Datengrundlage | |
Gebiet mit Flugbeschränkungen Gebiet mit Funkkommunikationspflicht | Krämerbrücke |
im Bundesland | |
Anlass | Tag der Deutschen Einheit |
Aktivierungszeit (Ortszeit) | Do, 03. Oktober 2022 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Zur großräumigen Orientierung:
Gebiete mit Flugbeschränkungen (ED-R) & Funkkommunikationspflicht (RMZ)
ED-R Krämerbrücke | NfL 2022-1-2619 |
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Mittelpunktskoordinaten | 50° 58' 37" N 011° 01' 27" E |
Gebietsdurchmesser | 6 NM ~ 11,11 km |
Vom ED-R "Krämerbrücke" betroffene Vereinsgelände |
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keine bekannt |
In der oben dargestellten Grafik ist erkennbar, wo das gesamte Flugbeschränkungsgebiet (ED-R) Krämerbrücke im Bereich der Kontrollzone Erfurt (EDDE) positioniert ist.
Die Kontrollzone von Erfurt gehört zu den Internationalen Verkehrsflughäfen, die gemäß der Allgemeinverfügung (NfL 2021-1-2248) der DFS-Flugplatzkontrolle unterliegen. Diese Allgemeinverfügung erlaubt uns Modellfliegern unter Einhaltung bestimmter Einschränkungen im Bereich der Kontrollzone Erfurt (EDDE) zu fliegen.
Durch die Einrichtung der ED-R Krämerbrücke wird jedoch die Freigabe durch die Allgemeinverfügung im Geltungsbereich der ED-R aufgehoben.
Wenn also jemand beabsichtigt, in dieser Gegend zu fliegen, sollte er unbedingt die kurzzeitigen Beschränkungen durch die ED-R Krämerbrücke berücksichtigen.
Was ich in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich betonen möchte: Es geht hier nicht um Vorschriften, wie sich dieser oder jener zu verhalten hat.
Es ist lediglich eine Information über die lokalen und zeitlich begrenzten luftrechtlichen Gegebenheiten. Welche Schlussfolgerungen sich daraus für den Einzelnen ergeben, bleibt selbstverständlich jedem Modellflieger selbst überlassen!
RMZ Krämerbrücke | NfL 2022-1-2619 |
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Mittelpunktskoordinaten | 50° 58' 37" N 011° 01' 27" E |
Gebietsdurchmesser | 28 NM ~ 51,86 km |
Von der RMZ "Krämerbrücke" betroffene Vereinsgelände |
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1 - LSC-Erfurt e. V. 2 - MFV "Otto Lilienthal" e.V. Sömmerda 3 - MFC Erfurt 4 - MFSV Gamstädt 5 - MFC Crawinkel e.V. 6 - Modellflug-IG Stadtilm |
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!
Bitte beachten:
aus NfL 2022-1-2619
2. Art der Flugbeschränkungen In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. |
Bitte beachten:
aus NfL 2022-1-2619
2. Regelungen In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht haben Luftfahrzeuge... mit Ausnahme von e) Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Höhe von 120 m über Grund...den Code A3655...abzustrahlen. |
Hervorhebung durch RCN-Team.
Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.
Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
...und zur Erinnerung:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. |
Hinweis:
Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")! |
Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.
In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
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