Höhenbegrenzung in Österreich und andere Länder
Höhenbegrenzung in Österreich und andere Länder
Hallo,
wie schon gesagt war es extrem schwierig, im Ausland luftrechtliche Fragen zu recherchieren. In der "Rechtsabteilung" von RCN habe ich damals auch einen Beitrag gestartet. Die Resonanz war gleich Null. Deshalb noch einmal: Leider alles unverbindlich.
Das vorab.
Österreich: Von einer Höhenbegrenzung ausserhalb von Sicherheitszonen habe ich nichts erfahren.
Hier noch meine Ergebnisse für andere europäische Länder. Wer andere Infos hat: Bitte melden! Ich werde gerne schlauer!
Italien scheint keine Regelungen welcher Art auch immer zu kennen. Jedenfalls war es mit nicht möglich, etwas darüber herauszufinden. Mehrere Anfragen bei der FIAM Federazione Italiana Aero Modellismo „
www.Fiamaero.it“ blieben unbeantwortet. Der Homepage ist zu entnehmen, dass es Modellfluginterne Regeln für Modelle mit einem Gewicht von mehr als 10 kg gibt. Das sind jedoch keine staatlichen Regeln entsprechend unserer LuftVO.
Jetzt ein Schritt nach Osten in die Schweiz. Auch hier ist der alpine Modellsegelflug zu Hause. Und die gute Nachricht: Keine 5 kg Grenze! Nach Art.2a der Luftfahrtverordnung (Stand 06. September 2005) benötigen nur Modelle mit einem Gewicht von mehr als 30 kg eine Bewilligung. Die Kantone sind ermächtigt, Maßnahmen zu treffen, die auch den Modellflug unter dieser Gewichtsgrenze regeln, beispielsweise aus Umweltschutzgründen. Außerdem ist ein Abstand von 5 km um Flugplätze zu wahren. (Art. 17 der VO 748.941 (VLK), Stand 01. Januar 1995) (Quelle
www.modellflug.ch , Info des Schweizer Modellflugverbandes SMV).
Vive la France! Nicht nur in den Alpen sondern auch an vielen anderen Stellen kann man wunderbar Modell(segel)flug betreiben. Bei einer Gewichtsgrenze von 12 kg und Motoren unter 50 cm3 (es lebe der ZG 45!) ist im Quarterscale Bereich schon viel Spielraum nach oben. Ab 25 kg benötigt man dann eine gerätebezogene Zulassung des Verbandes. Näheres unter
www.ffam.asso.fr . Die Dinge sind allerdings wohl in der Diskussion.
Italien scheint keine Regelungen welcher Art auch immer zu kennen. Jedenfalls war es mit nicht möglich, etwas darüber herauszufinden. Mehrere Anfragen bei der FIAM Federazione Italiana Aero Modellismo „
www.Fiamaero.it“ blieben unbeantwortet. Der Homepage ist zu entnehmen, dass es Modellfluginterne Regeln für Modelle mit einem Gewicht von mehr als 10 kg gibt. Das sind jedoch keine staatlichen Regeln entsprechend unserer LuftVO.
Jetzt ein Sprung über den Kanal. Die britischen Inseln sind wegen einiger Missverständnisse über die Qualität des Wetters und des Biers kein häufiges Urlaubsziel. Wie FMT Leser aus vielen Testberichten wissen ganz zu Unrecht. Es geht nicht ganz so locker wie in den Alpenländern zu, aber immerhin liegt die Gewichtsgrenze bei seglerfreundlichen 7 kg. Über dieser Grenze besteht eine Erlaubnispflicht, Modelle über 20 kg müssen wie bei uns zugelassen werden. (Quelle
www.bmfa.com )
Die Nordlichter zieht es oft an die dänischen Küsten. Auch wenn hier in der Regel Zagis und andere Hangprügel über die Düne geschubst werden, könnte man auf die Idee kommen, einen Scalesegler mal hautnah an der Steilküste zu fliegen oder ein schönes Großmotormodell in den unendlichen Weiten dieses Landes einzusetzen. Preben Norholm, einer der bekanntesten dänischen Modellflieger hat mich darüber informiert, dass in Dänemark die Gewichtsgrenze auf 7 kg festgelegt ist und innerhalb von 5 km Umkreis von Flugplätzen nur mit Genehmigung geflogen werden darf. Die 7 kg sind angelehnt an die F4C Regeln, sehr sinnvoll!