Lieber Martin,
Dein Zitat:
"Ergo darf man über den Parkplatz, um das Vereinsheim und durch den Zuschauerraum fliegen. Da man nicht ans Flugbuch gebunden ist kann einem ja auch die Flugordnung egal sein und der Flugleiter hat ja eh nix zu melden. Denn der regelt ja nur den Flugbetrieb ab 5 Kg... Die 5Kg Grenze gibt es zwar nicht mehr - aber du tust mal eben so..."
Warum schreibst du so etwas? Du willst mich absichtlich falsch verstehen, oder?
Wie ich schon weiter oben schrieb und du selber auch zitiert hast - und das hat NATÜRLICH auch der "unbedarfte" DMFV-Justitiar (geht's noch?) nicht in Abrede gestellt - gilt immer und überall mindestens die LuftVO, egal ob Platz mit oder ohne AE oder grüne Wiese. Danach ist das Überfliegen von Unbeteiligten, zumal Menschenansammlungen, nicht erlaubt.
Und der in der AE ausgewiesene Flugbereich gilt NATÜRLICH nur für den erlaubnispflichtigen Flugbetrieb, ja, so ist es! Alles andere wäre auch Blödsinn, denn dann stellt sich einer auf die Wiese neben dem Platz mit 10kg Segler und fliegt wo er will. Völlig legal!
Meine Antwort:
Wenn der Verein will, dass sich JEDER ins Flugbuch einträgt und JEDER die Regeln für den erlaubnispflichtigen Modellflug (AE) einhält, dann darf der Verein das so in seiner Flugordnung bestimmen, aber er muss es nicht! Wer auf dem Platz fliegt, muss sich dann an die Flugordnung halten, die ist ein Mix aus AE und vereinsinternen Zusatzbestimmungen. Hausrecht! Ist doch nicht so schwer, oder?
Und nochmal zu den 5kg: Ob diese Grenze für dich auf deinem Platz noch gilt, hängt davon ab, wie eure AE konkret formuliert ist. Steht dort diese Zahl explizit, dann gilt sie auch noch. Die AE ist eine behördliche Erlaubnis, die der Erlaubnisinhaber nicht eigenständig ändern kann. Wenn es eine neue Rechtslage gibt, die der Erlaubnisinhaber für sich in Anspruch nehmen möchte, muss er es beim Erlaubnisgeber beantragen oder warten, bis der Erlaubnisgeber es von sich aus ändert. Da aber in den meisten AE die 5kg vermutlich nicht explizit erwähnt sind, gelten dann dort jetzt die 12kg als Grenze für den erlaubnisfreien Flugbetrieb. Dieser Punkt geht an dich, da war ich ungenau!
Nebenbei: Das Beispiel mit dem 4-strahligen Pulso außerhalb der AE-Zeit (was ist AE-Zeit?`) ist total abstrus, denk da nochmal in Ruhe drüber nach!