Ab welchem Abfluggewicht ist eine Eintragung ins Flugbuch Pflicht?

Und ein Modellfluggelände denn auf der grünen Wiese ist auch keins gefordert. Es sei denn man hat eine personenbezogene AE wo dies wieder ausdrücklich gefordert wird.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
ab 0g sofern es nicht OC ist.

Exakt, denn Aerostate dürfen gem. NfL 1-1430-18 nicht aufsteigen (wo die Gemeinsamen Grundsätze (GG) ... gelten), da es gleich unter Punkt 1.1 heißt:

1.1 Anwendbarkeit
Diese Grundsätze betreffen die Erteilung der Erlaubnis nach § 21a LuftVO zum Betrieb von Flugmodellen schwerer als Luft bis maximal 25 kg Startmasse auf Geländen, die fortgesetzt für die Ausübung des Modellflugsports genutzt werden („Modellfluggelände“).
(Hervorhebung von mir)
 
Ich bin eigentlich wegen der Frage nach der Pflicht ein Flugbuch zu führen hier vorbei gekommen. Auch wenn der Thread ein bisschen älter ist, kann ich mir ein Kommentar hierzu nicht verkneifen:
EU-Recht gilt niemals unmittelbar und an nationalen Regeln vorbei für Bürger der Union!

Das ist schlicht falsch.
Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Ländern.
Eine EU-Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden.


CU,
silbaer
 

Malmedy

User
Wir wollen uns ja nicht über OT-Themen hier streiten, aber was richtig ist muss richtig bleiben.:
Ich schrieb von der (nicht vorhandenen) unmittelbaren Geltung für EU-Bürger und du schreibst von der Geltung für EU-Länder. Was, wie man unschwer feststellen kann, Zweierlei ist. Dazwischen steht, ich zitiere dich, die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung in den EU-Ländern.
"Unmittelbar" würde bedeuten "ohne weitere Zwischenschritte".
Fazit: Du hast recht und ich hab recht, wir reden nur von 2 verschiedenen Dingen, ein Widerspruch existiert nicht!

Grüße
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist schlicht falsch.
Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Ländern.
Eine EU-Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden.
Was richtig ist muss richtig bleiben 😀! Es muss eben zwischen der Verordnung und der Richtlinie differenziert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir wollen uns ja nicht über OT-Themen hier streiten, aber was richtig ist muss richtig bleiben.:
Ich schrieb von der (nicht vorhandenen) unmittelbaren Geltung für EU-Bürger und du schreibst von der Geltung für EU-Länder. Was, wie man unschwer feststellen kann, Zweierlei ist. Dazwischen steht, ich zitiere dich, die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung in den EU-Ländern.
"Unmittelbar" würde bedeuten "ohne weitere Zwischenschritte".
Fazit: Du hast recht und ich hab recht, wir reden nur von 2 verschiedenen Dingen, ein Widerspruch existiert nicht!
Nein, du hast Unrecht. Wenn du auf den Link klickst liest du:
Verordnungen sind Rechtsakte, die bei Inkrafttreten automatisch und in einheitlicher Weise in allen EU-Ländern gelten, ohne dass sie in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in allen Mitgliedsländern.
Ich weiß auch nicht warum du mir ein Zitat unterschieben willst, das weder ich so geschrieben habe, noch auf der verlinkten Webseite steht. Oder was an dem Satz oben missverständlich ist...
 

Holze01

User
Recht oder nicht recht,. Vorschrift, Paragraf oder was sonst auch immer. Der Verein hat in der Platzordnung stehen dass sich jeder der auf dem Platz "scheißegalwasauchimmer" fliegt sich ins Flugbuch einträgt. Es gibt keinen Grund sich nicht einzutragen und auch keine Gewichts- oder sonstige Ausnahmen. Das wäre es eigentlich. Punkt. 😎
 
Grundsätzlich sehe ich das wie Holze
Die Platzordnung regelt die Eintragung in das Flugbuch. Die Mindestsnforderungen an das Flugbuch sind über die VBE geregelt ggf auch noch über eine alte AE, wobei sich da die Gelehrten streiten ob diese noch ohne weiteres bestandskraft haben.
Der Verein o. Platzbetreiber kann die Mindestanforderungen für die Eintragung in das Flugbuch durchaus verschärfen und auch das Kinderspiel mit einer Papierschwalbe als eintragungsbedürftiges Ereignis bezeichnen.
Gruß
Martin
 

airshow

User
Ich weiß nicht was das ganze jammern und klugscheißen soll. Jeder Verein hat eine Platz- oder Flugordnung und wenn darin steht, Du mußt dich eintragen, dann mach es halt, oder fliege wo anderst. Wenn keine Gewichtsangaben vorgegeben sind, gilt das für jeden!
 
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