Jetzt melde ich mich doch noch mal
Jetzt melde ich mich doch noch mal
Hallo Andy,
ich zitiere mal eben von der DMFV-Homepage, Referat Funk, Dieter Perkuhn:
"Der Betreiber des Gerätes ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Parameter. Wenn er das schafft, obwohl er Änderungen am Gerät vorgenommen hat, gibt es von Seiten der Bundesnetzagentur nichts auszusetzen. Wenn bei der Überprüfung Mängel festgestellt werden, hat der Betreiber alle Konsequenzen zu tragen. Diese Konsequenzen beziehen sich nicht nur auf dann fällige Bußgelder oder Anzeigen, sondern können auch zivilrechtliche Folgen haben, wenn ein Schadensereignis eingetreten ist.
Vielleicht bin ich ja der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, aber ein Freibrief ist das nicht...
Das bedeutet für mich nur, dass eine Bastelei nicht automatisch ein Rechtsverstoß ist.
Sollte es aber zu einem Schadensfall mit Personenschaden (automatisch Strafrecht / Körperverletzung) kommen, wird die Funke in der Regel beschlagnahmt und begutachtet. Stellt der Gutachter eine technische Veränderung fest, wird mit Sicherheit der ursprüngliche Hersteller um eine Stellungnahme gebeten.
Wetten dass die sinngemäß lautet: Durch die Veränderung kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass die Anlage uneingeschränkt funktionierte. Der Anlagenhersteller ist aus der Produkthaftung raus, Du bist drin.
Jetzt beweis Du mal, dass Deine Bastelei nicht zum Ereignis begetragen hat.
In einer juristischen Übung wäre ich jetzt gerne der Staatsanwalt
Und das alles nur, weil der Serienzustand der Funke nicht gut genug war bzw. zu den eigenen Bedürfnissen passte? Und sag nicht, das wäre doch nur hypothetisch, ein Schulfreund von mir hat nach so einem Erlebnis vor wenigen Jahren die Modellfliegerei aufgegeben.
Gruß, Thomas