Akku schlecht gelötet, danach Absturz

Hi Dominik !

Bin zwar kein RA aber soweit ich weiß gibt es seit einiger Zeit ein neues Kaufrecht für Verbraucher bei dem das hier gilt.

Es gibt dazu auch Artikel in den Fachzeitschriften (glaube es war MFI 2 und 3 oder war's Modell 2 und 3 ... anyway ...). Vielleicht hilft's Dir ja. Frechheit siegt und probieren geht über's studieren und auch der Folgeschaden wäre dann drin (siehe Artikel).

Grüße TurboSchroegi
 
Original erstellt von Dominik:
@TurboSchroegi: was heißt denn der Artikel auf "Normalen" Deutsch? :D
Hi Dominik!

Naja wie gesagt - bin kein RA. Aber es bedeutet: Nicht Du musst beweisen dass der Artikel den Du gekauft hast bereits beim kauf einen Fehler hatte, sondern der Verkäufer muss beweisen dass der Artikel zum Zeitpunkt des Kaufs keinen Fehler hatte! Das gilt innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf denn da wird vermutet, dass - wenn ein Artikel in dieser Zeitspanne kapput geht - dass der schon von Hause aus kaputt war. (Es sei denn es ist offensichtlich dass dies nicht so war).

Wie gesagt: Es schreibt doch dieser Hr. RA Felling immer in den Zeitschriften soweit ich mich erinnere hat er das im Februar und im März in MFI auch getan und da ging es (zumindest in der Märzausgabe) auch um einen Fall in dem ein Modellflieger sich ein Ladegerät gekauft hatte und seinen Akku im Flieger geladen hatte. Das Ladegerät war defekt und hat den Akku explodieren lassen der dann auch gleich den Flieger zerdeppert hat ... anyway ... Auf jedenfall war ds Fazit: Das Gerät war neu (keine 6 Monate alt) und wegen Beweislastumkehr wird also vermutet, dass Ding war schon immer defekt also hat er Anspruch auf Ersatz auch der Folgeschäden.

Ob das jetzt bei dir analog ist --- keine Ahnung!
Ruf doch mal einen RA an ... kostet zwar ein paar Euro aber was solls. Eh schon eine Menge hin, oder ?

Grüße TurboSchroegi
 
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