Eberhard Mauk schrieb:
Hallo Thomas,
frag hier
poststelle@BNetzA.de einfach nach, ob unsere Frequenzen nur von uns genutzt werden, oder auch von anderen.
Und wenn auch von anderen, ob generell oder nur unte welchen Voraussetzungen zB Verteidigungsfall.
Ich glaube dann bist du zufrieden.
Unter den Frequenzen die für uns unter 169009 und 169012 genannt sind, finde ich jedenfalls keinen Hinweis auf Mehrfachnutzung.
Unter den von dir genannten Nummern heist es
Koordinierung der Einzelfrequenzen durch die Bundesnetzagentur.
Auch wenn in 169006 ein überschneidender Bereich genannt wird heist das nicht, das diese Anwendung unsere Teilfrequenz nutzen darf. Kanalraster ist da 150 khz.
Aber zu deiner Zufriedenheit, frag per Mail explizit nach.
Gruß
Eberhard
Hallo zusammen
ich habe eine entsprechend formulierte Anfrage schriftlich an die B.-Netz. Agentur gestellt mit folgedem Wortlaut:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht des (aktuellen) Frequenznutzungsplan stellte sich kürzlich die Frage, ob der für funkferngesteuerte Flugmodelle freigehalte Frequenzteilbereich (Frequenznutzungsteilplan 169 / Eintrag #169009), nicht auch durch andere Nutzer wie beispielsweise folgende:
#169002 -> 34,35MHz - 36,55MHz
#169003 -> 34,35MHz - 36,55MHz
#169004 -> 34,47MHz - 35,99MHz
mehrfach genutzt werden kann. Leider ist mir dies aus dem Frequenznutzungsplan nicht eindeutig ersichtlich.
Daher bitte ich um die Beantwortung / Hilfestellung bei der Beantortung folgender zwei Fragen:
1.) Kann nach aktuell vergebenen Teilfrequenzbereichen eine Mehrfachnutzung für den für Eintrag #169009 vorgesehenen Teilfrequenzbereich (35,005 - 35,205 MHz) innerhalb der BRD sicher ausgeschlossen werden oder nicht?
2.) Kann weiterhin eine Mehrfachnutzung des Frequenzteilbereiches 35,820 - 35,910 (Eintragnummer unbekannt ??) ausgeschlossen werden oder nicht?
Im Voraus herzlichen Dank für Ihr Bemühen zur Klärung der Fragen.
Sollte ich mich an die falsche Stelle gewand haben bitte ich um Hilfestellung zur Klärung der Zuständigkeit.
mit freundlichen Grüßen
(Thomas_G)
"
Die sehr schnell erhaltene Antwort (ein Dank an die BNetzA!!) möchte und darf ich ohne Zustimmung des Mitarbeiters der BNetzA hier nicht veröffentlichen, wohl aber daraus sinngemäß zitieren, es handelt sich letztlich um die Aussage, die u.a. auch Jürgen Heilig schon bzgl. Mehrfachnutzung (Funkmikrofone) geschrieben hat:
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Die Frequenzbereiche 169009 (A-Band) und 169012 (B-Band) überschneiden sich mit folgenden Bereichen, wobei die Überschneidung im praktischen Betrieb keine Rolle spielen dürfte:
#169 002 und
#160 003; Frequenzen werden von BNetzA Koordiniert, sind zur Zeit aber nicht in Nutzung.
#160 004; Drahtlosmikrofone, wenn dann nur 35,15 MHz zuteilbar, zusätzlich örtlich begrenzt.
Für unsere Diskussion hier nun der relevante Satz:
".... Bei bestimmungsgemäßer Frequenznutzung können Kollisionen daher nahezu ausgeschlossen werden".
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Richtig: Das 35MHz-Band ist (aus technischer Sicht) das sicherere Band. Theoretisch können Mehrfachnutzungen zwar nicht ausgeschlossen werden, praktisch erweckt die BNETZA aber den Eindruck die Belange der Modellflieger bestmöglich bei der Vergabe der Frequenzen aus den anderen Teilbereichen zu berücksichtigen. Alles andere ist wie bereits diskutiert ein Mix aus örtlicher Begebenheit, persönlichen Erfahrungen und verantwortungsbewußtem Umgang der Kollegen (Doppelbelung).
Gruß Thomas