenmagazin.de/von-red-bull-bis-wolfskin-eine-kurze-geschichte-von-tierlogo-urteilen/

Wen es interessiert was R.B. als Marke hat Schützen lassen, der kann das hier tun:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Einfach den Namen im oberen Feld eingeben und Suche starten.
Man findet dort dann auch die Infos über die Nizza Klassen für welche die Marke jeweils registriert ist um um welche Art Marke es sich handelt.


Viele Grüße, Michael
 
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